{"id":127291,"date":"2024-10-07T17:54:21","date_gmt":"2024-10-07T15:54:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=127291"},"modified":"2024-10-10T20:12:55","modified_gmt":"2024-10-10T18:12:55","slug":"afghanin-als-asylgrund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/afghanin-als-asylgrund\/","title":{"rendered":"Afghanin als Asylgrund"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/migration\/\">Migrantinnen<\/a> aus <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/afghanistan\/\">Afghanistan<\/a> haben einen Anspruch auf <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/integration\/asyl\/asylpolitik\/\">Asyl<\/a> allein aufgrund ihres Geschlechts, da <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/religion\/islam\/islam-frauen\/\">Frauen<\/a> im Land der Taliban generell verfolgt werden (1). Dieses Urteil des <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eu-recht\/\">Europ\u00e4ischen Gerichtshofs<\/a> (EuGH) erkl\u00e4rt dieser als f\u00fcr die deutschen Gerichte bindend. Die Asylantr\u00e4ge m\u00fcssen demnach nicht mehr individuell gepr\u00fcft werden, <!--more-->wenn sie von Afghaninnen gestellt werden. Afghanin zu sein, reicht als Asylgrund. Dieses Urteil ist von enormer Tragweite.<\/p>\n<p>Einerseits: In Afghanistan sind Frauen Schikanen des <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/religion\/islam\/islam-frauen\/\">Islam<\/a> ausgesetzt. Schule nur bis zur sechsten Klasse. Bo\u00farka als Stoffk\u00e4fig im \u00f6ffentlichen Raum. Zwangsehen. Rechtlosigkeit, usw..<br \/>\nAndererseits wird der vom EuGH gew\u00e4hrte Blanko-Asylstatus dazu f\u00fchren, da\u00df die nach Deutschland immigrierten Afghaninnen die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/migration\/migration-maenner\/\">M\u00e4nner<\/a> ihrer Sippe werden nachreisen lassen oder mit ihnen kommen. Und unter diesen werden &#8211; rein statistisch betrachtet &#8211; zahlreiche Frauenunterdr\u00fccker im Sinne der <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/religion\/islam\/patriarchat\/\">Taliban<\/a> sein. Das Asylrecht droht mi\u00dfbraucht zu werden, es mu\u00df als Individualrecht f\u00fcr Verfolgte erhalten werden. Gegen die Umsetzung des EuGH-Urteils werden u.a. folgende Bedenken vorgebracht:<\/p>\n<p>&#8211; Anzahl: Alle afghanische Staatsb\u00fcrgerinnen, die einen Asylantrag stellen, m\u00fcssen in der EU als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden und ein Bleiberecht erhalten. Derzeit leben im Land ca 20 Millionen Frauen.<br \/>\n&#8211; Deutsches Sozialsystem: Fast alle afghanischen Migranten w\u00e4hlen Deutschland als Zielland innerhalb der EU. Der EuGH ignoriert die praktischen Grenzen des deutschen Sozialsystems.<br \/>\n&#8211; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/schleuser\/\">Schlepper<\/a>: Dem Asylmissbrauch wird T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Schlepperorganisationen werden sich dieser Frauen als Vehikel bem\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>&#8211; Familiennachzug: Nat\u00fcrlich kann man den Nachzug des (angeblichen?) Ehemannes nicht verwehren, der dann ebenfalls ohne \u00dcberpr\u00fcfung ein Bleiberecht erh\u00e4lt.<br \/>\n&#8211; Um afghanischen Frauen die Fl\u00fcchtlingseigenschaft zuzuerkennen, reicht die Angabe von Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit. Damit wird die im deutschen Asylrecht verankerte verpflichtende individuelle Pr\u00fcfung au\u00dfer Kraft gesetzt. Insofern ist das Asylrecht kein individuelles Recht mehr. Mit der Aushebelung des nationalen Pr\u00fcfmechanismus durch den EuGH wissen die deutschen Beh\u00f6rden nicht, wer ins Land kommt.