{"id":144227,"date":"2026-01-16T09:32:23","date_gmt":"2026-01-16T08:32:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=144227"},"modified":"2026-01-16T10:51:54","modified_gmt":"2026-01-16T09:51:54","slug":"bverfg-klagen-co2-klimaziele","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bverfg-klagen-co2-klimaziele\/","title":{"rendered":"BVerfG Klagen CO2-Klimaziele"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem \u201eKlimaschutz-Beschlu\u00df\u201c des <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bundesverfassungsgericht\/\">Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)<\/a> vom 24. M\u00e4rz 2021 &#8211; in den Medien auch als <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/klima-urteil-des-bverfg-drama\/\">&#8222;Klima-Urteil&#8220;<\/a> bezeichnet &#8211; ist eine vom Bundestag abgelehnte <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz-klima\/\">Verfassungs\u00e4nderung<\/a> nachtr\u00e4glich zum verbindlichen Verfassungsrecht erkl\u00e4rt worden: Die Berliner Politik wird damit verpflichtet, <!--more-->in Zukunft mit einem angeblich <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/klima\/co2\/co2-klimaluege\/\">klimaschutzkonformen<\/a> <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/klima\/co2\/\">CO2<\/a>-Restbudget von 6,7 Gigatonnen auszukommen \u2013 eine fast unvorstellbar gro\u00dfe Einschr\u00e4nkung f\u00fcr Volkswirtschaft (Energie, Wettbewerbsf\u00e4higkeit, <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/industrie\/deindustrialisierung\/\">Deindustrialisierung<\/a>), B\u00fcrger (<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/verbraucher\/steuern\/co2-steuer\/\">CO2-Steuern<\/a>, Verordnungen) und Gesellschaft insgesamt (Freiheit).<br \/>\n.<br \/>\nZum Klima-Urteil stellt der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau in (1) fest:<br \/>\n<strong><em>&#8222;Das war eine <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz-klima\/\">Verfassungsrevolution<\/a> von oben.<br \/>\nKarlsruhe legt Deutschland eine weltmoralische <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/planwirtschaft\/\">Planwirtschaft<\/a> auf&#8220;<\/em><\/strong>.<br \/>\n.<br \/>\nIm M\u00e4rz 2025 wurde die &#8222;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/klima\/klimapolitik\/klimaneutral\/\">Klimaneutralit\u00e4t<\/a>&#8220; durch den zu diesem Datum f\u00fcr Verfassungs\u00e4nderungen nicht mehr zust\u00e4ndigen Bundestag ins Grundgesetz eingef\u00fcgt<br \/>\nZum Verst\u00e4ndnis: Das Grundgesetz ist eine Sammlung von Grundrechten &#8211; wie z.B. die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/\">Meinungsfreiheit<\/a> &#8211; , die als Abwehrrechte des B\u00fcrgers gegen den \u00fcbergriffigen Staat gelten. Nun gilt neben z.B. der Meinungsfreiheit (Art 5) auch die Klimaneutralit\u00e4t (Art 20a) als ein solches B\u00fcrgerrecht. Seitdem k\u00f6nnen B\u00fcrger und NGOs genauso wie das Recht auf Meinungsfreiheit auch das Recht auf die Umsetzung der Klimaziele beim BVerfG einklagen. Und das passiert gerade.<br \/>\n.<br \/>\nDenn wie bef\u00fcrchtet rollt nun auf das BVerfG eine Klagewelle u.a. von Umweltschutz-Verb\u00e4nden und NGOs zu. So hat der <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/umwelt\/bund\/\">BUND<\/a> f\u00fcr ca 54.000 beschwerdef\u00fchrende Klimaaktivisten eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Das BVerfG ger\u00e4t damit in einer Zwickm\u00fchle:<br \/>\nEinerseits mu\u00df es daf\u00fcr sorgen, da\u00df die Grund- bzw. B\u00fcrgerrechte gem\u00e4\u00df Grundgesetz vom Staat und seinen Institutionen (Beh\u00f6rden wie auch den staatlich finanzierten NGOs) eingehalten werden: der Staat mu\u00df die rigorosen Klimarestriktionen umsetzen.