{"id":122740,"date":"2024-04-17T12:07:50","date_gmt":"2024-04-17T10:07:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=122740"},"modified":"2024-04-17T20:54:26","modified_gmt":"2024-04-17T18:54:26","slug":"bverfg-regierungskritik-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bverfg-regierungskritik-erlaubt\/","title":{"rendered":"BVerfG: Regierungskritik erlaubt"},"content":{"rendered":"<p>Das<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bundesverfassungsgericht\/\"> Bundesverfassungsgericht (BVerfG)<\/a> in Karlsruhe hat in einem Urteil am 16.4.2024 zugunsten von Julian Reichelt der Online-Plattform Nius.de (1) bekr\u00e4ftigt, da\u00df das Recht auf <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/\">Meinungsfreiheit<\/a> dem B\u00fcrger einr\u00e4umt, Kritik an <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/ampel\/\">Regierung<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/staat\/\">Staat<\/a> zu \u00fcben. Eigentlich eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, <!--more-->da die Meinungsfreiheit gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a> dem \u201ebesonderen Schutzbed\u00fcrfnis der Machtkritik erwachsen ist&#8220; (2). Der B\u00fcrger als Souver\u00e4n darf den Staat als seinen Dienstleister kritisieren, auch heftig.<br \/>\n.<br \/>\nDa\u00df das BVerfG sich \u00fcberhaupt mit einer solchen Kritik-Frage befassen mu\u00df, zeigt, da\u00df es mit dem Recht auf freie \u00c4u\u00dferung der Meinung derzeit nicht gut bestellt ist. Je nach Demoskopieinstitut haben zwischen 60 und 80 % der B\u00fcrger Angst, ihre Meinung offen und frei zu sagen. Nun aber: &#8222;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/demokratiefoerderung\/\">Demokratief\u00f6rdergesetze<\/a> und \u201e<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierungen des Staates<\/a>\u201c fallen wie ein Soufl\u00e9 in sich zusammen&#8220; (2).<\/p>\n<p>Wolfgang Kubicki (FDP, Vizepr\u00e4sident des Bundestags, kommentierte das Urteil des BVerfG so (3): \u201eDas ist ein guter Tag f\u00fcr die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild f\u00fcr all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu k\u00f6nnen. Artikel 5 sch\u00fctzt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat.<br \/>\n\u201aDie Zul\u00e4ssigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates\u2018, stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg f\u00fcr Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck ger\u00e4t.<br \/>\nIch hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. S\u00e4tze wie: \u201aDiejenigen, die den Staat verh\u00f6hnen, m\u00fcssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen\u2018, h\u00e4tten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden d\u00fcrfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beitr\u00e4ge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandal\u00f6s.<br \/>\nIch hoffe, sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grunds\u00e4tzlichen Vorstellungen von \u201aDemokratief\u00f6rderung\u2018 nochmal gr\u00fcndlich zu \u00fcberdenken.<br \/>\nNachdenklich werden d\u00fcrfen auch all diejenigen, die Ma\u00dfnahmen-Kritiker w\u00e4hrend Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zul\u00e4ssig, sondern ihre Zul\u00e4ssigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zul\u00e4ssigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich wom\u00f6glich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates.\u201c<\/p>\n<p>Das BVerfG weist auch darauf hin, da\u00df der <em><strong>B\u00fcrger seine Meinung unbegr\u00fcndet \u00e4u\u00dfern kann<\/strong><\/em>. Prinzipiell &#8222;gibt es im Raum der Meinungsfreiheit auch keine Begr\u00fcndungs- oder Rechtfertigungsgl\u00e4ubiger. Man muss seine Meinung auch nicht von irgendwelchen selbst- oder von den Gr\u00fcnen ernannten Sitten- und Meinungsw\u00e4chtern \u00fcberpr\u00fcfen lassen. &#8230; Zudem steht auch dem Dummen dieselbe Meinungsfreiheit zu&#8220; (5)<br \/>\n.<br \/>\nBleibt zu hoffen, da\u00df dieses Urteil des BVerfG dem kleinen, normalen B\u00fcrger etwas von seinem Gef\u00fchl nehmen kann, die eigene Meinung nicht mehr \u00fcberall und offen \u00e4u\u00dfern zu k\u00f6nnen.