{"id":68723,"date":"2018-11-08T17:25:19","date_gmt":"2018-11-08T16:25:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?page_id=68723"},"modified":"2026-01-16T17:39:37","modified_gmt":"2026-01-16T16:39:37","slug":"eu-recht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eu-recht\/","title":{"rendered":"EU-Recht"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\">Home<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Global\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/\">Global<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"EU\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/\">EU<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Finanzsystem\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/finanzsystem\/\">Finanzsystem<\/a>\u00a0&gt;EU-Recht<\/p>\n<div id=\"attachment_68515\" style=\"width: 650px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/regio\/verkehr\/rosskopftunnel\/belchen-herbst20181020\/\" rel=\"attachment wp-att-68515\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-68515\" class=\"size-full wp-image-68515\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/belchen-herbst20181020.jpg\" alt=\"Herbst am Belchen im Oktober 2018\" width=\"640\" height=\"295\" srcset=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/belchen-herbst20181020.jpg 640w, https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/belchen-herbst20181020-180x82.jpg 180w\" sizes=\"auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-68515\" class=\"wp-caption-text\">Herbst am Belchen im Oktober 2018<\/p><\/div>\n<ul>\n<li><em>Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt): <span style=\"text-decoration: underline;\">Klicken<\/span> oder scrollen<\/em><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/individual-sanktionen\/\">Sanktionen wegen Meinungen: Eine Drohung an alle Menschen in der EU<\/a>\u00a0(14.1.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/papst-meinungsfreiheit-baud\/\">Papst \u2013 Meinungsfreiheit \u2013 Baud<\/a>\u00a0(10.1.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-sanktionen-vs-jacques-baud\/\">EU-Sanktionen vs Jacques Baud<\/a>\u00a0(19.12.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/zensur\/online-zensur\/\">Studie von Liber-Net: Staat zahlte bislang mehr als 100 Millionen Euro an deutsches \u201eZensurnetzwerk\u201c<\/a> (26.11.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eugh\/\">Europ\u00e4ischen Gerichtshof EuGH: Nominierung der Richter<\/a> (26.9.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/desinformation\/\">Angriff auf die Meinungsfreiheit? Die EU verpflichtet digitale Dienste nun, gegen \u201eDesinformation\u201c vorzugehen<\/a>\u00a0(5.7.2025)<\/li>\n<li>Migration: Nationales Recht rangiert immer noch vor EU-Recht (8.6.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/afghanin-als-asylgrund\/\">Afghanin als Asylgrund<\/a> (7.10.2024)<\/li>\n<li>EuGH: Ein Gericht bricht das Recht (1.10.2024)<\/li>\n<li>Das Ende der Verfassungssouver\u00e4nit\u00e4t (21.6.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/souveraenitaet\/\">Souver\u00e4nit\u00e4tsproblem EGMR: Klimawandel-Klage gegen Schweiz<\/a>\u00a0(18.5.2024)<\/li>\n<li>Hans-J\u00fcrgen Papier zu EU-Verfahren gegen Deutschland (13.11.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/ein-europa-souveraener-staaten\/\">Ein Europa souver\u00e4ner Staaten<\/a>\u00a0(26.10.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/polen-nationalstaat-gegen-eu\/\">Polen: Nationalstaat gegen EU<\/a>\u00a0(21.10.2021)<\/li>\n<li>Vorrang des EU-Rechts \u2013 nicht in allen Bereichen (15.10.2021)<\/li>\n<li>Soros und der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (24.5.2020)<\/li>\n<li><a title=\"Verfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">Vertragsverletzungsverfahren der EU (vdL) gegen D (Bundesverfassungsgericht)?<\/a> (12.5.2020)<\/li>\n<li><a title=\"Verfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Winds of Change?<\/a> (7.5.2020)<\/li>\n<li><a title=\"EU-Gewaltenteilung und Soros\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-gewaltenteilung-und-soros\/\">EU-Gewaltenteilung und Soros<\/a>\u00a0(6.3.2020)<\/li>\n<li><a title=\"Visegrad\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/visegrad\/\">Solidarit\u00e4t: Kampfbegriff des EU-Apparats gegen die Souver\u00e4nit\u00e4t der Mitglieder<\/a>\u00a0(5.3.2020)<\/li>\n<li><a title=\"EU-Klimanotstand ausgerufen\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-klimanotstand-ausgerufen\/\">EU-Klimanotstand ausgerufen<\/a>\u00a0(30.11.2019)<\/li>\n<li><a title=\"Gesellschaft\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/gesellschaft\/\">Yascha Mounk: ein \u201eeinmaliges soziales Experiment\u201c<\/a>\u00a0 (28.11.2019)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-parlament-undemokratisch\/\">https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-parlament-undemokratisch\/<\/a>\u00a0(19.5.2019)<\/li>\n<li>Murswiek: Erosion der Demokratie &#8211; EU-Recht contra Grundgesetz (16.5.2019)<\/li>\n<li>GCfM als Soft-Law wird zuerst EU-Recht und dann deutsches nationales Recht begr\u00fcnden (8.11.2018)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/demokratie-lebt-von-debatte\/\">https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/demokratie-lebt-von-debatte\/<\/a> (8.11.2018)<\/li>\n<li>Merkel-Regierung bricht EU-Vertr\u00e4ge (5.9.2015)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><a title=\"Immigration\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/integration\/immigration\/\">Immigration<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/individual-sanktionen\/\">Individual-Sanktionen<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Demokratie\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Fluechtlinge\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/integration\/fluechtlinge\/\">Fl\u00fcchtlinge<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Grundgesetz\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/polen\/polen-nation\/\">Polen-Nation<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Rechtsstaat\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/justiz\/rechtsstaat\/\">Rechtsstaat<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Sarrazin\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/sarrazin\/\">Sarrazin<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Einwanderungsland\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/einwanderungsland\/\">Einwanderungsland oder Nationalstaat\/Sozialstaat<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Verfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">Verfassungsgericht BVerfG<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Migration: Nationales Recht rangiert immer noch vor EU-Recht<\/strong><br \/>\n&#8230; der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat keinem Volk vorzuschreiben, wen es in seiner Mitte leben l\u00e4sst. Sollte dieser Satz nicht zutreffen, ist eine politische Revolution f\u00e4llig. Man muss dann einfach die tausend feinen Gulliver-F\u00e4den wegrei\u00dfen und aufstehen (statt sich wegzuducken). Oder glauben Sie, Br\u00fcssel schickt Truppen?