<br \/>\nAnderseits zeigt sich, da\u00df die auf die Theorie des durch CO2-Aussto\u00df <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/klima\/menschengemacht\/\">menschengemachten Klimawandels<\/a> gr\u00fcndeten Klimaziele zur Klimaneutralit\u00e4t von den <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/klima\/klima-forschung\/klimawissenschaft\/\">Wissenschaften<\/a> zunehmend in Zweifel gezogen werden.<\/p>\n<p>Das Dilemma resultiert daraus, da\u00df Deutschland einer der wenigen &#8211; oder etwa gar der einzige? &#8211; Staat weltweit ist, der <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/energie\/energiewende\/co2-neutral2045\/\">Klimaneutralit\u00e4t<\/a> in seine Landesverfassung explizit aufgenommen hat. Als exportorientierte Industriegesellschaft ist Deutschland auf die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/wettbewerb\/\">Konkurrenzf\u00e4higkeit<\/a> seiner global angebotenen Produkte angewiesen &#8211; und diese F\u00e4higkeit leidet darunter massiv. Der wirtschaftliche <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/volkswirtschaft\/niedergang\/\">Niedergang<\/a> (Kapitalflucht ins Ausland, Insolvenzen im Inland, Investit\u00edonsstau) ist die Folge, und da er von den Berliner Regierungen <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/merkel-deutschland\/\">Merkel<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/ampel\/ampel-ende\/\">Ampel<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/regierung2025\/\">Merz\/Klingbeil<\/a> selbstgemacht ist, darf niemand dar\u00fcber klagen. Wie bestellt, so geliefert.<br \/>\n16.1.2026<br \/>\nDieser Beitrag wurde ohne KI erstellt &#8211; garantiert.<br \/>\n.<br \/>\nEnde von Beitrag &#8222;BVerfG Klagen CO2-Klimaziele&#8220;<br \/>\n=============================================================<br \/>\nBeginn von Anlagen (1) &#8211;<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(1) Ulrich Vosgerau: Klimapaniker klagen beim BVerfG gegen Berlin<\/strong><br \/>\n<strong>Karlsruhe schnappt nach Luft<\/strong><br \/>\n<strong>Neue Klagen von Klimapanikern gegen Berlin: Das Bundesverfassungsgericht ist in Zugzwang<\/strong><br \/>\nEine wahre Grundrechtsrevolution \u00fcberrollt Deutschland. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit seinem (einstimmig gefa\u00dften) \u201eKlimaschutz-Beschlu\u00df\u201c vom 24. M\u00e4rz 2021 diese ins Werk gesetzt. Die wurde dann \u00fcbrigens auch zur \u201eBlaupause\u201c f\u00fcr die Corona-Rechtsprechung desselben Senats. Die Grundrechte, die eigentlich Abwehrrechte des B\u00fcrgers gegen den Staat sind \u2013 was der Aufrechterhaltung einer \u201eoffenen Gesellschaft\u201c im Sinne Karl Poppers dient, also eines demokratischen Verfassungsstaats ohne staatlich oktroyierte ideologische Vorgaben f\u00fcr die B\u00fcrger \u2013 werden hier zu einem \u201eknappen Gut\u201c umdefiniert, das etwa wie das Grundwasser staatlich bewirtschaftet und intergenerationell verteilt werden mu\u00df.