{"id":99748,"date":"2022-03-31T14:34:09","date_gmt":"2022-03-31T12:34:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=99748"},"modified":"2022-03-31T15:05:32","modified_gmt":"2022-03-31T13:05:32","slug":"kroeten-nur-fuer-die-kroeten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kroeten-nur-fuer-die-kroeten\/","title":{"rendered":"Kr\u00f6ten nur f\u00fcr die Kr\u00f6ten"},"content":{"rendered":"<p>Ich m\u00f6chte den <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/psyche\/trauer\/\">bedr\u00fcckenden<\/a> Ausf\u00fchrungen von Professor Spieker (siehe unten) etwas hinzuf\u00fcgen. Seit 1973, jenem Jahr, in dem die Statistik der Bundesrepublik <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/deutschland2020\/\">Deutschland<\/a> erstmals mehr Todesf\u00e4lle als <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/kinder\/baby\/\">Geburten<\/a> registrierte, sind circa <strong>acht Millionen <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/corona-virus\/corona-kinder\/\">Kinder<\/a> <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/frauen\/abtreibung\/\">abgetrieben<\/a><\/strong> worden. Nach wie vor werden jedes Jahr etwa 100.000 Kinder <!--more-->in unserem Land <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/frauen\/abtreibung\/\">abgetrieben<\/a>.<br \/>\nAls w\u00e4re es nicht genug, da\u00df die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/kinder\/kinderlos\/\">kinderlosen<\/a> <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gruen-links\/\">links-gr\u00fcnen<\/a> Frauen diesen Zustand bejubeln, <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/schweigen\/\">schweigen<\/a> auch die Kirchen und die Parteien, die das \u201e<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/partei\/cdu\/cdu-opposition\/\">C<\/a>\u201c in ihrem Namen tragen, zu diesem ungeheuerlichen Vorgang.<\/p>\n<p>Wie gl\u00fccklich w\u00e4re ein im Mutterleib <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/lebensschutz\/\">geschreddertes Kind<\/a>, wenn ihm dieselbe F\u00fcrsorge zuteil geworden w\u00e4re wie den m\u00e4nnlichen <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/tiere\/tierschutz\/\">K\u00fcken<\/a>, deren T\u00f6tung mit Gesetz vom 20. Mai 2021 verboten wurde.<br \/>\nOder wie sehr w\u00fcrde sich dieses <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/kinder\/kids\/\">Kind<\/a> freuen, h\u00e4tte es dieselbe Zuwendung erfahren wie die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kroeten-wandern-am-waldsee\/\">Kr\u00f6ten<\/a>, die demn\u00e4chst w\u00e4hrend ihrer Wanderung \u00fcber n\u00e4chtliche Landstra\u00dfen von humanen Helfern des <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/nabu\/\">NABU<\/a> und anderer Organisationen, behutsam in Sicherheit gebracht werden.<br \/>\n31.3.2022, Axel Ebert, Ohlsbach<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>Der Schutz br\u00f6ckelt<\/strong><br \/>\n<strong>Abtreibung: Die Ampelkoalition beschlie\u00dft die Abschaffung des Werbeverbots<\/strong><br \/>\nMit der Streichung des Paragraphen 219a StGB, die das Kabinett am 9. M\u00e4rz auf den Weg gebracht 1 hat und die von Bundestag und Bundesrat noch gebilligt werden mu\u00df, wollen SPD, Gr\u00fcne und FDP den ersten Schritt zur Beseitigung des Lebensrechtes ungeborener Kinder vollziehen. Die Marschroute zur vollst\u00e4ndigen Beseitigung dieses Lebensrechtes ist im Koalitionsvertrag 2021 