{"id":90145,"date":"2021-04-27T20:49:39","date_gmt":"2021-04-27T18:49:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?page_id=90145"},"modified":"2026-08-30T18:43:08","modified_gmt":"2026-08-30T16:43:08","slug":"grundrechte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundrechte\/","title":{"rendered":"Grundrechte"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\">Home<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Engagement\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/\">Engagement<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Zukunft\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/\">Zukunft<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Demokratie\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a> &gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a> &gt;Grundrechte<\/p>\n<div id=\"attachment_88357\" style=\"width: 649px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/fruehling-maerzenbecher-pan20210222.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-88357\" class=\"size-full wp-image-88357\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/fruehling-maerzenbecher-pan20210222.jpg\" alt=\"\" width=\"639\" height=\"304\" srcset=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/fruehling-maerzenbecher-pan20210222.jpg 639w, https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/fruehling-maerzenbecher-pan20210222-180x86.jpg 180w\" sizes=\"auto, (max-width: 639px) 100vw, 639px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-88357\" class=\"wp-caption-text\">M\u00e4rzenbecher im Ibental bei Freiburg am 22-2-2021 &#8211; Fr\u00fchling<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/democracy-first\/\">Demokratie ist die beste Staatsform!<\/a><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><em>Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt):\u00a0<span style=\"text-decoration: underline;\">Klicken<\/span>\u00a0oder scrollen<\/em><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/briefwahl-statt-urnenwahl-nein\/\">Briefwahl statt Urnenwahl: nein!<\/a>\u00a0(30.8.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundrechte-natur\/\">\u201eGrundrechte der Natur\u201c? Die n\u00e4chste totalit\u00e4re Finte<\/a> (3.6.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/gewaltherrschaft-in-europa\/\">Gewaltherrschaft in Europa?<\/a>\u00a0(14.4.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/recht-freie-meinungsaeusserung\/\">Recht: Freie Meinungs\u00e4u\u00dferung<\/a> (25.1.2026)<\/li>\n<li>BVerfG: Zum Grund- und Menschenrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung (23.1.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/teilhabe-analog-und-digital\/\">Teilhabe: analog und digital<\/a>\u00a0(24.1.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/wahlrecht\/\">Ulrich Vosgerau: Entzug des passiven Wahlrechts<\/a>\u00a0(16.1.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/briefgeheimnis\/\">Stoppt Chat-Kontrollen!<\/a>\u00a0(10.10.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/digitalisierung\/digitalfreiheit\/\">Orwellianismus \u00e0 la Suisse: E-ID \u2013 Das Recht auf analoges Leben verteidigen<\/a>\u00a0(30.9.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/weltgesundheit\/\">Bundesregierung gibt Einschr\u00e4nkung von Grundrechten durch neue Internationale Gesundheitsvorschriften zu<\/a>\u00a0(13.8.2025)<\/li>\n<li>Grundrechte des B\u00fcrgers sind Abwehrrechte gegen den Staat (17.7.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/meinungsfreiheit-buergerrecht\/\">Meinungsfreiheit \u2013 B\u00fcrgerrecht<\/a>\u00a0(17.1.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/volksverhetzung\/\">Ist das schon Volksverhetzung? Der \u00c4rger \u00fcber Robert Habeck kommt eine 74-J\u00e4hrige teuer zu stehen<\/a>\u00a0(5.1.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/integration\/pegida\/pegida10jahre\/\">Zehn Jahre Pegida \u2013 zehn Jahre Demokratie von unten<\/a>\u00a0(20.10.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/gesellschaft\/buergerrechte\/\">Gegendruck: \u201eUnseren Grund- und Menschenrechten wurde der Krieg erkl\u00e4rt\u201d<\/a> (12.10.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/briefwahl\/\">Briefwahl ist undemokratisch<\/a>\u00a0(3.10.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz ist keine Hausordnung: Gru\u00dfwort der Landtagspr\u00e4sidentin Muhterem Aras<\/a> (2.10.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/meinungsfreiheit-fernsehpreis\/\">Meinungsfreiheit \u2013 Fernsehpreis<\/a>\u00a0(29.9.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/familie\/familie-fundament\/\">Familien-Aversion der Woken gilt nur den Familien der Wei\u00dfen<\/a>\u00a0(24.12.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/buerger\/privat\/\">Markus Krall: \u201eMan wird das auch mit Ihnen machen, fr\u00fcher oder sp\u00e4ter!\u201c<\/a>\u00a0(7.9.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz-neu\/\">Unsere Basis als B\u00fcrger: Grundrechte und Grundgesetz<\/a> (13.8.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/friedensdemo-5-8-2023-in-berlin\/\">Friedensdemo 5.8.2023 in Berlin<\/a>\u00a0(31.7.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/diskussionskultur\/ausgrenzung\/\">Dr. P\u00fcrner: Ausgrenzung \u2013 eine grenzwertige Erfahrung<\/a>\u00a0(30.3.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/corona-nachbetrachtung-20-23\/\">Corona-Nachbetrachtung 20-23<\/a>\u00a0(20.3.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/corona-klima-grundrechte-ade\/\">Corona Klima: Grundrechte ade?