<br \/>\n&#8211; Ausweitung: Es ist zu erwarten, da\u00df sich Musliminnen aus Pakistan, Iran usw. auf dieses Urteil berufen und hierzulande ebenfalls ein Bleiberecht einfordern.<br \/>\n&#8211; Innerafghanische Konflikte in Deutschland: Es leben bereits zahlreiche afghanische M\u00e4nner hier, die sich auf Demos deutlich als Anh\u00e4nger des Kalifates outen. Genau vor diesen jedoch sind die Musliminnen aus ihrem Heimatland geflohen.<\/p>\n<p>&#8211; EU-Recht und nationales Recht: Der Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen deutschen Recht kann nur f\u00fcr Bereiche gelten, in denen Br\u00fcssel zust\u00e4ndig sei, und der Rahmen daf\u00fcr ist in den Vertr\u00e4gen der Europ\u00e4ischen Union festgelegt. Die Gew\u00e4hrung von Asyl, das im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist, f\u00e4llt nicht hierunter. Schlie\u00dflich ist die Asylgesetzgebung und -versorgung souver\u00e4nes deutsches Recht.<br \/>\n.<br \/>\n&#8211; Niederlassungsrecht: Eine afghanische Frau wird es alleine kaum schaffen, hier um Asyl zu suchen. Mit Frau jedoch hat jeder Afghane mittelbar einen Anspruch auf Asyl, ohne Pr\u00fcfung des Einzelfalls. Somit weitet das Urteil des EuGH das Niederlassungsrecht in Deutschland auf Afghanistan aus.<\/p>\n<p>&#8211; Legitimation: Der EuGH verf\u00fcgt \u00fcber keine direkte demokratische Legitimation. Zudem kann kein deutscher Staatsmann durch irgendeinen Vertrag Hoheitsrechte an den EuGH \u00fcbertragen (6). Dazu m\u00fcssten die B\u00fcrger als Souver\u00e4n per Wahl geh\u00f6rt werden.<br \/>\n.<br \/>\n&#8211; &#8222;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eu-recht\/\">Das Ende der Verfassungssouver\u00e4nit\u00e4t<\/a>&#8222;: Mit dem Ungarn-Urteil vom Juni 2024 und dem jetzigen Afghaninnen-Urteil schafft der EuGH weitere Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle f\u00fcr seine Anma\u00dfung, da\u00df das EU-Recht \u00fcber den nationalem Verfassungsrechten stehen w\u00fcrde. Dies wiederum beinhaltet de fakto die Abschaffung der nationalen Souver\u00e4nit\u00e4t der EU-Mitgliedsstaaten.<br \/>\n.<br \/>\nDie \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden werden auch nach einem EuGH-Urteil an Einzelfallpr\u00fcfungen bei Asylantr\u00e4gen von Afghaninnen festhalten (7). Se beteiligen sich nicht an dieser &#8222;weltfremden Justiz&#8220; (8).<br \/>\n.<br \/>\n<em><strong>Das Grundanliegen, Menschen Asyl zu gew\u00e4hren, die aus politischen, religi\u00f6sen oder weiteren Gr\u00fcnden verfolgt werden, mu\u00df unbedingt erhalten bleiben.<\/strong><\/em> Gerade deshalb darf in der Asylfrage nicht pauschalisiert werden, wie etwa &#8222;Afghanen sind kriminell&#8220; oder &#8222;Afghaninnen werden verfolgt&#8220;. Ebenso darf man auf Kontrolle und individuelle \u00dcberpr\u00fcfung von Asylbewerbern nicht verzichten.<br \/>\nDeutschland ist in <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demografie\/\">demografischer<\/a> wie <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/industrie\/deindustrialisierung\/\">\u00f6konomischer<\/a> Hinsicht zu einem relativ immer kleineren und bedeutungsloseren Staat geworden. Und dieser Prozess wird anhalten. Dem mu\u00df auch die Asylpolitik Rechnung tragen. Auch deshalb ist es an der Zeit, die deutsche Asylgesetzgebung im Hinblick auf ihren seit 2015 stattfindenden Mi\u00dfbrauch in der <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/migration\/migrationspolitik\/\">Migrationspolitik<\/a> zu reformieren.<br \/>\n7.10.2024<br \/>\n.