<br \/>\n17.4.2024<br \/>\n&#8211;<br \/>\nEnde von Beitrag &#8222;BVerfG: Regierungskritik erlaubt&#8220;<br \/>\n==============================================================<br \/>\nBeginn von Anlagen (1) &#8211; (7)<br \/>\n&#8211;<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(1) Ein Sieg f\u00fcr unser wichtigstes Grundrecht: \u201eEs ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck ger\u00e4t\u201c<\/strong><br \/>\nDie wichtigste Nachrichten-Quelle des Landes, die Deutsche Presse-Agentur, hat heute um 11:06 Uhr folgende Meldung an die Redaktionen geschickt: \u201eKarlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt\u201c. Die Kritik eines Journalisten an der Regierung ist erlaubt. Es ist ziemlich weit gekommen, dass DAS eine Nachricht ist.<br \/>\nHintergrund der Geschichte ist ein Satz, den mein Kollege Julian Reichelt im August 2023 ver\u00f6ffentlicht hat: \u201eDeutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370\u202fMILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).\u201c Mit diesen provokanten Worten kommentierte er auf Twitter einen Artikel (\u201eDeutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe f\u00fcr Afghanistan\u201c). Alle wissen: Jeder Cent Steuergeld, der nach Afghanistan flie\u00dft, flie\u00dft in den Machtbereich der Taliban. Kein Euro wird dort ausgegeben, ohne dass die Steinzeit-Islamisten davon w\u00fcssten.<br \/>\n&#8230; Alles vom 16.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.nius.de\/kommentar\/ein-sieg-fuer-unser-wichtigstes-grundrecht-es-ist-ein-signal-zur-rechten-zeit-in-der-die-meinungsfreiheit-zunehmend-unter-druck-geraet\/4ec2f512-5a79-4451-b018-b09ab8ef98b3\">https:\/\/www.nius.de\/kommentar\/ein-sieg-fuer-unser-wichtigstes-grundrecht-es-ist-ein-signal-zur-rechten-zeit-in-der-die-meinungsfreiheit-zunehmend-unter-druck-geraet\/4ec2f512-5a79-4451-b018-b09ab8ef98b3<\/a><br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(2) Das Bundesverfassungsgericht watscht Faeser und Haldenwang ab<\/strong><br \/>\nMachtkritik und damit Staatskritik sind erlaubt. Mit diesem Urteil st\u00e4rkt das Bundesverfassungsgericht nicht nur den Wert der Meinungsfreiheit. Es ist eine heftige Niederlage f\u00fcr jene, die von Grenzen der Meinungsfreiheit sprechen, oder Delegitimierungen des Staates als Tatbestand einf\u00fchren.&#8216;<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDas Berliner Kammergericht hatte eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen. Der fr\u00fchere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung f\u00fcr Afghanistan kritisieren d\u00fcrfen. Julian Reichelt hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt \u2013 und Recht bekommen. Das ist in erster Linie ein Sieg f\u00fcr ihn und die Nachrichtenplattform NIUS. Doch die \u00f6ffentliche Reaktion zeigt, dass diese Geschichte eine tiefere Ebene hat, bei der es mit der blo\u00dfen Formulierung eines Sieges der Meinungsfreiheit nicht getan ist.<br \/>\nDenn die Begr\u00fcndung, die schon bald in zahlreichen Ecken des Netzes kursierte, hat es in sich. Sie ist in ihrer prinzipiellen Natur mit einem fr\u00fcheren Urteil aus Karlsruhe vergleichbar, das bis heute als Ausweis eines Gerichts gilt, das fr\u00fcher einmal die gr\u00f6\u00dfte Wertsch\u00e4tzung in der Bundesrepublik genoss. Man kann sie auf diese kurze Formel bringen: <em><strong>Das Gut der Meinungsfreiheit ist in Deutschland so stark gesch\u00fctzt, weil es aus dem \u201ebesonderen Schutzbed\u00fcrfnis der Machtkritik erwachsen ist.\u201c Dazu noch ein Zitat: \u201eDem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.\u201c<\/strong><\/em><br \/>\n\u201eMachtkritik\u201c eignet sich damit bereits jetzt zum neuen Unwort des Jahres. Denn Demokratief\u00f6rdergesetze und \u201eDelegitimierungen des Staates\u201c fallen wie ein Soufl\u00e9 in sich zusammen, wenn der B\u00fcrger selbst mit \u201ewertlosen\u201c oder \u201eunwahren\u201c Meinungen Kritik am Staat \u00e4u\u00dfern darf.<br \/>\nDie Tatbest\u00e4nde, mit dem das Bundesinnenministerium und der <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/\">Verfassungsschutz<\/a> argumentieren, sind im Grunde bedeutungslos. Die Idee, dass auch qualitativ oder ideologisch unangenehme Meinungen aus dem Verkehr zu ziehen seien, mag die Innenministerin und den Verfassungsschutzchef befl\u00fcgeln. Dass sie dabei selbst gegen die Verfassung versto\u00dfen, haben zwar viele geahnt und gesagt. Nun hat man es jedoch auch noch einmal schriftlich zur Hand. Jetzt m\u00fcsste man nur noch den n\u00e4chsten Schritt gehen: n\u00e4mlich, dass Machtkritik nicht nur erlaubt ist, sondern f\u00fcr den Bestand eines demokratischen Systems sogar unabdingbar.