<\/a>\u00a0(12.2.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/grundrechte-im-wandel\/\">Grundrechte im Wandel?<\/a> (27.1.2023)<\/li>\n<li>Der Wandel der Grundrechte hin zum postdemokratischen Erziehungsstaat (20.1.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/ioannidis-rettet-die-demokratie\/\">Ioannidis: Rettet die Demokratie!<\/a>\u00a0(9.1.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/2-jahre-skeptiker-als-unmensch\/\">2 Jahre Skeptiker als Unmensch<\/a> (19.11.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/gesellschaft\/buergerrechte\/\">Warum die Menschen wieder B\u00fcrger sein sollten<\/a>\u00a0(18.11.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/corona-virus\/corona-versoehnung\/\">Deutschland vor dem dritten Corona-Herbst: Die illiberale Mehrheit sollte um Entschuldigung bitten<\/a>\u00a0(3.8.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/freiheit-individuell-allgemein\/\">Freiheit: individuell &#8211; allgemein<\/a> (26.1.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/tyrannei-der-mehrheit\/\">Tyrannei der Mehrheit<\/a>\u00a0(3.1.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/weihnachten-keine-rote-linien\/\">Weihnachten: Keine roten Linien?<\/a>\u00a0(26.12.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bundesverfassungsgericht\/\">Bundesnotbremse-Urteil des BVerfG vom 30.11.2021<\/a>\u00a0(1.12.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/chinesifizierung-verfassung\/\">Chinesifizierung \u2013 Verfassung?<\/a>\u00a0(30.11.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/arbeit\/jobverlust\/\">Ethikprofessorin Julie Ponesse: Geben Sie Ihre Rechte nicht auf!<\/a>\u00a0 (19.11.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/corona-virus\/impfzwang\/\">Prof Murswiek: 2G und 3G sind grundgesetzwidrig<\/a> (15.10.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/corona-virus\/impfzwang\/\">Heribert Prantl: Mit Grundrechten geimpft<\/a>\u00a0(18.9.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/anstecken-statt-impfen-in-f\/\">Anstecken statt impfen in F<\/a>\u00a0(6.8.2021)<\/li>\n<li>Julian Reichelt (BILD): Grundrechte kann man nicht zur\u00fcckbekommen (3.82021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/berlin-demo-querdenker1-8-2021\/\">Nach Querdenker-Demo: Kritik an Polizei\u00fcbergriffen w\u00e4chst<\/a>\u00a0(3.8.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/freiheit\/freiheitsrechte\/\">Kanzleramt: \u201eGeimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte\u201c\u00a0<\/a>\u00a0(26.7.202<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/doppelmoral-bei-demos-spaltet\/\">Doppelmoral\u00a0 bei Demos spaltet<\/a>\u00a0(21.7.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/prognosen\/\">Dystopie oder Prognose? \u201e2054 \u2013 Ein Jahr im Paradies der Gen\u00fcgsamkeit\u201c<\/a> (22.5.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/extremismus\/\">Vier Formen des Extremismus: Rechte, Linke, Islamisten, Delegitimierer<\/a>\u00a0(9.5.2021)<\/li>\n<li>&#8230;.gegen das Framing, das irgend jemand Grundrechte zur\u00fcckgibt (5.5.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/klima-first-grundrechte-last\/\">Klima first \u2013 Grundgesetz last?<\/a>\u00a0(1.5.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/freiheit-in-deutschland\/\">Freiheit in Deutschland<\/a>\u00a0(30.4.2021)<\/li>\n<li>Sonderrechte f\u00fcr Geimpfte? Das Undenkbare wird pl\u00f6tzlich m\u00f6glich (27.4.2021)<\/li>\n<li>Wie unsere Grundrechte zur Illusion wurden &#8211; &#8222;R\u00fcckgabe&#8220; geht nicht (27.4.2021)<\/li>\n<li><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/denunziation\/ausgrenzung\/\">Ausgrenzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/briefgeheimnis\/\">Briefgeheimnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/briefwahl\/\">Briefwahl<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/gesellschaft\/buergerrechte\/\">Buergerrechte<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bundesverfassungsgericht\/\">Bundesverfassungsgericht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/familie\/familie-fundament\/\">Familie-Grundgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz75jahre\/\">Grundgesetz75Jahre<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz-klima\/\">Grundgesetz-Klima &#8211; Klima-Urteil<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundrechte-natur\/\">Grundrechte-Natur<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/business\/gesund\/corona-virus\/impfzwang\/\">Impfzwang<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/arbeit\/jobverlust\/\">Jobverlust<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/integration\/pegida\/pegida10jahre\/\">Pegida10Jahre<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/buerger\/privat\/\">privat<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/volksverhetzung\/\">Volksverhetzung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Meinungsfreiheit ist das fundamentale B\u00fcrgerrecht<\/strong><br \/>\nOhne Meinungsfreiheit (Art 5 GG) keine Menschenw\u00fcrde (Art 1 GG). Also h\u00e4tten die Macher des Grundgesetzes, denen meine Hochachtung gilt, im Jahr 1949 das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung auch von Artikel 5 in Artikel 1 des Grundgesetzes integrieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Alle die auch im Grundgesetz genannten Grundrechte besitzt jeder Mensch von Geburt an &#8211; automatisch und unwiderruflich. Es sind Abwehrrechte gegen etwaige staatliche Willk\u00fcr. Der Staat ist vom B\u00fcrger als dem Souver\u00e4n beauftragt, die Grundrechte zu sichern und zu sch\u00fctzen.