<br \/>\nEnde von Beitrag &#8222;Afghanin als Asylgrund&#8220;<br \/>\n=============================================================<br \/>\nbeginn von Anlagen (1) &#8211; (9)<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(1) EuGH: Hinreichend gravierende Kumulierung von diskriminierenden Ma\u00dfnahmen gegen Frauen<\/strong><br \/>\n&#8230; Alles vom 4.10.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=290687&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=4643389\">https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=290687&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=4643389<\/a><br \/>\noder<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/europaeischer-gerichtshof-eugh\">https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/europaeischer-gerichtshof-eugh<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(2 Afghanische Frauen haben allein aufgrund ihres Geschlechts Anspruch auf Asyl<\/strong><br \/>\nEinige der von den in Afghanistan herrschenden Taliban verh\u00e4ngten diskriminierenden Ma\u00dfnahmen gegen Frauen stellen nach Ansicht des Obersten Gerichts der Europ\u00e4ischen Union einen Akt der Verfolgung dar. Zur Pr\u00fcfung eines individuellen Asylantrags afghanischer Frauen gen\u00fcge es, dass EU-Mitgliedsl\u00e4nder lediglich ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit und ihr Geschlecht ber\u00fccksichtigten, teilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) mit.<br \/>\nDieser Entscheidung zufolge \u201ek\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der EU-Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass nicht festgestellt werden muss, dass die Antragstellerin bei einer R\u00fcckkehr in ihr Herkunftsland tats\u00e4chlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht\u201c<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDie Urteile des EuGH sind f\u00fcr die Mitgliedstaaten bindend und m\u00fcssen von den nationalen Gerichten in ihren Entscheidungen beachtet werden.<br \/>\n&#8230; Alles vom 7.10.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.rnd.de\/politik\/afghanische-frauen-koennen-allein-aufgrund-ihres-geschlechts-anspruch-auf-asyl-haben-UP7JLNDT6ZOXTOQFRXR44BGKT4.html\">https:\/\/www.rnd.de\/politik\/afghanische-frauen-koennen-allein-aufgrund-ihres-geschlechts-anspruch-auf-asyl-haben-UP7JLNDT6ZOXTOQFRXR44BGKT4.html<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(3) EuGH: Diskriminierende Ma\u00dfnahmen gegen Frauen in Afghanistan sind als Verfolgung zu bewerten<\/strong><br \/>\nIn einer Entscheidung vom heutigen Tag kommt der Europ\u00e4ische Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die umfangreichen diskriminierenden Ma\u00dfnahmen, die das Taliban-Regime in Afghanistan gegen Frauen verh\u00e4ngt hat, bereits f\u00fcr sich genommen als &#8222;Verfolgung&#8220; einzustufen sind. Bei der Pr\u00fcfung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft m\u00fcsse daher nicht gepr\u00fcft werden, welche spezifischen Verfolgungshandlungen den Antragstellerinnen drohen. Vielmehr reiche es aus, die Staatsangeh\u00f6rigkeit und das Geschlecht heranzuziehen, um die Voraussetzungen des Fl\u00fcchtlingsschutzes zu erf\u00fcllen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 4.10.