{"id":80714,"date":"2020-05-07T22:37:07","date_gmt":"2020-05-07T20:37:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=80714"},"modified":"2025-07-24T13:13:30","modified_gmt":"2025-07-24T11:13:30","slug":"bverfg-d-recht-vor-eu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bverfg-d-recht-vor-eu-recht\/","title":{"rendered":"BVerfG: D-Recht vor EU-Recht"},"content":{"rendered":"<p>Mit seinem Urteil, da\u00df Anleihek\u00e4ufe der Europ\u00e4ischen Zentralbank <a title=\"EZB\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/ezb\/\">EZB<\/a> (bis heute 2.600 Milliarden Euro) nicht rechtens sind, da die <a title=\"EZB flutet die EU mit 1 Bio Euro\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/ezb-flutet-die-eu-mit-1-bio-euro\/\">EZB<\/a> damit monet\u00e4re Staatsfinanzierung betreibt, hat das Bundesverfassungsgericht (<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bverfg-links\/\">BVerfG<\/a>) Urteilen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (<a title=\"EU-Gewaltenteilung und Soros\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-gewaltenteilung-und-soros\/\">EuGH<\/a>) widersprochen, das hei\u00dft diese aufgehoben. Demnach gilt: Nationales Recht vor <a title=\"EU-Recht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eu-recht\/\">EU-Recht<\/a>.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDie Mitgliedsl\u00e4nder der EU\u00a0<a title=\"EU-Gemeinschaftshaftung EZB\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-gemeinschaftshaftung-ezb\/\">haften<\/a> proportional zu ihrem Anteil an der EZB. Deshalb ist Deutschland mit relativ geringer Staatsverschuldung und hohem Anteil an der EZB von dieser Vergemeinschaftung von Staatsschulden (also versteckte <a title=\"EU-Solidarit\u00e4t: Bonds \u2013 Target\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-solidaritaet-bonds-target\/\">Eurobonds<\/a>) am meisten betroffen. L\u00e4nder mit hoher <a title=\"60 Mio Schulden Groessenwahn\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/60-mio-schulden-groessenwahn\/\">Staatsverschuldung<\/a> und kleinerem Anteil an der EZB wie etwa Frankreich, Spanien, <a title=\"Italien\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/italien\/\">Italien<\/a> hingegen profitieren. So verwundert nicht, da\u00df der italienische Ministerpr\u00e4sident Conte am 6.5.2020 kritisiert hat, es sei &#8222;nicht Aufgabe irgendeines Verfassungsgerichts \u00fcber EZB-Politik zu entscheiden\u201d. Den Umkehrschluss, dass sich die EZB mit dem EuGH im R\u00fccken \u00fcber die nationalen Verfassungsgerichte einzelner <a title=\"Europa\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/europa\/\">Mitgliedsl\u00e4nder<\/a> hinwegsetzt, begr\u00fc\u00dfte Conte.<br \/>\nDamit bringt Conte deutlich zum Ausdruck: Die EU ist bereits heute eine <a title=\"EU-Transferunion\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eu-transferunion\/\">Transferunion<\/a> zwecks Umverteilung von Verm\u00f6gen bzw. Einkommen von Nord nach S\u00fcd. Gl\u00fcckwunsch an Grossbritannien &#8211; die <a title=\"Brexit\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/brexit\/\">Briten<\/a> haben alles richtig gemacht!<br \/>\n<a title=\"Verfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">BVerfG<\/a>-Pr\u00e4sident Vosskuhles Amtszeit endete am 6.5.2020. Das o.a. EZB-Urteil war somit sein letzter Akt &#8211; wortw\u00f6rtlich. Warten wir ab, wie seine Nachfolger am BVerfG urteilen werden. Mehr dazu auch <a title=\"Verfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">hier<\/a>.<br \/>\n7.5.2020<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Stimmen zum BVerfG-Urteil<\/strong><br \/>\n\u201eWir bekr\u00e4ftigen den Vorrang des EU-Rechts und die Tatsache, da\u00df die Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr alle nationalen Gerichte bindend sind\u201c, kommentierte der Sprecher der EU-Kommission, Eric Mamer, das Urteil. In den n\u00e4chsten Tagen werde man es genauer untersuchen.<br \/>\nUnterdessen schreibt der G\u00f6ttinger Rechtswissenschaftler Alexander Thiele auf Verfassungsblog.de: \u201eUm das Handeln der EZB f\u00fcr ultra vires (jenseits der Kompetenzen) erkl\u00e4ren zu k\u00f6nnen, mu\u00dfte das BVerfG zun\u00e4chst die entgegenstehende und auch f\u00fcr das BVerfG bindende Entscheidung des EuGH beiseite schieben (&#8230;) und ebenfalls als ultra vires ansehen.