im Kapitel \u00fcber die \u201ereproduktive Selbstbestimmung\u201c vorgezeichnet: Schwangerschaftsabbr\u00fcche geh\u00f6ren nach Meinung der Ampelkoalition zu einer \u201everl\u00e4\u00dflichen Gesundheitsversorgung\u201c. Sie sollen Teil der \u00e4rztlichen Aus- und Weiterbildung werden. Deshalb sollen auch \u201eRegulierungen f\u00fcr den Schwangerschaftsabbruch au\u00dferhalb des Strafgesetzbuches\u201c gepr\u00fcft werden. Versuche von Lebensrechtsgruppen, abtreibungswilligen Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen Hilfen anzubieten, im Koalitionsvertrag \u201eGehsteigbel\u00e4stigungen\u201c genannt, m\u00fc\u00dften durch \u201ewirksame gesetzliche Ma\u00dfnahmen\u201c verhindert werden.<br \/>\nDie in der Corona-Pandemie eingef\u00fchrte Schwangerschaftskonfliktberatung \u201eOnline\u201c soll dauerhaft erm\u00f6glicht werden. Alle strafgerichtlichen Urteile gegen \u00c4rzte auf Grund des Paragraphen 219a StGB oder seiner Vorg\u00e4ngervorschriften seit 1990 sollen r\u00fcckwirkend aufgehoben werden. Paragraph 219a StGB verbietet Werbung f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch.<br \/>\nEr wurde erst 2019 von der Gro\u00dfen Koalition reformiert, um \u00c4rzten die M\u00f6glichkeit zu geben, darauf hinzuweisen, da\u00df sie Abtreibungen unter den Voraussetzungen des Paragraphen 218a Absatz 1 bis 3 StGB vornehmen. Man k\u00f6nnte meinen, der Paragraph sei nur ein kleines Steinchen im Wall, der das Leben ungeborener Kinder sch\u00fctzt; einem Wall, der nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und 1993 verfassungsrechtlich geboten ist, weil sich das Grundrecht auf Leben in Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz auch auf das ungeborene Leben erstreckt. Der Schwangerschaftsabbruch ist mithin eine Straftat, die unter den Voraussetzungen des Paragraphen 218a StGB straffrei bleibt. Paragraph 219a StGB verbietet also die Werbung f\u00fcr eine Straftat.<br \/>\nBundesjustizminister Buschmann behauptet, dieses Verbot behindere den Zugang zu fachgerechter medizinischer Versorgung und beeintr\u00e4chtige \u201edas Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau\u201c.<br \/>\nSeine Beseitigung erm\u00f6gliche es abtreibungswilligen \u00c4rzten, \u201esachliche Informationen \u00fcber das Spektrum ihrer Angebote und Leistungen auch \u00f6ffentlich bereitzustellen\u201c. Das Werbeverbot f\u00fcr Abtreibungen sei \u201ekein tragender Pfeiler des grundrechtlich gebotenen Schutzkonzepts f\u00fcr das ungeborene Leben\u201c. Seine Aufhebung schw\u00e4che den Schutz des ungeborenen Lebens nicht nur nicht, sie trage vielmehr dazu bei, zwei Ziele der Ampelkoalition zu erreichen, die so umschrieben werden: \u201eEin gesundes Leben f\u00fcr alle Menschen jeden Alters gew\u00e4hrleisten und ihr Wohlergehen f\u00f6rdern\u201c sowie \u201eGeschlechtergerechtigkeit erreichen und alle Frauen und M\u00e4dchen zur Selbstbestimmung bef\u00e4higen\u201c.