{"id":12396,"date":"2012-10-06T21:24:37","date_gmt":"2012-10-06T19:24:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=12396"},"modified":"2012-10-09T15:42:47","modified_gmt":"2012-10-09T13:42:47","slug":"bund-gegen-kappel-sanierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bund-gegen-kappel-sanierung\/","title":{"rendered":"BUND gegen Kappel-Sanierung"},"content":{"rendered":"<p>Die Umweltsch\u00fctzer favorisieren, den <a title=\"Neuhaeuser\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/orte\/neuhaeuser\/\">belasteten Erdaushub <\/a>auf eine Sonderm\u00fclldeponie zu transportieren. Das halten aber die Beh\u00f6rden f\u00fcr unn\u00f6tig und die Sanierer f\u00fcr unbezahlbar. Sollte der Dreck vor Ort verbleiben, dann keinesfalls auf der bisher vorgesehenen, steilen Fl\u00e4che oben im Wald, lautet die Einsch\u00e4tzung des <a title=\"BUND\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/natur\/umwelt\/bund\/\">BUND<\/a>. In Frage k\u00e4me h\u00f6chstens noch das deutlich flachere und gr\u00f6\u00dfere Areal, das allerdings auf Kirchzartener Gemarkung liegt. Das hatte die Nachbargemeinde abgelehnt. Der Landesverband appelliert an Freiburg und Kirchzarten, die politischen Querelen zu \u00fcberwinden <!--more-->und die am besten geeignete Fl\u00e4che f\u00fcr die Ablagerung zu w\u00e4hlen. Falls n\u00f6tig solle das Regierungspr\u00e4sidium die Federf\u00fchrung \u00fcbernehmen&#8230;.. Alles vom 6.10.2012 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.badische-zeitung.de\/freiburg\/bund-gegen-sanierungsplaene--64377580.html\">https:\/\/www.badische-zeitung.de\/freiburg\/bund-gegen-sanierungsplaene&#8211;64377580.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Stellungnahme des BUND vom 2.10.2012 zur Sanierung Stolberger Zink in FR-Kappel-Neuh\u00e4user<\/strong><\/p>\n<p><em>Sehr geehrter Herr Fiederlein!<\/em><br \/>\n<em>Sie hatten am 08.08.2012 den BUND-Landesverband in obiger Angelegenheit angeschrieben. Ich m\u00f6chte Ihnen im Anhang seine Stellungnahme vom 02.10.2012 zusenden. Mit freundlichem Gru\u00df<\/em><br \/>\n<em>Walther Moser, Vorsitzender der BUND-Ortsgruppe Freiburg<\/em><\/p>\n<p>Sanierung des ehemaligen Betriebsgel\u00e4ndes der Stolberger Zink AG in Freiburg\u00a0<br \/>\nAnh\u00f6rung zum bodenschutzrechtlichen Sanierungsverfahren und Beteiligung im Verfahren\u00a0 &#8211; AZ 151.555.3005\u00a0<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br \/>\nwir nehmen wie folgt Stellung und erheben Einwendungen zu dem oben genannten Verfahren im Namen und Auftrag des BUND Landesverband Baden-W\u00fcrttemberg e.V. und des BUND Ortsverbandes Freiburg.<br \/>\nIm Vorfeld m\u00f6chten wir die guten und ausf\u00fchrlichen Unterlagen, die im Internet von der Stadt Freiburg zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, ausdr\u00fccklich loben.<\/p>\n<p><strong>1. Lagerung des Erdaushubes<\/strong><br \/>\nWir m\u00f6chten darauf hinweisen, dass eine Lagerung des Erdaushubes in unmittelbarer N\u00e4he zu dem dann entstehenden Baugebiet nicht die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung sein kann und darf. Wir schlagen daher eher eine Lagerung des Aushubes in einer Sonderm\u00fclldeponie vor. Bei einer Verbringung in eine Sonderm\u00fclldeponie werden weitere Gefahren f\u00fcr die Umwelt und Belastungen der Bev\u00f6lkerung weitestgehend in der Zukunft ausgeschlossen, auch wenn dies kurzfristig mit einem erh\u00f6hten Verkehrsaufkommen durch LKW verbunden ist.