{"id":96435,"date":"2021-11-30T19:14:00","date_gmt":"2021-11-30T18:14:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=96435"},"modified":"2021-12-01T13:09:24","modified_gmt":"2021-12-01T12:09:24","slug":"chinesifizierung-verfassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/chinesifizierung-verfassung\/","title":{"rendered":"Chinesifizierung &#8211; Verfassung?"},"content":{"rendered":"<p>Das <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">Bundesverfassungsgericht<\/a> hat die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/papier-verfassung-und-recht\/\">Beschwerden<\/a> gegen die sog. &#8222;Bundes-Notbremse&#8220; abgelehnt. <em>&#8222;M\u00f6glicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss sp\u00e4ter einmal \u2013 im Verein mit dem bekannten \u201eKlimaschutz\u201c-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats \u2013 als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten m\u00fcssen.&#8220;<\/em> <!--more-->So der habilitierte Verfassungrechtler Ulrich Vosgerau, der die Bef\u00fcrchtung, da\u00df wir in <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/deutschland2020\/\">Deutschland<\/a> auf chinesische Verh\u00e4ltnisse zusteuern, in seinem Kommentar zu dem in <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/\">Karlsruhe<\/a> am 30.11.2021 verk\u00fcndeten Urteil ausf\u00fchrlich begr\u00fcndet (siehe unten).<br \/>\n.<br \/>\nNat\u00fcrlich ist Vosgerau&#8216; Vorwurf der Chinesifizierung unseres Verfassungslebens \u00fcberspitzt &#8211; China und D lassen sich nicht vergleichen. Der Vorwurf gibt aber der ehrlichen Bef\u00fcrchtung Ausdruck, da\u00df mit der Berufung des engen Vertrauten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Stephan Harbarth (CDU), zum Pr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgerichts die Unabh\u00e4ngigkeit der beiden Staatsgewalten Exekutive und Jurisdiktion gelitten hat.<br \/>\nDie Gewaltenteilung soll daf\u00fcr sorgen, da\u00df die Legislative, Exekutive und Jurisdiktion als die drei m\u00e4chtigsten politischen M\u00e4chte bzw. Institutionen des Staates sich kontrollieren und gegenseitig &#8222;in Schach halten&#8220;. In unserer parlamentarischen bzw. repr\u00e4sentativen Demokratie, in der die Regierung vom Parlament gew\u00e4hlt wird bzw. die Parteien Abgeordnete als Repr\u00e4sentanten des Volkes zur Wahl vorschlagen, ist diese Gewaltenteilung besonders wichtig, da zwischen dem Wahlvolk als Souver\u00e4n einerseits und der Exekutive andererseits die Parteien agieren (<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/parteienstaat\/\">Parteienstaat<\/a>).<\/p>\n<p>Die Kontrollfunktion obliegt zum einen den Medien, deshalb auch als &#8222;Vierte Macht&#8220; bezeichnet. Da die Journaille <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/journalismus\/haltungsjournalismus\/\">mehrheitlich politisch links orientiert<\/a> ist, wird den Medien oft eine zu gro\u00dfe Regierungsn\u00e4he vorgeworfen. Umso wichtiger ist hier die Kontrollfunktion der Jurisdiktion. Zu alleroberst hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) die Aufgabe, die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte, die jedem B\u00fcrger qua Geburt zustehen, vor \u00dcbergriffen der Exekutive (Regierung bzw. Parlamentsmehrheit) zu sch\u00fctzen.<br \/>\nSeit 1949 hat das BVerfG diese Kontrollaufgabe in den meisten f\u00e4llen vorbildlich ausgef\u00fchrt, oft zum Mi\u00dffallen der gerade in Regierungsverantwortung stehenden Minister bzw. Parteien. Mit dieser guten und in einer parlamentarischen Demokratie selbstverst\u00e4ndlichen und essentiellen Tradition hat die Entscheidung des Ersten Senats des BVerfG vom 30.11.2021 leider dadurch gebrochen, in dem es alle Verfassungsbeschwerden gegen die \u201eBundesnotbremse&#8220; ablehnt.