<br \/>\n=============================================================<\/p>\n<p><strong>BVerfG: Zum Grund- und Menschenrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung<\/strong><br \/>\nI. Auch unwahre, unbegr\u00fcndete, emotionale, wertlose und gef\u00e4hrliche Meinungen fallen unter den Schutzbereich des Art. 5 GG<br \/>\nKeine Demokratie kann auf Dauer bestehen, wenn es ihr an Menschen fehlt, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Dabei geht der Schutz dieses Grund- und Menschenrechtes sehr, sehr weit. Am 28.11.2011 stellte das Bundesverfassungsgericht fest:<br \/>\n<em>\u00bbVom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das hei\u00dft durch das Element der Stellungnahme und des Daf\u00fcrhaltens gepr\u00e4gte \u00c4u\u00dferungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ank\u00e4me, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begr\u00fcndet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gef\u00e4hrlich oder harmlos eingesch\u00e4tzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 &lt;247&gt;; 124, 300 &lt;320&gt;). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und \u00fcberzogen ge\u00e4u\u00dfert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 &lt;7 f.&gt;; 90, 241 &lt;247&gt;; 93, 266 &lt;289&gt;). Der Meinungs\u00e4u\u00dfernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalit\u00e4t baut, diese aber nicht erzwingt.\u00ab<\/em><br \/>\n.<br \/>\nII. Strafbar sind allein Handlungen, Hass aber ist keine Handlung, sondern eine Emotion<br \/>\nLinksradikale Sozialisten (die mehrfach umbenannte SED, aktueller Name: \u201eDie Linke\u201c, Gr\u00fcne, SPD und auch Teile von CDU\/CSU) greifen die Grund- und Menschenrechte immer wieder an, vor allen Dingen die Redefreiheit. Und das seit vielen, vielen Jahren, da sie nach der ersten Gewalt (Parlamente), der zweiten Gewalt (Regierungen), der dritten Gewalt (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der vierten Gewalt (Massenmedien), nun auch die f\u00fcnfte Gewalt (das Internet, die freie, nicht gelenkte Kommunikation der B\u00fcrger untereinander) unter ihre Kontrolle bringen m\u00f6chten, insbesondere mit ihrer \u201eHass und Hetze\u201c-Masche. Hierbei wird mit \u00fcbelsten Verdrehungen und v\u00f6llig unsauberen Begrifflichkeiten gearbeitet.<br \/>\n&#8230;<br \/>\n&#8230; Alles vom 23.1.2026 von J\u00fcrgen Fritz bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/juergenfritz.com\/2026\/01\/23\/zum-grund-und-menschenrecht-auf-freie-meinungsauserung\/\">https:\/\/juergenfritz.com\/2026\/01\/23\/zum-grund-und-menschenrecht-auf-freie-meinungsauserung\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Grundrechte des B\u00fcrgers sind Abwehrrechte gegen den Staat<br \/>\nStrategem 25 und die <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/merz-menschenwuerdegarantie\/\">Brosius-Gersdorfisierung<\/a> Deutschlands<\/strong><br \/>\nEs gibt keinen Teil des Grundgesetzes, den Politiker (und seit kurzem auch Inlandsgeheimdienstler) h\u00e4ufiger mit Rechtfertigungsabsicht zitieren als Artikel 1, wobei sie es oft nicht im Ganzen tun, sondern sich darauf beschr\u00e4nken, den Begriff der Menschenw\u00fcrde anzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Auf kein anderes Grundrecht verwenden Mandatstr\u00e4ger und Medienmitarbeiter seit Jahren eine gr\u00f6\u00dfere Uminterpretationsm\u00fche. Hier konzentrieren sich alle Versuche, die Abwehrrechte der B\u00fcrger gegen den Staat zu einer Verpflichtung der B\u00fcrger auf ein bestimmtes Gesellschaftsprogramm umzudeuten. Die wenigsten kennen die Wurzeln dieses Artikels, der im ersten Entwurf der Verfassungsautoren in Herrenchiemsee zwar etwas \u00e4hnliches meinte, aber erst einmal anders lautete. Die Anfangszeilen des Grundgesetzes stehen auch im Zentrum der Auseinandersetzung um die Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, in der es weniger um ihre Person als um die Zukunft des Bundesverfassungsgerichts geht \u2013 die heutigen Zeilen, aber auch die weitgehend vergessenen aus dem ersten Entwurf von 1948.<br \/>\nDie Mitglieder des Verfassungskonvents, das vom 10. bis zum 25. August 1948 auf der Insel im Chiemsee tagte, stellte an den Anfang des ersten Artikels urspr\u00fcnglich einen Satz, der das Verh\u00e4ltnis von Staat und B\u00fcrger definierte: <em><strong>\u201eDer Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.\u201c<\/strong><\/em><br \/>\nAus dieser Zweckbestimmung des Staates als dienende Entit\u00e4t leiteten sie die Grenzziehung f\u00fcr Legislative, Exekutive und Judikative ab:<br \/>\n<em><strong>\u201e(2) Die W\u00fcrde der menschlichen Pers\u00f6nlichkeit ist unantastbar. Die \u00f6ffentliche Gewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen verpflichtet, die Menschenw\u00fcrde zu achten und zu sch\u00fctzen.\u201c<\/strong><\/em><\/p>\n<p>In der am 23. Mai 1949 beschlossenen Endfassung fiel dann der sehr konkrete und wenig interpretierbare Anfang weg; daf\u00fcr r\u00fcckte die urspr\u00fcnglichen Ziffer 2 in leicht ver\u00e4nderter Version ganz nach oben. Dass der Staat Menschen nicht als Zweck betrachten und die Autonomie des Einzelnen f\u00fcr politische Ziele jedweder Art nicht opfern darf, blieb zwar weiter Inhalt dieses Grundrechtsartikels \u2013 nur eben ohne die lebensnahe Deutlichkeit dieses Satzes, der auch \u00fcber den Eingang jedes staatlichen Geb\u00e4udes geh\u00f6rt h\u00e4tte. In ihrer Formulierung \u2013 das gilt f\u00fcr Entwurf und Endfassung \u2013 verdichteten die Grundgesetzautoren den zentralen Gedanken aus Immanuel Kants \u201eMetaphysik der Sitten\u201c, wonach der Mensch \u201eals Zweck an sich selbst,\u201c existiert, \u201enicht blo\u00df als Mittel zum beliebigen Gebrauche f\u00fcr diesen oder jenen Willen\u201c.