<br \/>\nEine Verlagerung des Erdaushubes aus dem Gebiet A in das Gebiet B\/C oder D sehen wir zwar als durchf\u00fchrbar, aber \u00e4u\u00dferst kritisch und weiterhin als Umweltbelastung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung an. Eine weiterhin bestehende Umweltgef\u00e4hrdung ist schon damit gegeben, dass Oberfl\u00e4chenabdichtungen nicht dauerhaft dicht bleiben werden und nach Jahren\/Jahrzehnten eine weitere Sanierung n\u00f6tig wird.<br \/>\nBei einer Lagerung auf Fl\u00e4che B\/C m\u00fcssen 13.000 m\u00b2 wertvoller Wald abgeholzt werden. In dem UVU-Gutachten Seite 19 wird darauf hingewiesen, wie wertvoll dieser Wald ist,\u00a0 er wird so charakterisiert: &#8222;Der Waldbestand auf Fl\u00e4che B\/C ist deutlich \u00e4lter und weist zus\u00e4tzlich forstliche Waldfunktionen auf (Bodenschutzwald aufgrund der Hanglage, Emissionsschutzwald, Klimaschutzwald,<br \/>\nErholungswald Stufe 2). Die Wiederherstellung ist nur langfristig m\u00f6glich. Die Fl\u00e4che ist exponiert;<br \/>\ndie Ver\u00e4nderung hat eine starke Beeintr\u00e4chtigung des Landschaftsempfindens zur Folge.&#8220;\u00a0<br \/>\nAuch ist die L\u00e4rmschutzfunktion des Waldes aus unserer Sicht nicht zu vernachl\u00e4ssigen.<br \/>\nEbenfalls halten wir eine dauerhafte \u00dcberwachung der &#8222;neuen Deponie&#8220; nicht f\u00fcr machbar. Somit wird \u00fcber kurz oder lang wieder Sickerwasser in den Untergrund eindringen. Des Weiteren ist nicht gekl\u00e4rt, in wieweit Setzungen der Deponie die Dichtheit gef\u00e4hrdet oder verringert.<br \/>\nEbenfalls bezweifeln wir eine dauerhafte Dichtigkeit bei nat\u00fcrlichem Samen-Anflug\u00a0 von tiefwurzelnden B\u00e4umen und Pflanzen, die dann \u00fcber Jahrzehnte immer wieder per Pflegema\u00dfnahmen zu entfernen w\u00e4ren.<br \/>\nIn Bezug auf Dichtigkeit der Oberfl\u00e4chenversiegelung teilen wir die Bedenken des GEOsens-Gutachten auf Seite 31 Punkt 3.2.2. Auch GEOsens bezeichnet die Abdichtung der Hanglagen &#8222;mit sehr hohem Aufwand&#8220;, somit ist diese Art der Abdichtung sehr teuer und fast nicht machbar. &#8222;Insbesondere bei B1 scheidet sogar die Abdichtung wegen des steilen Reliefs\u00a0 aus, da dort eine Ausf\u00fchrung dieses Kombinationsdichtungssystem nur mit zus\u00e4tzlichen Einrichtungen (z.B. Terrassierung mit St\u00fctzmauern) realisierbar w\u00e4re.&#8220;<br \/>\nHier stellt sich die Frage, wie stark und dauerhaft m\u00fcssten die St\u00fctzmauern ausger\u00fcstet sein, um eine Hangrutschung zu verhindern und\/oder einen Durchbruch von belasteten W\u00e4ssern zu verhindern.<br \/>\nEbenso kritisch wie GEOsens auf S. 32 sehen wir die Dichtigkeit der Abdichtung an sich:<br \/>\n&#8222;Ein Kombinationsdichtungssystem ist auch bei einwandfreier baulicher Ausf\u00fchrung nicht ohne Inspektion und Instandhaltungsma\u00dfnahmen dauerhaft dicht. Undichtigkeiten durch Durchwurzelung und Kleintierbauten sind im Laufe der Jahre zu erwarten. Auch ungleichm\u00e4\u00dfiges Setzungsverhalten kann zu Undichtigkeiten f\u00fchren, so dass Instandhaltungsarbeiten eingeplant werden m\u00fcssen. Die j\u00e4hrlichen Kosten f\u00fcr Werterhalt und Betrieb werden im lokalen Kontext auf ca. 5 % der Bausumme gesch\u00e4tzt.&#8220;<\/p>\n<p><strong>2. Problembereich W\u00e4sser<\/strong><br \/>\nS\u00e4mtliche W\u00e4sser (Oberfl\u00e4chenwasser und Drainagewasser) aus dem Gebiet (A, B\/C, D) m\u00fcssen dauerhaft, unabh\u00e4ngig von der Sanierung des Gebietes, aufgefangen und gereinigt werden. Sie m\u00fcssten entweder \u00fcber eine separate Abwasserleitung, vor Ort oder \u00fcber ein Auffangbecken dann per LKW zur n\u00e4chsten Kl\u00e4ranlage verbracht werden. Hier stellt sich die Frage, ob die Kl\u00e4ranlage f\u00fcr derartige Abw\u00e4sser geeignet ist und wo dann die anfallenden Kl\u00e4rschl\u00e4mme verbracht werden m\u00fcssen.