{"id":122066,"date":"2024-03-23T20:57:15","date_gmt":"2024-03-23T19:57:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?p=122066"},"modified":"2024-04-01T12:49:03","modified_gmt":"2024-04-01T10:49:03","slug":"gesinnungspolizei-im-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/gesinnungspolizei-im-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?"},"content":{"rendered":"<p>In keiner westlichen Demokratie gibt es einen <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/\">Verfassungsschutz<\/a> deutscher Pr\u00e4gung, um die politische <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/gesinnungsdiktatur\/\">Gesinnung<\/a> der B\u00fcrger zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. &#8222;\u00f6ffentlich an den Pranger stellen zu k\u00f6nnen&#8220;. Auch deshalb fordert Mathias Brodbeck im Buch <em>&#8222;Gesinnungspolizei im <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/justiz\/rechtsstaat\/\">Rechtsstaat<\/a>? der Verfassungsschutz als Erf\u00fcllungsgehilfe der Politik&#8220;<\/em> <!--more-->die Abschaffung des Verfassungsschutzes bzw. Inlandsgeheimdienstes &#8222;als eine f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a> unw\u00fcrdige Institution&#8220;. Eine Reform lehnt Brodkorb ab.<br \/>\n,<br \/>\nDas <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/dichter\/literatur\/sachbuch\/\">Buch<\/a> liefert eine umfassende Analyse des Verfassungsschutzes mitsamt sechs Fallstudien: Zwei der politischen Linken (Th\u00fcringens Ministerpr\u00e4sident Bodo Ramelow (Linke) und den B\u00fcrgerrechtler Dr. Rolf G\u00f6ssner), drei der Rechten (das Institut f\u00fcr Staatspolitik (IfS) um den Verleger G\u00f6tz Kubitschek in Schnellroda, der Politik-Professor <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/\">Dr. Martin Wagener<\/a> und die AfD) sowie den Fall der &#8222;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierung<\/a>&#8220; als den &#8222;allumfassendsten Skandal in der Geschichte des deutschen Inlandsgeheimdienstes&#8220;.<br \/>\nKl\u00e4rend sind seine Abgrenzungen zum Radikalismus\/<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/extremismus\/\">Extremismus<\/a> und zum <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/\">Volksbegriff<\/a> (<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/ethnien\/\">ethnisch<\/a> bzw. ethnokulturell, <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/staatsvolk\/\">Staatsvolk<\/a>). F\u00fcr den Verfassungsschutz ist der &#8222;ethnische Volksbegriff\u201d der Schl\u00fcsselbegriff im &#8222;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/kampf-gegen-rechts\/\">Kampf gegen Rechts<\/a>\u201d. Danach habe als Verfassungsfeind zu gelten, wer die Meinung vertritt, da\u00df es ein ethnisch-kulturelles deutsches Volk als Teilmenge des deutschen Staatsvolks gebe.<br \/>\n.<br \/>\nMathias Brodkorb lehnt diese Negierung des ethnischen Volksbegriffs durch den Verfassungsschutz ab und beantwortet dieses strittige Problem wie folgt: <em><strong>\u201eVerfassungsfeindlich w\u00e4re ein ethnischer Volksbegriff dann und nur dann, wenn auf ihn rechtlich ungerechtfertigte Ausgrenzungen und Benachteiligungen gest\u00fctzt w\u00fcrden\u201d<\/strong><\/em> (Seite 137).<br \/>\nWie in wohl jedem Land der Welt h\u00e4tten dann auch in Deutschland zwei Volksbegriffe ihre G\u00fcltigkeit: Ethnokulturelles Volk und Staatsvolk. Damit gelten auch die vielen im Ausland lebenden Deutschen (z.B. in der Ukraine ca 15.000) als Deutsche, obwohl sie keinen deutschen Pass besitzen.<br \/>\n.