{"id":9652,"date":"2012-08-21T16:32:56","date_gmt":"2012-08-21T14:32:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=9652"},"modified":"2012-08-21T16:32:56","modified_gmt":"2012-08-21T14:32:56","slug":"buergerverein-neuhaeuser-einspruch-gegen-bebauungsplan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/buergerverein-neuhaeuser-einspruch-gegen-bebauungsplan\/","title":{"rendered":"Buergerverein Neuhaeuser &#8211; Einspruch gegen Bebauungsplan"},"content":{"rendered":"<p>Bebauungsplan der Stadt Freiburg <a title=\"Neuhaeuser\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/orte\/neuhaeuser\/\">Neuh\u00e4user Stra\u00dfe <\/a>(Plan-Nr. 3-82; <a title=\"Kappel\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/freiburg\/kappel\/\">Kappel<\/a>)<br \/>\nSehr geehrter Herr Salomon, zu o.g. Bebauungsplan habe ich heute beim Stadtplanungsamt folgende Einw\u00e4nde erhoben, die Sie aus \u00fcbergeordneten politischen Erw\u00e4gungen bitte einmal zur Kenntnis nehmen sollten:\u00a0<br \/>\nI. Einspruch wegen nicht neutralem \u00abGutachter\u00bb\u00a0\u00a0<br \/>\nKeinem K\u00e4ufer einer Immobilie kann zugemutet werden, dass er bei der wichtigsten und gr\u00f6\u00dften Investition seines Lebens auf Gedeih und Verderb dem (Pseudo-)\u00abGutachten\u00bb eines wirtschaftlich Abh\u00e4ngigen seines Verk\u00e4ufers vertrauen mu\u00df. Da dies aber in der jetzigen Konstellation der Fall ist <!--more-->und dies den Beteiligten \u2013 auch allen Beh\u00f6rden \u2013\u00a0 bereits vorher bekannt war, machen sich alle Beteiligten an einem solchen Vorgang unweigerlich bei jedem einzelnen Schadensfall regresspflichtig. Bislang liegen zum Gesamtprojekt n\u00e4mlich nur \u00abGutachten\u00bb von Tochtergesellschaften des Projekttr\u00e4gers Eisele vor (die HPC wurde laut Homepage von Eisele \u00fcbernommen). S\u00e4mtliche Schrifts\u00e4tze von HPC-Mitarbeitern sind insofern parteiisch und \u2013 mitsamt dem vorliegenden Bebauungsplan \u2013 v\u00f6llig irrelevant. Eiseles HPC, deren \u00abGutachter\u00bb nebst deren \u00abGutachten\u00bb haben wegen Befangenheit im gesamten Prozess nichts zu suchen. Und eines verbietet sich von selbst: dass die Stadt keinen eigenen Gutachter einsetzt. Es kann nicht sein, dass ein st\u00e4dtisch beauftragter Gutachter lediglich das \u00abGutachten\u00bb eines in wirtschaftlicher Einheit mit dem Bautr\u00e4ger Stehenden pr\u00fcft. Der B\u00fcrger, der seit\u00a0 \u00abStuttgart 21\u00bb\u00a0 den vieltausendfachen Polit-Chor \u00abTransparenz, Trans-parenz\u00bb geh\u00f6rt hat, kann sich nur wundern &#8230;<\/p>\n<p><strong>II. Einspruch wegen kindergef\u00e4hrdender Verkehrs-Erschlie\u00dfung<br \/>\n<\/strong>Die Neuh\u00e4user Strasse ist schon im Ist-Zustand mit dem t\u00e4glichen Verkehr \u00fcberfordert; der Schulbus beispielsweise zwingt entgegenkommende Radfahrer (Kinder!) unweiger-lich in Hauseinfahrten respektive in den Graben. Dar\u00fcberhinaus ist zu konstatieren, dass die ohnehin schon prek\u00e4re Situation durch die geplanten 80-150 Wohneinheiten mangels akzeptablen \u00d6PNV (die einzig halbwegs gescheite Bushaltestelle K\u00f6nigsberger Strasse ist 1,5 km entfernt) unweigerlich ca.150-300 zus\u00e4tzliche PKW\u2019s\u00a0 \u2013\u00a0 mit (mindestens) doppelt so vielen t\u00e4glichen Fahrten nach sich ziehen. Auch aufgrund der dicht unter der \u2013 fast vollst\u00e4ndig auf Kirchzartener Gemarkung liegenden \u2013\u00a0 Asphaltdecke angebrachten Versorgungsleitungen ist eine zus\u00e4tzliche Verkehrsbelastung absolut indiskutabel (nicht umsonst gilt hier eine amtl.