<br \/>\n\u201eDer Kern eines Rechtsstaats ist aber: Man darf fast alles wollen, auch \u00c4nderungen am Europarecht, aber der Weg muss in der richtigen Reihenfolge gegangen werden. Wenn Dobrindt unbedingt Asylbewerber an den Grenzen zur\u00fcckweisen will, dann muss er erst Wege finden, um am Europarecht zu schrauben. Und danach kann er zur\u00fcckweisen.\u201d (Bianca Schwarz in der tagesschau)<br \/>\nAuch das ist falsch, oder besser: dreist tendenzkonform und karrierdienlich gelogen. Der Bundestag hat nie beschlossen, sich in Asylfragen dem Europarecht zu unterwerfen. Eher agiert der genannte Richter verfassungswidrig als Innenminister Dobrindt. Warum sollte die deutsche Verfassung gebieten, dass drei Somalier, obendrein ohne Kontrabass, einfach hier eindringen d\u00fcrfen?<br \/>\n&#8230;. Alles vom 8.6.2025 von <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/dichter\/klonovsky\/\">Michael Klonovsky<\/a> bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.klonovsky.de\/2025\/06\/8-juni-2025\/\">https:\/\/www.klonovsky.de\/2025\/06\/8-juni-2025\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>EuGH: Ein Gericht bricht das Recht<\/strong><br \/>\n<em>Nachdem der EuGH jahrzehntelang den Versuch der allm\u00e4hlichen Erstickung des nationalen Gedankens in Europa im Wege einer unauff\u00e4lligen Salamitaktik verfolgt hatte, geht er jetzt im Falle Ungarns zum Generalangriff \u00fcber.<\/em><br \/>\n.<br \/>\nDas Recht der Europ\u00e4ischen Union besteht erstens aus dem sogenannten Prim\u00e4rrecht. Dies sind die v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge, durch die die EU \u00fcberhaupt erst ins Leben kommt, also der EU-Vertrag (EUV) und der Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der EU (AEUV), die man zusammenfassend als den Vertrag von Lissabon bezeichnet, erg\u00e4nzt um die EU-Grundrechtecharta. Zweitens kommt das Sekund\u00e4rrecht hinzu, also diejenigen Rechtsnormen, die die EU selbst erlassen hat. Die EU ist \u2013 auch wenn sie dies ungern h\u00f6rt, will sie doch eigentlich eine v\u00f6lkerrechtliche Gemeinschaft sui generis und neuer Art sein \u2013 erstens eine internationale Organisation, nicht blo\u00df ein Staatenbund. Internationale Organisationen (die gr\u00f6\u00dfte und \u00fcbergreifende sind die Vereinten Nationen) haben im Gegensatz zu blo\u00dfen Staatenb\u00fcnden nicht nur die Aufgabe, die Zusammenarbeit von Staaten irgendwie zu institutionalisieren, sondern dienen speziell der Produktion von neuen, \u00fcberstaatlich geltenden Rechtsregeln. Die EU ist aber nicht nur eine internationale, sondern vor allem eine supranationale Organisation. Das hei\u00dft, ihre rechtlichen Regeln, ihre Gesetze (die \u00bbVerordnungen\u00ab hei\u00dfen), Beschl\u00fcsse und nat\u00fcrlich die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) oder des Gerichts erster Instanz (EuG) binden die betroffenen B\u00fcrger unmittelbar, ohne da\u00df es auf einen mitgliedstaatlichen Umsetzungsakt oder Anwendungsbefehl ankommen w\u00fcrde. Sie durchbrechen den \u00bbSouver\u00e4nit\u00e4tspanzer\u00ab der Nationalstaaten.<br \/>\nDas Recht der Europ\u00e4ischen Union genie\u00dft \u2013 insgesamt \u2013 Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht, nach dem Anspruch des EuGH auch unterschiedslos vor dem nationalen Verfassungsrecht. Aber wo steht das geschrieben? Antwort: Nirgendwo. Im seinerzeitigen Vertrag \u00fcber eine Verfassung f\u00fcr Europa (2004) wollte man diesen Grundsatz auch positivrechtlich kodifizieren (Art. I\u20116), aber dieser scheiterte ja an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. An seine Stelle trat 2008 der Vertrag von Lissabon, der wesentlich \u00e4hnliche Inhalte hatte, jedoch s\u00e4mtliche Verfassungssymbolik, also nicht nur Fahne und Hymne, sondern auch die positivrechtliche Anordnung des Vorgehens des Unionsrechts weglie\u00df.<br \/>\nAber warum geht das Unionsrecht dennoch vor? Es handelt sich dabei um eine Erfindung des EuGH, zudem eine Erfindung in eigener Sache.<br \/>\n&#8230;<br \/>\n&#8230; Alles vom 1.10.2024 von Ulrich Vosgerau bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/cato-magazin.de\/ein-gericht-bricht-das-recht\/\">https:\/\/cato-magazin.de\/ein-gericht-bricht-das-recht\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<em>Ulrich Vosgerau<\/em><br \/>\n<em>promovierter und habilitierter Rechtswissenschaftler, lehrte als Hochschullehrer an mehreren Universit\u00e4ten Staats- und Verwaltungsrecht. Heute Rechtsanwalt und Autor in Berlin. 2018 erschien sein Buch Die Herrschaft des Unrechts \u00fcber die Rolle von Staat und Medien in der Asylkrise.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Das Ende der Verfassungssouver\u00e4nit\u00e4t<\/strong><br \/>\nEin Passus im Urteil des Gerichtshofs der EU gegen Ungarn hat weitreichende Folgen f\u00fcr alle Mitgliedsl\u00e4nder der EU<br \/>\nAm 13. Juni verh\u00e4ngte der Gerichtshof der EU die schwerste jemals verf\u00fcgte Geldstrafe gegen ein EU-Mitgliedsland, gemessen an dessen Wirtschaftskraft. Ungarn wurde verurteilt, 200 Millionen Euro als Pauschalsumme und zus\u00e4tzlich eine Million Euro t\u00e4glich zu zahlen, bis es ein Urteil des Gerichtshofs der EU aus dem Jahr 2020 voll implementiert.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nWarum ist die Strafe so hoch f\u00fcr ein verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig so kleines Vergehen? Bei genauer Lekt\u00fcre des Urteils geht es wahrscheinlich gar nicht um das ungarische Asylverfahren, sondern es ist ein drastischer Schachzug des Gerichtshofs der EU, um sein beanspruchtes Primat gegen\u00fcber den Verfassungsgerichten der Mitgliedsl\u00e4nder ein f\u00fcr allemal durchzusetzen.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nAm 13. Juni verh\u00e4ngte der Gerichtshof der EU die schwerste jemals verf\u00fcgte Geldstrafe gegen ein EU-Mitgliedsland, gemessen an dessen Wirtschaftskraft. Ungarn wurde verurteilt, 200 Millionen Euro als Pauschalsumme und zus\u00e4tzlich eine Million Euro t\u00e4glich zu zahlen, bis es ein Urteil des Gerichtshofs der EU aus dem Jahr 2020 voll implementiert. Der Kl\u00e4ger, die EU Kommission, hatte deutlich weniger verlangt: eine Million Euro und dazu t\u00e4glich 16.400 Euro. Das Gericht verh\u00e4ngte also eine Strafe, die bez\u00fcglich der Pauschalsumme 200 mal h\u00f6her liegt, und bei der zus\u00e4tzlichen t\u00e4glichen Summe 60 mal h\u00f6her als von der Kommission vorgeschlagen.