<br \/>\nDie W\u00fcrde erh\u00e4lt der Einzelne also nicht durch den Staat, er besitzt sie per se. Artikel 1 fordert den Staat in erster Linie nicht dazu auf, etwas Bestimmtes zu tun, sondern etwas zu unterlassen: n\u00e4mlich willk\u00fcrlich \u00fcber ihn zu verf\u00fcgen, weil eine angeblich h\u00f6here Sache es so erfordert.<\/p>\n<p>Dass es sich bei den Grundrechten um Abwehrrechte gegen den Staat handelt, ergibt sich schon aus en ersten 20 Artikeln selbst, und es erg\u00e4be sich noch ein wenig klarer und selbst f\u00fcr eiserne Etatisten verst\u00e4ndlicher, w\u00e4re der sp\u00e4ter herausredigierte allererste Satz geblieben. Die Abwehrfunktion gegen einen Staat, der ohne st\u00e4ndigen Gegendruck grunds\u00e4tzlich zu \u00dcbergriffen neigt, stellte das Bundesverfassungsgericht in mehreren historischen Entscheidungen heraus, etwa im L\u00fcth-Urteil von 1958. Diese Line der Rechtsprechung verblasste ab einem bestimmten Zeitpunkt, sie faserte aus; schon mit dem Klimabeschluss von 2021, in dem der 1. Senat unter Stephan Harbarth Freiheitsrechte in der Gegenwart gegen hypothetisch angenommene Freiheitsbeschr\u00e4nkungen in der Zukunft abwog, aber noch sehr viel deutlicher im Beschluss zur so genannten Corona-\u201eBundesnotbremse\u201c: Hier verzichteten die Verfassungsrichter 2021 ganz darauf, dem Staat bei Grundrechtseinschr\u00e4nkungen rote Linien zu ziehen, sondern erkl\u00e4rten, Legislative und Exekutive h\u00e4tten sich ihren Ma\u00dfnahmen schon gut \u00fcberlegt, und man gedenke nicht, ihnen in den Arm zu fallen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 17.7.2025 von Alexander Wendt bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.publicomag.com\/2025\/07\/strategem-25-und-die-brosius-gersdorfisierung-deutschlands\/\">https:\/\/www.publicomag.com\/2025\/07\/strategem-25-und-die-brosius-gersdorfisierung-deutschlands\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der Wandel der Grundrechte hin zum postdemokratischen Erziehungsstaat<\/strong><br \/>\n<strong>Umst\u00fcrzler in Roben<\/strong><br \/>\nUlrich Vosgerau<\/p>\n<p>Zu den pessimistisch stimmenden Erfahrungen meiner nunmehr \u00fcber 25j\u00e4hrigen wissenschaftlichen Besch\u00e4ftigung mit dem Verfassungsrecht geh\u00f6rt die Beobachtung des Umstandes, da\u00df die Verfassung ihren Zweck, feste und unhintergehbare Regeln f\u00fcr den Verkehr des Staates mit den B\u00fcrgern aufzustellen, offenbar nicht erf\u00fcllen kann. Jedenfalls dann nicht, wenn es an einem selbstbewu\u00dften, politisch interessierten, und rechtlich informierten B\u00fcrgertum mangelt, das die individuelle Rede- und Handlungsfreiheit konsequent verteidigt, statt nur noch nach einem \u201ebedingungslosen Grundeinkommen\u201c zu rufen.<br \/>\n.<\/p>\n<p><em><strong>(A) &#8222;Grundrechte nur so weit vertretbar&#8220;-Rechtsprechung<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Die gro\u00dfen Ver\u00e4nderungen im Verfassungsrecht der letzten Jahre und Jahrzehnte haben nichts mit Ver\u00e4nderungen des Verfassungstextes zu tun, sondern mit der Umdeutung des unver\u00e4nderten Textes. So h\u00e4tte bis weit in die 1990er Jahre hinein jeder Jurist, der danach gefragt wurde, worin die praktische Bedeutung der Menschenw\u00fcrdegarantie aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes liegt \u2013 denn F\u00e4lle von wirklicher oder angedrohter staatlicher Folter sind ja doch eher selten \u2013 im Hinblick auf die beiden Abtreibungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und von 1993 geantwortet: sie liegt darin, da\u00df die Abtreibung nicht f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig, sondern allenfalls, in bestimmten Ausnahmef\u00e4llen, f\u00fcr entschuldigt oder f\u00fcr straffrei erkl\u00e4rt werden darf.<\/p>\n<p>Denn vor dem Hintergrund der Menschenw\u00fcrdegarantie konnte es kein Recht auf die vors\u00e4tzliche T\u00f6tung des ungeborenen Kindes geben. Heute hingegen besteht in Gestalt der kombinierten Fristen- und Indikationsl\u00f6sung de facto l\u00e4ngst ein Recht auf Abtreibung, geschm\u00e4lert allenfalls durch die Beratungspflicht. Am Wortlaut des Grundgesetzes mu\u00dfte daf\u00fcr nichts ver\u00e4ndert werden. Und an der Menschenw\u00fcrdegarantie k\u00f6nnte auch nichts ge\u00e4ndert werden, weil sie der Selbstbestimmungsgarantie des Grundgesetzes (Artikel 79 Absatz 3) unterf\u00e4llt, mithin dem verfassungs\u00e4ndernden Gesetzgeber nicht zur Disposition steht, sondern nur dem Volk im Wege der Verfassungsrevolution.<\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche verfassungsrechtliche Totalrevision ohne \u00c4nderung des Gesetzestextes hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Fr\u00fchjahr 2021 in Gestalt des Klimaschutz-Beschlusses vorgenommen.<\/p>\n<p>Die grundgesetzliche Feststellung, da\u00df der Staat auch \u201edie nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen\u201c \u201eim Rahmen der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung (&#8230;) nach Ma\u00dfgabe von Recht und Gesetz\u201c sch\u00fctze, wurde 1994 in Artikel 20a aufgrund reiflicher \u00dcberlegungen nur als Staatszielbestimmung gefa\u00dft. Das hei\u00dft, die neue verfassungsrechtliche Norm \u00e4ndert nichts, solange der Gesetzgeber nicht die Gesetze in Richtung Umweltschutz neu fa\u00dft. Tut er dies, so spr\u00e4che im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Abw\u00e4gung die Staatszielbestimmung tendenziell f\u00fcr eine m\u00f6glichst umweltsch\u00fctzende Gesetzgebung.