<\/p>\n<p>Z\u00fcgelt das BVerfG nicht mehr die Macht der Regierenden, sondern das Recht der Regierten? Nach einigen anderen Urteilen des Karlsruher Gerichts aus j\u00fcngerer Zeit gewinnt man den Eindruck, das es dem Gericht eher darum geht, die Regierung vor Kritik zu sch\u00fctzen. Ist die Unabh\u00e4ngigkeit von BVerfG und Regierung gew\u00e4hrleistet, nachdem mit Stephan Harbarth (CDU) ein juristischer Richter-Laie und Vertrauter von Angela Merkel (CDU) zum oberster Richter bestellt wurde? In unserem Parteienstaat drohen die \u00fcberm\u00e4chtigen politischen Parteien die Gewaltenteilung auszuh\u00f6hlen.<br \/>\n30.11.2021<\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>Kommentar zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 30.11.2021<\/strong><br \/>\nvon Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau<br \/>\nDie \u201eBundes-Notbremse\u201c, also das Vierte Gesetz zum Schutz der Bev\u00f6lkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Bedeutung vom 22. April 2021, war eine derzeit nicht mehr in Kraft befindliche, weil am 30. Juni 2021 ausgelaufene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag als Reaktion auf den seinerzeit misslungenen \u201eOster-Lockdown\u201c erlassen hatte. In ihm wurden weitreichende Freiheitseinschr\u00e4nkungen, wie zum Beispiel die Beschr\u00e4nkung privater Zusammenk\u00fcnfte, n\u00e4chtliche Ausgangssperren, Schlie\u00dfung von Schulen, Freizeiteinrichtungen und Ladengesch\u00e4ften einseitig von der \u00dcberschreitung eines sogenannten 7-Tages-Inzidenzwertes von \u00fcber 100 \u201eNeuinfektionen\u201c \u2013 in der Tat allerdings nur positiven Testungen, ohne jede R\u00fccksicht darauf, ob jemand wirklich erkrankt ist und wenn ja, wie schwer \u2013 abh\u00e4ngig gemacht. Diese Rechtsfolgen ergaben sich unmittelbar aus dem Bundesgesetz, es war also keinerlei Pr\u00fcfung der regional wirklich existierenden Gefahr durch die \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden vorgesehen, etwa im Hinblick auf die Fragen: Ist \u00fcberhaupt jemand krank? Und: wie steht es mit der Belegung der Krankenh\u00e4user und Intensivstationen?<br \/>\nGegen die \u201eBundes-Notbremse\u201c wurden rund 900 Verfassungsbeschwerden erhoben, von denen \u00fcber 700 \u2013 aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden \u2013 bereits erledigt sein sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun \u00fcber eine Reihe der noch nicht erledigten Verfassungsbeschwerden endg\u00fcltig entschieden und sie vollst\u00e4ndig abgewiesen. Die \u201eBundes-Notbremse\u201c sei verfassungsgem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcberrascht insofern nicht, als die meisten dieser Verfassungsbeschwerden auch mit Antr\u00e4gen im einstweiligen Rechtsschutz verbunden gewesen waren, die das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai durchweg und geradezu br\u00fcsk abgewiesen hatte. Gleichzeitig \u00fcberrascht die Entscheidung aber inhaltlich. M\u00f6glicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss sp\u00e4ter einmal \u2013 im Verein mit dem bekannten \u201eKlimaschutz\u201c-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats \u2013 als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Was die Entscheidung mit dem Klimaschutz-Beschluss gemeinsam hat, ist die im deutschen Verfassungsrecht bislang nicht anerkannte Pr\u00e4misse:<br \/>\n<strong>Wenn niemand genau wei\u00df, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie gro\u00df sie sein mag, es aber staatlich gef\u00f6rderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Ver\u00e4nderungen enorm gro\u00dfe Gefahren an die Wand malen, dann k\u00f6nnen Grundrechte gro\u00dffl\u00e4chig ausgesetzt werden.