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.asyl.net\/view\/eugh-diskriminierende-massnahmen-gegen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten\">https:\/\/www.asyl.net\/view\/eugh-diskriminierende-massnahmen-gegen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(4) Urteil des EuGH: \u00dcber 20 Millionen afghanische Frauen k\u00f6nnen sofort Asyl in der EU beantragen<\/strong><br \/>\n&#8230;<br \/>\nDer EuGH entschied nun am Freitag insbesondere \u00fcber die Frage: K\u00f6nnen die zahlreichen Diskriminierungen, denen Frauen in Afghanistan ausgesetzt sind, zusammen betrachtet werden und bilden diese eine Verfolgung gem\u00e4\u00df der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention? Das Gericht urteilte: Ja. Die diskriminierenden Ma\u00dfnahmen seien \u201eaufgrund ihrer Intensit\u00e4t und ihrer kumulativen Wirkung\u201c als \u201eVerfolgung\u201c anzusehen, hei\u00dft es im Urteil des EuGH.<br \/>\nF\u00fcr das Gericht kann eine \u201eVerfolgungshandlung\u201c somit auch eine Anh\u00e4ufung von mehreren diskriminierenden Ma\u00dfnahmen sein. Darunter fallen etwa das \u201eFehlen jedes rechtlichen Schutzes vor geschlechtsspezifischer und h\u00e4uslicher Gewalt\u201c, Zwangsverheiratungen, die Verpflichtung der Frau, ihren K\u00f6rper vollst\u00e4ndig zu bedecken und ihr Gesicht zu verh\u00fcllen, die Beschr\u00e4nkung des Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen, das Verbot oder die Beschr\u00e4nkung der Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit, die Verwehrung des Zugangs zu Bildung, das Verbot, Sport auszu\u00fcben und die Verwehrung der Teilhabe am politischen Leben. Dies w\u00fcrde \u201edurch ihre kumulative Wirkung\u201c die Menschenw\u00fcrde beeintr\u00e4chtigen.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nAls Folge dieser Entscheidung m\u00fcssen nun alle afghanischen Staatsb\u00fcrgerinnen, die einen Asylantrag stellen, in den europ\u00e4ischen Staaten als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden, unabh\u00e4ngig davon, wie sich ihre individuelle Situation darstellt. In Afghanistan leben derzeit \u00fcber 20 Millionen Frauen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 6.10.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.nius.de\/articles\/urteil-des-eugh-ueber-20-millionen-afghanische-frauen-koennen-sofort-asyl-in-der-eu-beantragen\/313d36be-66fb-47e3-ac26-fb506978e7a0\">https:\/\/www.nius.de\/articles\/urteil-des-eugh-ueber-20-millionen-afghanische-frauen-koennen-sofort-asyl-in-der-eu-beantragen\/313d36be-66fb-47e3-ac26-fb506978e7a0<\/a><\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>(5) Afg\u00adhanin zu sein, reicht als Asyl\u00adgrund<\/strong><br \/>\n<strong>Angabe von Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit reicht<\/strong><br \/>\nZwangsheiraten, Misshandlungen, Arbeitsverbote<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDie praktische Auswirkungen f\u00fcr die nationalen Asylbeh\u00f6rden sind erheblich: Bei der individuellen Pr\u00fcfung des Asylantrags afghanischer Frauen reicht demnach die Feststellung von Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit, um die Gefahr einer Verfolgung anzunehmen. Weitere Aspekte individueller Verfolgung m\u00fcssen Afghaninnen nicht darlegen.<br \/>\nDer EuGH begr\u00fcndete seine Entscheidung damit, dass einige der Ma\u00dfnahmen, wie etwa die Zwangsverheiratung oder das Fehlen eines Schutzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt, bereits f\u00fcr sich genommen schwerwiegende Grundrechtsverletzungen darstellen. Deshalb seien sie zwingend als Verfolgung zu bewerten. Noch gewichtiger sei aber die kumulative Wirkung dieser Ma\u00dfnahmen: Durch die systematische Anwendung dieser Diskriminierungen wird Frauen in Afghanistan in eklatanter Weise ihre Menschenw\u00fcrde aberkannt.<br \/>\n&#8230; Alles vom 4.10.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/c-608\/22-c-609\/22-eugh-europaeischer-gerichtshof-afghanin-zu-sein-reicht-als-asylgrund\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/c-608\/22-c-609\/22-eugh-europaeischer-gerichtshof-afghanin-zu-sein-reicht-als-asylgrund<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(6) Systematisch verfolgt: Heute Frauen in Afghanistan \u2013 morgen auch hier?