\u00a0 Beschr\u00e4n-kung auf 3,5 to !). Infolgedessen erscheint als einzig sinnvolle M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Anschluss des geplanten Baugebietes, sowohl Zu- als auch Abfahrten <em>ausschlie\u00dflich<\/em> \u00fcber eine neue Trasse via Ziegelmattenstrasse zu leiten \u2013 und die offene Stra\u00dfenseite Neuh\u00e4user mit Doppelhaush\u00e4lften (wie gegen\u00fcber) zu bebauen. Damit w\u00e4re auch ge-w\u00e4hrleistet, dass die geplanten zigtausend LKW-Fahrten nicht das Leben der Kinder(!) gef\u00e4hrden, die tagt\u00e4glich die Neuh\u00e4user Strasse zum Spielen aufsuchen. Wesentlich ist auch das \u00f6ffentliche Statement des Umweltschutzamtes, demzufolge ohne Bebauung keine Umlagerung auf die neue Giftm\u00fclldeponie erforderlich sei. Da es bei der Bebauung samt Sanierung also <em>ausschlie\u00dflich<\/em> um die Profite gewisser Frei- und Rottenburger geht, sind auch <em>s\u00e4mtliche<\/em> mit dieser Ma\u00dfnahme entstehenden Kosten <em>aus-schlie\u00dflich<\/em> von diesen Zeitgenossen zu tragen.<\/p>\n<p><strong>III. Einspruch wegen mangelnder Standsicherheit der Berghalden<br \/>\n<\/strong>Hier sei zun\u00e4chst festgehalten, dass schon heute ein Gewitter mit Platzregen ausreicht, um am Fu\u00dfe der Ziegelmattenstra\u00dfe\/Einfahrt Neuh\u00e4userstra\u00dfe einen See entstehen zu lassen. Desweiteren sei darauf verwiesen, dass bei Elementarereignissen schon (Gift-m\u00fcll-) Schlammlawinen s\u00e4mtliche Grundst\u00fccke bis zur Brugga hinunter mit mind. 30 cm H\u00f6he bedeckt haben (1983). Die geplante brutale Abholzung des Bannwaldes d\u00fcrfte bei derartigen Elementarereignissen k\u00fcnftig noch drastischere Folgen zeigen. \u00abDie Langzeitbest\u00e4ndigkeit dieser Ma\u00dfnahme ist derzeit nicht vorhersehbar\u00bb heisst es im 2005\/6 erstellten <em>GEOsens<\/em>-Gutachten f\u00fcr die Stadt. Wohl wahr: immer wieder er-sch\u00fcttern Erdbeben den Breisgau. Der Landeserdbebendienst des Landes listet beispiels-weise f\u00fcr den Zeitraum 17.7.-2.8.2012 neun Erdbeben alleine zwischen Basel und Her-bolzheim auf. Auch das starke Erdbeben von 2004 (Kandel, St\u00e4rke 5,4) ist im Dreisam-tal unvergessen. Der \u00abGutachter\u00bb schreibt, die Berechnung der Standsicherheit der Berghalde \u00fcber dem geplanten Baugebiet beruhe darauf, dass der Hangfuss nicht beeintr\u00e4chtigt wird; sollte der Hangfuss nicht unber\u00fchrt bleiben, m\u00fcsste neu gerechnet werden! Da nun aber <em>am<\/em> Hangfu\u00df doppelt so tief (ca. 6,9m statt 3-4m) gegraben werden soll und zus\u00e4tzlich 5m-tiefe Vertikaldrainagen eingebracht werden sollen, wird der Hangfu\u00df nicht nur \u00abbeein-tr\u00e4chtigt\u00bb, sondern massiv gesch\u00e4digt, zumal \u00fcber die gesamte Areal-L\u00e4nge hinweg auf 30m Tiefe der Baumbestand