<\/strong><br \/>\n<strong>Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der B\u00fcrger, der seine Grundrechte aus\u00fcben will<\/strong>, seine Ungef\u00e4hrlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.<\/p>\n<p>Die \u201eBundes-Notbremse\u201c bricht mit allen herk\u00f6mmlichen Grunds\u00e4tzen des Gefahrenabwehrrechts. Denn normalerweise ist eine Entscheidung der vor Ort zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalles aufgrund eines Gesetzes erforderlich, sodass die Ma\u00dfnahmen der jeweils wirklich bestehenden Gef\u00e4hrdungslage angepasst werden k\u00f6nnen; und gegen die Entscheidung der vor Ort zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ist der Rechtsweg gegeben.<br \/>\nDurch die unmittelbar durch ein Gesetz und allein aufgrund eines \u201eInzidenzwertes\u201c herbeigef\u00fchrten Freiheitseinschr\u00e4nkungen \u2013 wobei ja ein hinreichend hoher Inzidenzwert von Beh\u00f6rden, die durchgreifende Freiheitseinschr\u00e4nkungen durchsetzen wollen, auch \u201eherbeigetestet\u201c werden kann \u2013 wird demgegen\u00fcber nicht nur mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz gebrochen, sondern auch mit der Rechtsweggarantie. Denn die Verwaltungsgerichte werden faktisch ausgeschaltet, wenn die Rechtsfolge sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und keine beh\u00f6rdliche Abw\u00e4gung mehr m\u00f6glich ist.<br \/>\nNicht entschieden wurde heute \u00fcber die Verfassungsbeschwerde unter anderem des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Post, in der diese rechtsstaatliche Problematik am besten auf den Punkt gebracht worden ist. Nach den heutigen Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts d\u00fcrfte sie aber weitgehend aussichtslos sein.<\/p>\n<p>Der Erste Senat, also der Harbarth-Senat des Bundesverfassungsgerichts, entwickelt sich \u2013 ohne dass hiergegen bislang ein Aufstand der Staatsrechtslehre erkennbar w\u00fcrde \u2013 zum Totengr\u00e4ber des freiheitlichen Verfassungsstaates. Die Wiedereinf\u00fchrung der \u201eBundes-Notbremse\u201c wird in der Politik bereits gefordert. Wir steuern auf chinesische Verh\u00e4ltnisse zu. Vermutlich ist das alles nur eine \u00dcbung: Der \u201eErnstfall\u201c kommt dann im Verlaufe der n\u00e4chsten zehn Jahre in Gestalt des \u201eKlimaschutzes\u201c. Auch hier hat der Erste Senat ja bereits den Grundstein gelegt.<br \/>\n30.11.2021, Dr. habil. Ulrich Vosgerau<\/p>\n<p>&#8230; Alles vom 30.11.2021 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/bundesverfassungsgericht-nickt-merkels-bundeslockdown-ab\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/bundesverfassungsgericht-nickt-merkels-bundeslockdown-ab\/<\/a><\/p>\n<p>.<br \/>\nEinige Kommentare:<br \/>\n<strong>M\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung der Gesundheit kann Grundrechte einschr\u00e4nken<\/strong><br \/>\nMan sollte sich dazu vor allem mal folgendes \u00fcberlegen:<br \/>\n\u201eAus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeintr\u00e4chtigungen seiner k\u00f6rperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen umfasst.\u201c<\/p>\n<p>Also hei\u00dft das mit anderen Worten, dass eine \u2013 und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen \u2013 m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung der Gesundheit, denn genau darum geht es hier \u2013 dazu ausreicht, um Grundrechte massiv einzuschr\u00e4nken.