<\/strong><br \/>\nFrauen aus Afghanistan sollen laut Beschluss des EU-Gerichtshofs ganz allgemein als schutzw\u00fcrdig angesehen werden. Das stellt vieles auf den Kopf, nicht zuletzt das individuelle Asylrecht: Nun gibt es Kollektive, die Schutz beanspruchen k\u00f6nnen. Wer kommt als n\u00e4chstes?<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDaneben ist auch bei Frauen nicht ausgeschlossen, dass sie dem Gedankengut der radikalen Koransch\u00fcler mindestens nahestehen. Nehmen wir nur an: Eine Afghanin k\u00f6nnte ja nach Deutschland reisen, weil sie mit einem Detail ihres Lebens in Afghanistan nicht zufrieden ist. Vielleicht m\u00f6chte sie eine medizinische Behandlung durchf\u00fchren lassen oder ein paar praktische Dinge \u00fcber ein Handwerk, die Medizin oder einen technischen Beruf lernen. Das ist alles m\u00f6glich und denkbar. Aber macht sie das zur \u201eVerfolgten\u201c, wie der EU-Gerichtshof nun dreist und von Detailkenntnis sicher unbelastet behauptet?<br \/>\n&#8230;<br \/>\nFrauen seien \u201esystematisch verfolgt\u201c, hei\u00dft es im Luxemburger Richterspruch trotzdem. Man will alle Diskriminierungen zusammen betrachten, etwa im Sinne der amerikanischen Theorie der \u201eintersektionalen Diskriminierung\u201c, bei der allerdings noch weitere Identit\u00e4ten eine Rolle spielen.<br \/>\nWie gesagt, mag das f\u00fcr afghanische Frauen so sein. Nur stellt sich die Frage, ob dies f\u00fcr Deutschland eine Pflicht zu deren systematischer Aufnahme bedeuten kann. Letztlich \u00f6ffnet das Urteil die T\u00fcr f\u00fcr alle Arten von Blanko-Anrechten auf Asyl oder Schutz in der EU. Alle m\u00f6glichen Gruppen sind denkbar: Homosexuelle, Schuhverk\u00e4ufer, Rikschafahrer, Schweinemetzger. J\u00fcngst gab es den Fall eines verheirateten Russo-Tadschiken mit f\u00fcnf Kindern, der im zweiten Anlauf \u201ebemerkte\u201c, dass er homosexuell war und daher in seinem Land verfolgt.<br \/>\nAlle diese Gruppen k\u00f6nnten in dem einen oder anderen Land \u201eintersektional\u201c verfolgt sein, so dass man das dann eine \u201esystematische\u201c oder \u201esystemische\u201c Verfolgung nennen wird. Die Frauen sind also vielleicht nur ein Anfang. Daneben stellt der EuGH klar: Zwangsverheiratungen sind der Sklaverei gleichzustellen. Aber ist das deutsche Asylsystem daf\u00fcr zust\u00e4ndig, diese M\u00e4ngel, die mehr als einmal in der Welt existieren, zu kurieren? Das kann es ohnehin nicht.<br \/>\n&#8230; Alles vom 7.10.2024 bitte lesen au<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/kolumnen\/aus-aller-welt\/eugh-asylrecht-afghanistan-frauen\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/kolumnen\/aus-aller-welt\/eugh-asylrecht-afghanistan-frauen\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\nEinige Kommentare:<br \/>\nDiesem \u201eGericht\u201c fehlt es an grunds\u00e4tzlicher demokratischer Legitimation. Ebenso den Machthabern in der EU-Kommission. Ebenso dem EU-Parlament. Auch zur Frage, ob(!) man diese Einrichtung will, h\u00e4tte man den Souver\u00e4n befragen m\u00fcssen. Daran \u00e4ndern auch salbungsvolle Bezeichnungen nichts. Kein deutscher Staatsmann war jemals berechtigt Hoheitsrechte per Vertragsrecht abzugeben. Die untert\u00e4nigen Staatsjuristen schweigen in der Tradition, wie es sich f\u00fcr die Juristenspezies seit ihrer Gr\u00fcndung in der Lombardei geh\u00f6rt hat.