abgeholzt wird. Durch die gravierende Topographiever\u00e4nderung wird der gewachsene Halt des fragilen Erdreichs erheblich geschw\u00e4cht. Als reine Vorsichtsma\u00dfnahme und zum Schutz der Anlieger muss hier zwingend neu begutachtet und gerechnet werden \u2013 unter Ber\u00fcck-sichtigung der Hangfu\u00df-Eingriffe, des Wegfalls der haltgebenden B\u00e4ume, der Erd-bebengefahr und des instabilen, sandigen Untergrundes. Und vor allem: ohne Ber\u00fcck-sichtigung wirtschaftlicher Klientel-Interessen!<\/p>\n<p><strong><em>IV. Einspruch wegen mangelnder Expertise zum Deponiebetrieb<br \/>\n<\/em><\/strong>V\u00f6llig offen ist bislang das Problem der Standsicherheit der Berghalden bei und nach Installation der neuen Giftm\u00fclldeponie. Eine nach dem Stand der Technik ausgef\u00fchrte Errichtung einer neuen \u2013 und um nichts anderes handelt es sich \u2013 \u00abDeponie gef\u00e4hrlicher Abf\u00e4lle\u00bb (zwingend vorgeschrieben nach neuestem EU-Recht &#8211; Richtlinie 2008\/98\/EG; in Deutschland: Kreislaufwirtschaftsgesetz\/ KrWG vom 24. Februar 2012; siehe dort \u00a7 3, Abs. 27. + 28.KrWG) verlangt die permanente Trockenheit des einzubringenden Ge-fahrengutes, d.h. Vermeidung von zus\u00e4tzlicher Feuchtigkeit. Bei der hier \u00fcblichen Intensit\u00e4t der Regenf\u00e4lle ist dies in keinster Weise gew\u00e4hrleistet \u2013 schon gar nicht \u00fcber die geplante monatelange Giftschleuderei per offener Zwischenlagerung(!) auf der Talhalde (Umschlagplatz) und anschlie\u00dfendem, vieltausendfachen LKW-Transport auf den Berg. In \u00a7 43 (\u00abAnforderungen an Deponien\u00bb) des hier anzuwendenden Kreislaufwirtschafts-gesetzes sowie \u00a7 44 (\u00abKosten der Ablagerung von gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen\u00bb) wird aus-dr\u00fccklich die Expertise der Deponiebetreiber als auch die Sicherungsleistung (f\u00fcr 30 Jahre!) gefordert. Laut Homepage der Stadt Freiburg ist die Bautr\u00e4gerin Treubau AG Eigent\u00fcmerin der auszukoffernden Talhalde. Eigent\u00fcmerin der Berghalden mit der neu geplanten Giftm\u00fclldeponie sind dagegen die Bannholz Grundst\u00fccksverwaltungs GmbH &amp; Co. KG\u2019s. Von einer alle Halden umfassenden Betriebsst\u00e4tte kann also keine Rede sein. Dem Handelsregister ist zu entnehmen, dass die verschiedenen Beteiligten ihrem Gesch\u00e4ftszweck nach weder bisher als dauerhafte Betreiber von Anlagen zur Ver-wahrung von gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen aufgetreten, noch dass sie jemals in der Zukunft daf\u00fcr geeignet sind. Neben dem Gesch\u00e4ftszweck spricht auch das Stammkapital B\u00e4nde!<\/p>\n<p><strong><em>V. Einspruch wegen Naturschutz-Mi\u00dfachtung<br \/>\n<\/em><\/strong>Obwohl es \u2013 auch in Kappel \u2013 hinreichend (und schon im FNP 2020 aufgelistete) Wiesenfl\u00e4chen gibt, wollen Freiburger Bauauschu\u00df und Rathaus die Vernichtung eines riesigen Naturraums von ca. 50.000qm f\u00fcr ein nicht mal halb so gro\u00dfes Baugebiet. Die Zerst\u00f6rung beachtlicher Waldfl\u00e4chen inmitten eines rundherum angrenzenden FFH-2000-Gebietes (gibt es dazu eigentlich schon die erforderliche Genehmigung der EU-Kommission?) ist