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bereits im Fr\u00fchjahr 2021 dieser Vorschrift umfangreiche Verpflichtungen des Gesetzgebers zu rigiden \u201eKlimaschutz\u201c-Ma\u00dfnahmen entnommen. Alle Grundrechte sollen offenbar k\u00fcnftig unter dem Vorbehalt der Klimavertr\u00e4glichkeit stehen, und zwar zum Schutz der Grundrechte k\u00fcnftiger Generationen, die der bisherigen Grundrechtsdogmatik als Grundrechtstr\u00e4ger nicht einmal bekannt waren. So wird aus einer reinen Staatszielbestimmung im Wege revolution\u00e4rer Umdeutung ein Universalvorbehalt f\u00fcr alle Grundrechte, den nicht der demokratisch legitimierte Gesetzgeber ausf\u00fcllt, sondern das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf selbstgew\u00e4hlte Experten.<\/p>\n<p>Umgekehrt bleiben auch \u00c4nderungen des Verfassungstextes unbeachtet, sobald sie dem medial verk\u00fcndeten Elitekonsens nicht mehr entsprechen. So gilt seit dem \u201eAsylkompromi\u00df\u201c von 1992\/93 \u2013 also der Einf\u00fchrung des Artikels 16a Grundgesetz \u2013 eigentlich, da\u00df auf dem Landweg nach Deutschland einreisende Asylbewerber, die unweigerlich mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben, in Deutschland nicht asylberechtigt sind. Diese Vorschrift wird bekanntlich nicht erst seit der \u201eGro\u00dfen Grenz\u00f6ffnung\u201c von 2015\/16 meist ignoriert. In diesen Jahren begannen die Mi\u00dfst\u00e4nde erst aufgrund der Masse der F\u00e4lle \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen.<\/p>\n<p>Auch der Vorschrift aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes \u2013 die ausnahmslos bestimmt, da\u00df es bei der Einstellung in den \u00f6ffentlichen Dienst nur auf \u201eEignung, Bef\u00e4higung und fachliche Leistung\u201c ankommen kann und Quoten oder sonstige F\u00f6rderma\u00dfnahmen ausgeschlossen sind \u2013 hat der Staat l\u00e4ngst die Gefolgschaft aufgek\u00fcndigt. Die bevorzugte Einstellung von Frauen bei \u201egleicher\u201c Qualifikation ist im \u00f6ffentlichen Dienst inzwischen so g\u00e4ngig, da\u00df man von einer Art \u201everfassungswidrigem Gewohnheitsrecht\u201c sprechen k\u00f6nnte. Dar\u00fcber hinaus k\u00fcndigen Kommunen und ganze Bundesl\u00e4nder, wie etwa Hannover oder Berlin, inzwischen auch \u201eMigrantenquoten\u201c im Staatsdienst an. Dies wird nur selten als Verfassungsproblem erkannt.<\/p>\n<p>Freilich \u00e4ndert sich die Auslegung von Rechtsbegriffen mit der Zeit infolge des Wandels des Zeitgeistes. Aus gutem Grund gibt es im kontinentaleurop\u00e4ischen Recht nicht das Pr\u00e4judiziensystem, das tendenziell die Rechtsauffassung fr\u00fcherer Zeiten versteinert. So hat das Bundesverfassungsgericht noch 1957 befunden, die Verurteilung eines m\u00e4nnlichen Homosexuellen zu einer Zuchthausstrafe wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht verletze nicht dessen Grundrechte, weil sich der Grundrechtsschutz von vornherein nicht auf Handlungen erstrecke, die das Sittengesetz verletzen. In der Tat enth\u00e4lt Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes eine solche Einschr\u00e4nkung. Die heute herrschende Kommentarliteratur l\u00f6st das Problem durch die Doktrin, der Verweis auf das Sittengesetz bedeute per se gar nichts, solange der Gesetzgeber ihn nicht durch geltendes Recht ausgef\u00fcllt habe, jeder Versuch, die Vorschrift naturrechtlich \u201ebeim Wort\u201c zu nehmen, versto\u00dfe n\u00e4mlich gegen die Grunds\u00e4tze der parlamentarischen Demokratie.<\/p>\n<p>Denn in einer Demokratie bestimmt der gew\u00e4hlte Gesetzgeber, was erlaubt und was verboten ist. Demokratische Legitimation und Rechtspositivismus gehen insofern Hand in Hand. Demgegen\u00fcber soll aber \u2013 im Klimaschutzbeschlu\u00df \u2013 das angebliche Staatsziel \u201eKlimaschutz\u201c (das im Wortlaut der Vorschrift nicht einmal vorkommt) \u2013 keiner weiteren Konkretisierung mehr bed\u00fcrfen, um als Universalvorbehalt der Grundrechte den Gesetzgeber zu drakonischen Klimaschutzma\u00dfnahmen nicht nur zu berechtigen, sondern sogar zu verpflichten.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><em><strong>(B) Grundrechte: Fr\u00fcher Abwehrrechte des B\u00fcrgers, heute Tugendkatalog<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Parallel zur neuen \u201eGrundrechte nur, soweit vertretbar\u201c-Rechtsprechung des Ersten Senats (die auch dessen Corona-Rechtsprechung gepr\u00e4gt hat) wird derzeit das gesamte System grundrechtlichen Rechtsschutzes durch staatlich finanzierte \u201eNichtregierungsorganisationen\u201c wie etwa das \u201eDeutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte\u201c auf den Kopf gestellt. Dieses produziert fortlaufend Texte, die sich als \u201eRechtsgutachten\u201c gerieren, und verschickt diese offensichtlich sogar an Verwaltungsgerichte.<\/p>\n<p>Es sind aber keine Gutachten, da sie nicht etwa verschiedene m\u00f6gliche Auslegungen des Rechts erl\u00e4utern, sondern vielmehr die angeblich richtige Deutung grundrechtlicher Vorschriften politisch aufdr\u00e4ngen. In diesen Darlegungen \u2013 die erschreckenderweise insbesondere bei den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden erheblichen Anklang finden \u2013 wird den Grundrechten eine v\u00f6llig andere Bedeutung beigelegt, als sie sie in einer freiheitlichen Demokratie haben. Wird hier ein postdemokratischer Erziehungsstaat vorbereitet?