<br \/>\n\u201eVoll implementiert\u201d deswegen, weil Ungarn zwar das Urteil aus dem Jahr 2020 sofort und weitgehend umsetzte (die damals kritisierten Transitzonen wurden geschlossen, die dazu da waren, Asylsuchende gar nicht auf ungarisches Staatsgebiet zu lassen, bis ihre Asylverfahren abgeschlossen sind), aber Asylsuchende weiterhin nicht auf ungarisches Staatsgebiet einreisen lie\u00df. Asylgesuche konnte \u2013 und kann \u2013 man nur an ungarischen Botschaften stellen. Das war \u00fcbrigens bis zur gro\u00dfen Migrationskrise 2015 ein international ziemlich unumstrittener Standard. Ungarn unterschied sich darin nicht wesentlich von vielen anderen L\u00e4ndern.<br \/>\nWarum ist die Strafe so hoch f\u00fcr ein verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig so kleines Vergehen? Bei genauer Lekt\u00fcre des Urteils geht es wahrscheinlich gar nicht um das ungarische Asylverfahren, sondern es ist ein drastischer Schachzug des Gerichtshofs der EU, um sein beanspruchtes Primat gegen\u00fcber den Verfassungsgerichten der Mitgliedsl\u00e4nder ein f\u00fcr allemal durchzusetzen. Punkt 121 und 122 des Urteils werfen Ungarn ausdr\u00fccklich vor, in der Frage des Asylrechts \u00fcberhaupt sein eigenes Verfassungsgericht um seine Meinung gefragt zu haben.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nTatsache ist, dass der Vorrang europ\u00e4ischen Rechts vor nationalem Verfassungsrecht nie vereinbart wurde. Ein Versuch wurde unternommen, scheiterte aber. Der Entwurf einer \u201eEurop\u00e4ischen Verfassung\u201c 2004 enthielt die Bestimmung, dass europ\u00e4isches Recht Vorrang habe vor nationalen Verfassungen. Der Entwurf scheiterte aber an Volksbefragungen in Frankreich und den Niederlanden.<br \/>\nIm zweiten Anlauf wurde 2009 der inhaltlich sehr \u00e4hnliche Vertrag von Lissabon verabschiedet. Der wichtigste Punkt, in dem er von der gescheiterten \u201eEurop\u00e4ischen Verfassung\u201c abwich, war der Verzicht auf eine f\u00f6rmliche Festschreibung des Vorrangs europ\u00e4ischen Rechts vor den nationalen Verfassungen. Das d\u00fcrfte ein Indiz daf\u00fcr sein, wie politisch brisant dieses Thema immer schon war. Nie hat es dar\u00fcber Einvernehmen gegeben. Insbesondere Gro\u00dfbritannien, aber auch das deutsche Verfassungsgericht haben Konfliktpotential darin gesehen. Im Mai 2020 befand das Bundesverfassungsgericht, dass Anleihenk\u00e4ufe der Europ\u00e4ischen Zentralbank \u201ekompetenzwidrig\u201c seien. Ein Urteil des Gerichtshofs der EU, die K\u00e4ufe seien EU-konform, nannte das Gericht in Karlsruhe \u201enicht nachvollziehbar.\u201c Es stellte damit den Vorrang des Gerichtshofs der EU in dieser Sache in Frage.<br \/>\n&#8230; Alles vom 21.6.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/kolumnen\/aus-aller-welt\/das-ende-der-verfassungssouveraenitaet\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/kolumnen\/aus-aller-welt\/das-ende-der-verfassungssouveraenitaet\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hans-J\u00fcrgen Papier zu EU-Verfahren gegen Deutschland<\/strong>:<br \/>\n<strong>EU ist kein Staat und hat keine Allkompetenz<\/strong><br \/>\nDer fr\u00fchere Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-J\u00fcrgen Papier, h\u00e4lt das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland f\u00fcr unberechtigt. Nat\u00fcrlich habe das Bundesverfassungsgericht das Recht, die nationalen Verfassungsgrunds\u00e4tze zu sch\u00fctzen wie das Budgetrecht des Parlamentes. \u201eF\u00fcr mich hat das BVerfG v\u00f6llig zu Recht einen integrationsfesten Kern des deutschen Verfassungsrechts betont, wozu insbesondere das Demokratieprinzip geh\u00f6rt\u201c, analysiert Papier im Gespr\u00e4ch mit der Zeitschrift Tichys Einblick.<br \/>\n\u201eHier ist der deutsche Gesetzgeber, selbst wenn er dies mit qualifizierten Mehrheiten beschlie\u00dfen sollte, daran gehindert, Hoheitsrechte so weit abzugeben, dass etwa das grunds\u00e4tzliche Budgetrecht des vom Volk gew\u00e4hlten Parlaments ausgehebelt wird.\u201c In verschiedenen Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, dass dieses Demokratieprinzip verletzt werde, wenn Deutschland \u201eeiner unlimitierten, un\u00fcberschaubaren und nicht eingegrenzten Haftung ausgesetzt w\u00fcrde\u201c, so Papier. \u201eDiese Haftung f\u00fcr fremde und nicht begrenzte Schulden w\u00fcrde das Budgetrecht des Bundestags in seinen Grundfesten treffen.\u201c<br \/>\n&#8230;.<br \/>\n\u201eDie EU ist eben kein Staat, kein Bundesstaat, sondern nach ihrer eigenen Verfassungsstruktur ein Staatenverbund besonderer Art, ein Verbund rechtsstaatlich und demokratisch verfasster Mitgliedstaaten. Sie hat deshalb keine Allkompetenz. Die EU und ihre Organe k\u00f6nnen sich nicht immer weitere Kompetenzen selbst zubilligen oder im Sinne einer staatlichen Allzust\u00e4ndigkeit selbst einr\u00e4umen. Doch diese Gefahr besteht.\u201c<br \/>\n&#8230; Alles vom 13.11.2021 von Hans-J\u00fcrgen Papier bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/daili-es-sentials\/te-interview-hans-juergen-papier\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/daili-es-sentials\/te-interview-hans-juergen-papier\/<\/a><\/p>\n<p>Einige Kommentare:<br \/>\n<strong>Die EU hat aus demokratischer Sicht schon deshalb keine Kompetenz,<\/strong><br \/>\nda sie nicht demokratisch legitimiert ist. Die, die direkt gew\u00e4hlt werden (und das auch nur nebenbei), n\u00e4mlich die EU-Parlamentarier, haben selbst fast keine Macht und w\u00e4hlen auch nicht die EU-\u201eRegierung\u201c, also die EU-Kommission, die weitgehende Machtbefugnisse ohne Beteiligung des Parlaments hat. Die EU-Kommission wird auch nicht von den W\u00e4hlern der Mitgliedsstaaten gew\u00e4hlt, sondern unter deren Regierungen ausgekl\u00fcngelt, wie zuletzt die Wahl von UvdL gezeigt hat.<br \/>\nDie EU ist somit ein reines Elitenprojekt der Globalisten, was sich nicht nur in ihren Zielen (= Vereinigte Staaten von Europa) \u00e4u\u00dfert, sondern auch in der v\u00f6lligen Missachtung des vertraglich vereinbarten Subsidiarit\u00e4tsprinzips zur Erreichung dieses Ziels.<br \/>\n13.11.2021,StB<\/p>\n<p><strong>Die EU ist nur ein Vertragskonstrukt, keine Verfassung,<\/strong><br \/>\nsie steht daher nicht \u00fcber den demokratisch verfassten und legitimierten EU-Nationalstaaten.