ausschlie\u00dflich dem Bebauungsplan zuzuschreiben. Warum werden auf der Berghalde (auch daneben, auf v\u00f6llig unbelastetem Gebiet, und obwohl auch dort gesch\u00fctzte Arten leben) hochwertiger alter Waldbestand auf einer Fl\u00e4che von tausenden von Quatratmetern f\u00fcr das Giftm\u00fclllagergebiet abgeholzt? Will Freiburg diesen Kahlschlag wirklich? Wenn ja und selbst wenn die Stadt Freiburg k\u00fcnf-tig als \u00abGiftm\u00fcll-City\u00bb re\u00fcssieren will: Gegen diesen sinnlosen\u00a0 Kahlschlag an der Natur wegen eines im Wintervierteljahr durchwegs schattigen und daher suboptimalen Wohnquartiers erhebe ich Einspruch!\u00a0Die Ausgleichsma\u00dfnahmen f\u00fcr die durch die Bebauung in Neuh\u00e4user einhergehende Zerst\u00f6rung einer intakten Naturlandschaft sollen im zehn Kilometer entfernten Buchen-bach vorgenommen werden. Gegen diesen Irrsinn ist der Einspruch geradezu Pflicht. Gibt es dort noch nicht genug B\u00e4ume? Stattdessen sind die Ausgleichsma\u00dfnahmen vor Ort in Neuh\u00e4user einzuplanen. Auch die geplante Umlagerung des \u00abTeiches\u00bb von der Talhalde auf den Berg sollte aus Gr\u00fcnden des Erhaltes der dort siedelnden seltenen Tierarten unterbleiben; stattdessen ist ein entsprechender Teich im Bau-Planungsgebiet einzurichten.<\/p>\n<p><strong>VI. Einspruch wegen Schwermetall- und LHKW-Belastung<br \/>\n<\/strong>Bis zum Ende des letzten Jahrhunderts hie\u00df es seitens der Kappler Ortsbeh\u00f6rde, dass in der Talhalde nicht gebaut wird, weil die ehemaligen Besch\u00e4ftigten dies immer strikt ab-gelehnt h\u00e4tten. Daran w\u00fcrde man sich halten. Nachdem nun keine Besch\u00e4ftigten des 1954 stillgelegten Betriebes mehr gefragt werden k\u00f6nnen, hat sich das Bild gewandelt \u2013 aus kommerziellen Interessen! Dem GEOsens-Gutachten zufolge flie\u00dft bereits heute kontaminiertes Hangwasser <em>inner-halb<\/em> des Berges in die Talhalde. Dass jetzt geplant ist, das <em>Oberfl\u00e4chen<\/em>wasser vom Berg mittels neu anzulegender Gr\u00e4ben durch Schwermetall-Altlastfl\u00e4chen zu leiten und damit sauberes Oberfl\u00e4chenwasser (!) zu kontaminieren, ist mehr als unverst\u00e4ndlich. Die \u2013 auf Freiburger Gemarkung geplante \u2013 zus\u00e4tzliche Vergiftung der Brugga (und damit der Dreisam, in der im Sommerhalbjahr zahlreiche Kinder spielen) ist inakzep-tabel, das der Profitgier geschuldete Drehen an der Grenzwertschraube mehr als un-moralisch. Weiters stehen angesichts der bereits oben geschilderten regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcber-flutungen der Neuh\u00e4user Stra\u00dfe auf H\u00f6he Ziegelmattenstrasse k\u00fcnftig zus\u00e4tzliche \u00dcber-flutungen im Osten von Neuh\u00e4user zu bef\u00fcrchten. Gleichzeitig fehlen dem geplanten Neubaugebiet nat\u00fcrliche Wasserfl\u00e4chen. Daher ist diese Ma\u00dfnahme abzulehnen. Die auf der Ausgleichsfl\u00e4che (Gemarkung Kirchzarten!) geplanten Teiche werden von Wassergr\u00e4ben gespeist, die durch die schwerstbelasteten Fl\u00e4chen der Berghalden (B\/C) neu gegraben werden. F\u00fcr die Baumassnahme wird ein weitgehend naturbelassenes Re-fugium vernichtet und neu mit Schwermetallen belastet \u2013 insbesondere