<br \/>\nWie Mathias Brodkorb lehnt auch der Freiburger Staatsrechtler <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/\">Prof Dietrich Murswiek<\/a> die\u00a0 Sichtweise des Verfassungsschutzes als unzutreffend ab, bereits ein ethnischer Volksbegriff sei <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/staatsvolk\/\">verfassungsfeindlich<\/a>\u00a0.Auf die Frage, welchen Volksbegriff unser Grundgesetz hat, stellt Murswiek klar: &#8222;Das Volk, dem das Grundgesetz die Souver\u00e4nit\u00e4t zuspricht, ist nicht das ethnische, sondern das Staatsvolk. Und dem geh\u00f6rt jeder an \u2013 ist also \u201eDeutscher im Sinne des Grundgesetzes\u201c \u2013, der die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft hat. Nat\u00fcrlich ist das Staatsvolk nicht mit dem ethnischen Volk identisch, sonst w\u00e4ren nationale Minderheiten und Einb\u00fcrgerungen nicht m\u00f6glich.&#8220;<br \/>\n.<br \/>\nMit &#8222;Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?&#8220; hat Mathias Brodkorb ein ausgefeiltes Analysebuch vorgelegt, das zur Kl\u00e4rung der Auseinandersetzungen um die Begriffe Volk und Extremismus beitragen wird.<br \/>\nEinen Auszug des Buchs finden Sie unter &#8222;Verschw\u00f6rungstheoretiker von Staats wegen&#8220; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/gesinnungspolizei\/\">hier<\/a>. Eine Rezension von Michael Klonovsky unten unter (1). Eine weitere Buchrezension von Sebastian Ostritsch <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/gesinnungspolizei\/\">hier<\/a>.<br \/>\n23.3.2024<br \/>\n.<br \/>\n<em>Mathias Brodkorb, Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erf\u00fcllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien.<\/em><br \/>\n<em>Zu Klampen Verlag, Hardcover mit \u00dcberzug, 250 Seiten, 25,00 \u20ac<\/em><br \/>\n.<br \/>\nEnde des Beitrags &#8222;Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?&#8220;<br \/>\n===========================================================<br \/>\nBeginn von Anlage (1) &#8211; (2)<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>(1) &#8222;Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?&#8220; &#8211; Buchrezension von Michael Klonovsky<\/strong><br \/>\nBrodkorb er\u00f6ffnet seine Analyse mit dem sch\u00f6nen Aphorismus: \u201eVerfassungssch\u00fctzer sind Verschw\u00f6rungstheoretiker im Auftrag des Staates.\u201c Das f\u00fchre zu einer \u201emimetischen Rivalit\u00e4t\u201c (die Wendung stammt von Ren\u00e9 Girard) mit ihren Beobachtungssubjekten, die in der Figur des V\u2011Mannes (V\u2011Menschen?) wohl ihren sinnf\u00e4lligsten Ausdruck findet. Das schreibt Brodkorb nicht explizit, er spricht aber vom \u201eVersuch, den gerissenen Verfassungsfeind durch noch mehr Gerissenheit zu entschl\u00fcsseln und zu \u00fcbertrumpfen\u201c, wodurch es \u201ezur Anverwandlung an das eigentlich zu bek\u00e4mpfende Objekt kommen\u201c k\u00f6nne. So wie der sagenhafte K\u00f6nig Midas alles in Gold verwandelte, was er ber\u00fchrte, verwandelt der Verfassungssch\u00fctzer alles in Verfassungsfeindschaft, womit er auftragsgem\u00e4\u00df in Ber\u00fchrung kommt. Bei rechtem Zwielichte besehen ist n\u00e4mlich so gut wie jeder Mensch ein Fall f\u00fcr den Verfassungsschutz, gerade in \u2018schland, wo nach G\u00fcnter Maschkes gefl\u00fcgeltem Wort \u201ejeder zum Verfassungsfeind des anderen werden kann\u201c. Es verh\u00e4lt sich ja nicht nur so, dass die Regierung der Opposition Verfassungsfeindlichkeit vorwirft, sondern auch umgekehrt. Nur kontrolliert eben die Regierung den Inlandsgeheimdienst.