<br \/>\nDass der EuGH und auch die EU-Kommission \u00fcber die EU-Vertr\u00e4ge hinaus, Teile von nationalen Verfassungen f\u00fcr obsolet erkl\u00e4rt, \u00e4hnelt einem Staatsstreich in den betroffenen EU-Nationalstaaten.<br \/>\nWehret den Anf\u00e4ngen, damit die Demokratien in den EU-Nationalstaaten erhalten bleiben. Der kostspieligen und zum gro\u00dfen Teil \u00fcberfl\u00fcssigen EU-B\u00fcrokratie sollten die Finanzmittel massiv gek\u00fcrzt werden.<br \/>\n13.11.2021, Vol<\/p>\n<p><strong>Den wirklich hochgebildeten Herren Papier, Di Fabio, Vosskuhle &#8230;.<\/strong><br \/>\nIch wollte es nie glauben, weil ich selbst lange damit befasst war, aber es stimmt: Die Juristerei im Staatsrecht war und ist die Hure der Macht. Den wirklich hochgebildeten Herren Papier, Di Fabio, Vosskuhle und den anderen f\u00e4llt immer erst nach ihrer Inthronisierung und Pensionierung ein, da\u00df irgend etwas falsch l\u00e4uft. Die jetzigen Minderleister und vor allem Innerinnen in Karlsruhe sind auch die Folge ihres Versagens. Sie h\u00e4tten die M\u00f6glichkeit gehabt mit ihrer Rechtsprechung zu verhindern, da\u00df das BVerfG mit juristischen Witzfiguren besetzt wurde und wird.<br \/>\n13.11.2021, Win<\/p>\n<p><strong>Die EU pfeift dabei offenbar auf Gewaltenteilung<\/strong><br \/>\nEs ist schon abenteuerlich. Die EU s\u00e4gt an dem Ast auf dem sie so behaglich sitzt und beisst die Hand, die sie f\u00fcttert. Da \u00fcberziehen EU Institutionen Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren, weil ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichts nicht nach dem Geschmack von Kommission und EuGH ausgefallen ist. Die EU pfeift dabei offenbar auf Gewaltenteilung und die Unabh\u00e4ngigkeit deutscher Gerichte. Soll die deutsche Regierung im Falle einer Verurteilung durch den allm\u00e4chtigen EuGH etwa pflichtschuldigst das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts aufheben? W\u00e4re dann die BRD nicht mit Polen gleichzusetzen, das die EU wegen \u00e4hnlicher Fragen mit furor verfolgt? Ultra Vires allerorten.<br \/>\n13.11.2021, M.W.<\/p>\n<p><strong>\u201eEU ist kein Staat\u201c: Sehr richtig.<\/strong><br \/>\nDie zentralistischen Linken tun zwar st\u00e4ndig so, als g\u00e4be es dort Staatsorgane und als w\u00e4ren diese eine Ebene oberhalb der der \u201eEU\u201c-Vertragsstaaten rechtlich in der Rechtshierarchieebene angeordnet, aber das stimmt nicht. Es gibt dort nur einige hochdubiose Organisationen, die verlogen so tun, als w\u00e4ren sie Staatsorgane, z.B. Gerichte. Aber das stimmt nicht, das sind eigentlich nur so eine Art Schauspielervereine, nur dazu geschaffen, die B\u00fcrger zu t\u00e4uschen und ihnen eine immer h\u00f6here Dosis an Zentralismus und Linksextremismus aufzupressen. Unter t\u00e4tiger, hochverr\u00e4terischer Mithilfe der nationalen Parlamente und Regierungen.<br \/>\nZur rechtlichen Einordnung siehe:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist\/<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/eu-warum-es-keine-legitimierte-eu-gesetzgebung-gibt\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/eu-warum-es-keine-legitimierte-eu-gesetzgebung-gibt\/<\/a><br \/>\n13.11.2021, bha<\/p>\n<p><strong>Das BVG ist heute Teil der Exekutive<\/strong><br \/>\nHerr Papier sagt hier nichts neues. Was er hier sagt ist zweifellos richtig. Das Problem ist nur, da\u00df unter Merkel die Gewaltenteilung gezielt unterminiert wurde. Kein einziger der aktuellen Verfassungsrichter ist noch tats\u00e4chlich spezialisierter Verfassungsrechtler. Parteipolitiker mit Staatsexamen wurden installiert, der Vorsitzende ist gar ein Wirtschaftsanwalt ohne jede Richtererfahrung!<br \/>\nDas BVG ist heute Teil der Exekutive, Merkel und Konsorten haben sich die letzte Instanz, die ihre Verfassungsbr\u00fcche h\u00e4tten stoppen k\u00f6nnen, untertan gemacht. FDGO war gestern, heute kann ungest\u00f6rt durchregiert werden.<br \/>\n13.11.2021, Tei<\/p>\n<p><strong>Das GG interessiert weder hier, noch beim Klima oder bei Corona<\/strong><br \/>\nDas ist richtig. Herr Papier wird aber wissen, dass die Lage faktisch eine andere ist, zumindest bezogen auf Deutschland, die hiesigen Machthaber es anders sehen und vor allem, dass die Machthaber auf beiden Seiten exakt dieses Imperium errichten wollen. Dazu gehoert natuerlich auch der Druck und die Erpressung von Regimen, die sich dem all umfassenden Zugriff und der Unterwerfung verweigern. Die eigentliche Frage ist, wie so oft, keine rechtliche, zumal seit vielen Jahren sich niemand mehr an das Recht haelt, allen voran Frau Merkel, sondern eine politfaktische, so wie Merkel uebrigens gerne selbst vorgeht. \u201eMan\u201c schafft Fakten, mit den Mitteln der T\u00e4uschung, Drohung und Belohnung. Und \u201eman\u201c will alles Nationale beseitigen, jedenfalls in Br\u00fcssel und hierzulande. Das GG interessiert weder hier, noch beim Klima oder bei Corona. Insoweit sind die rechtlichen Einlassungen aller Ehren wert und zutreffend, sie aendern aber nichts, solange einige Machthaber, auch auf Gehei\u00df des Kapitals, ihre Ziele weiter verfolgen, zu denen die\u201c neue Welt \u201eund die\u201c neue Weltordnung\u201c gehoeren.<br \/>\nDas BVerfG unter dem Helfer dieser Aktivisten wird sich diesen Zielen nicht widersetzen, im Gegenteil, wobei schon die vorherige Besetzung gelinde gesagt sehr zurueckhaltend war, wenn es um das Verhaeltnis \u201enationales Recht\u201c oder nationale Hoheitsrechte\u201c gegenueber dem Zugriff des EU \u2013 Regimes ging, wissend, wo Merkel, die Fahnenwegwerferin und Hymnenzitterin, und ihre linksgruenen J\u00fcnger stehen. Das Problem ist nicht juristisch zu loesen, sondern nur politfaktisch. Die einzige Partei dazu ist bekannt. Wenn man es nicht ueber Wahlen loest, siehe 26.9., bliebe nur noch der ohne Zweifel so gemeinte unpolitische Weg des Art 20 IV GG, denn nichts anderes als die Aufgabe der Nation und damit auch dessen, was damit verbunden ist, die FDGO, laeuft hierzulande. Aber nun wird es doch wieder unangenehm und das wollen\u201c wir \u201eja nicht.<br \/>\n13.11.2021, R.E.<br \/>\nEnde Kommentare<\/p>\n<p>.<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>Vorrang des EU-Rechts \u2013 nicht in allen Bereichen<\/strong><br \/>\n<em>Verfassungsstreit zwischen Br\u00fcssel und Polen: Die EU-Kommission bangt um die Integrit\u00e4t des EU-Rechts und erh\u00f6ht den Druck<\/em><br \/>\n<em>von Curd-Torsten Weick<\/em><\/p>\n<p>EU-Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen geht in die Offensive: \u201eIch bin zutiefst besorgt \u00fcber das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs. Ich habe die Dienststellen der Kommission angewiesen, es gr\u00fcndlich und z\u00fcgig zu analysieren. Auf dieser Grundlage werden wir \u00fcber die n\u00e4chsten Schritte entscheiden\u201c, erkl\u00e4rte sie am vergangenen Freitag. Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Dies halte \u201eunsere Union\u201c zusammen und mache sie stark. \u201eS\u00e4mtliche Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs sind f\u00fcr alle Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, einschlie\u00dflich der nationalen Gerichte, bindend\u201c, betonte die 63j\u00e4hrige entschlossen. Das EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht, einschlie\u00dflich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Die Kommission werde nicht z\u00f6gern, von ihren Befugnissen gem\u00e4\u00df den Vertr\u00e4gen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrit\u00e4t des Unionsrechts zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Zuvor hatte Polens Verfassungsgericht verk\u00fcndet, da\u00df europ\u00e4ische Regelungen, soweit EU-Organe au\u00dferhalb der von Polen \u00fcbertragenen Kompetenzen handeln, unvereinbar mit der polnischen Verfassung seien. Ebenfalls verfassungswidrig seien europ\u00e4ische Bestimmungen, die die nationalen Gerichte erm\u00e4chtigten, Verfassungsbestimmungen zu mi\u00dfachten oder auf der Grundlage aufgehobener Normen zu entscheiden, sowie Bestimmungen des EU-Vertrags, die die nationalen Gerichte erm\u00e4chtigen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ernennung eines Richters durch den Pr\u00e4sidenten und Entschlie\u00dfungen des Nationalen Justizrats \u00fcber die Ernennung von Richtern zu kontrollieren.<\/p>\n<p>In seiner Urteilsbegr\u00fcndung kritisierte Richter Bart\u0142omiej Socha\u0144ski vor allem den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH). Wenn dieser nicht aufh\u00f6re, Urteile des polnischen Verfassungsgerichts sowie den Status seiner Richter in Frage zu stellen, schlie\u00dfe das Gericht nicht aus, die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) zu pr\u00fcfen, einschlie\u00dflich ihrer Streichung aus der polnischen Rechtsordnung.<\/p>\n<p>\u201eDas Urteil ist nicht der Beginn des Streits mit der EU, sondern seine n\u00e4chste Etappe und qualitativ nichts wirklich Neues, schlie\u00dflich laufen die Gespr\u00e4che schon seit sechs Jahren\u201c, beschwichtigte dagegen der stellvertretende Leiter des Au\u00dfenministeriums Pawe\u0142 Jab\u0142o\u0144ski.<\/p>\n<p>\u201eDas Urteil des Verfassungsgerichts der Republik Polen hat die Hierarchie der in Polen und in der EU verbindlichen Rechtsquellen bekr\u00e4ftigt. Der erste Platz in dieser Hierarchie ist immer den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten vorbehalten. Die EU-Vertr\u00e4ge haben als v\u00f6lkerrechtliche Akte Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht mit Gesetzesrang, aber sie k\u00f6nnen nicht vor den Verfassungen stehen\u201c, gab daraufhin das polnische Au\u00dfenministerium in einer Note zu verstehen.<\/p>\n<p>Dieser Grundsatz werde von der Rechtsprechung der \u201eGerichte und Verfassungsgerichte vieler EU-Mitgliedstaaten\u201c nicht in Frage gestellt. Diese h\u00e4tten wiederholt entschieden, da\u00df bestimmte Handlungen der EU-Organe, insbesondere des EuGH, als \u00dcberschreitung der diesen Organen durch die Vertr\u00e4ge zugewiesenen Befugnisse zu werten seien, f\u00fcgte das Au\u00dfenministerium hinzu und verwies auf Urteile in Frankreich, D\u00e4nemark, Italien, Spanien und des deutschen Bundesverfassungsgerichts.<\/p>\n<p>Auch das polnische Verfassungsgericht habe in der Vergangenheit \u00e4hnliche Urteile gef\u00e4llt, obwohl es sich aus Richtern zusammensetzt, die vom polnischen Parlament in allen politischen Konstellationen seit dem EU-Beitritt Polens gew\u00e4hlt wurden. Bereits im Jahr 2005 habe der Verfassungsgerichtshof unter dem Vorsitz von Richter Marek Safjan den Grundsatz aufgestellt, da\u00df \u201edie Verfassung das oberste Recht der Republik Polen in bezug auf alle internationalen Abkommen ist, die f\u00fcr sie bindend sind, einschlie\u00dflich der Abkommen \u00fcber die \u00dcbertragung von Zust\u00e4ndigkeiten in bestimmten Angelegenheiten.<\/p>\n<p>Das aktuelle Urteil habe diese seit langem bestehende Rechtsprechung lediglich best\u00e4tigt. Der Verfassungsgerichtshof habe die Bestimmungen des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union als solche nicht in Frage gestellt, so Warschau. Er habe nur darauf hingewiesen, da\u00df die Br\u00fcsseler Auslegung der Bestimmungen, die zu einem faktischen Vorrang der Normen des internationalen Rechts vor dem nationalen Recht von Verfassungsrang f\u00fchre, mit der in der polnischen Verfassung festgelegten Hierarchie der Rechtsquellen unvereinbar seien. Die Auslegung des EU-Rechts, die sich aus der j\u00fcngsten Rechtsprechung des EuGH \u2013 erst Anfang Oktober hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof Polen wegen Versto\u00dfes gegen den Grundsatz der Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz verurteilt \u2013 ergebe und vom Verfassungsgerichtshof beanstandet werde, werde dazu f\u00fchren, da\u00df die \u201epolnischen Richter gezwungen w\u00e4ren, die Bestimmungen der polnischen Verfassung zu mi\u00dfachten\u201c, so das Au\u00dfenministerium. Die Republik Polen respektiere das verbindliche internationale Recht gem\u00e4\u00df Art. 9 der Verfassung. Alle Verpflichtungen, die sich aus dem prim\u00e4ren und sekund\u00e4ren Recht der Europ\u00e4ischen Union ergeben, blieben in Kraft und werden daher von Polen weiterhin in vollem Umfang respektiert.<\/p>\n<p>Ungarns Ministerpr\u00e4sident Viktor Orb\u00e1n begr\u00fc\u00dfte die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts und forderte gleichzeitig die Institutionen der EU auf, die Souver\u00e4nit\u00e4t der Mitgliedstaaten zu respektieren. Die Entscheidung sei durch die \u201eschlechte Praxis der Institutionen der Europ\u00e4ischen Union ausgel\u00f6st worden, die das Prinzip der Delegation von Befugnissen nicht beachteten und versuchten, den Mitgliedstaaten ohne \u00c4nderung der Vertr\u00e4ge Befugnisse zu entziehen, die der Europ\u00e4ischen Union nie \u00fcbertragen worden seien.<\/p>\n<p>Der Vorrang des EU-Rechts k\u00f6nne nur f\u00fcr Bereiche gelten, in denen Br\u00fcssel zust\u00e4ndig sei, und der Rahmen daf\u00fcr ist in den Vertr\u00e4gen der Europ\u00e4ischen Union festgelegt, hei\u00dft es in dem Dokument der ungarischen Regierung. In ihm wird betont, da\u00df die EU-Institutionen verpflichtet seien, die \u201enationalen Identit\u00e4ten der Mitgliedstaaten zu respektieren, die einen untrennbaren Teil unserer grundlegenden politischen und verfassungsrechtlichen Systeme bilden\u201c. Neben den EU-Institutionen seien auch die f\u00fcr die Anwendung und Umsetzung von Gesetzen in den Mitgliedstaaten zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden, insbesondere Verfassungsgerichte und Gerichte, berechtigt, den Umfang und die Grenzen der EU-Befugnisse zu untersuchen, hei\u00dft es in der von Orb\u00e1n unterzeichneten Resolution.