Musikboxen

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Herbstmorgen am Seepark in Freiburg November 2020

Herbstmorgen am Seepark in Freiburg November 2020

  • Nachverbot in FR: Bässe Boxen (20.5.2023)
  • Gegen den Lärm: Freiburgs Nachtmediatoren starten heute (4.5.2023)
  • Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde hofft auf ein Musikboxen-Verbot im Seepark (21.4.2023)
  • Eine neue Satzung soll in Freiburg nachts Musikboxen verbieten (28.11.2022)
  • Freiburger Hotspots werden nachts von Musikboxen beschallt – Heidelberg verbietet das (18.6.2022)
  • Freiburg Lebenswert: Rede zum Lärm am Seepark (17.7.2021)
  • Neckarvorlandsatzung erlassen: Musikboxen ab 23 Uhr verboten (2.7.2021)

Unerträglicher Lärm: Laute Bässe aus Musikboxen 
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Freiburgs Nachtmediatoren starten heute
Der dritte Baustein – die Einrichtung von Präventionsgruppen – startete am Dienstagabend im Seepark. Solche Gruppen sollen auch für andere Lärm-Hot-Spots entstehen, doch am Seepark macht man den Anfang.
… Alles vom 4.5.2023 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburgs-nachtmediatoren-starten-heute–259072832.html
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Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde hofft auf ein Musikboxen-Verbot im Seepark
Hauptproblem im Seepark ist der Lärm – der Bürgerverein hofft auf die geplante Grünflächensatzung, die mobile Musikboxen nachts verbieten soll. Diese muss der Gemeinderat jedoch noch verabschieden. Am 2. Mai finde zudem im Bürgerhaus am Seepark eine Infoveranstaltung zum neuen „Konzept zur kommunalen Konfliktprävention“ statt, kündigte Vorsitzender Stephan Schleith an.
… Alles vom 21.4.2023 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/buergerverein-betzenhausen-bischofslinde-hofft-auf-ein-musikboxen-verbot-im-seepark–256119343.html
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Eine neue Satzung soll in Freiburg nachts Musikboxen verbieten
Die Anwohner seien sich einig: Nicht die plaudernden Menschen seien das Problem, sondern die Bluetooth-Boxen, „die die ganze Nachbarschaft bis früh am Morgen beschallen“. Die Behörden hätten nicht eine einzige beschlagnahmt, obwohl die Polizeiverordnung das ermögliche, wenn andere durch die Lautstärke „erheblich belästigt oder gestört werden“, wie es in Paragraph 16 heißt. Auch der Bürgerverein weiß, dass es in der Praxis kaum möglich ist, den Nachweis zu führen. Vollzugsdienst und Polizei führten schließlich keine Messgeräte mit sich.
Aus genau diesem Grund wollen die Fraktionen von SPD/Kulturliste (7 von 48 Sitzen), CDU (6 Sitze) und Einzelstadtrat Wolf-Dieter Winkler (Freiburg Lebenswert) eine Grünflächensatzung erwirken. In der Oktober-Sitzung des Gemeinderats stellten sie den gemeinsamen Antrag, dass die Stadtverwaltung dieses Thema aufbereitet und ins Gremium einbringt. Polizei, Stadtverwaltung und Gemeinderat erreichten immer noch viele Beschwerden wegen Verstößen gegen die Nachtruhe. „Der Seepark steht dabei exemplarisch für andere Parks, Grünflächen und öffentliche Plätze in Freiburg“, schreiben die Fraktionen. Verschmutzungen, Lärm und insbesondere die mobilen Bluetooth-Boxen seien zu einer Zumutung und zu einer gesundheitlichen Belastung für Anwohner geworden. Dabei sollten Grünanlagen der Erholung dienen.
Schwerpunktkontrollen: Im Freiburger Seepark gab es viel Verständnis für Polizei und Vollzugsdienst
Die Polizeiverordnung helfe nicht weiter, da es immer wieder zu Diskussionen darüber komme, ob die Störung nun erheblich sei. Eine Grünflächensatzung könnte solche mobilen Lautsprecher beispielsweise zwischen 23 und 6 Uhr generell verbieten, wie die „Neckarvorlandsatzung“ in Heidelberg.
… Alles vom 28.11.2022 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/eine-neue-satzung-soll-in-freiburg-nachts-musikboxen-verbieten–227182361.html