<br \/>\n&#8230; Alles vom 16.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/bundesverfassungsgericht-haldenwang-faeser-meinungsfreiheit\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/bundesverfassungsgericht-haldenwang-faeser-meinungsfreiheit\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(3) Bundesverfassungsgericht garantiert Meinungsfreiheit von Julian Reichelt nach Kritik an Ministerium<\/strong><br \/>\nKarlsruher Richter heben Kritik am Journalisten Reichelt (\u201eNius\u201c) durch Bundesentwicklungsministerium auf: \u201eStaat hat grunds\u00e4tzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten\u201c &#8211; Bundestagsvize Kubicki\/FDP: \u201eGuter Tag f\u00fcr Meinungsfreiheit\u201c<br \/>\n&#8230;<br \/>\nJulian Reichelt: &#8222;Ein guter Tag f\u00fcr alle Menschen, die immer noch selbst entscheiden m\u00f6chten, mit welchen Worten sie die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten kritisieren. Ein schlechter Tag f\u00fcr Schulze, Faeser, Paus und deren Allmachts-Phantasien.&#8220;<br \/>\n&#8230; Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/mobile.kath.net\/news\/84358\">https:\/\/mobile.kath.net\/news\/84358<\/a><br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(4) Kritik an der Regierung ist erlaubt<\/strong><br \/>\n&#8230; Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) wollte Reichelt die \u00c4u\u00dferung verbieten lassen und stellte einen Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung. Das Landgericht Berlin wies diesen in erster Instanz mit dem Verweis auf das Zusammenspiel zwischen Tweet und Artikel ab und legte dar, dass es sich bei der angegriffenen Sentenz um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung handele (Az. 27 O 410\/23). Das Kammergericht Berlin interpretierte die Publikation genau umgekehrt, meinte, der durchschnittliche Leser m\u00fcsse dies so verstehen, dass die Bundesregierung direkt Geld an die Taliban gebe, zudem sei die Ministerin in ihrer Ehre angegriffen worden. Das Kammergericht gab dem Antrag in zweiter Instanz statt. Reichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinh\u00f6fel stieg daraufhin nicht in ein Hauptsacheverfahren ein, sondern w\u00e4hlte den direkten Weg nach Karlsruhe, weil er die Grundrechte seines Mandanten verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihm recht.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nReichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinh\u00f6fel sagte auf Anfrage der F.A.Z., die Bundesregierung sei \u201emit ihrem offensichtlich verfassungswidrigen Versuch gescheitert, einem Journalisten mit gerichtlicher Hilfe eine Meinungs\u00e4u\u00dferung zu verbieten\u201c. Das Bundesverfassungsgericht habe der Regierung <em><strong>\u201eeine Lektion dar\u00fcber erteilt, was wirkliche Demokratief\u00f6rderung ist.<\/strong><\/em> Den Steuerzahler k\u00f6nnten die Verfahren insgesamt einen sechsstelligen Betrag kosten. Der Staat ist jetzt verpflichtet, wegen offenkundiger Beratungsfehler Schadensersatzanspr\u00fcche gegen seine anwaltlichen Vertreter zu pr\u00fcfen.\u201c<br \/>\n&#8230; Alles vom 16.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/julian-reichelt-siegt-vor-bundesverfassungsgericht-nach-kritik-an-regierung-19656668.html\">https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/medien\/julian-reichelt-siegt-vor-bundesverfassungsgericht-nach-kritik-an-regierung-19656668.html<\/a>.<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(5) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden<\/strong><br \/>\n\u2026 dass es \u2013 entgegen der unter Juristen und besonders Richtern verbreiteten Ansicht \u2013 doch noch erlaubt ist, die Bundesregierung zu kritisieren. Beschwerdef\u00fchrer war, soweit ersichtlich, Julian Reichelt, und, wenn ich das richtig verstanden habe, vertreten durch Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinh\u00f6fel.<\/p>\n<p>Dazu die Pressemitteilung <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2024\/bvg24-037.