<br \/>\nIch wei\u00df nicht, ob Brodkorb den Verfassungsschutz (fortan: VS) genau deshalb abschaffen will. Jedenfalls will er es \u00fcberhaupt \u2013 \u201eund das\u201d, um Gunnery Sergeant Hartman aus \u201eFull Metal Jacket\u201d zu zitieren, \u201egen\u00fcgt uns\u201d. Der Sozialdemokrat h\u00e4lt den VS f\u00fcr ein historisch \u00fcberholtes deutsches Spezifikum, gewisserma\u00dfen den Blinddarm des guten alten \u201eSonderwegs\u201c, f\u00fcr eine Beh\u00f6rde zudem, die ihre Befugnisse geradezu methodisch \u00fcberschreite und sich \u201eimmer mehr zu einer Sprach- und Gedankenpolizei\u201c erhebe. Das ergebe sich zum einen aus der parteipolitischen Instrumentalisierung des Bundesamts. Die VS-Beh\u00f6rden sind dem Bundesinnenminister (w) sowie den Landesinnenministern (m\/w\/d) unterstellt, ihre Chefs sind politische Beamte, denen jederzeit gek\u00fcndigt werden k\u00f6nne, wenn sie nicht das Gew\u00fcnschte lieferten (man hat es am Fall Hans-Georg Maa\u00dfen studieren k\u00f6nnen), was sich naturgem\u00e4\u00df auf die pr\u00e4sentierten Resultate auswirke; in Diederich Haldenwang ist das Apportieren Person geworden.<\/p>\n<p>Zum anderen wohne dem Auftrag des VS ein Kardinalwiderspruch inne: Eigentlich bestehe dessen Mission nicht darin, sich mit politischen Ansichten zu besch\u00e4ftigen; vielmehr sei auch verfassungsfeindliches Denken durch das Grundgesetz gedeckt. Der VS habe sich ausschlie\u00dflich mit Bestrebungen \u2013 und das hei\u00dft: Handlungen \u2013 zu befassen, die sich gegen das Grundgesetz richten, wobei als zus\u00e4tzliches Kriterium noch ein Minimum an Erfolgswahrscheinlichkeit anzusetzen sei. Die Beh\u00f6rde soll also verfassungsfeindliche Handlungen vorausahnen und im Keim ersticken, ohne zugleich ungerechtfertigt blo\u00dfe Ansichten zu verfolgen. Nun geht der Gedanke bekanntlich der Tat voraus, und in der Grauzone zwischen beiden m\u00fcssen sich unsere braven Verfassungssch\u00fctzer unter einem schier \u00fcbermenschlichen Differenzierungsdruck bewegen. Kaum ein Schlapphut h\u00e4lt ihm auf Dauer stand \u2013 insbesondere wenn ein Innenminister den VS auf ein gesamtes politisches Milieu ansetzt und mit dem entlastenden Freibrief ausstattet, auch \u00c4u\u00dferungen zu \u00e4chten (und demn\u00e4chst bereits drohende \u00c4u\u00dferungen), wie es Brodkorbs Genossin N. Faeser seit ihrem Amtsantritt mit wachsendem Elan tut.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDer darf bekanntlich niemanden verhaften oder Gef\u00e4hrderansprachen z.B. an Schulen durchf\u00fchren und Hausbesuche allenfalls elektronisch abstatten. Seine einzige Waffe war bislang der j\u00e4hrliche Bericht (die Innenministerin arbeitet an der Ausweitung der Befugnisse). Wen der VS f\u00fcr verfassungsfeindlich h\u00e4lt, dar\u00fcber informiert er die \u00d6ffentlichkeit \u2013 und hier, so Brodkorb, \u201ebeginnt das Problem. Es ber\u00fchrt den Kern der repr\u00e4sentativen Demokratie.\u201c Denn die \u00d6ffentlichkeit sei das Alpha und Omega der demokratischen Willensbildung. \u201eOhne \u00d6ffentlichkeit\u201d, zitiert Brodkorb Carlo Schmid, \u201efehlt der besten sachlichen Arbeit die Weihe und die Legitimit\u00e4t demokratischer Geburt.\u201c<br \/>\nUmgekehrt ist die soziale Exkommunikation ebenfalls ein \u00f6ffentlicher Akt. \u201eErst die nachhaltige Besch\u00e4digung des \u00f6ffentlichen Rufes f\u00fchrt zum Verlust des gewohnten menschlichen Umgangs.