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund schauen Br\u00fcssel, Warschau und Budapest in Richtung Luxemburg. Dort soll der EuGH \u00fcber den Anfang des Jahres per Mehrheitsentscheidung der EU-Mitgliedstaaten genehmigten EU-Rechtsstaatsmechanismus zur Wahrung der in der EU \u201egeltenden Werte\u201c entscheiden. Verst\u00f6\u00dfe gegen diese sollen nun auch mit K\u00fcrzung oder Streichung von EU-Geldern geahndet werden k\u00f6nnen. Polen und Ungarn hatten dagegen geklagt. Br\u00fcssel will mit der Umsetzung das Ergebnis abwarten \u2013 laut dpa ein \u201eZugest\u00e4ndnis\u201c, das die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht habe, eine Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben<\/p>\n<p>&#8230; Alles vom 15.10.2021 bitte lesen in der JF 42\/21, Seite 8<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><strong>Soros und der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte<\/strong><br \/>\nWor\u00fcber die Mainstream Medien schweigen: Eine detaillierte Studie beweist, wie die Open Society Stiftungen von <a title=\"One-World\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/globalisierung\/one-world\/\">George Soros<\/a> die Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr <a title=\"Menschenrechte\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/aufklaerung\/menschenrechte\/\">Menschenrechte<\/a> (EGMR) beeinflusst. Ein Gastbeitrag von Collin McMahon<\/p>\n<p>6 Monate lang hat die Stra\u00dfburger NGO<a title=\"EU-Gewaltenteilung und Soros\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/eu-gewaltenteilung-und-soros\/\"> \u201cEuropean Center for Law and Justice\u201d (ECLJ)<\/a> die Geschichte des EGMR untersucht und im Februar ihren explosiven Enth\u00fcllungsbericht ver\u00f6ffentlicht. W\u00e4hrend der Bericht in Europa und bis nach Russland und USA f\u00fcr Aufsehen sorgt, schweigen die deutschen Medien, die oft eng mit Soros-Medienlobbyisten wie Correctiv, Neue deutsche Medienmacher, Netzwerk Recherche und Amadeu Antonio Stiftung zusammenarbeiten, dazu.<br \/>\nDer Bericht nennt sieben NGOs, die sowohl als Lobbyisten am Gerichtshof auftreten, wie Richter entsenden, die \u00fcber diese F\u00e4lle der NGOs dann zu urteilen haben. Im Endeffekt reichen Soros-NGOs Klagen und Stellungnahmen am Gericht ein, die dann wiederum von Soros-Richtern entschieden werden und unsere Europa- und Asylpolitik ma\u00dfgeblich mitbestimmen.<br \/>\n<em><strong>Von 100 Richtern, die seit 2009 am EGMR sitzen, haben 22 zuvor teils in leitenden Positionen bei diesen sieben NGOs gearbeitet<\/strong><\/em>, so der Bericht. Diese NGOs sind A.I.R.E. Center (Advice on Individual Rights in Europe), Amnesty International, die International Commission of Jurists (ICJ), das Helsinki Committees and Foundations Network, Human Rights Watch (HRW), Interights (International Center for the Judicial Protection of Human Rights), und die Open Society Foundation (OSF) und deren diverse Ableger, v.a. die Open Society Justice Initiative (OSJI).<\/p>\n<p>\u201cDas Open Society Netzwerk entsendet auffallend viele Richter in dieses Gremium, und finanziert die anderen sechs NGOs, die in diesem Bericht erw\u00e4hnt werden. Der gro\u00dfe Einfluss, den Open Society und dessen Ableger aus\u00fcben, ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Noch schwerer wiegt die Tatsache, dass 18 dieser 22 Richter \u00fcber F\u00e4lle entschieden haben, die von ihren ehemaligen NGOs eingereicht oder unterst\u00fctzt wurden\u201c, so der Bericht.<br \/>\nDer Bericht identifiziert 88 problematische F\u00e4lle in den vergangenen 10 Jahren: \u201cIn nur 12 F\u00e4llen haben Richter aufgrund von Interessenskonflikten mit einer beteiligten NGO F\u00e4lle abgegeben.\u201d ECLJ nannte dessen Sch\u00e4tzung von derartigen Interessenskonflikten \u201ekonservativ\u201c, da die anderen finanziellen Verflechtungen von Open Society nicht ber\u00fccksichtigt wurden..<\/p>\n<p>\u201cDies ist eine sehr ernste Situation, die die Unabh\u00e4ngigkeit des EGMR und die Neutralit\u00e4t seiner Richter stark in Frage stellt. Diese Konflikte m\u00fcssen unverz\u00fcglich ausger\u00e4umt werden,\u201c so der Bericht. Zur Behebung der Interessenkonflikte schlug der Bericht u.a. eine gr\u00f6\u00dfere Betonung der Unabh\u00e4ngigkeit der ernannten Richter, die Vermeidung der Ernennung von Aktivisten und Lobbyisten, die Verst\u00e4rkte Transparenz \u00fcber die Interessenlagen und Verbindungen der Kandidaten und die Etablierung von Regeln zur Entlassung und Entbindung vorbelasteter Richter.<\/p>\n<p>2012 war der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte f\u00fcr die wegweisende Entscheidung \u201cHirsi Jamaa et al. gegen Italien\u201d verantwortlich, wonach es Europ\u00e4ischen L\u00e4nder unter Strafe untersagt wurde sogenannten \u201ePushbacks\u201d von illegalen Migranten vorzunehmen, d.h. verpflichtet wurden alle Migranten aufzunehmen oder empfindlichen Geldstrafen ausgesetzte zu sein. Der Fall wurde von einem ganzen Netzwerk an Soros-finanzierten NGOs und Anw\u00e4lten vorbereitet und eingereicht, die irgendwie die Ressourcen hatten, 22 abgeweisene Somalier und Eritreer in Lagern in Libyen ausfindig zu machen und deren Fall nach Stra\u00dfburg zu bringen.<\/p>\n<p>Das European Center for Law and Justice (ECLJ) wurde 1998 vom konservativen US-Aktivisten Jay Sekulow in Stra\u00dfburg gegr\u00fcndet, um f\u00fcr eine neutrale und unabh\u00e4ngige Rechtsprechung zu k\u00e4mpfen. \u201eUnser Bericht hat in vielen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern f\u00fcr sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt\u201c, sagte uns der Leiter Gregor Puppnick. \u201eIn Deutschland hat seltsamerweise au\u00dfer EpochTimes, Zuerst! und CATO Magazin noch niemand dazu berichtet.\u201c:<br \/>\n&#8230; Alles vom 24.5.2020 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/philosophia-perennis.com\/2020\/05\/24\/soros-und-der-europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte\/\">https:\/\/philosophia-perennis.com\/2020\/05\/24\/soros-und-der-europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Murswiek: Erosion der Demokratie &#8211; EU-Recht contra Grundgesetz<\/strong><br \/>\n<em>Der EU-Ausbau untergr\u00e4bt unser Grundgesetz und die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, warnt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek \u2013 Europa braucht daf\u00fcr eine L\u00f6sung<\/em><br \/>\n<em>Interview mit Moritz Schwarz<br \/>\n<\/em>\u00a0.