<br \/>\nEine ungereinigte Einleitung der W\u00e4sser in Vorfluter ist f\u00fcr uns nicht akzeptabel.<br \/>\nDie Einleitung von stark Cadmiumhaltigen Wasser in die Brugga ist von Seiten des BUND nicht zu tolerieren. Selbst der vom Regierungspr\u00e4sidium Freiburg akzeptierte Wert von 10 \u00b5g\/l Cadmium ist in Bezug auf Fischgiftigkeit von Cadmium nicht nachvollziehbar., stattdessen sollte der H\u00f6chstwert bei 5 \u00b5g\/l Cadmium liegen.<br \/>\nDen Bau einer Vertikaldr\u00e4nage zur Ableitung von belastetem Wasser in den Untergrund aus den &#8222;Quellen&#8220; Q2 und Q9 ohne vorherige Behandlung halten wir f\u00fcr wasserrechtlich nicht genehmigungsf\u00e4hig! Es handelt sich ja hier nicht um nat\u00fcrliche Quellen, die eine geogene Belastung mit Schwermetallen aufweisen, sondern um Drainagewasser aus der Altlast. Im Rahmen der Verbindlicherkl\u00e4rung des Sanierungsplans ist dieses zu ber\u00fccksichtigen und den Anforderungen an den Grundwasserschutz Rechnung zu tragen. Als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Anforderungen an die Einleitung von belastetem Deponiewasser in das Grundwasser sind die Geringf\u00fcgigkeitsschwellen der Bund\/L\u00e4nder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) heranzuziehen.<\/p>\n<p><strong>3 .LHKW-Belastung<\/strong><br \/>\nDes Weiteren sind in dem Gebiet partielle LHKW-Belastungen vorhanden. Die Eintragsstelle ist laut Umweltamt Freiburg bekannt, liegt aber au\u00dferhalb des f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4renden Bereiches des Sanierungsplans. Diese LHKW-Belastungen sind entweder separat auszukoffern und einer Reinigung zuzuf\u00fchren oder direkt vor Ort (wir bevorzugen diese L\u00f6sung) per Boden-Luft-Sanierung zu dekontaminieren.<br \/>\nVor der Verbindlicherkl\u00e4rung des Sanierungsplans muss auch die Sanierung der Fl\u00e4chen mit LHKW-Kontaminierung rechtlich und finanziell abgesichert werden. Hierzu w\u00e4re es hilfreich, wenn die Untersuchungen mit den einzelnen H\u00f6chstbelastungen der verschiedenen betroffenen Gebiete \u00f6ffentlich bekannt gegeben werden w\u00fcrden.<br \/>\nWir schlie\u00dfen uns der Beurteilung von GEOsens an, dass eine Eingrenzung der LHKW-Belastung f\u00fcr das Gebiet vorzunehmen ist.<br \/>\nWeiterhin sollten die Auswirkungen\/Beeintr\u00e4chtigungen auf die verschiedenen Schutzg\u00fcter und eine Bewertung der Immissions- und Emissionssituation im Grundwasser beurteilt und durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nEs sollte auch festgehalten werden, dass in die anzulegenden Teiche nur unbelastetes Wasser geleitet werden darf. Hierzu sind laufende Untersuchungen festzuschreiben.<\/p>\n<p><strong>4. Verbindlicherkl\u00e4rung<\/strong><br \/>\nDie Regelung der Verbindlicherkl\u00e4rung dient dazu, sowohl der zust\u00e4ndigen Bodenschutzbeh\u00f6rde\u00a0 als auch dem Sanierungspflichtigen Sicherheit \u00fcber den Umfang der durchzuf\u00fchrenden Ma\u00dfnahmen und somit auch die Kosten zu geben. F\u00fcr verbindlich erkl\u00e4rte Sanierungspl\u00e4ne sollen daher alle weiteren Entscheidungen und Genehmigungen (z. B. Baurecht, Wasserrecht) enthalten.<br \/>\nKritikpunkte:<br \/>\nTabelle 1, Seite 8 HPC3 f\u00fchrt zwar notwendige Genehmigungen auf, diese werden jedoch<br \/>\nim Rahmen des vorgelegten Sanierungsplans nicht ausreichend materiell beschrieben.<br \/>\nEinzelne Ma\u00dfnahmen sind mit &#8222;ggf. wasserrechtliche Erlaubnis&#8230;&#8220; beschrieben. Solche<br \/>\nFormulierungen entsprechen nicht dem Bestimmtheitsgrad eines f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4renden Sanierungsplans.