<\/p>\n<p>Grundrechte sind n\u00e4mlich Abwehrrechte des B\u00fcrgers gegen den Staat. Sie dienen dem Schutz der Privatautonomie. Die Grundrechte richten sich ausschlie\u00dflich an den Staat und nicht an den B\u00fcrger. Nur der Staat ist an die Meinungsfreiheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter und so weiter gebunden. Der B\u00fcrger mu\u00df sich nicht an das Grundgesetz, sondern nur an die einfachen Gesetze halten, wie sie etwa im Strafgesetzbuch oder im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch aufgef\u00fchrt sind. Daher kann sich ein B\u00fcrger \u2013 auch wenn man dies dauernd in Verfassungsschutzberichten so liest \u2013 gar nicht \u201everfassungswidrig\u201c verhalten, sondern allenfalls \u201everfassungsfeindlich\u201c.<\/p>\n<p>Nur der Staat, nicht aber der B\u00fcrger mu\u00df \u201eauf dem Boden des Grundgesetzes\u201c stehen. W\u00e4hrend der Staat n\u00e4mlich nach dem Grundgesetz f\u00fcr alle seine Handlungen einer gesetzlichen Erm\u00e4chtigung bedarf, wird die Freiheit des B\u00fcrgers als nat\u00fcrlich und dem Grundgesetz vorausliegend vorausgesetzt. Es ist daher Unsinn \u2013 wenn es auch meist in bester Absicht geschieht \u2013, einem Mitb\u00fcrger zu bescheinigen, seine Meinungs\u00e4u\u00dferungen seien \u201e(noch) von der Meinungsfreiheit gedeckt\u201c. Denn das m\u00fcssen sie nicht sein. Der B\u00fcrger bedarf zum Reden keiner gesetzlichen Erm\u00e4chtigung! Nur d\u00fcrfen seine \u00c4u\u00dferungen eben nicht rechtswidrig sein, wie dies etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen der Fall ist.<\/p>\n<p>In der neuen Deutung des \u201eDeutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte\u201c und der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werden Grundrechte hingegen von staatsgerichteten Abwehrrechten zu einem Tugendkatalog f\u00fcr die B\u00fcrger, \u00fcber dessen Einhaltung der Staat wacht. Deren Meinungs\u00e4u\u00dferungen sollen nur noch zul\u00e4ssig sein, wenn sie unabh\u00e4ngig von ihrer Legalit\u00e4t \u2013 so die Diktion des \u201eDeutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte\u201c \u2013 als \u201egleichberechtigt und legitim\u201c gelten d\u00fcrfen. In einem vor einem Landesverfassungsgericht von mir gef\u00fchrten Verfahren lie\u00df ein Landtag durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vortragen, jeder B\u00fcrger sei zur Bejahung der \u201eobjektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes\u201c (so, wie die Obrigkeit oder von ihr bezahlte NGOs sie eben gerade verstehen) verpflichtet, weil ausweislich der Pr\u00e4ambel des Grundgesetzes das Deutsche Volk \u201esich\u201c dieses Grundgesetz gegeben habe.<\/p>\n<p>Hiergegen w\u00e4re zu erinnern, da\u00df sich die \u201eWertentscheidungen\u201c, die nach Auffassung von Eliten dem Grundgesetz zu entnehmen sind, wie gesehen mit der Zeit doch erheblich zu \u00e4ndern verm\u00f6gen. Im \u00fcbrigen entspricht es in der Tat \u2013 seit der L\u00fcth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls von 1957 \u2013 der herrschenden Grundrechtslehre, da\u00df die Grundrechte \u00fcber ihre Funktion als staatsgerichtete Abwehrrechte hinaus auch eine objektive Bedeutung haben. Diese objektiven Grundrechtsdimensionen, die vor allem eine Auslegung auch des Privatrechts im Geiste der Grundrechte bewirken, dienen aber ebenfalls der Sicherung der Privatautonomie der B\u00fcrger. Nach der L\u00fcth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll die Meinungsfreiheit nicht nur gegen staatliche Unterdr\u00fcckung, sondern auch gegen privatrechtsf\u00f6rmige Zensurma\u00dfnahmen machtvoller Akteure gesch\u00fctzt werden. Das hei\u00dft, die \u201eVerfassungslegitimit\u00e4t\u201c der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung wird zum Schutz der Privatautonomie gegen die reine Legalit\u00e4t des Privatrechts aufgeboten. Diese Rechtsprechung wird aber auf den Kopf gestellt, wenn die objektive Seite der Grundrechte nunmehr zur Einschr\u00e4nkung der \u201e\u00c4u\u00dferungsbefugnisse\u201c des B\u00fcrgers herangezogen wird, wenn also Grundrechte den Staat berechtigen sollen, vom B\u00fcrger Loyalit\u00e4t zum verqueren Rechtsverst\u00e4ndnis gewisser staatlicher Stellen und NGOs zu verlangen.<br \/>\nWir erleben also in der Tat gerade den Versuch eines Verfassungsputsches. Er geht nur eben nicht von den \u201eReichsb\u00fcrgern\u201c aus.<\/p>\n<p><em>Dr. habil. Ulrich Vosgerau, lehrte \u00d6ffentliches Recht, V\u00f6lker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an mehreren Universit\u00e4ten.<\/em><br \/>\n&#8230; Alles vom 20.1.2023 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 4\/2023, Seite 18<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Julian Reichelt (BILD): Grundrechte kann man nicht zur\u00fcckbekommen<\/strong><br \/>\nEs gibt Leute, die verweigern die Impfung aus skurrilsten Gr\u00fcnden; es gibt aber auch Leute, die verweigern die Impfung aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden. Das sind auch Millionen Menschen. \u00dcber die hat bisher noch gar keiner gesprochen. Das, was im Moment als gesellschaftlicher Druck aufgebaut wird, ist nat\u00fcrlich nichts anderes als gesellschaftlicher Impfzwang, da muss man nicht lange dar\u00fcber reden. Aber wenn man es nicht gesetzlich verankern kann und wird, dass Menschen sich impfen lassen, wird es am Ende in diesem Land 15 \u2013 20 Millionen Ungeimpfte geben, und die Politik m\u00f6chte nicht die Frage beantworten, wann die Menschen ihre Grundrechte zur\u00fcckbekommen.