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Freiburg Lebenswert: Rede zum Lärm am Seepark
Eigentlich, sollte man meinen, ist es ganz einfach. Laut der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg i. Br. vom 29. September 2009 in der Fassung vom 27. Juli 2021 dürfen schon nach § 1 Musikgeräte aller Art ( Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente) nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt oder gestört werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Musikinstrumente beispielsweise in Park- oder Freizeitanlagen betrieben oder gespielt werden. Und schon im übernächsten § 3 ist festgehalten, dass die Nachtruhe in der Stadt Freiburg i. Br. von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauert. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Da der VD nach solchen Belehrungen im vergangenen Jahr niemanden ein zweites Mal angetroffen hat, seien Beschlagnahmen im Seepark nicht von Nöten gewesen. Im Gegensatz zu diesen Aussagen berichten Bewohner der umliegenden Häuser, dass, kaum dass der VD oder die Polizei weg sind, die Musikboxen umso lauter aufgedreht werden. VD und Polizei ließen sich meist gar kein zweites Mal blicken, um Musikboxen zu beschlagnahmen.
… Alles vom 17.7.2021 von Wol-Dieter Winkler bitte lesen auf
https://freiburg-lebenswert.de/rede-zum-laerm-am-seepark/
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Freiburger Hotspots werden nachts von Musikboxen beschallt – Heidelberg verbietet das
Fast jede Stadt hat ihre Hotspots, an denen sich vorwiegend junge Menschen abends treffen, sobald es warm wird. In Freiburg sind das der Platz der Alten Synagoge im Zentrum, neuerdings der Moosweiher in Landwasser und vor allem der Seepark in Betzenhausen.
In Heidelberg ist das die Neckarwiese. Dort habe es in den vergangenen Jahren viele Beschwerden wegen zu lauter Musik gegeben. 2021 wurde die Satzung für das sogenannte Neckarvorland verschärft: Zwischen 23 und 6 Uhr dürfen weder Instrumente gespielt noch Musikboxen betrieben werden. Juristisch angefochten habe das noch niemand, so Timm Herre vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit. Die meisten Besucher hielten sich an das Verbot.
Die anderen Städte belassen es so wie Freiburg bei der üblichen Formulierung in der Polizeiverordnung, wonach „elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung“ nur so eingesetzt werden dürfen, dass sie andere „nicht erheblich belästigt“.
,,, Alles vom 18.6.2022 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburger-hotspots-werden-nachts-von-musikboxen-beschallt-heidelberg-verbietet-das–214039962.html
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Neckarvorlandsatzung erlassen: Musikboxen ab 23 Uhr verboten
Der Gemeinderat (von Heidelberg) hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2021 mit großer Mehrheit der Aktualisierung der Neckarvorlandsatzung zugestimmt. In der Neckarvorlandsatzung ist geregelt, was auf der Naherholungsfläche erlaubt ist und was nicht. Die Satzung wird im Zuge der Neufassung der Allgemeinen Polizeiverordnung angepasst. Die Stadtverwaltung hat bei der Erstellung der neuen Polizeiverordnung die veränderten Lebensgewohnheiten sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen. Die bisherige Neckarvorlandsatzung ist über 40 Jahre alt und 2009 letztmals aktualisiert worden.
Die wesentlichen Kernpunkte im Überblick:
Der Aufenthalt von Gruppen auf der Wiese wird zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört wird. So können Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst schneller einschreiten, wenn es zu Ruhestörungen kommen sollte.
Der Betrieb jeglicher Tonwiedergabegeräte ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen verboten.
… Alles vom 2.7.2021 bitte lesen auf
https://www.heidelberg.de/hd/HD/service/23_07_2021+neckarvorlandsatzung+erlassen.html