<br \/>\nL\u00e4nder, die diese Hoheitsrechte demokratisch legitimiert abgeben wollen, brauchen keine eigenen Riesen-Parlamente mehr, um alles was sich diese Cliquen ausdenken, in formale Gesetzgebung umzuwandeln. Dazu reichen Schreibkr\u00e4fte. FlyingHorse<br \/>\n.<br \/>\nDen ganzen EU-Institutionen fehlt eine demokratische Legitimation. Warum soll in der EU-Kommission in Br\u00fcssel oder einem EuGH entschieden werden, wie sich die Bev\u00f6lkerung der Mitgliedsstaaten zusammensetzt? Das ist immer noch Sache der L\u00e4nder. Es ist an der Zeit, dass die \u201eMacht\u201c der EU auf des unbedingt N\u00f6tige zur\u00fcck gestutzt wird. Da lobe ich mir Ungarn, die sich von der EU keine Migranten aufn\u00f6tigen lassen. Und die Ungarn genie\u00dfen die Linie der Regierung Orban. GWR<br \/>\n.<br \/>\nLetztendlich trifft man auf das Thema, dass es gro\u00dfen Teilen der Weltbev\u00f6lkerung deutlich schlechter geht, als den Europ\u00e4ern und jeder Versuch dies zu \u00e4ndern zum Untergang Europas f\u00fchren wird. Hans Bethe<br \/>\n.<br \/>\nDieses Urteil ist die Konsequenz eines ausgeuferten, dysfunktionalen Asylrechts, welches \u00fcber Br\u00fcssel der gesamten EU \u00fcbergest\u00fclpt wird. Praktikabel ist dieses Urteil schon deshalb nicht, weil die Unterdr\u00fccker (Ehem\u00e4nner, V\u00e4ter, Br\u00fcder) ein Anrecht auf Familienfl\u00fcchtlingsschutz haben. Waehler21<br \/>\n.<br \/>\nWie soll es eine afghanische Frau allein schaffen hier Asyl zu beantragen, wenn die Ausf\u00fchrungen des EuGH zur Situation der Frauen in Afghanistan zutreffend sind? Das ist unm\u00f6glich. Insofern ist das Urteil v\u00f6llig absurd. In verwandter m\u00e4nnlicher Begleitung sieht die Sache nat\u00fcrlich anders aus. Was folgt daraus: Mit Frau hat jeder Afghane unmittelbar oder mittelbar einen Anspruch auf Asyl, ohne Pr\u00fcfung des Einzelfalles. Das Urteil entzieht dadurch den EU-Staaten insoweit die souver\u00e4ne Entscheidung, dar\u00fcber wer sich in seinem Staatsgebiet aufhalten darf und wer nicht. Mit anderen Worten: Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU wurde auf Afghanistan ausgeweitet. Das ganze ist ein weiterer Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der B\u00fcrger in den europ\u00e4ischen Staaten, ganz i.S. der no-nations und no-border Strategie. Dass der EuGH ein Recht auf Familiennachzug von minderj\u00e4hrigen Afghanen, die inzwischen vollj\u00e4hrig sind, ebenfalls bejaht hat, sei hier nur noch am Rande erw\u00e4hnt. Somit hat der EuGH das gemacht, was auch das BVerfG schon gemacht hat: Sie setzen selbst Recht, anstatt es nur zu \u00fcberpr\u00fcfen. Klarer Versto\u00df gegen die Gewaltenteilung und damit gegen die FDGO. Winni<br \/>\n.<br \/>\n20 Millionen Frauen gibt es in Afghanistan. Die haben jetzt laut dem europ\u00e4ischen \u201eGerichtshof\u201c (Recht als linke Waffe) einen \u201eAnspruch\u201c bei uns Asyl zu erhalten. Der Rest kommt dann \u00fcber die Familienzusammenf\u00fchrung. Dieses Deutschland Vernichtungsprogramm kann man noch auf etliche andere Zivilisationen ausdehnen. Z.B Alle die moslemisch sind (Frauen sind dort Menschen zweiter Klasse). Das ist hybride Kriegsf\u00fchrung. Das Gutmenschengetue ist vor dieser Taktik absolut unglaubw\u00fcrdig. Deutsche<br \/>\n.<br \/>\nViele muslimische Frauen, dazu geh\u00f6ren auch T\u00fcrkinnen, Iranerinnen, Syrerinnen, Nigerianerinnen, Somalierinnen\u2026 werden von ihren M\u00e4nnern missbraucht, misshandelt und ihrer Menschenrechte beraubt. Das ist ein Fakt. Das Urteil ist jedoch ein Skandal, allein schon deshalb, weil viele muslimische Frauen auch zu den T\u00e4terinnen geh\u00f6ren. Sie lassen es zu, dass ihre T\u00f6chter zwangsverheiratet werden, greifen nicht ein, wenn diese Opfer von Misshandlungen durch den Ehemann werden und versto\u00dfen ihre T\u00f6chter, wenn diese sich durch Scheidung aus der Ehe befreien. Folgt man nun diesem Urteil des Gerichts, m\u00fcssten wir in der Konsequenz alle afghanischen M\u00e4nner abschieben, denn diese w\u00e4ren damit allesamt T\u00e4ter. Bambu<br \/>\n.