<br \/>\nHerr Professor Murswiek, ist unser Grundgesetz im 70. Jahr seines Bestehens bedroht?<br \/>\nDietrich Murswiek: Es hat sich als eine stabile Verfassung erwiesen, und das wird sich in n\u00e4chster Zeit nicht \u00e4ndern. Doch gibt es Erosionserscheinungen der Demokratie, die sich verfassungsrechtlich kaum auffangen lassen \u2013 etwa die Gleichgerichtetheit der meinungsf\u00fchrenden Medien bei manchen Themen oder die st\u00e4ndigen Versuche, die \u00f6ffentliche Meinungsbildung durch Tabuisierung legitimer Auffassungen zu steuern.<br \/>\nKommt die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr das Grundgesetz nicht von der EU, wo man die \u00c4ra der Nationalstaaten \u201e\u00fcberwinden\u201c will?<br \/>\nMurswiek: Die Zentralisten in Br\u00fcssel versuchen, immer mehr Macht anzuh\u00e4ufen \u2013 zu Lasten der Mitgliedstaaten. Aber das Ziel, die Nationalstaaten und ihre Verfassungen in einem europ\u00e4ischen Bundesstaat aufgehen zu lassen, wird doch nur von deutschen Politikern in der SPD und bei den Gr\u00fcnen vertreten.<br \/>\n.<br \/>\nIst das Grundgesetz bez\u00fcglich dieses Ziels eher eine Hilfe oder ein Hindernis?<br \/>\nMurswiek: In dem von Peter Gauweiler und mir zusammen mit anderen Kl\u00e4gern 2009 erstrittenen Lissabon-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, da\u00df die Eingliederung Deutschlands in einen EU-Bundesstaat mit dem Grundgesetz unvereinbar w\u00e4re.<br \/>\n\u00dcber ein neues EU-Parlament wird \u00fcbern\u00e4chsten Sonntag entschieden. Wie relevant ist diese Wahl tats\u00e4chlich?<br \/>\nMurswiek: Die EU-Gesetzgebung ist inzwischen mindestens so wichtig wie die nationale. Im wesentlichen gleichberechtigt mit dem Rat beschlie\u00dft das Parlament die EU-Gesetze, die sogenannten Richtlinien und Verordnungen.<br \/>\nDann ist also das so lange beklagte Demokratiedefizit der EU inzwischen behoben?<br \/>\nMurswiek: Nein, denn das Europaparlament ist kein wirklich demokratisches Parlament. <strong><em>Es hat \u2013 wie der Rat \u2013 kein Initiativrecht, darf also keine Gesetzesvorschl\u00e4ge einbringen.<\/em> <\/strong>Das Monopol der Gesetzesinitiative liegt bei der \u2013 demokratisch nicht hinreichend legitimierten \u2013 Kommission. Zudem: Demokratie beruht auf der Gleichheit der B\u00fcrger und ist strikt privilegienfeindlich.<br \/>\n<strong><em>Ein System wie bei der Europawahl,<br \/>\nwo die Stimmen mancher B\u00fcrger ein Mehrfaches an politischem Gewicht haben,<br \/>\nist undemokratisch. Etwa bewirkt ein W\u00e4hler in Luxemburg mit seiner Stimme<br \/>\nfast 15mal soviel wie ein W\u00e4hler in Deutschland (&#8222;One man, one vote&#8220; gilt nicht).<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Was folgt daraus?<br \/>\nMurswiek: Demokratie bedeutet Selbstbestimmung des Volkes, zu dem jeder B\u00fcrger als gleichberechtigter Teil geh\u00f6rt. Da wir heute weitgehend nicht von Berlin, sondern von Br\u00fcssel regiert werden, sind wir durch Demokratiedefizite in der EU in unseren demokratischen Beteiligungsrechten direkt betroffen. Die EU kann uns Gesetze aufdr\u00fccken, die nicht durch das deutsche Volk legitimiert sind, von dem laut Grundgesetz alle Staatsgewalt ausgehen mu\u00df, und die auch auf EU-Ebene nicht demokratisch legitimiert sind.<br \/>\n.<br \/>\nUnd das, obwohl der Rat der EU \u2013 der ja aus Regierungsvertretern der EU-Staaten besteht \u2013 und das EU-Parlament zugestimmt haben. Wie kann das sein?<br \/>\nMurswiek: Die im Rat vertretenen Regierungsmitglieder sind indirekt durch die V\u00f6lker der Mitgliedstaaten demokratisch legitimiert. Aber w\u00e4hrend fr\u00fcher im Rat das Einstimmigkeitsprinzip galt, wird dort heute mit (qualifizierter) Mehrheit entschieden. Damit aber ist die Legitimationskette zu jenen V\u00f6lkern und ihren W\u00e4hlern unterbrochen, deren Regierungsvertreter im Rat \u00fcberstimmt worden sind. Weil die \u00fcberstimmten V\u00f6lker nun eine Entscheidung mittragen m\u00fcssen, die sie eigentlich ja abgelehnt haben. Und das Europaparlament kann aus dem schon erw\u00e4hnten Grunde diese fehlende Legitimit\u00e4t nicht ersetzen.<\/p>\n<p>Aber Mehrheit ist Mehrheit \u2013 das ist demokratisch.<br \/>\nMurswiek: Aber Mehrheit von welcher Gesamtheit? In der Demokratie entscheidet die Mehrheit des Volkes oder seiner Repr\u00e4sentanten. Im Rat der EU geht die \u00f6ffentliche Gewalt nicht von einem europ\u00e4ischen Unionsvolk aus, sondern von den \u2013 durch ihre Regierungsvertreter repr\u00e4sentierten \u2013 V\u00f6lkern der Mitgliedstaaten. Auf diese kommt es an; sie sind die Legitimationssubjekte. Wird ein Volk von einer Mehrheit anderer V\u00f6lker \u00fcberstimmt, ist das nicht demokratische Selbstbestimmung, sondern Fremdbestimmung.<\/p>\n<p>Ein weiteres Demokratieproblem sehen Sie in den \u201eSperrklinkeneffekten\u201c. Was meinen Sie damit?<br \/>\nMurswiek: Zur Demokratie geh\u00f6rt die grunds\u00e4tzliche Reversibilit\u00e4t beschlossener Gesetze: F\u00fchrt eine Wahl zu einer neuen Mehrheit, mu\u00df der Gesetzgeber die M\u00f6glichkeit haben, das von der abgew\u00e4hlten Mehrheit beschlossene Gesetz aufzuheben oder abzu\u00e4ndern. <strong><em>Diese \u201enegative Gesetzgebung\u201c mu\u00df in derselben Weise demokratisch legitimiert sein wie die \u00fcbliche \u201epositive Gesetzgebung\u201c.<\/em><\/strong> In der EU stehen dem aber diverse Vetopositionen und vor allem das Initiativmonopol der EU-Kommission entgegen.<\/p>\n<p>Sie meinen, weil nur diese Gesetzesvorschl\u00e4ge einbringen darf?<br \/>\nMurswiek: Ja. Die Aufhebung oder \u00c4nderung eines EU-Gesetzes ist nur m\u00f6glich, wenn die Kommission einen entsprechenden Vorschlag einbringt. Auch wenn Parlament und Rat sich einig sind, eine Richtlinie oder Verordnung aufzuheben, k\u00f6nnen sie dies nicht, wenn die Kommission nicht mitmacht. Sie ist die H\u00fcterin der Sperrklinke: <strong><em>Was dazu f\u00fchrt, da\u00df sich die Kurbel der EU-Gesetzgebung immer nur in eine Richtung drehen l\u00e4\u00dft \u2013 in Richtung auf immer mehr Zentralismus.<\/em><\/strong> Was einmal vom EU-Gesetzgeber als Rechtsakt beschlossen ist, bleibt EU-Recht, selbst wenn Wahlen zu anderen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnissen f\u00fchren. Ausnahme: Ist die Kommission bereit, die Sperrklinke zu l\u00f6sen, kann die Kurbel ein wenig zur\u00fcckgedreht werden.<\/p>\n<p>Was folgt daraus: die EU verlassen, reformieren oder einfach weiter zusehen, wie die Demokratie demontiert wird?