auch das Teichwasser. Dagegen ist Einspruch zu erheben! Aus der Planung geht nicht hervor, wie sichergestellt wird, dass die hochgradig be-lasteten Quellw\u00e4sser (Q2 und Q9) weder in das Grundwasser noch in das Neubaugebiet flie\u00dfen. Die erforderlichen Vertikaldrainagen m\u00fcssten gem\u00e4\u00df Gutachten 11m tief sein. Die weitere Aussage, dass aus technischen und wirtschaftlichen Gr\u00fcnden nur 5m tiefe Gruben zumutbar seien, ist inakzeptabel. Der Gesundheit der Anwohner ist ein h\u00f6herer Wert beizumessen als der Profitgier der Developer! Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnten (die in der Talfl\u00e4che nachgewiesenen) LHKW\u2019s bei Konzen-trierung zu Explosionen f\u00fchren. Nirgends wurde bislang begutachtet, ob es bei der Neubebauung\/den Erdbewegungen zu solchen Konzentrationen kommen kann. Statt-dessen wird lt. Bebauungsplan ausgerechnet dort, wo die h\u00f6chsten Vorkommen ver-mutet werden, ein Kinderspielplatz (!) eingeplant. Dies ist abzulehnen.<\/p>\n<p><strong>VII. Einspruch wegen massiver (negativer) Ortsbildver\u00e4nderung<br \/>\n<\/strong>Die Stadt ist gem\u00e4\u00df BauGB \u00a71, 5. verpflichtet, sowohl die st\u00e4dtebauliche Gestalt als auch das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten. Das Ortsbild von Neu-h\u00e4user ist gepr\u00e4gt von <em>zwei<\/em>st\u00f6ckigen Wohnh\u00e4usern (<em>plus<\/em> ausgebauter DG-Wohnung) mit Satteldach. Die geplante massive Nachverdichtung mit Riegelbebauung in Freiburg-typischer <em>vier<\/em>geschossiger (<em>inkl.<\/em> Attika-DG) Container-Wohnsilo-Bauweise zerst\u00f6rt den Charakter dieses Wohngebietes und ver\u00e4ndert das seitherige Ortsbild massiv. Die jetzt \u00fcberraschend auf 150 WE ge\u00e4nderte Planung ist daher wieder auf insgesamt 80 Wohn-einheiten zu reduzieren, so wie bereits 2011 vom Gemeinderat Freiburg beschlossen. Die Geb\u00e4ude-Silhouetten sind dem gewachsenen Ortsbild von Neuh\u00e4user anzupassen (Satteldach!). Die bislang aus unerfindlichen Gr\u00fcnden unterbliebene Visualisierung des Projektes ist kurzfristig nachzuholen. Daf\u00fcr ist von unterschiedlichen Punkten auszugehen; beispiels-weise Ende des Dreisamtal-Wanderweges beim Spielplatz in Zarten, Pfeiferberg, Giers-berg-Kapelle, etc. Unterblieben ist auch die H\u00f6henfestlegung innerhalb des Bauge-bietes; u.a. wegen der nicht erfolgten Angaben hinsichtlich Ausgrabungstiefe der Altlasten und H\u00f6he der Wiederauff\u00fcllung. Dies ist nachzuholen; Bezugspunkt: Neu-h\u00e4user Strassenniveau. Lt. Umwelterheblichkeitspr\u00fcfung vom 3.6.2008 ist f\u00fcr den Bebauungsplan eine Um-weltpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 4 BauGB durchzuf\u00fchren. Als Grundlage hierf\u00fcr wurde folgender Untersuchungsbedarf festgestellt: a) Verkehrsgutachten, b) L\u00e4rmgutachten, c) Luftschadstoffuntersuchung. Keines dieser Gutachten wurde bis dato erstellt bzw. ver\u00f6ffentlicht. Die Frist f\u00fcr die Erhebung der Einw\u00e4nde ist somit bis zur Vorlage der Gutachten \u2013 nebst angemessener Nachlaufzeit \u2013 zu prolongieren.