<\/p>\n<p>Werde der CO\u2082-Aussto\u00df nicht drakonisch unterdr\u00fcckt, k\u00f6nnten sp\u00e4teren Generationen kaum mehr grundrechtliche Freiheiten gew\u00e4hrleistet werden. Das Wort \u201eKlimaschutz\u201c kam 2021 im Grundgesetz nicht vor, die \u201eKlimaneutralit\u00e4t\u201c wurde erst im M\u00e4rz 2025 durch einen bereits abgew\u00e4hlten und zumal f\u00fcr Verfassungs\u00e4nderungen nicht mehr zust\u00e4ndigen Bundestag in die Verfassung eingef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Das Gericht projizierte aber einfach Selbstverpflichtungen und Absichtserkl\u00e4rungen einer fr\u00fcheren Bundesregierung im Nachgang der Pariser Klimaschutzkonferenz von 2015, die unzweifelhaft nur politischen Charakter hatten und jederzeit auch wieder h\u00e4tten kassiert werden k\u00f6nnen, in den Artikel 20a des Grundgesetzes (\u201eSchutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen\u201c) und erkl\u00e4rte sie zu geltendem Verfassungsrecht, dessen Umsetzung etwa von Umweltschutzverb\u00e4nden auch eingeklagt werden kann. Das war eine Verfassungsrevolution von oben.<\/p>\n<p>Karlsruhe legt Deutschland eine weltmoralische Planwirtschaft auf<br \/>\nHintergrund der Entscheidung d\u00fcrfte dabei die Sorge Karlsruhes um seine tendenziell schwindende Bedeutung und zunehmende Marginalisierung durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) sein. Diese Sorge ist nicht ganz neu und wurde in fr\u00fcheren Zeiten durch das Gericht \u2013 in Gestalt der Maastricht- (1993) wie der Lissabon-Entscheidung (2009) \u2013 auch \u201eoffensiv\u201c angegangen, n\u00e4mlich indem es der Europ\u00e4isierung verfassungsrechtliche Grenzen aufzeigte. Nach der Lissabon-Entscheidung wurde dem Gericht allerdings durch die Politik klargemacht, da\u00df sie k\u00fcnftige Profilierungsversuche des Gerichts auf Konfrontationskurs mit dem Elitenkonsens (\u201emehr Europa!\u201c) nicht mehr hinnehmen, sondern das Gericht notfalls im Wege von Verfassungs\u00e4nderungen weitgehend entmachten werde.<\/p>\n<p>Daraufhin revidierte das Gericht seine Lissabon-Rechtsprechung in den folgenden Jahren weitestgehend und gab seine bislang behauptete Letztkontrollbefugnis gegen\u00fcber Br\u00fcssel und Luxemburg in der Sache weitgehend auf. In Gestalt des Klimaschutzes fand das Gericht jedoch ein neues Thema, um seinen politischen Mitgestaltungsanspruch und seine letztlich weltweite Bedeutung als politischer Akteur in Erinnerung zu rufen, ohne damit den Elitenkonsens in Deutschland zu verletzen. Das Gericht lie\u00df den Beschlu\u00df alsbald auch auf englisch, franz\u00f6sisch und spanisch \u00fcbersetzen und entsprechend publizieren.<\/p>\n<p>Es war bezeichnend, da\u00df sich die Bundesregierung im seinerzeitigen Klimaschutz-Verfahren \u2013 das ohne \u00f6ffentliche Verhandlung und nach Art eines geheimen In-camera-Verfahrens gef\u00fchrt und im Beschlu\u00dfwege entschieden wurde \u2013 kaum gegen die Anma\u00dfung der Umweltverb\u00e4nde zur Wehr setzte. Im Maastricht- wie im Lissabon-Verfahren, in denen B\u00fcrger das Demokratieprinzip und die Effektivit\u00e4t ihres Wahlrechts der Br\u00fcsseler Oberregierung entgegengesetzt hatten, hatte sie sich noch mit Z\u00e4hnen und Klauen gewehrt und darauf bestanden, da\u00df die gro\u00dfen Fragen der Zeit allein im Bundestag und von den jeweiligen Mehrheiten dort entschieden w\u00fcrden. Im Klimaschutz gilt das wohl nicht. Denn in der Sache wurde durch die Entscheidung ganz einfach eine Verfassungs\u00e4nderung bewirkt, die die Partei die Gr\u00fcnen bereits 2018 in den Bundestag eingebracht hatte, ohne aber eine Mehrheit daf\u00fcr zu finden.<\/p>\n<p>Bundesregierung und Bundestag wurden auf diese Weise zu ma\u00dfgeblichen Versch\u00e4rfungen des Klimaschutzgesetzes verurteilt: Zeitlich geregelte zul\u00e4ssige CO\u2082-Emissionsmengen vor dem Hintergrund der Vorstellung eines errechenbaren vermeintlichen \u201eRestbudgets\u201c der Bundesrepublik Deutschland mu\u00dften ebenso geregelt werden wie Notfallma\u00dfnahmen f\u00fcr den Fall, da\u00df sich deren \u00dcberschreitung abzeichnen sollte. Das hei\u00dft, es war in Deutschland eine durchgehende Planwirtschaft aufzurichten, die diesmal nicht dem Aufbau einer Industrie, sondern einer vermeintlich weltmoralisch geschuldeten Deindustrialisierung dienen sollte.