\u201c Gerade weil moderne Demokratien \u201eGesellschaften mit allumfassenden \u00d6ffentlichkeiten sind\u201d, notiert der Autor, \u201ekann die Informationsarbeit des Verfassungsschutzes sch\u00e4rfere Einschnitte in das Leben von Menschen hervorrufen als ordnungs- oder gar strafrechtliche Ma\u00dfnahmen\u201d, denen selten eine vergleichbare Resonanz zuteil wird.<br \/>\nDie ber\u00fchmten prophetischen Worte von Tocqueville \u00fcber die unblutige Waffe der sozialen Isolation in demokratisch verfassten Gesellschaften setze ich als bekannt voraus. Was der VS durch seinen Bericht \u2013 und neuerdings auch zunehmend durch Statements seines Pr\u00e4sidenten \u2013 vornehme, seien, so Brodkorb, \u201einnerstaatliche Feinderkl\u00e4rungen\u201d. Es handelt sich um einen modernen Pranger. Wer dort steht, kann allerdings durchaus zu den Gerechten geh\u00f6ren. In diesem Falle handelt es sich um nicht weniger als sozialen Rufmord. \u201eDie durch die Ma\u00dfnahmen des Verfassungsschutzes eintretenden Folgen sind keine Kollateralsch\u00e4den, die sich zugunsten h\u00f6herer Zwecke nicht vermeiden lie\u00dfen. Sie sind durch und durch beabsichtigt.\u201d<br \/>\nWie der Verfassungsrechtler Professor Dietrich Murswiek feststelle, erwarteten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \u201evon allen B\u00fcrgern, dass sie sich an der Ausgrenzung der Verfassungsfeinde beteiligen\u201c. Es geht bei den Bewertungen des VS also \u201enicht um ein intellektuelles Glasperlenspiel\u201d, schreibt Brodkorb. \u201eDie Begriffe sind jene Messer, mit deren Hilfe der Verfassungsschutz gedanklich in den Volkssouver\u00e4n schneidet, um die vermeintlich Guten von den vermeintlich B\u00f6sen zu scheiden. Und pr\u00e4zise Begriffe\u201d \u2013 bzw. eben unpr\u00e4zise \u2013 \u201esind beim Verfassungsschutz keine l\u00e4ssliche S\u00fcnde, sondern der erste entscheidende Schritt auf dem Weg zum Rechtsbruch unter staatlicher Verantwortung.\u201d<br \/>\n&#8230;.<br \/>\nIch habe hier mehrfach ausgef\u00fchrt, dass der \u201eethnische Volksbegriff\u201d der Passepartout des VS im Kampf gegen \u201eRechts\u201d ist. Ein (potentieller) Verfassungsfeind ist demnach, wer die Ansicht vertritt, es gebe neben dem deutschen Staatsvolk und als dessen bislang noch gr\u00f6\u00dfte Teilmenge ein ethnisch-kulturelles deutsches Volk. So erkl\u00e4rte der VS in seinem Gutachten zur AfD anno 2018 zum Beispiel die Aussage des damaligen Partei- und Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland: \u201eWir wollen Deutsche bleiben, damit sind wir Weltb\u00fcrger genug\u201d als zumindest im Ansatz verfassungsfeindlich, da sie \u201eein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begr\u00fcndetes Volksverst\u00e4ndnis\u201d zum Ausdruck bringe, \u201edas gegen die Menschenw\u00fcrdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verst\u00f6\u00dft\u201d.<br \/>\nEs ist nicht allein grotesk, dass solche Argumente Verfassungsfeindlichkeit begr\u00fcnden sollen, sondern sie d\u00fcrften selbst verfassungswidrig sein. Sie demonstrieren, wie sehr der angebliche Verfassungsschutzdienst zum Instrument einer politischen Tendenz herabgesunken ist. Sp\u00e4testens seit diesem sogenannten Gutachten kann jeder wissen, dass sich Verfassungsschutztexte \u00fcber die AfD auch f\u00fcr den ge\u00fcbtesten Blindverkoster nicht von einem Spiegel- oder Zeit-Kommentar unterscheiden lassen.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nZur\u00fcck zum Vorwurf des \u201eethnischen Volksbegriffs\u201d, der in dreien der sechs Fallbeispiele die Hauptrolle spielt: Sowohl der Schwefelpartei als auch dem IfS als auch Professor Wagener wirft der VS vor \u2026 \u2013 ja was eigentlich? An die Existenz eines ethnisch-kulturellen deutschen Volkes als Bestandteil des deutschen Staatsvolkes beziehungsweise \u00fcberhaupt zu glauben? Ich habe im letzten Eintrag bereits diesen Abschnitt aus Brodkorbs Opus einger\u00fcckt.