\u201c Das sei gegen\u00fcber einem anderen H\u00f6chstgericht \u201enicht weniger als eine direkte Kampfansage\u201c.<br \/>\nDer FDP-Finanzpolitiker Frank Sch\u00e4ffler f\u00fchlt sich best\u00e4tigt: Genau diese Kollateralsch\u00e4den, da\u00df \u201edie Sparer enteignet werden, da\u00df die Lebensversicherungsnehmer um ihr Eigentum betrogen werden, da\u00df es Verm\u00f6genspreisblasen gibt, da\u00df der Bankensektor in Schieflage ger\u00e4t, auch die gesunden Unternehmen sukzessive zu Zombie-Unternehmen werden\u201c seien von Kritikern immer wieder bem\u00e4ngelt worden.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\">www.bundesverfassungsgericht.de<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/e\/rs20200505_2bvr085915.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/e\/rs20200505_2bvr085915.html<\/a><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Prof Dirk Meyer: D\u00e4mpfer aus Karlsruhe<\/strong><br \/>\n<strong>Euro-Krise: Bundesverfassungsgericht moniert EZB-Staatsanleihenk\u00e4ufe \/ Indizien f\u00fcr Mandats\u00fcberschreitung<\/strong><\/p>\n<p>Gesetzesl\u00fccken lassen sich durch best\u00e4ndigen Gebrauch betr\u00e4chtlich erweitern. Diese Erkenntnis wendet die EZB mit ihren verschiedenen Aktivit\u00e4ten zur St\u00fctzung des Kreditzugangs von Krisenstaaten scheinbar sehr erfolgreich an. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzte mit seinem Urteil vom 5. Mai einen D\u00e4mpfer: Bundesregierung und Bundestag seien aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, auf eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung des Staatsanleihekaufprogramms PSPP durch die EZB hinzuwirken, urteilte der Zweite Senat unter seinem Vorsitzenden Andreas Vo\u00dfkuhle (2 BvR 859\/15-Rn. 1-237).<\/p>\n<p>Mit Beschlu\u00df vom 4. M\u00e4rz 2015 f\u00fchrte die EZB ihr PSPP-Programm als geldpolitische Ma\u00dfnahme ein, um einen Anstieg der Inflationsrate auf \u201eunter, aber nahe zwei Prozent\u201c, den R\u00fcckgang der Realzinsen und die St\u00e4rkung der Kreditvergabe des Gesch\u00e4ftsbankensektors zu erreichen. Bislang wurden Staatsanleihen in H\u00f6he von 2.292 Milliarden Euro von den nationalen Zentralbanken (90 Prozent) auf eigene Rechnung und eigenes Risiko und der EZB (zehn Prozent) aufgekauft \u2013 entsprechend etwa 41 Prozent der Bilanzsumme des Eurosystems.<\/p>\n<p>Mehrere Kl\u00e4gergruppen \u2013 darunter der fr\u00fchere CSU-Vize Peter Gauweiler, die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel sowie die Unternehmer J\u00fcrgen Heraeus, Patrick Adenauer und Heinrich Weiss \u2013 reichten im Jahr 2015 beim BVerfG in Karlsruhe Verfassungsbeschwerden ein. Sie richteten sich vornehmlich gegen verschiedene Beschl\u00fcsse der EZB und die Mitwirkung der Deutschen Bundesbank an der Umsetzung dieser Beschl\u00fcsse. Die Kl\u00e4ger sahen darin eine durch den EU-Vertrag nicht gedeckte Kompetenzanma\u00dfung der EU zu Lasten der Mitgliedstaaten, indem die EZB ihr geldpolitisches Mandat \u00fcberschreitet und gegen das Verbot der monet\u00e4ren Finanzierung versto\u00dfen w\u00fcrde (sogenannter Ultra-vires-Akt).<\/p>\n<p>Da sich beim BVerfG an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Anleihek\u00e4ufe selbst Zweifel regten, legte es dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) im August 2017 einen Fragenkatalog vor. Der EuGH sah in seinem Urteil (Rs. C-493\/17) vom 11. Dezember 2018 jedoch keinen Versto\u00df der Anleihek\u00e4ufe gegen das Unionsrecht. Im Ergebnis sei das PSPP-Programm hinsichtlich des angestrebten Inflationsziels geeignet und erforderlich. In der Gesamtschau sei der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gewahrt. Bereits in seiner Experten-Anh\u00f6rung im Juli 2019 \u00e4u\u00dferte das BVerfG Kritik an dem EuGH-Urteil (JF 33\/19). Angesichts der weitreichenden Folgen der Niedrigzinspolitik etwa f\u00fcr die Altersvorsorge stehe das Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durchaus in Frage. Gerichtspr\u00e4sident Andreas Vo\u00dfkuhle monierte generalisierend, da\u00df der EuGH sich v\u00f6llig zur\u00fccknehme, wenn es um die Kl\u00e4rung von Kompetenzen der EU-Organe ginge.