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2024\/bvg24-037.html<\/a> und die Entscheidung (Beschluss) <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2024\/04\/rk20240411_1bvr229023.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2024\/04\/rk20240411_1bvr229023.html<\/a> des Bundesverfassungsgerichts.<br \/>\n&#8230;.<br \/>\nEs ist abgrundtief peinlich, dass man eine solche \u2013 demokratische! \u2013 Selbstverst\u00e4ndlichkeit noch durch ein Bundesverfassungsgericht gegen\u00fcber Juristen klarstellen lassen muss.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nBeachtlich ist aber auch ein verfahrensrechtlicher Schritt, ich zitiere mal die Legal Times Online: <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-1bvr229023-julian-reichelt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin\/\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-1bvr229023-julian-reichelt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin\/<\/a><br \/>\n&#8230;<br \/>\nWas sehr deutlich zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht hier entscheiden wollte. Aus der Entscheidung &#8230;<br \/>\nWas man auch als Tritt in den Hintern von Nancy Faeser und Thomas Haldenwang auffassen und darin den Grund sehen k\u00f6nnte, warum das Bundesverfassungsgericht entscheiden wollte und da vielleicht einfach die n\u00e4chstbeste Gelegenheit ergriffen hat. Denn Faeser und Haldenwang faseln ja gerne von der Delegitimierung des Staates. Und ich habe den Eindruck, dass es dem Bundesverfassungsgericht gerade darum ging. Der Staat hat keinen Ehrenschutz und kein Pers\u00f6nlichkeitsrecht, auch wenn Faeser und Haldenwang genau darauf hinauswollen, sondern der Staat hat auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDas ist ja ein Punkt, den ich im Blog, in der Leserkorrespondenz und den social media auch schon seit Jahren immer wieder anmahne. Wenn man eine Meinung \u00e4u\u00dfert, die nicht in die links-rot-gr\u00fcnen Meinungslinie passt, kommen sofort irgendwelche PR-Schergen, oft unter Pseudonymen, und fordern irgendwelche Begr\u00fcndungen, Rechtfertigungen und so weiter. Ganz abgesehen davon, dass nicht jeder dahergelaufene Honk, \u00fcber meine Arbeits- und Lebenszeit verf\u00fcgen und eine \u2013 geldwerte und zweitaufwendige \u2013 Arbeit verlangen kann, gibt es im Raum der Meinungsfreiheit auch keine Begr\u00fcndungs- oder Rechtfertigungsgl\u00e4ubiger. Man muss seine Meinung auch nicht von irgendwelchen selbst- oder von den Gr\u00fcnen ernannten Sitten- und Meinungsw\u00e4chtern \u00fcberpr\u00fcfen lassen.<br \/>\nDavon abgesehen widerspricht dies auch dem Gedanken der Meinungsfreiheit, weil es darauf ankommt, dass man sie auch in zeitlicher N\u00e4he zu einem Vorgang \u00e4u\u00dfern kann, wenn das Publikum noch h\u00f6rt. Wenn am Sonntag Wahl ist, bringt es nichts mehr, wenn ich erst meinen darf, nachdem ich am Montag in der Bibliothek war, um das auszuarbeiten.<br \/>\nZudem steht auch dem Dummen dieselbe Meinungsfreiheit zu \u2013 man muss ein Fach nicht erst studiert haben und in der Lage sein, eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu seiner Meinung zu schreiben, um eine Meinung \u00e4u\u00dfern zu d\u00fcrfen. Es ist aber eine g\u00e4ngige Masche gegen unerw\u00fcnschte Meinungen, den Leuten genau das einzureden.<br \/>\n&#8230; Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-1bvr229023-julian-reichelt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin\/\">https:\/\/www.danisch.de\/blog\/2024\/04\/17\/das-bundesverfassungsgericht-hat-entschieden\/<\/a>.<br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(6)Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie<\/strong><br \/>\n&#8230; Das Verfassungsgericht urteilte, dass es sich bei der Behauptung, die Taliban h\u00e4tten Geld von der Bundesregierung erhalten, offenkundig um eine Meinungs\u00e4u\u00dferung handelte und nicht, wie von der Regierung behauptet, um eine Tatsachenbehauptung. Weiter schrieb <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2024\/bvg24-037.