{"id":22662,"date":"2013-02-01T13:52:15","date_gmt":"2013-02-01T12:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=22662"},"modified":"2013-02-20T16:35:09","modified_gmt":"2013-02-20T15:35:09","slug":"nachverdichtung-in-littenweiler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/nachverdichtung-in-littenweiler\/","title":{"rendered":"Nachverdichtung in Littenweiler"},"content":{"rendered":"<p>Freiburg w\u00e4chst und auch <a title=\"Littenweiler\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/freiburg\/littenweiler\/\">Littenweiler<\/a> wird <a title=\"Bebauung\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/dienste\/immobilien\/bebauung\/\">nachverdichtet<\/a>. Es soll aber nach Aussage von Baub\u00fcrgermeister Martin Haag beim Neujahrsempfang des<a title=\"Buergervereine\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/buergervereine\/\"> B\u00fcrger<\/a>vereins, einer der sch\u00f6nsten Stadtteile in Freiburg bleiben. Nach Meinung vieler Littenweilermer hei\u00dft sch\u00f6n nicht un\u00adbe\u00ad\u00ad\u00addingt eng oder m\u00f6glichst <a title=\"Littenweiler-Bahnhof\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/freiburg\/littenweiler\/littenweiler-bahnhof\/\">hoch zu bauen<\/a>. Jeder hat gerne Abstand zum Nachbarn, eine sch\u00f6ne Aussicht und viel Sonne. Es gibt zwar kein Recht auf freie Aussicht, <!--more-->aber es gibt eine Be\u00adgrenzung in der Geschossh\u00f6he und Mindestabst\u00e4nde zu den Nachbarn, die von der H\u00f6he der H\u00e4user abh\u00e4ngig sind. Das ist in der Landesbauordnung geregelt. F\u00fcr einige Gebiete, auch in Littenweiler, gibt es zus\u00e4tz\u00adlich einen Bebauungsplan, der noch weitere Dinge im Detail regelt. Gibt es keinen Bebauungsplan, dann gilt \u00a7 34 BauGB. Dann muss sich die Bebauung an der Umgebung aus\u00adrichten, das Ortsbild darf nicht beeintr\u00e4chtigt werden. \u201eGummiparagraph\u201c wird das Gesetz von manchen scherzhaft genannt, weil vieles Auslegungssache ist. Wurde in der N\u00e4he schon hoch gebaut, kann man das ebenso. Gab es bis\u00adher noch keine Flachd\u00e4cher, ist das Ermessenssache, bzw. Geschmackssache, ob das Ortsbild darunter leidet oder nicht. Tatsache ist, dass die Flachdachbauweise mehr Wohn\u00adraum pro Grundfl\u00e4che erm\u00f6glicht und dass h\u00f6here H\u00e4user nicht nur mehr Wohnraum sondern auch eine bess\u00adere Rendite f\u00fcr den Investor bedeuten. Aber wo gibt es noch bestehende Bebauungspl\u00e4ne in Litten\u00ad\u00adweiler? Wir haben uns einmal umgeschaut, denn sie sind im Internet einzusehen auf <a href=\"https:\/\/www.freiburg.de\/\">www.freiburg.de<\/a>. Dort kann man sich \u00fcber einen Link auf <a href=\"https:\/\/www.stadtplan.freiburg.de\/\">www.stadtplan.freiburg.de<\/a> f\u00fcr die einzelnen Grundst\u00fccke die jeweiligen Pl\u00e4ne heraussuchen.<br \/>\nEines der n\u00e4chsten, gr\u00f6\u00dferen Bauvorhaben in unserem Stadt\u00adteil befindet sich in der Lindenmattenstra\u00dfe. Nach Informationen der unmittelbar angrenzenden Anwohner ist auf dem freien Grundst\u00fcck an der Kreuzung Lindenmatten\u00ad\u00adstra\u00dfe\/Schnaitweg geplant, drei Mehrfamilienh\u00e4user mit 16 Wohnungen samt einer Tiefgarage mit 18 Stellpl\u00e4tzen zu bauen. Die Ausfahrt der Tiefgarage ist zwischen dem Wege\u00adkreuz und dem Haus Ecke Schnaitweg\/\u00adLinden\u00admatt\u00aden\u00adstra\u00dfe geplant. Das vordere Haus entlang der Lindenmattenstra\u00dfe soll drei Geschosse plus Satteldach haben, die anderen beiden Geb\u00e4ude