<\/p>\n<p><em>Staatskredite von den nationalen Zentralbanken<\/em><br \/>\nIn dem jetzigen Urteil werden die Anleihek\u00e4ufe als teilweise verfassungswidrig gesehen. So sei keine normgem\u00e4\u00dfe Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung der Ank\u00e4ufe erfolgt, die unter anderem die Sparer infolge der Niedrigzinsen erheblich gesch\u00e4digt h\u00e4tten. Auch w\u00fcrde die EZB ihre Aufgaben \u00fcberschreiten, indem sie die Refinanzierungsbedingungen der Mitgliedstaaten verbessere, \u201eweil sich diese zu deutlich g\u00fcnstigeren Konditionen Kredite am Kapitalmarkt verschaffen k\u00f6nnen\u201c. Den von den Kl\u00e4gern monierten Versto\u00df gegen das Verbot der monet\u00e4ren Staatsfinanzierung (Art. 123 Abs. 1 AEUV) sah das Gericht nicht erf\u00fcllt. Dies w\u00fcrde dann naheliegen, wenn die Ank\u00e4ufe nicht nach dem EZB-Kapitalschl\u00fcssel get\u00e4tigt werden w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Mit dieser Bedingung wird den Einkommensniveaus und der Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6\u00dfe Rechnung getragen, so da\u00df Anleihen quasi gleichm\u00e4\u00dfig erworben werden. Dem EZB-Beschlu\u00df entgegen werden jedoch Papiere der hochverschuldeten Euro-Staaten \u00fcberproportional angekauft. Nach Berechnungen meines Lehrstuhles wurden \u2013 gemessen am EZB-Kapitalanteil \u2013 prozentual \u00fcberm\u00e4\u00dfig viele Staatsanleihen von den Notenbanken Italiens (10,2 Prozent), Spaniens (8,1 Prozent) und Frankreichs (5,2 Prozent) erworben, w\u00e4hrend von den Niederlanden (minus 8,1 Prozent) und Deutschland (minus 3,6 Prozent) zu wenige angekauft wurden. Dies ist ein klares \u00f6konomisches Indiz daf\u00fcr, da\u00df eine nicht durch den w\u00e4hrungspolitischen Auftrag der EZB gedeckte St\u00fctzung der Krisenstaaten vorliegt \u2013 das Urteil danach also in dieser Hinsicht revidiert werden m\u00fc\u00dfte.<\/p>\n<p>Welche Folgen wird dieses Urteil haben? Als gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Direktorin des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) hat die heutige EZB-Pr\u00e4sidentin, Christine Lagarde, das Bundesverfassungsgericht schon 2013 indirekt davor gewarnt, die Arbeit der EZB im Kampf gegen die Staatsschuldenkrise zu blockieren. Direkt ist von dem Gerichtsentscheid allerdings nur die Bundesbank betroffen, denn ein deutsches Gericht kann der EZB als einer Institution der EU keinerlei Vorgaben machen. Als gr\u00f6\u00dfter Spieler mit einem Anteil von 26,4 Prozent am Kapital der EZB haben Beschr\u00e4nkungen seitens der Bundesbank jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Konditionen und die Durchf\u00fchrung laufender und zuk\u00fcnftiger Programme.<\/p>\n<p>Ohne die Bundesbank d\u00fcrfte ein gemeinsames geldpolitisches Handeln der Eurozone dahin sein und zuk\u00fcnftige Konflikte sehr viel deutlicher ausgetragen werden, als es bereits derzeit im Zentralbankrat der Fall ist. Aufgrund der im Regelfall einfachen Mehrheitsentscheidungen im EZB-Rat w\u00e4re die Bundesbank Au\u00dfenseiter mit einer von 19 Stimmen.<br \/>\nDie mediterranen Hochschuldenstaaten k\u00f6nnten weiterhin einseitig eine quasi-monet\u00e4re Staatsfinanzierung nutzen, der Deutschland, die Niederlande, Finnland und die baltischen Staaten ausgesetzt w\u00e4ren. Als letzte Konsequenz bliebe nur der Austritt aus der W\u00e4hrungsgemeinschaft \u2013 angesichts nicht werthaltiger Target-Forderungen, einer Kapitalflucht in die neue W\u00e4hrung verbunden mit hohen Aufwertungserwartungen zuungunsten der Exporte ebenfalls keine einfache L\u00f6sung.<br \/>\n6.5.2020, Dirk Meyer, JungeFreiheit, Seite 12, <a href=\"https:\/\/www.jungefreiheit.de\">https:\/\/www.jungefreiheit.de<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<em>Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt \u00d6konomie an der Helmut-Schmidt-Universit\u00e4t Hamburg.<\/em><br \/>\n<em>Sein neues Buch \u201eEurop\u00e4ische Union und W\u00e4hrungsunion in der Dauerkrise\u201c (Springer Verlag 2019) liefert Analysen und zeigt Konzepte f\u00fcr einen Neuanfang auf.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit seinem Urteil, da\u00df Anleihek\u00e4ufe der Europ\u00e4ischen Zentralbank EZB (bis heute 2.600 Milliarden Euro) nicht rechtens sind, da die EZB damit monet\u00e4re Staatsfinanzierung betreibt, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Urteilen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) widersprochen, das hei\u00dft diese aufgehoben. 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