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2024\/bvg24-037.html<\/a> das Gericht in seiner Urteilsbegr\u00fcndung vom 11. April laut Pressemitteilung vom 16. April:<br \/>\n<em>\u201eDem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grunds\u00e4tzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen gesch\u00fctzt werden, da sie ohne ein Mindestma\u00df an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erf\u00fcllen verm\u00f6gen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu f\u00fchren, staatliche Einrichtungen gegen \u00f6ffentliche Kritik \u2013 unter Umst\u00e4nden auch in scharfer Form \u2013 abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gew\u00e4hrleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegen\u00fcbersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverst\u00e4ndlich zur\u00fcckzuweisen. Das Gewicht des f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbed\u00fcrfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unver\u00e4ndert seine Bedeutung findet.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Das sollten der Pr\u00e4sident des sogenannten Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, und seine Chefin, Innen- und Heimatministerin Nancy Faeser, sehr genau studieren. Denn die Argumentation, mit der die Bundesregierung nun in Karlsruhe so hart auf die Nase gefallen ist, ist genau diejenige, mit der Haldenwang 2021 den Tatbestand \u201eVerfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates\u201c<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/DE\/themen\/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates\/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html\">https:\/\/www.verfassungsschutz.de\/DE\/themen\/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates\/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html<\/a> erfunden hat. Damit hat er sich erm\u00f6glicht, dagegen vorzugehen, dass in Zusammenhang mit dem \u201eProtestgeschehen gegen Corona-Schutzma\u00dfnahmen\u201c gegen Repr\u00e4sentanten und Institutionen des Staates \u201eagiert\u201c wird, um dessen Legitimit\u00e4t systematisch zu untergraben. Verfassungsrechtler <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/international\/die-juengsten-aeusserungen-des-chefs-des-deutschen-inlandgeheimdienstes-zum-thema-meinungsfreiheit-eine-analyse-ld.1824592\">https:\/\/www.nzz.ch\/international\/die-juengsten-aeusserungen-des-chefs-des-deutschen-inlandgeheimdienstes-zum-thema-meinungsfreiheit-eine-analyse-ld.1824592<\/a> sehen das \u00fcberwiegend kritisch.<br \/>\n&#8230; Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/norberthaering.de\/news\/bverfg-nius-meinungsfreiheit\/\">https:\/\/norberthaering.de\/news\/bverfg-nius-meinungsfreiheit\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(7) 20.000 Euro Anwaltskosten \u2013 so viel zahlte das Entwicklungsministerium f\u00fcr Verfahren gegen Julian Reichelt<\/strong><br \/>\nDas Entwicklungsministerium versuchte Julian Reichelt auf dem Gerichtsweg Kritik an ihrer Politik zu verbieten und verlor. Wie jetzt bekannt wird, kosteten die Verfahren den Steuerzahler mindestens 20.000 Euro.<br \/>\n&#8230; Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/apollo-news.net\/20-000-euro-anwaltskosten-so-viel-zahlte-das-entwicklungsministerium-fuer-verfahren-gegen-julian-reichelt\/\">https:\/\/apollo-news.net\/20-000-euro-anwaltskosten-so-viel-zahlte-das-entwicklungsministerium-fuer-verfahren-gegen-julian-reichelt\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat in einem Urteil am 16.4.2024 zugunsten von Julian Reichelt der Online-Plattform Nius.de (1) bekr\u00e4ftigt, da\u00df das Recht auf Meinungsfreiheit dem B\u00fcrger einr\u00e4umt, Kritik an Regierung und Staat zu \u00fcben. Eigentlich eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit,<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[18,181,36,13,80,172],"tags":[766,633,682,431],"class_list":["post-122740","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bildung","category-buergerbeteiligung","category-engagement","category-kultur","category-medien","category-zukunft","tag-buerger","tag-demokratie","tag-freiheit","tag-gerecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122740","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122740"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122740\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":122742,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122740\/revisions\/122742"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122740"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=122740"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=122740"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}