<br \/>\nNehmen wir als Beispiel ein Getr\u00e4nk, die Cola. Eine Cola ist sicherlich alles andere als gesundheitsf\u00f6rdernd, also kann der Staat jetzt \u2013 weil eben die Gefahr droht, dass man zu viel Cola trinkt \u2013 den Import und den Verkauf von Cola aufgrund dieses Artikels verbieten. Dasselbe gilt f\u00fcr Sport: Weil es Sportverletzungen gibt, darf der Staat also den Sport verbieten \u2013 und das ohne Begrenzung, wie sich an dieser Definition zeigt. Was nach dem Ausmerzen aller Gesundheitsgef\u00e4hrdungen noch von den Grundrechten \u00fcbrig bleibt, kann sich jeder selbst ausmalen.<\/p>\n<p>\u201e\u201eDie Annahmen des Gesetzgebers \u00fcber die Eignung der Kontaktbeschr\u00e4nkungen beruhten auf tragf\u00e4higen Grundlagen\u201c \u2013 RKI und \u201asachkundige Dritte\u2018\u201c<\/p>\n<p>Das RKI ist keine unabh\u00e4ngige Institution, sondern dem Gesundheitsamt unterstellt, und kann daher gar nicht objektiv entscheiden, inwieweit eine Gef\u00e4hrdung vorliegt, oder nicht. Und auch zu den sachkundigen Dritten, die hier genannt werden, f\u00e4llt mir nur ein, dass es signifikante Unterschiede gibt zwischen der Argumentation von u.A. Drosten, Brinkmann, oder einem Streeck und einem Schmidt-Chanasit, nur um mal einige Positionen zu nennen. Es wird hierbei weder differenziert zwischen der Sichtweisen innerhalb der Virologie, noch zwischen den Sichtweisen bei den L\u00e4ndern \u2013 denn genau darauf bauen ja verschiedene Strategien des Umgangs mit der Pandemie auf. Zusammengefasst also darf das gelten, wenn sich die Regierung auf \u201esachkundige Dritte\u201c beruft, ohne jedoch die genaue Definition der Sachkunde festzulegen, was gelinde gesagt der Hammer ist. Sieht man sich die Berater der letzten Regierung auf, f\u00e4llt hier eine sehr starke Einstimmigkeit und Subjektivit\u00e4t auf, die sich nicht mal in der Wissenschaft wieder findet. Und aufgrund dessen \u2013 n\u00e4mlich der Auswahl der Regierung \u2013 d\u00fcrfen also Rechte derartig eingeschr\u00e4nkt werden?<\/p>\n<p>\u201eVerfassungswidrig w\u00e4ren die Kontaktbeschr\u00e4nkungen gewesen, wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschr\u00e4nkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschr\u00e4nkende Mittel zur Verf\u00fcgung gestanden h\u00e4tten.\u201c<\/p>\n<p>Aber die gibt es bereits. Die Schweiz handelt anders als wir. Die Niederlande handeln anders. S\u00fcdkorea handelt anders. Australien handelt anders. Die USA handeln anders. Brasilien handelt anders. Eigentlich jedes Land handelt anders, es gibt hier massive Unterschiede zwischen dem sehr liberalen Weg Schwedens, und unserem Weg, oder etwa den extremen H\u00e4rtef\u00e4llen China, Singapur, und mittlerweile auch Australien. Es ist also von vorne herein eine v\u00f6llig falsche Annahme, zu behaupten, es g\u00e4be keine anderen Mittel, die weniger stark einschr\u00e4nken und trotzdem dieselben Ziele erreichen w\u00fcrden, was die Regierung ja behauptet hatte. Und diese Behauptung wird nirgendwo hinterfragt. \u00dcberhaupt steht im Raum die eigentliche Frage \u2013 n\u00e4mlich ob Lockdowns dazu geeignet sind, Kontakte einzuschr\u00e4nken. Und hier gibt es wissenschaftlich gesehen viele unterschiedliche Studien, und viele davon legen eben auch sehr klar nahe, dass dem nicht so ist, weil einerseits das Treffen ins Privatleben verlegt wird, andererseits der Weg einer sozial kontrollierten Kontaktbeschr\u00e4nkung \u2013 die ja relevant ist \u2013 v\u00f6llig ausgehebelt wird.<br \/>\nMan muss weder der einen, noch der anderen Seite zustimmen, um zu sehen, dass diese gesamte Argumentation einfach nur bl\u00f6dsinnig ist!<br \/>\n\u201eUmfassende Ausgangsbeschr\u00e4nkungen kommen nur in einer \u00e4u\u00dfersten Gefahrenlage in Betracht\u201c.