<br \/>\nMan muss die Logik ja nur umkehren. Aus Sicht des Regimes in Afghanistan, ist die Lebensweise der Frauen in Europa so falsch, dass sie im eigenen Land hart bestraft w\u00fcrde. Folglich m\u00fcssten alle Europ\u00e4erinnen ein Recht auf Asyl in Afghanistan haben. Soweit so gut und eigentlich nicht verwerflich. Allerdings bedeutet dies auch, dass Europ\u00e4erinnen, die in Afghanistan Asyl beantragen, dann leben m\u00fcssen wie die Frauen in Afghanistan! Eigentlich logisch. Aber an diesem Punkt versagt die Logik der europ\u00e4ischen Politik oder deren Rechtsprechung. Frauen aus Afghanistan m\u00fcssen hier nicht Leben wie Europ\u00e4erinnen. Im Gegenteil. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit, Multikulti und anderen halbseidenen Rechtfertigungen, nimmt man die Frauen hier auf um sie in Parallelgesellschaften zu schicken, die nach den gleichen Mustern wie in Afghanistan funktionieren. Heute kann kein Deutscher Mann mehr jede Frau mit deutschem Pass heiraten wenn beide das wollen! In vielen F\u00e4llen w\u00e4re eine solche Absicht ein Todesurteil f\u00fcr die Frau und vielleicht auch f\u00fcr den Mann. Solange man das nicht bereinigt, ist jede Art von Migration aus inkompatiblen Kulturen zum scheitern verurteil. Entweder besteht hier ein Zwang sich in die deutsche\/europ\u00e4ische Kultur zu integrieren oder man bleibt da wo man herkommt. Alles andere ist zum Scheitern verurteilt. JBaumann<br \/>\nEnde Kommentare<br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(7) \u00d6sterreich bleibt bei Asyl-Einzelfallpr\u00fcfungen<\/strong><br \/>\nDie \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden werden auch nach einem EuGH-Urteil an Einzelfallpr\u00fcfungen bei Asylantr\u00e4gen von Afghaninnen festhalten.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nExperten sehen im EuGH-Urteil weitreichende Folgen f\u00fcr die Migrationspolitik. &#8222;Die Schlepper m\u00fcssen nur noch schauen, dass sie Frauen aus Afghanistan in einen EU-Staat bringen. Danach kommen die Mitglieder der Kernfamilie \u00fcber den Familiennachzug nach&#8220;, sagte der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer der &#8222;Presse&#8220; (Onlineausgabe). Er forderte einen Judikaturwandel, um zu verhindern, dass in der Folge aufgrund von politischem Druck &#8222;die ganze Konstruktion des Grundrechtsschutzes mit EMRK und Grundrechtecharta sowie EGMR und EuGH infrage gestellt wird&#8220;.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nEs sei zwar offensichtlich, dass Frauen in islamistisch regierten Staaten unterdr\u00fcckt werden, so die FP\u00d6-Europaabgeordnete Petra Steger am Freitag. &#8222;Daraus aber ein generelles Asylrecht f\u00fcr s\u00e4mtliche Frauen abzuleiten, beweist, dass der EuGH v\u00f6llig weltfremd ist und mit seinen Urteilen eine restriktive und am urspr\u00fcnglichen Gedanken des Schutzes im n\u00e4chstgelegenen sicheren Land orientierte Asylpolitik mit aller Kraft sabotiert.&#8220;<br \/>\n&#8230; Alles vom 8.10.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/oesterreich_wird_eugh_asyl_urteil_nicht_umsetzen\">https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/oesterreich_wird_eugh_asyl_urteil_nicht_umsetzen<\/a><\/p>\n<p>.