<br \/>\n<em>&#8222;Nun hat der Anwalt des IfS eine Brosch\u00fcre des Bundesinnenministeriums gefunden. In dieser lobt dieses sich ausdr\u00fccklich daf\u00fcr, mit einem millionenschweren Programm die &#8222;ethnokulturelle Identit\u00e4t&#8220; von Auslandsdeutschen zu f\u00f6rdern. Auch auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums werden &#8222;Erhalt und Weiterentwicklung der ethnokulturellen Identit\u00e4t&#8220; der Auslandsdeutschen als politische Ziele de Bundesregierung deklariert, das tut ausgerechnet jenes Ministerium, dem zugleich das Bundesamt \u00fcr Verfassungsschutz unterstellt ist. Wenn radikale Rechte also von einem ethnokulturellen Volksbegriff ausgehen und die &#8222;ethnokulturelle Identit\u00e4t&#8220; Inlandsdeutscher erhalten wollen, ist das verfassungswidrig. Wenn die Bundesregierung ihrerseits von einem ethnokulturellen Volksbegriff ausgeht und die &#8222;ethnokulturelle Identit\u00e4t&#8220; f\u00f6rdert, nicht.&#8220;<\/em><br \/>\n<em>&#8230;.<br \/>\n<\/em>Verfassungsfeindlich und menschenw\u00fcrdewidrig, wenngleich nicht ganz klar ist, wessen W\u00fcrde genau auf dem Spiel steht, d\u00fcrfte auch diese Behauptung eines Regierungsbeauftragten sein.<br \/>\n.<br \/>\n<em>&#8222;Der Beauftragte der Bundesregierung f\u00fcr Aussiedlerfragen<br \/>\nund nationale Minderheiten<\/em><br \/>\n<em>Deutsche Minderheit in der Ukraine<\/em><br \/>\n<em>Etwa 33.000 ethnische deutsche leben nach Angaben der ukrainischen Volksz\u00e4hlung von 2001 in der heutigen Ukraine. Ihre Siedlungsr\u00e4ume sind dabei wenig konzentriert, sondern \u00fcber das ganze Land verteilt.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Die oben erw\u00e4hnten Russlanddeutschen waren nach Ansicht keineswegs nur der damaligen Bundesregierung ethnisch-kulturelle Deutsche. War der Kanzler der Einheit ein Verfassungsfeind, der \u201eein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begr\u00fcndetes Volksverst\u00e4ndnis\u201d zum Ausdruck brachte, \u201edas gegen die Menschenw\u00fcrdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verst\u00f6\u00dft\u201d? Und nicht nur Helmut Kohl: \u201eDas Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Begriff des deutschen Volkes in gewissem Umfang auch auf ethnischen Kategorien basiert. W\u00fcrden \u201aEthnos\u2019 und \u201aRasse\u2019 dasselbe bedeuten, m\u00fcssten ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich Extremisten sitzen.\u201d Ethnos bedeutet aber nicht \u201eRasse\u201d, sondern der Begriff bezeichnet eine Gro\u00dfgruppe von Personen, die durch Faktoren wie Abstammung, Kultur, Tradition und territoriale Bindung eine Einheit bilden, in der Regel auch in ihrem Selbstverst\u00e4ndnis. Weltweit gibt es \u00fcber 1000 Ethnien, und au\u00dfer dem VS, den Gr\u00fcnen, den Feuilletons und Freiburgs Trainer Christian Streich scheint niemand ein Problem damit zu haben, dass auch\u2026 Aber es soll nicht sein, zum H\u00f6cke! \u201eIm Kern l\u00e4uft alles darauf hinaus, die Kategorie der Ethnizit\u00e4t f\u00fcr rein biologisch und insgesamt f\u00fcr illegitim zu erkl\u00e4ren\u201d, res\u00fcmiert Brodkorb. Man m\u00fcsse wohl alle ethnologischen Lehrst\u00fchle an Deutschlands Hochschulen fortan unter den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit stellen \u2013 oder am besten ganz abschaffen.