<\/p>\n<p>Indessen zeigte sich, da\u00df die nun eingef\u00fchrten H\u00f6chstgrenzen tats\u00e4chlich nicht eingehalten werden konnten. Anfang 2023 verklagte der Verein Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die damalige Ampel-Regierung verwaltungsgerichtlich auf die sofortige Implementierung eines sektoralen Klimaschutz-Notprogramms f\u00fcr die Sektoren \u201eVerkehr\u201c und \u201eGeb\u00e4ude\u201c, da ansonsten die jetzt eben gesetzlich angeordneten Emissionsvermeidungsziele f\u00fcr 2030 nicht w\u00fcrden eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Ampel knickte unter der Last der ideellen Vorgaben ein<br \/>\nNachdem er vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen hatte \u2013 denn die entsprechenden Vorgaben standen ja im Klimaschutzgesetz \u2013, sah sich die Ampelregierung dennoch nicht in der Lage, das Gerichtsurteil umzusetzen. Denn dies w\u00e4re auf sofortige, drastische Ma\u00dfnahmen hinausgelaufen wie unter anderem fl\u00e4chendeckende Tempolimits, starke Erh\u00f6hung der Mineral\u00f6lsteuern und mehr oder weniger sofortige Verbote des fossilen Beheizens von Wohnungen. Da die Ampelregierung \u2013 die ja ideologisch am Klimaschutz nicht zweifelte \u2013 dies nicht glaubte umsetzen zu k\u00f6nnen, initiierte sie im April 2024 eine \u00c4nderung des Klimaschutzgesetzes, durch die die rigieden \u201eSektorenziele\u201c abgeschafft wurden.<br \/>\nHiergegen hat nun wiederum der BUND, inzwischen unterst\u00fctzt von weiteren 54.000 Beschwerdef\u00fchrern, Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben mit der Begr\u00fcndung, diese \u201eEntkernung\u201c des Klimaschutzgesetzes widerspreche diametral den Vorgaben des Klimaschutzbeschlusses, der ja seine Versch\u00e4rfung verlangt hatte. Dies gibt dem Bundesverfassungsgericht \u2013 gegen dessen Klimaschutzbeschlu\u00df, abgesehen von einer klarstellenden \u00c4nderung des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat, \u201ekein Kraut gewachsen w\u00e4re\u201c \u2013 jedenfalls Gelegenheit, vor dem Hintergrund einer umfassenden wirtschaftlichen Existenzkrise Deutschlands neu nachzudenken, m\u00f6glicherweise mit der Folge einer formellen Revision des Klimaschutz-Beschlusses.<\/p>\n<p>Denn ein abermaliger Sieg der Klimaaktivisten w\u00fcrde absehbarerweise nur wieder der<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/partei\/afd\/afd-konservativ\/\"> AfD<\/a> n\u00fctzen \u2013 das aber m\u00f6chte das Gericht sich wohl nicht zurufen lassen. Denn das ist schlie\u00dflich das einzige Argument, das einen stabilen bundesdeutschen postdemokratischen Elitenkonsens vielleicht doch zu ersch\u00fcttern verm\u00f6chte.<br \/>\n&#8230; Alles vom 16.1.2026 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 4\/26 , Seite 2<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<em>Dr. Ulrich Vosgerau ist Staatsrechtler und Publizist.<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bund.net\/klimawandel\/klimaklage-klimaschutz-ist-menschenrecht\">https:\/\/www.bund.net\/klimawandel\/klimaklage-klimaschutz-ist-menschenrecht<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem \u201eKlimaschutz-Beschlu\u00df\u201c des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. 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