\u00a0Es sei daran erinnert, dass Kirchzarten-Neuh\u00e4user ein \u00abReines Wohngebiet\u00bb ist. Zu einem geschlossenen Ortsbild geh\u00f6rt auch eine einheitliche L\u00e4rmgrenze; gegen die Einstufung des Neubaugebietes in \u00abAllgemeines Wohngebiet\u00bb wird Einspruch erhoben. Aufgrund der Tatsache, dass keinerlei Versorgungs- oder Infrastruktureinrichtungen im Neubaugebiet geplant sind (nicht mal ein Kindergarten), gibt es keinen Grund f\u00fcr eine Schlechterstellung dieses Gebietes \u2013 und damit auch der (Kirchzartener) Nachbarschaft!<\/p>\n<p><strong><em>Fazit<br \/>\n<\/em><\/strong>Losgel\u00f6st von den Einw\u00e4nden zum Bebauungsplan gibt es erhebliche Einw\u00e4nde gegen das geplante Verfahren, den Giftm\u00fcll (\u00abgef\u00e4hrlicher Abfall\u00bb) auf den Hang zu bringen. Die Arbeiter m\u00fcssen nicht umsonst Atemschutzger\u00e4te tragen, denn inhalativ aufge-nommene cadmiumhaltige Feinst\u00e4ube sind bekanntlich hochgradig karzinogen. Deshalb ist einzig und allein ein nach dem Stand der Technik (und aktueller Gesetzeslage; EU-Recht\/KrWG, s.o.) durchgef\u00fchrtes, feinstaubfreies on-Site-Verfahren akzeptabel. Das GEOsens-Gutachten von 2005\/6 f\u00fcr die Stadt Freiburg hat eine solche Auskofferung der Talhalde A mit Kosten von 7,2 Mio. \u20ac beziffert. Das entspricht umgerechnet lediglich cirka \u20ac 300,&#8211;\/qm. Es bleibt unverst\u00e4ndlich, warum die Stadt Freiburg dies nicht in ver-antwortungsvoller Eigenregie hat durchf\u00fchren lassen, um hernach das Areal als Bauland freih\u00e4ndig an Bautr\u00e4gergemeinschaften zu ver\u00e4u\u00dfern! Waren Sie schon mal in Neuh\u00e4user? Sind Sie schon einmal die sandigen Steilh\u00e4nge auf den Berghalden hochgeklettert? Glauben Sie im Ernst, dass sich neu anzusiedelnde Wohneigent\u00fcmer mit 100.000 to. Giftm\u00fcll im Nacken dort jemals sicher f\u00fchlen k\u00f6nn-ten? W\u00fcrden Sie das tun? W\u00fcrden Sie das Ihrer Familie, Ihren Kinder zumuten?\u00a0Nach dem jetzigen Stand der Dinge sieht es ganz danach aus, als ob das Rathaus hier sehenden Auges in ein \u00abFreiburg 21\u00bb l\u00e4uft. Nach dem Stuttgarter Debakel war soviel Blau\u00e4ugigkeit nicht zu erwarten. Aber Sie haben sich ja schon einmal damit gebr\u00fcstet, dass man in Freiburg immer erst zwei Jahre sp\u00e4ter als der Rest der Republik realisiert, was die Stunde geschlagen hat. Offensichtlich gilt das auch f\u00fcr Ihr eigenes Revier. Salomonische L\u00f6sungen jedenfalls sehen wahrlich anders aus&#8230; meint jedenfalls und gr\u00fc\u00dft Sie nachbarschaftlich<\/p>\n<p>21.8.2012, Franz-J\u00fcrgen R\u00f6mmeler, 2. Vorsitzender des B\u00fcrgervereins <a title=\"Neuhaeuser\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/orte\/neuhaeuser\/\">Neuh\u00e4user<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.buergerverein-neuhaeuser.de\">www.buergerverein-neuhaeuser.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bebauungsplan der Stadt Freiburg Neuh\u00e4user Stra\u00dfe (Plan-Nr. 3-82; Kappel) Sehr geehrter Herr Salomon, zu o.g. Bebauungsplan habe ich heute beim Stadtplanungsamt folgende Einw\u00e4nde erhoben, die Sie aus \u00fcbergeordneten politischen Erw\u00e4gungen bitte einmal zur Kenntnis nehmen sollten:\u00a0 I. 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