<br \/>\nUnd was ist jetzt die Gefahrenlage?<br \/>\nWeil die Regierung prognostiziert, wir h\u00e4tten eine Gefahrenlage?<br \/>\nWeil das regierungsnahe Virologen behaupten?<br \/>\nWeil das die Presse behauptet?<br \/>\nWeil das RKI das behauptet?<br \/>\nWeil die WHO das behauptet?<br \/>\nOder wer entscheidet \u00fcberhaupt, ob eine Gefahrenlage besteht, und wer kontrolliert, ob und wann diese Gefahrenlage noch besteht oder zu Ende geht?<br \/>\n30.11.2021, St.T.<\/p>\n<p><strong>Da zeigt sich die Endlichkeit der Demokratie.<\/strong><br \/>\nWelche Mittel gibt es gegen einen parteipolitisch und aus ideologischen Gr\u00fcnden installierten Vorsitzenden des BVG, Harbarth? Letztlich keine. Es wird heute weitere grausige Verk\u00fcndigungen des Polit-Apparates geben, sp\u00e4testens in einigen Tagen bis Wochen auch die Einf\u00fchrung der \u201eallgemeinen Impfpflicht\u201c. Wer, ja wer, sch\u00fctzt den demokratischen Staat, die B\u00fcrger, vor diesen totalit\u00e4ren Bestrebungen?<br \/>\n30.11.2021, J.P.<\/p>\n<p>Dann kann man sich auch jetzt schon denken, wie Merkels Busenfreund Harbarth bei Klagen gegen die Impfpflicht entscheiden wird. Und unsere Regierung ma\u00dft sich an, mit dem Finger auf Polen, Wei\u00dfrussland und Russland zu zeigen, die im Vergleich zu uns inzwischen wie lupenreine Demokratien erscheinen. Die einzige M\u00f6glichkeit, Harbarth noch irgendwie den Stecker zu ziehen, w\u00e4re, gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der PCR-Tests zu klagen, auf denen alles basiert. In anderen L\u00e4ndern wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass sie keine Infektionen mit dem Virus beweisen k\u00f6nnen. In USA ist ab 1.1. nicht mehr erlaubt, Infektionen nur mit dem PCR-Test nachzuweisen. Aber wie ich Harbarth einsch\u00e4tze, wird er dann die Klagen einfach abweisen oder sie weitere 2 Jahre aussitzen. Es ist unfassbar widerlich, was in diesem Land geschieht.<br \/>\n30.11.2021, Kik<\/p>\n<p><strong>\u201eDie Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.\u201c (Richard von Weizs\u00e4cker)<\/strong><br \/>\nDer Rechtsstaat und die Gewaltenteilung werden immer mehr aufgeweicht. Wenn jedoch eine kleine Clique von Politikern solch eine Macht hat und die verbrieften Rechte der B\u00fcrger aushebelt, ist Deutschland auf dem Weg in eine Diktatur. Der Beschluss des BVD ist schon allein deswegen v\u00f6llig absurd, weil bisher nur 5,7 Millionen B\u00fcrger \u00fcberhaupt von Corona betroffen waren, das sind 6,9%. Alle anderen werden also restriktiven Ma\u00dfnahmen unterworfen mit gigantischen Kollateralsch\u00e4den. Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist da nichts mehr!<br \/>\n30.11.2021, A.SCh<\/p>\n<p><strong>Der B\u00fcrger muss dem Staat beweisen, dass es keine Gefahrenlage gibt?<\/strong><br \/>\nUnd der Staat darf eine Gefahrenlage anhand eines mPCR-Testes ausrufen der nicht zwischen Influenca udn SARS nicht unterscheiden kann und nichts als Diagnosewerkzeug taugt? Das verschl\u00e4gt einem ja die Sprache.<br \/>\nDieses Gericht ist kein Verfassungsgericht und Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Es ist eine Bananenrepublik. Auf EpochTimes habe ich soeben gelesen \u201eImpfverweigerer bald Kriminell?\u201c, dass Staatsrechtler wie Gunnar Duttge meinen, dass eine Zwangsimpfung und sogar Freiheitsberaubung von 12 bis 24 Monaten angemessen bei Impfverweigerern w\u00e4re, wenn die zuvor verh\u00e4ngten drakonischen Bu\u00dfgelder keine \u201eEinsicht\u201c erwirken. Eine Frage an die Geimpften: Ist das die Zukunft die Ihr euch f\u00fcr eure Kinder w\u00fcnscht? Gentechnik-Abo oder in den Knast und das unter dem Deckmantel einer \u201eVerfassung\u201c die keine mehr ist?