\u00a0 Das als Anlage 6 beigef\u00fcgte Gutachten der ICP zur Oberfl\u00e4chenabdeckung der Ablagerungsflache B\/C liegt nur im Entwurf vor.<br \/>\nWir fordern daher, dass der f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4rende Sanierungsplan aufgrund seiner konzentrierenden Wirkung alle notwendigen Genehmigungen enth\u00e4lt und diese\u00a0 von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde auch voll umf\u00e4nglich offen gelegt werden. Diese betrifft insbesondere die wasserrechtlichen Genehmigungen mit den Anforderungen an die Einleitung in Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser und die Einleitungen in das Grundwasser. Insgesamt muss der Sanierungsplan f\u00fcr alle Bereiche einen Detaillierungsgrad entsprechend der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI aufweisen.<br \/>\nWir fordern dar\u00fcber hinaus, dass im Rahmen der Verbindlicherkl\u00e4rung der Verpflichtete eine<br \/>\nausreichend hohe Sicherheitsleistung hinterlegt.<br \/>\nWeiter ist wichtig, dass die \u00dcberwachung der Sicherungsma\u00dfnahmen dauerhaft erfolgt. Die Messungen zur Setzung enden laut Sanierungsplan nach 10 Jahren. Dieses ist entschieden abzulehnen.<\/p>\n<p><strong>5. Fazit<\/strong><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich ist ein f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4render Sanierungsplan das richtige Rechtsinstrument. Im Detaillierungsgrad und Umfang der dargestellten Ma\u00dfnahmen besteht jedoch noch Nachbesserungsbedarf.<br \/>\nDer BUND favorisiert die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Entsorgung der in A anfallenden Aushubmaterialien auf einer daf\u00fcr zugelassenen externen Deponie. Sollte die Umlagerung der Materialien innerhalb der Altlast weiter verfolgt werden, ist in Hinblick auf Umweltvertr\u00e4glichkeit und Standsicherheit eine auf Grundlage eines Variantenvergleiches zu treffende Entscheidung transparent darzustellen. Auf der Grundlage der bisher eingesehenen Dokumente wird von Seiten des BUND eine Umlagerung auf die Fl\u00e4che B\/C abgelehnt.<br \/>\nNicht politische Querelen zwischen benachbarten Kommunen aufgrund von Gemeindegrenzen, sondern die aus fachlicher Sicht am besten geeignete Ablagerungsfl\u00e4che ist zu w\u00e4hlen. Ist zwischen den beiden Kommunen kein Konsens herzustellen, muss das Regierungspr\u00e4sidium Freiburg als obere Bodenschutzbeh\u00f6rde die Federf\u00fchrung \u00fcbernehmen und das Verfahren durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>6. Weitergehende Aufforderung<br \/>\n<\/strong>Wir m\u00f6chten die Stadt Freiburg auffordern, mit Kirchzarten zusammen eine Sanierung des Gebietes D schnellstm\u00f6glich in Angriff zu nehmen und durchzuf\u00fchren. Es w\u00e4re fatal, neben einem Neubaugebiet eine Altlast weiter bestehen zu lassen. Aus dieser Altlast sind Beeintr\u00e4chtigungen der Gesundheit der Anwohner und besonders von Kinder zu bef\u00fcrchten.<br \/>\nBitte halten Sie alle oben aufgef\u00fchrten Einwender einzeln \u00fcber den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.<br \/>\nMit freundlichem Gru\u00df<br \/>\nGez. Werner Gottstein<br \/>\n2.10.2012, BUND Freiburg<strong><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Umweltsch\u00fctzer favorisieren, den belasteten Erdaushub auf eine Sonderm\u00fclldeponie zu transportieren. Das halten aber die Beh\u00f6rden f\u00fcr unn\u00f6tig und die Sanierer f\u00fcr unbezahlbar. 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