<br \/>\nIch w\u00fcrde sagen: Der Gedanke, Grundrechte zur\u00fcckbekommen, den gibt es in Deutschland eigentlich gar nicht, weil man Grundrechte gar nicht nehmen kann als gew\u00e4hlter Volksvertreter. Das steht nirgendwo bei uns, dass man Grundrechte nehmen kann. Man kann in Notstandslagen f\u00fcr sehr, sehr kurze, sehr eingeschr\u00e4nkte, sehr klar definierte Zeit harte Entscheidungen treffen, um \u00fcberw\u00e4ltigenden Schaden abzuwenden. Nichts von dieser Argumentation ist noch irgendwie \u00fcbrig. (\u2026) D.h., das schiere Argument, Grundrechte aberkennen und dann gutsherrenartig zur\u00fcckgeben, das existiert gar nicht in unserem Staat, was uns da erz\u00e4hlt wird. (\u2026)<br \/>\nAber jetzt sagt man auch noch: Wir beantworten die Frage nicht, wann 10, 15, 20 Millionen Menschen in diesem Land ihre Grundrechte gro\u00dfz\u00fcgig zur\u00fcckbekommen. Da muss ich sagen, das finde ich einfach nur noch zutiefst beunruhigend.\u201c<br \/>\n&#8230; Alles vom 3.8.2021 von Julian Reichelt zu &#8222;Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr Ungeimpfte: Das ist zutiefst beunruhigend &#8220; im BILD-Video auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=DOcScvReXDU\">https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=DOcScvReXDU<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8230;.gegen das Framing, das irgend jemand Grundrechte zur\u00fcckgibt<\/strong><br \/>\n\u201eIch wehre mich gegen das Framing, das irgend jemand Grundrechte zur\u00fcckgibt. Es ist ein Gnadenakt, f\u00fcr den man sich jetzt auch noch qualifizieren mu\u00df. Nur wenn ich geimpft bin, kriege ich etwas zur\u00fcck. Aber etwas, was ich nie genommen bekommen habe, kann ich auch gar nicht zur\u00fcckkriegen. (\u2026)<br \/>\nIn einer Demokratie kann niemand der Rechte entledigt werden und kann sie schon gar nicht konditionierbar zur\u00fcckbekommen. Niemand in einer Herrschaftsposition, schon gar nicht Herr Drosten oder das RKI, kann aufgrund von irgendwelchen Daten entscheiden, du kriegst jetzt Rechte und die nicht. Das ist ein Akt der Segregation.\u201c<br \/>\nUlrike Gu\u00e9rot, Politologin, in der Sendung \u201eTalk im Hangar\u201c auf \u201eServus TV\u201c am 30. April in der ARD-Sendung \u201eAnne Will\u201c am 2. Mai<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sonderrechte f\u00fcr Geimpfte? Das Undenkbare wird pl\u00f6tzlich m\u00f6glich<\/strong><br \/>\n<em>Noch immer wird munter \u00fcber \u201eSonderrechte\u201c f\u00fcr Geimpfte nachgedacht. Doch genau darum geht es nicht. Sondern um die R\u00fcckgabe von Freiheitsrechten, die allen B\u00fcrgern selbstverst\u00e4ndlich zustehen. Nur der Deutsche Ethikrat scheint dies nicht zu begreifen.<\/em><br \/>\n&#8230;<br \/>\nVereinzelt wurden seinerzeit Stimmen laut, die \u00fcber \u201eSonderrechte\u201c f\u00fcr Geimpfte nachdachten \u2013 und prompt harsche Kritik auf sich zogen. Dabei ist schon das Wort \u201eSonderrecht\u201c eine groteske Umkehrung der Wirklichkeit, lebt es doch von der Illusion, der Staat k\u00f6nne seinen B\u00fcrgern nach Lust und Laune Rechte gew\u00e4hren und entziehen. Dabei ist es genau umgekehrt: Die Grundrechte stehen allen B\u00fcrgern als Abwehrrechte gegen den Staat immer schon zu, und es ist dessen Pflicht, sie auch zu gew\u00e4hrleisten. Eine Einschr\u00e4nkung dieser Grundrechte kommt nur auf gesetzlicher Grundlage, aufgrund besonderer Umst\u00e4nde und nur f\u00fcr begrenzte Zeit in Frage. Wenn heute also munter \u00fcber \u201eSonderrechte\u201c f\u00fcr Geimpfte nachgedacht wird, geht es um etwas v\u00f6llig anderes: um die schrittweise R\u00fcckgabe der allen selbstverst\u00e4ndlich zustehenden Freiheitsrechte. Und die Konsequenz dieser Logik ist denkbar einfach: Fallen die Gr\u00fcnde weg, die eine Einschr\u00e4nkung der Freiheitsrechte erforderlich gemacht haben, verliert der Staat auch jedwedes Recht, in die Freiheitsrechte seiner B\u00fcrger einzugreifen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 27.4.2021 bitt lsn auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/sonderrechte-geimpfte-grundrechte-impfgipfel-ethikrat\">https:\/\/www.cicero.de\/innenpolitik\/sonderrechte-geimpfte-grundrechte-impfgipfel-ethikrat<\/a><\/p>\n<p>Kommentare:<br \/>\nOb Sonderrechte nur Geimpften oder auch negativ Getesteten<br \/>\ngew\u00e4hrt werden sollen, dar\u00fcber wird flei\u00dfig gestritten. Wie aber mit jenen verfahren werden soll, die sich weder impfen noch testen lassen wollen, dieses Thema wird gemieden wie die hei\u00dfe Kartoffel. Oder geht man im Ernst davon aus, dass sich alle impfen lassen? Im Grundgesetz, Artikel 2 &#8211; Absatz (2) hei\u00dft es: &#8222;Jeder hat das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.&#8220;<br \/>\nEin solches Gesetz, vom Bundestag beschlossen, w\u00fcrde daher mit Sicherheit auf seine Rechtm\u00e4\u00dfigkeit hin vom obersten Gericht \u00fcberpr\u00fcft werden. Doch grundgesetzwidrige Gesetze auf den Weg zu bringen, scheut man nicht mehr. Damit hat man schon \u00dcbung. Von daher wird beim \u201eUmbau der Gesellschaft\u201c durch gr\u00fcnlinke Ideologen unserem Grundgesetz eine besondere Bedeutung zukommen. Seine Totenglocke k\u00f6nnte schon mal gegossen werden.<br \/>\n27.4.2021, G.F.<\/p>\n<p><strong>In Sachen Grundrechte bitte pr\u00e4zise formulieren!<\/strong><br \/>\n&#8222;Doch genau darum geht es nicht. Sondern um die R\u00fcckgabe von Freiheitsrechten, die allen B\u00fcrgern selbstverst\u00e4ndlich zustehen.