<br \/>\n30.11.2021, Nor<\/p>\n<p><strong>Ich f\u00fcrchte, Herr Vosgerau bemisst den Zeitraum zur Chinesifizierung,<\/strong><br \/>\nden er mit zehn Jahren ansetzt, zu gro\u00dfz\u00fcgig. Bei dem derzeitigen Erosionstempo d\u00fcrften maximal 3 bis 5 Jahre anzusetzen sein. Wenn nicht am Strang und mit aller Kraft dagegen gearbeitet wird.<br \/>\n30.11.2021, P.R.<\/p>\n<p><strong>Art 20 Abs. 4 GG eingetreten<\/strong><br \/>\nMit dieser skandal\u00f6sen Fehlentscheidung d\u00fcrfte auch der Fall des Art 20 Abs. 4 GG eingetreten sein. Lassen Sie uns f\u00fcr Einigkeit und Recht und Freiheit einen Spaziergang machen. So eine h\u00f6chstrichterliche Entscheidung muss bei jedem halbwegs vern\u00fcnftigen Menschen mit gesundem Rechtsempfinden Schmerzen ausl\u00f6sen. Massive \u00dcbelkeit tritt hinzu, wenn man sich die Begr\u00fcndung der Entscheidung anschaut. Ich bezweifle mittlerweile ernsthaft, dass die Mitglieder des ersten Senats die Bef\u00e4higung zum Richteramt gem. \u00a7 5 DRiG besitzen<br \/>\n30.11.2021, F.SCH<\/p>\n<p><strong>&#8230; Rechtsstaat und Gewaltenteilung hierzulande sind am Ende<\/strong><br \/>\nIch bin Jurist und halte das pauschale gr\u00fcne Licht des Bundesverfassungsgerichts f\u00fcr die Bundesnotbremse f\u00fcr verfassungsrechtlich haneb\u00fcchen. Doch was will man erwarten bei einem Gericht, dessen Pr\u00e4sident nicht aufgrund seiner fachlichen Qualifikation (Harbarth ist kein Staatsrechtler), sondern offenbar aus ganz anderen Gr\u00fcnden ausgew\u00e4hlt wurde? Die schlimmsten Bef\u00fcrchtungen werden wahr: der deutsche Rechtsstaat und die Gewaltenteilung hierzulande sind am Ende. Im Grunde genommen war dies seit 2015 klar als Merkel offen gegen Gesetz und Recht versto\u00dfend Millionen Migranten Zugang in das deutsche Sozialsystem gew\u00e4hrte und de facto deren dauerhafte Einwanderung erm\u00f6glichte. Dass sie damit durchkam, d\u00fcrfte ihr gezeigt haben, dass sie von Seiten des Rechtssystems keinerlei Grenzen zu bef\u00fcrchten hat. Und sie hat daf\u00fcr gesorgt, dass k\u00fcnftig f\u00fcr diese oder die n\u00e4chste Bundesregierung mit noch weniger Gegenwind seitens der Judikative zu rechnen ist. Nun ist es h\u00f6chste Zeit, dass sich die kritischen B\u00fcrger dieses Landes den Rechtsstaat zur\u00fcckholen. Als n\u00e4chstes droht n\u00e4mlich eine verfassungswidrige und menschenrechtswidrige allgemeine Pflicht, sich riskante neuartige gentechnische Vakzine verabreichen zu lassen zum Schutz vor einer Viruserkrankung, deren Infektionsmortalit\u00e4tsrate gem\u00e4\u00df Meta-Analysen des angesehen Epidemiologen John Ioannidis von der Stanford Universit\u00e4t bei 0,15 Prozent liegt und bei der das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei etwa 84 Jahren liegt.<br \/>\n30.11.2021, Bla<\/p>\n<p><strong>Wenn man sich das hier sozusagen im Original durchliest,<\/strong><br \/>\ndann bekomme ich den Eindruck, dass hier Laienjuristen mit Textbausteinen gearbeitet haben:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/bvg21-101.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/bvg21-101.html<\/a><br \/>\nMathematisch v\u00f6llig unsinnige Begriffe wie \u201eInzidenz\u201c werden noch nicht einmal als Grundlage von Entscheidungen die Grundrechte einschr\u00e4nken hinterfragt. Sorry. Da f\u00e4llt mir nichts mehr ein\u2026<br \/>\n30.11.2021, Fly<\/p>\n<p><strong>Das war kein Urteil \u201eim Namen des Volkes\u201c,<\/strong><br \/>\nsondern ein Gef\u00e4lligkeitsurteil f\u00fcr die letzte Regierung. Wie sch\u00f6n muss wohl das gemeinsame Abendessen bei Merkel sein? Dieses BVerfG, insbes. in Person seines Vorsitzenden, muss sich Interessenskonflikte nachsagen lassen. In anderen L\u00e4ndern nennt man sowas \u201ekorrupt\u201c oder \u201egleichgeschaltet\u201c.