<br \/>\nSieht man einmal von den impliziten Botschaften ab, da\u00df ungeborene Kinder f\u00fcr die Ampelkoalition offenkundig nicht zu den Menschen geh\u00f6ren und da\u00df sie ihre T\u00f6tung f\u00fcr ein geeignetes Mittel h\u00e4lt, \u201egesundes Leben\u201c zu erm\u00f6glichen und Frauen zur Selbstbestimmung zu bef\u00e4higen, so sind zwei Annahmen des Bundesjustizministers in Frage zu stellen: erstens die Annahme, das Werbeverbot f\u00fcr Abtreibungen sei \u201ekein tragender Pfeiler des grundrechtlich gebotenen Schutzkonzepts f\u00fcr das ungeborene Leben\u201c und zweitens die Annahme, \u00c4rzte, die Abtreibungen vornehmen, seien die Experten, die Frauen \u201eZugang zu s schgerechten fachlichen Informationen \u00fcber den sie betre\u001eenden medizinischen Eingriff\u201c geben w\u00fcrden. Wenn Abtreibung die Beseitigung eines Menschen im fr\u00fchesten Stadium seiner Existenz ist, dann ist sie keine medizinische Dienstleistung, sondern eine T\u00f6tungshandlung. Das bliebe sie selbst dann, wenn die Ampelkoalition ihre Absicht wahrmacht, sie nicht mehr strafrechtlich, sondern zivilrechtlich zu regeln. Mit der Beseitigung des Paragraphen 219a StGB soll dem Arzt Werbung f\u00fcr das Angebot einer Abtreibung erlaubt werden wie f\u00fcr Zahnimplantate oder neue H\u00fcftgelenke. Unsachlicher oder gar anpreisender Werbung soll durch eine \u00c4nderung des Heilmittelwerbegesetzes begegnet werden. Informationen \u00fcber Dienstleistungen gegen Honorar gelten aber rechtlich immer als Werbung.<\/p>\n<p>Ein Staat, der die T\u00f6tung ungeborener Kinder als Teil der Gesundheitsversorgung betrachtet und \u00c4rzten eine dementsprechende Werbung erlaubt, verleugnet sein rechtsstaatliches Fundament. Da\u00df \u00c4rzte, die Abtreibungen anbieten, sachgerecht \u00fcber diesen Eingriff informieren, daf\u00fcr ist Kristina H\u00e4nel, auf die sich der Bundesjustizminister in seinem Gesetzentwurf bezieht und die in diesen Tagen in allen Nachrichten, die \u00fcber den Gesetzentwurf berichten, zu sehen ist, das ungeeignetste Beispiel. In den Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, die sie auf ihrer Homepage anbietet, kommt das Kind, die Hauptperson einer Abtreibung, nicht vor. Stattdessen ist von \u201eSchwangerschaftsgewebe\u201c und von der \u201eFruchtblase\u201c die Rede, die bei einer Abtreibung \u201eausgesto\u00dfen\u201c w\u00fcrden. Diese Verschleierung im Gewand einer Aufkl\u00e4rung entspricht der Strategie der Abtreibungslobby, die im Kampf f\u00fcr die Legalisierung der Abtreibung der Devise folgt: nur nicht vom Kind reden.<br \/>\nSo nachvollziehbar es sei, \u201emit gewollt Schwangeren bereits von ihrem Kind zu sprechen\u201c, schreiben Aktivistinnen der Abtreibungslobby in ihrem Manifest \u201eKulturkampf und Gewissen\u201c (Berlin 2018), \u201ein der politischen Arena sollten wir diesen Sprachgebrauch unbedingt vermeiden, da er der Ideologie der \u2018Lebensschutz\u2019- Bewegung in die H\u00e4nde spielt\u201c. In der Debatte um den Paragraphen 219a StGB geht es mithin nicht um Aufkl\u00e4rung, sondern um den ohnehin nur minimalen Schutz des Lebens ungeborener Kinder. Eine Abtreibung ist keine medizinische Dienstleistung wie eine Lungenfunktionspr\u00fcfung oder ein EKG. Sie bleibt ein T\u00f6tungsdelikt.<br \/>\n&#8230; Alles vom 18.3.2022 von Manfred Spieker bitte lesen in der JF 12\/22, Seite 3<\/p>\n<p><em>Prof. Dr. Manfred Spieker ist emeritierter Professor f\u00fcr Christliche Sozialwissenschaften an der Universit\u00e4t Osnabr\u00fcck.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich m\u00f6chte den bedr\u00fcckenden Ausf\u00fchrungen von Professor Spieker (siehe unten) etwas hinzuf\u00fcgen. Seit 1973, jenem Jahr, in dem die Statistik der Bundesrepublik Deutschland erstmals mehr Todesf\u00e4lle als Geburten registrierte, sind circa acht Millionen Kinder abgetrieben worden. 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