sollen dreigeschossig mit einem Flachdach werden. Im Internet findet sich ein Bebauungsplan bzw. ein Bau\u00adflucht\u00adenplan (Eine Art Vorl\u00e4ufer eines Bebauungsplanes) aus dem Jahr 1962, der entlang der Lindenmattenstra\u00dfe eine dreigeschossige Bauweise plus Satteldach vorsieht. Da\u00adhin\u00adter darf ein weiteres Haus, aber nur zweigeschossig mit einem Satteldach gebaut werden. Ein drittes Geb\u00e4ude w\u00e4re, nach dem Plan von 1962, nach derzeitigem Kenntnisstand, nicht zul\u00e4ssig. Seit 50 Jahren haben sich alle umliegenden Geb\u00e4ude nach diesem alten Plan gerichtet. Einer der Anwohner, Oliver Heid meint dazu: \u201eUnser Haus wurde 1970 errichtet. Der Bau\u00adherr h\u00e4tte es gerne mit einem steileren Dach gebaut, durfte es aber aufgrund des Baufluchtenplans von damals nicht.\u201c<br \/>\nSeit Neuestem bestehen anscheinend Zweifel an der G\u00fcltig\u00adkeit des Planes. Ein weiterer Anwohner, Rolf Braunschweig, meint dazu: \u201eNach Informationen des Baurechts\u00adamtes w\u00fcrde ein Blick auf die Originalpl\u00e4ne gen\u00fcgen, um die Zweifel auszur\u00e4umen. Aber die Pl\u00e4ne und die Verfahrensanweisungen sind trotz intensiver Suche nicht mehr aufzufinden. Es gibt zwar Kopien, aber da das Original nicht mehr zu finden ist, sollen die alten Pl\u00e4ne, die 50 Jahre g\u00fcltig waren, und an die sich s\u00e4mtliche Bauvorhaben im Quar\u00adtier halten mussten, nun f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden.\u201c<br \/>\nOhne g\u00fcltigen Bebauungsplan kann der Bau dann nach \u00a7 34 BauGB beurteilt werden. \u201eDas so geplante Bauvorhaben, in Form einer Bunkerarchitektur, wird sicher keine architektonische Zierde f\u00fcr Littenweiler sein\u201c, meint Rolf Braunschweig weiter.<br \/>\nKonsequenzen f\u00fcr weitere Bauvorhaben: Die Beurteilung nach \u00a7 34 BauGB h\u00e4tte auch Konsequenzen f\u00fcr weitere Bauvorhaben in der Zukunft, die sich im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden. Die Anwohner werden noch einmal Stellung zum Bauvorhaben nehmen. Das Ganze geht nicht ohne Anwalt, denn in solchen Fachfragen ist man als einfacher B\u00fcrger \u00fcberfragt. Und selbst Fachleute sind sich nicht immer ganz einig. Von daher empfiehlt es sich jedem Littenweilermer, wenn in seiner Umgebung ein Neubau geplant ist, sich fach\u00adlich zu erkundigen und zu schauen, ob noch ein rechts\u00adver\u00adbindlicher Bebauungsplan vorliegt. Bleibt zu hoffen, dass der Baub\u00fcrgermeister sich an seine Worte beim Neujahrsempfang erinnert und Littenweiler einer der sch\u00f6nsten Stadteile in Freiburg bleibt. Ein Stadtteil in dem sich Alteingesessene und Neub\u00fcrger wohl f\u00fchlen und wo sich die Bebauung nicht nur an der Umgebung orientiert, sondern auch an dem, was f\u00fcr ein menschenw\u00fcr\u00addi\u00adges Wohnen wichtig ist. Und dazu geh\u00f6ren sicher nicht nur g\u00fcnstige Mieten und eine barrierefreie Gestaltung, sondern auch etwas Raum und ein Recht auf Privatsph\u00e4re.<br \/>\nAnja Lusch, 1.2.2013, <a title=\"Littenweiler-Dorfblatt\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/freiburg\/littenweiler\/littenweiler-dorfblatt\/\">Littenweiler Dorfblatt<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Freiburg w\u00e4chst und auch Littenweiler wird nachverdichtet. Es soll aber nach Aussage von Baub\u00fcrgermeister Martin Haag beim Neujahrsempfang des B\u00fcrgervereins, einer der sch\u00f6nsten Stadtteile in Freiburg bleiben. 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