<br \/>\n<strong>(8) Alle Afghaninnen haben Asylanspruch: Weltfremde Justiz<\/strong><br \/>\nWas den politischen Migrationsextremisten noch nicht eingefallen ist, um die letzten Schleusen f\u00fcr die Flutung Europas mit Einwanderern zu \u00f6ffnen, das steuert der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) bei. Der hat entschieden, da\u00df allein Geschlecht und Staatsangeh\u00f6rigkeit ausreichen sollen, um afghanischen Frauen die Anerkennung als \u201eFl\u00fcchtlinge\u201c zu garantieren. Geklagt hatten \u201ezwei Afghaninnen\u201c \u2013 lies: die hinter ihnen stehenden Lobbygruppen \u2013 gegen \u00d6sterreich; faktisch ist das Urteil auf alle Mitgliedstaaten anwendbar.<br \/>\nIn der Konsequenz hei\u00dft das: Alle Einwohner Afghanistans, derzeit gesch\u00e4tzt gut 40 Millionen, haben Anspruch auf Aufnahme in der EU. Ob ein knorriger Stammeskrieger sich erst als \u201eweiblich gelesen\u201c definieren mu\u00df, um reinzud\u00fcrfen, ist wohl nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt. Dank Familiennachzug ist es aber auch egal. Statt faltige Rauscheb\u00e4rte als \u201eminderj\u00e4hrige\u201c Ankerfl\u00fcchtlinge vorzuschicken, reicht es k\u00fcnftig, da\u00df Frauen als Vorkommando losziehen, um den Rest der Sippe nachzuholen.<br \/>\nDie Aufladung des individuellen Grundrechts auf Asyl mit konstruierten Kollektiv-Aufnahmeanspr\u00fcchen ist geeignet, das europ\u00e4ische Asylsystem insgesamt in die Luft zu sprengen. Das hat schon der Probelauf mit Merkels Blankoscheck f\u00fcr \u201esyrische Kriegsfl\u00fcchtlinge\u201c demonstriert. Das absurde Extremurteil des EuGH ist ein guter Anla\u00df, dieses System insgesamt in Frage zu stellen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 11.10.2024 von Michael Paulwitz bitte lesen in der JF 42\/24, Seite 2<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(9) Afghanin zu sein, reicht als Asylgrund<\/strong><br \/>\n<strong>Universalismus der Menschenrechte entm\u00fcndigt den Souver\u00e4n<\/strong><br \/>\nLeser *** schreibt dazu: \u201eWir haben eine Klageregierung. Jetzt wurde vor dem EuGH durchgesetzt, dass Afghaninnen Frauenasyl bekommen. Diesen Asylanspruch gibt es laut GG nicht. Der EuGH hat vor etwa 11 Jahren entschieden, dass Asylverfahren in Griechenland nicht den menschenrechtlichen Standards der EU entsprechen. Seither muss in Deutschland ein 2. Asylverfahren durchgef\u00fchrt werden. Die Deutsche Umwelthilfe erklagt sich am Parlament, also am Souver\u00e4n, vorbei, was sie durchsetzen m\u00f6chte.<br \/>\nDas hat mit checks and balances der Instanzen nichts mehr zu tun. Der Universalismus der Menschenrechte entm\u00fcndigt den Souver\u00e4n und den souver\u00e4nen Staat. Das geschieht auf nationaler und internationaler Ebene. Was geschieht also mit meiner Souver\u00e4nit\u00e4t, wenn ich Afghaninnen \u2013 dabei wird es nicht bleiben \u2013 aufnehmen muss? Der Staat ist ja nur ein Konstrukt. Dahinter steht der entrechtete, entm\u00fcndigte und enteignete Mensch. Das GG soll den B\u00fcrger genau davor sch\u00fctzen, jetzt ist es halt unwirksam.\u201d<br \/>\n&#8230; Alles vom 6.10.2024 von Michael Klonovsky bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.klonovsky.de\/2024\/10\/6-oktober-2024\/\">https:\/\/www.klonovsky.de\/2024\/10\/6-oktober-2024\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Migrantinnen aus Afghanistan haben einen Anspruch auf Asyl allein aufgrund ihres Geschlechts, da Frauen im Land der Taliban generell verfolgt werden (1). Dieses Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) erkl\u00e4rt dieser als f\u00fcr die deutschen Gerichte bindend. 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