<br \/>\n30.11.2021, Tes<\/p>\n<p><strong>Die Parteien haben sich das BVG zur Beute gemacht.<\/strong><br \/>\nMehr gibt es da nichts zu sagen. Und die Folgen sind schwerwiegend. Als B\u00fcrger braucht man auf das BVG nicht mehr zu z\u00e4hlen, wenn es um den Schutz der B\u00fcrger vor der \u00dcbergriffigkeit der Politik und des Staates geht. Wie sich der B\u00fcrger nun selbst sch\u00fctzen soll kann dann kaum noch im Rahmen des GG stattfinden. Und das ist eine Katastrophe!<br \/>\n30.11.2021, Ame<\/p>\n<p><strong>Allerdings hatten die Richter in der Fr\u00fchzeit noch eine gewisse Kompetenz<\/strong><br \/>\nAuf das BVerfG konnte man sich als Demokrat noch nie wirklich verlassen, weil seit seiner Etablierung die Richter von den deutschen Regierungen (Bundesversammlung) ausgew\u00e4hlt werden. Das f\u00fchrte von Anfang an zu \u201eHintert\u00fcrchenmachenschaften\u201c a la jede Regierungspartei durfte einmal\/abwechselnd einen Richter nominieren. Dabei war immer klar, wo deren Loyalit\u00e4ten liegen, bzw. zumindest welche juristischen Standpunkte die Nominierten vertreten.<br \/>\nAllerdings hatten die Richter in der Fr\u00fchzeit noch zumindest eine gewisse Kompetenz, Anstand und auch Scham \u2013 nicht nur wegen der nur kurz zur\u00fcckliegenden Unrechtsjustiz im 3. Reich, sondern vor allem auch wegen der parallel existierenden Unrechtsjustiz der DDR. Unter Merkel ist das nun ebenfalls Geschichte, indem ein handverlesener, bedingungslos loyaler Abgeordneter den eigentlich nichts zum Richter bef\u00e4higt, zum Vorsitzender gemacht wurde der im Verbund mit beinharten gr\u00fcnen Ideologen wie Susanne Baer, die offen angek\u00fcndigt hat ihr eigenes Recht zu machen, nun die urspr\u00fcngliche Bedeutung dieses Gerichts v\u00f6llig ad absurdum f\u00fchren. Eingerichtet als Kontrolle von Gesetzgebung und Regierung wird es nun verwendet um die Regierungspolitik auch auf der juristischen Schiene sakrosankt zu machen. Erinnert fast ein bisschen an Star Wars (\u201eEr geh\u00f6rt vor ein Gericht \u2013 Er kontrolliert die Gerichte\u201c). Auch \u00e4u\u00dferlich sehen sich ja Merkel und Palpatine mittlerweile extrem \u00e4hnlich.^^<br \/>\n30.11.2021, Aeg<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ende Kommentare<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die sog. &#8222;Bundes-Notbremse&#8220; abgelehnt. &#8222;M\u00f6glicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss sp\u00e4ter einmal \u2013 im Verein mit dem bekannten \u201eKlimaschutz\u201c-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats \u2013 als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten m\u00fcssen.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[371,9,172],"tags":[633,682,431,549,626,631],"class_list":["post-96435","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-justiz","category-soziales","category-zukunft","tag-demokratie","tag-freiheit","tag-gerecht","tag-gesetz","tag-partei","tag-staat"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/96435","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=96435"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/96435\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":96455,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/96435\/revisions\/96455"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=96435"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=96435"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=96435"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}