&#8220; Sorry, Herr Brodkorb, es geht nicht um &#8222;R\u00fcckgabe&#8220; von Freiheitsrechten! Dieses Gerede von einer \u201eR\u00fcckgabe der Grundrechte\u201c ist leider weit verbreitet, dennoch v\u00f6llig falsch! Als sei der Staat, gegen dessen \u00dcbergriffe die Grundrechte historisch entstanden sind, berechtigt, Grundrechte nach Gutd\u00fcnken zu gew\u00e4hren oder zu nehmen. Nein, Grundrechte gelten unaufhebbar, einige k\u00f6nnen zeitlich beschr\u00e4nkt aus eng begrenzten Gr\u00fcnden eingeschr\u00e4nkt werden. Das ist ein feiner aber essenzieller Unterschied! Keine Regierung der Bundesrepublik gibt mir meine Grundrechte zur\u00fcck &#8211; er hat sie n\u00e4mlich nicht, ich habe sie!<br \/>\n27.4.2021, D.W.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>&#8222;Die Sprache verriet das Denken (von Minister Spahn)&#8220;<\/strong><br \/>\nPrima, Herr Brodkorb. Unsere Republik entwickelt sich zur\u00fcck in einen St\u00e4ndestaat. Jede Minderheit, jeder gesondert zu betrachtende B\u00fcrger, erh\u00e4lt gesondert entwickelte Grundrechte. Mit Hilfe der Identit\u00e4tspolitik werden dann schlussendlich jedem Menschen die Grundrechte unterschiedlich vorenthalten oder nach Gutd\u00fcnken differenziert zugeteilt. Etwas anders formuliert nennt man das auch das System &#8222;Teile und herrsche&#8220;. Man k\u00f6nnte es auch Diktatur nennen.<br \/>\n27.4.2021, M.S.<br \/>\nEnde Kommentare<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie unsere Grundrechte zur Illusion wurden &#8211; &#8222;R\u00fcckgabe&#8220; geht nicht<\/strong><br \/>\nGeschichte wiederholt sich nicht. Und es w\u00e4re absolut dumm und verr\u00fcckt, die Sowjetunion der 1980er Jahre mit der Bundesrepublik der 2020er Jahre gleichzusetzen. Aber dennoch: wer aus der Geschichte lernen will, muss immer auch nach gewissen Parallelen suchen. Und leider leben auch wir heute in einer Situation, in der die politisch Verantwortlichen in vielerlei Hinsicht v\u00f6llig \u00fcberfordert wirken mit dem aktuellen Krisengeschehen. Auch wenn die Gr\u00fcnde, die zu dieser Entwicklung f\u00fchrten, grundverschieden sind: was Tschernobyl f\u00fcr die Sowjetunion war, k\u00f6nnte die Coronakrise f\u00fcr die Bundesrepublik und die EU werden. Ausl\u00f6ser von eruptionsartigen Prozessen, die zu v\u00f6llig unvorhergesehenen Ver\u00e4nderungen f\u00fchren und zu Neuerungen, die zuvor unvorstellbar waren. Wobei die Geschichte zeigt, dass diese in der Regel sehr schmerzhaft und mit schwerwiegenden Konsequenzen erfolgt. Ich hoffe sehr, dass ich mich irre mit meinen Bef\u00fcrchtungen.<\/p>\n<p>Aktuell erleben wir eine Zeit, in der man fast t\u00e4glich die Erfahrung macht, Dinge zu erleben, von denen man zuvor noch dachte, sie seien unvorstellbar. J\u00fcngstes Beispiel: Durchsuchungsaktionen im B\u00fcro, Haus und Auto des Richters aus Weimar, der mit einer sensationellen Entscheidung die Masken- und Testpflicht an Schulen f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt hatte. Nun wurde ihm sogar sein Handy abgenommen. Offiziell hei\u00dft es, der Anfangsverdacht der Rechtsbeugung liege vor. H\u00e4tte mir vorgestern jemand gesagt, dass so etwas m\u00f6glich ist in einem Rechtsstaat \u2013 ich h\u00e4tte es nicht f\u00fcr m\u00f6glich gehalten. Was kommt als n\u00e4chstes? Was erleben wir morgen? In einer Woche? In einem Monat? Und wie lange wird eine Mehrheit weiter die Augen verschlie\u00dfen und versuchen, sich selbst einzureden, alles sei doch okay?<\/p>\n<p>Hand aufs Herz: Glauben Sie wirklich, dass in ein paar Monaten die Grundrechte wieder gelten werden? \u00dcberall kann man in diesen Tagen S\u00e4tze lesen, die Grundrechte sollten teilweise an Geimpfte wieder \u201ezur\u00fcckgegeben\u201c werden. Ich habe es noch so gelernt, dass Grundrechte unver\u00e4u\u00dferliche und unverletzliche Rechte sind. Genau so steht es auch in Artikel 1 des Grundgesetzes. <em><strong>Allein, dass von \u201eR\u00fcckgabe\u201c von Grundrechten die Rede ist, f\u00fchrt den Gedanken, der hinter ihnen steckt, ad absurdum.<\/strong> <\/em>Es wird Zeit, sich das einzugestehen. Und die Illusion aufzugeben, wir w\u00fcrden sie schon irgendwann \u201ezur\u00fcckbekommen\u201c. Die Geschichte spricht da leider eine andere Sprache.<br \/>\n27.4.2021, Newsletter von <a href=\"https:\/\/www.reitschuster.de\">https:\/\/www.reitschuster.de<\/a><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home\u00a0&gt;Engagement\u00a0&gt;Zukunft\u00a0&gt;Demokratie &gt;Grundgesetz &gt;Grundrechte &nbsp; Demokratie ist die beste Staatsform! Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt):\u00a0Klicken\u00a0oder scrollen Briefwahl statt Urnenwahl: nein!\u00a0(30.8.2026) \u201eGrundrechte der Natur\u201c? Die n\u00e4chste totalit\u00e4re Finte (3.6.2026) Gewaltherrschaft in Europa?\u00a0(14.4.2026) Recht: Freie Meinungs\u00e4u\u00dferung (25.1.2026) BVerfG: Zum Grund- und Menschenrecht auf &hellip; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundrechte\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":62278,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-90145","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/90145","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=90145"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/90145\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":153284,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/90145\/revisions\/153284"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/62278"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=90145"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}