<\/p>\n<p>Im Grunde d\u00fcrfte auch dem VS klar sein, dass er sich in den schwankenden Gefilden des Spaltungsirreseins bewegt, wie Brodkorb an folgendem Beispiel verdeutlicht: \u201eMenschenw\u00fcrdewidrig sei ein politisches Programm dann, wenn es \u201amit einem biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff verbunden wird, der bestimmte Menschen qua Geburt und ihrer Natur nach aus dem Volk ausschlie\u00dft\u2018. Dieses kurze Zitat ist aus ganz verschiedenen Gr\u00fcnden sehr bemerkenswert:<br \/>\nErstens wird man am Schluss des Zitates das Wort \u201aVolk\u2018 wohl als \u201aStaatsvolk\u2018 lesen m\u00fcssen. Anders ergibt der Satz keinen Sinn. Wenn man das aber tut, unterscheidet der Verfassungsschutz pl\u00f6tzlich selbst zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk und dem rechtlichen Staatsvolk. Verschiedene Autoren, teils auch Gerichte und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden halten aber bereits dies f\u00fcr verfassungswidrig.<br \/>\nZweitens unterscheidet der Verfassungsschutz hier definitorisch strikt zwischen zwei ethnischen Volksbegriffen: einem biologischen und einem kulturellen. Und beide sind erst dann verfassungswidrig, wenn auf sie sachlich ungerechtfertigte und damit letztlich willk\u00fcrliche rechtliche Diskriminierungen gest\u00fctzt werden. Das ist zwar v\u00f6llig korrekt, widerspricht allerdings in der Sache zahlreichen Ver\u00f6ffentlichungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden.\u201c Ein weiteres Mal seien \u201ebegriffliche Inkoh\u00e4renzen offenkundig\u201c.<br \/>\nDas betrifft nicht allein den Verfassungsschutz, sondern auch Teile der Justiz, beispielsweise das Verwaltungsgericht K\u00f6ln, welches bei der Verhandlung AfD contra VS ausf\u00fchrte, das \u201eKonzept\u201d des \u201eethnischen Volksbegriffs\u201d beruhe \u201eauf v\u00f6lkisch-ethnischen Vorstellungen eines ethnisch vorhergehenden deutschen Volkes\u201d (Hervorhebung von mir \u2013 M.K.) \u2013 es geht dem seit 1871 bestehenden deutschen Staatsvolk also ethnisch kein Volk vorher; weder Walter von der Vogelweide noch Luther, weder Goethe noch Heine noch Beethoven waren demzufolge Deutsche (Nietzsche wollte ja eh nicht) \u2013, was \u201eeinen tats\u00e4chlichen Anhaltspunkt f\u00fcr gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen\u201d darstelle. \u201eImmer wieder\u201d, notiert Brodkorb, \u201ewirft das Gericht Vertretern der AfD vor, \u00fcberhaupt von einem \u201aethnischen Volksbegriff\u2019 auszugehen.\u201d<br \/>\n&#8230;<br \/>\nEigentlich liegen die Dinge so einfach, dass ich beim besten Unwillen nicht glauben mag, dass der VS es nicht genau wei\u00df: \u201eVerfassungsfeindlich w\u00e4re ein ethnischer Volksbegriff dann und nur dann, wenn auf ihn rechtlich ungerechtfertigte Ausgrenzungen und Benachteiligungen gest\u00fctzt w\u00fcrden\u201d (Brodkorb, Seite 137). Nur darum m\u00fcsste es also gehen. Der Rest taugt allenfalls zum Gegenstand intellektueller Debatten.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nBrodkorbs Buch ist eine Fundgrube von Argumenten gegen einen Inlandsgeheimdienst und ein kluges, ausgewogenes, oft lakonisches Pl\u00e4doyer f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Ordnung, die der VS eigentlich verteidigen sollte. Um der besagten Ausgewogenheit willen sei noch angemerkt, dass der Autor keineswegs s\u00e4mtlichen Mitarbeitern der Beh\u00f6rde die Kompetenz abspricht und sich auch explizit nicht auf die Seite derer stellt, die er als \u201eF\u00e4lle\u201d auff\u00fchrt.<br \/>\nSollte es illusionsbed\u00fcrftige Zeitgenossen geben, die tats\u00e4chlich glauben, dass der Verfassungsschutz die Verfassung sch\u00fctzt, werden sie es nach der Lekt\u00fcre von Brodkorbs Buch wohl nicht mehr tun. Es sei denn, sie glauben auch daran, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.<br \/>\n&#8230; Alles vom 21.3.2024 von Michael Klonovsky bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.klonovsky.de\/2024\/03\/21-maerz-2024\/\">https:\/\/www.klonovsky.de\/2024\/03\/21-maerz-2024\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(2) Dietrich Murswiek: \u201eDer Verfassungsschutz ist keine Polizei\u201c<\/strong><br \/>\nTichys Einblick: Das 13-Punkte-Programm, das Innenministerin Nancy Faeser k\u00fcrzlich unter dem Titel \u201eRechtsextremismus entschlossen bek\u00e4mpfen\u201c pr\u00e4sentierte, verschiebt das Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und B\u00fcrgern grunds\u00e4tzlich: In Zukunft soll schon ein nicht n\u00e4her beschriebenes \u201eGef\u00e4hrdungspotenzial\u201c dem Verfassungsschutz weitreichende M\u00f6glichkeiten geben, bis hin zur Auskundschaftung des Kontos und Druckaus\u00fcbung auf Kreditinstitute. Kann ein Gesetz eigentlich \u00fcberhaupt mit derart vagen Begriffen wie \u201eGef\u00e4hrdungspotenzial\u201c und \u201eneue Rechte\u201c operieren?<\/p>\n<p>Dietrich Murswiek: Der 13-Punkte-Plan des Bundesinnenministeriums ist kein Gesetz, sondern erst einmal die Bekundung, etwas tun zu wollen. Soweit zur Umsetzung des Plans gesetzliche Vorschriften erforderlich sind, m\u00fcssten diese viel pr\u00e4ziser gefasst werden als die vagen Programmbegriffe. \u201eGef\u00e4hrdungspotenzial\u201c ist ein m\u00f6glicher Rechtsbegriff. Ob er dem Bestimmtheitserfordernis gen\u00fcgt, h\u00e4ngt vom konkreten Verwendungszusammenhang ab. F\u00fcr die \u00dcberwachung durch den Verfassungsschutz ist ein \u201eGef\u00e4hrdungspotenzial\u201c nicht Voraussetzung \u2013 beobachtet werden d\u00fcrfen auch Organisationen ohne Gef\u00e4hrdungspotenzial.<br \/>\nNach dem Papier des Innenministeriums soll hingegen das Vorhandensein eines Gef\u00e4hrdungspotenzials ausreichen, damit der Verfassungsschutz Ausk\u00fcnfte zum Beispiel bei Kreditinstituten \u201ezu Konten, Konteninhabern [\u2026] und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungsein- und -ausg\u00e4nge\u201c einholen darf. Dies ist bislang nur zul\u00e4ssig, wenn es um gewaltbereite oder Gewaltbereitschaft durch Aufstachelung zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen f\u00f6rdernde Bestrebungen geht. Nach dem BMI-Plan soll das Einholen von Kontoinformationen auch bei v\u00f6llig friedfertigen Organisationen m\u00f6glich sein, wenn diese ein \u201eGef\u00e4hrdungspotenzial\u201c aufweisen.<br \/>\nDas scheint auf die AfD, insbesondere auf deren hohe Umfragewerte, abzuzielen. Alle Ma\u00dfnahmen, die auf die Erschwerung der Finanzierung einer nicht verbotenen Partei abzielen, sind allerdings mit dem Parteienprivileg des Grundgesetzes unvereinbar.<br \/>\n&#8230; Komplettes Interview von Alexander Wendt mit Dietrich Murswiek vom 31.3.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/interviews\/dietrich-murswick-verfassungsschutz\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/interviews\/dietrich-murswick-verfassungsschutz\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In keiner westlichen Demokratie gibt es einen Verfassungsschutz deutscher Pr\u00e4gung, um die politische Gesinnung der B\u00fcrger zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. &#8222;\u00f6ffentlich an den Pranger stellen zu k\u00f6nnen&#8220;. 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