<br \/>\nMurswiek: Es gibt mehrere L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten. Die einfachste und wirkungsvollste w\u00e4re, alle EU-Gesetze mit einem Verfallsdatum zu versehen, etwa: Zehn Jahre nach Inkrafttreten verl\u00f6ren Richtlinien und Verordnungen automatisch ihre G\u00fcltigkeit oder aber ihren Vorrang vor nationalem Recht, wenn sie nicht zuvor von Parlament und Rat best\u00e4tigt w\u00fcrden. Damit w\u00e4ren nicht nur die Legitimationsprobleme der \u201enegativen Gesetzgebung\u201c erledigt. Das h\u00e4tte auch enormen Effekt auf den Abbau von \u00dcberregulierung und die St\u00e4rkung der Subsidiarit\u00e4t \u2013 also auf das Prinzip, wonach Probleme stets auf der m\u00f6glichst niedrigen Ebene gel\u00f6st werden sollten.<br \/>\nDieses Subsidiarit\u00e4tsprinzip, nach dem die EU nur t\u00e4tig wird, wenn die in Betracht gezogenen Regelungen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden k\u00f6nnen, steht zwar im EU-Vertrag, wird aber in der Praxis nicht angewendet und hat eine immer weiter fortschreitende Zentralisierung der EU nicht verhindert. Dem lie\u00dfe sich mit einem Verfallsdatum entgegenwirken, weil dann in Abst\u00e4nden \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fc\u00dfte, ob eine EU-einheitliche Regelung \u00fcberhaupt gebraucht wird.<\/p>\n<p>Und das w\u00fcrde alle Probleme l\u00f6sen?<br \/>\nMurswiek: Nein, zum Beispiel nicht die beschriebene Legitimationsl\u00fccke, die durch das Prinzip der Mehrheitsentscheidung im Rat entstanden ist. Dem lie\u00dfe sich dadurch entgegenwirken, da\u00df der \u201eLuxemburger Kompromi\u00df\u201c reaktiviert wird, wonach fr\u00fcher ein Mitgliedstaat eine Mehrheitsentscheidung im Rat blockieren konnte, wenn er geltend machte, da\u00df \u201ewichtige nationale Interessen\u201c auf dem Spiel stehen.<br \/>\nAber das w\u00e4re de facto ein R\u00fcckbau der EU, und der ist politisch nicht erw\u00fcnscht.<br \/>\nMurswiek: Von wem nicht erw\u00fcnscht? Von den Zentralisten, die an Demokratie wenig Interesse haben! Aber die europ\u00e4ische Integration lebt nun mal aus dem Spannungsfeld von Zentralisierung und Dezentralisierung. Als politische Gemeinschaft europ\u00e4ischer Staaten und V\u00f6lker kann sie nur dann vital bleiben, wenn die Mitgliedstaaten die Vielfalt europ\u00e4ischer Lebensweisen weiterhin repr\u00e4sentieren und gestalten k\u00f6nnen \u2013 so da\u00df sie sich auf europ\u00e4ischer Ebene gegenseitig inspirieren, erg\u00e4nzen oder auch im Wettbewerb um die besten L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten zum Wohl des Ganzen beitragen. Deshalb wird eine Entb\u00fcrokratisierung und Verschlankung der EU zu ihrer St\u00e4rkung beitragen.<br \/>\n.<br \/>\nAber werden Reformvorschl\u00e4ge, wie die Ihren, \u00fcberhaupt diskutiert?<br \/>\nMurswiek: Es gibt gelegentlich solche Diskussionen unter Wissenschaftlern, allerdings bisher ohne wesentliche politische Resonanz. Es liegt nicht zuletzt an den W\u00e4hlern, dies zu \u00e4ndern.<br \/>\n.<br \/>\nEin herk\u00f6mmlicher Reformvorschlag dagegen lautet: St\u00e4rkung des EU-Parlaments. Sie jedoch warnen, eben das w\u00fcrde zu mehr Entdemokratisierung f\u00fchren \u2013 das klingt allerdings nach einem Widerspruch.<br \/>\nMurswiek: Das Parlament zu st\u00e4rken, ohne zuvor ein gleiches Wahlrecht einzuf\u00fchren \u2013 also eines, bei dem die Stimme jedes W\u00e4hlers das gleiche Gewicht hat \u2013, bedeutet, ein nicht demokratisch legitimiertes Organ zu st\u00e4rken. Und zwar auf Kosten des bisher einzigen wirklich demokratisch legitimierten Organs: auf Kosten des Rates. W\u00fcrde man hingegen das EU-Parlament zu einem echten Parlament auf der Basis gleicher Wahlen und mit dem Recht zur Gesetzesinitiative machen und die Kommission an das Vertrauen des Parlaments binden, dann k\u00f6nnte man so zwar eine demokratische Legitimation der EU durch die Gesamtheit der EU-B\u00fcrger konstruieren. Doch ginge dann die Hoheitsgewalt der EU nicht mehr von den V\u00f6lkern der Staaten aus, sondern <em><strong>vom \u201eEU-Volk\u201c. Das aber w\u00e4re ein Wechsel des demokratischen Subjekts, den das deutsche Grundgesetz laut Lissabon-Urteil nicht zul\u00e4\u00dft.<\/strong><\/em> \u00dcberdies w\u00e4re dieses Unionsvolk ein Konstrukt, das noch l\u00e4ngst keine Entsprechung in der Wirklichkeit hat \u2013 im Sinne einer demokratischen Kommunikationsgemeinschaft. Denn die Sprachbarrieren und andere Kommunikationshemmnisse sind daf\u00fcr zu gro\u00df. Bevor diese \u00fcberwunden sind, mu\u00df die Union sich auf die V\u00f6lker der Mitgliedstaaten gr\u00fcnden. Das EU-Parlament kann daher zur demokratischen Legitimation nicht wirklich etwas beitragen.<br \/>\n.<br \/>\nSollte man die Demokratie durch Volksentscheide auf EU-Ebene st\u00e4rken?<br \/>\nMurswiek: Der mitunter sehr abgehoben wirkenden politischen Klasse in Br\u00fcssel ein direktdemokratisches Korrektiv entgegenzustellen wirkt auf den ersten Blick attraktiv. Allerdings: K\u00f6nnten die Unionsb\u00fcrger per Volksbegehren und Volksentscheid \u00fcber Gesetze beschlie\u00dfen, versch\u00f6be sich die Balance im EU-Institutionengef\u00fcge zugunsten des Unionsvolks \u2013 das dann nicht nur die Kommission und das Parlament, sondern auch den Rat \u00fcbertrumpfen k\u00f6nnte. Das w\u00e4re ein Ausbruch aus der Konzeption der EU als Staatenverbund und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.<br \/>\nWieso nicht?<br \/>\nMurswiek: Im Unterschied zu einem Bundesstaat bleibt in einem Staatenverbund wie der EU die Souver\u00e4nit\u00e4t bei den Mitgliedstaaten \u2013 und deren V\u00f6lker sind die ma\u00dfgebliche Quelle der demokratischen Legitimation. Dies mu\u00df laut Grundgesetz auch so bleiben \u2013 aber zumindest letzteres w\u00fcrde sich durch die M\u00f6glichkeit unionaler Volksentscheide \u00e4ndern. Unproblematisch w\u00e4re dagegen die Einf\u00fchrung nationaler Volksentscheide mit Unionsbezug, zum Beispiel als Voraussetzung f\u00fcr die \u00dcbertragung weiterer Hoheitsrechte auf die EU.<br \/>\n.<br \/>\nIst der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr die Demokratiedefizite mitverantwortlich?<br \/>\nMurswiek: Mit seiner expansiven Rechtsprechung hat der EuGH zus\u00e4tzliche Demokratieprobleme geschaffen. Laut den EU-Vertr\u00e4gen beruhen alle EU-Kompetenzen auf dem Prinzip der begrenzten Einzelerm\u00e4chtigung: Die EU-Organe haben nur jene Zust\u00e4ndigkeiten, die ihnen von den Mitgliedstaaten \u00fcbertragen worden sind. Die Legitimation des Handelns der EU-Organe h\u00e4ngt davon ab, da\u00df es durch die von den nationalen Parlamenten beschlossenen Zustimmungsgesetze zu den Unionsvertr\u00e4gen gedeckt ist. Wenn Unionsorgane ihre Kompetenzen eigenm\u00e4chtig ausdehnen, fehlt es ihnen daf\u00fcr an demokratischer Legitimation. Dennoch hat der EuGH solche eigenm\u00e4chtigen Kompetenzerweiterungen immer wieder abgesegnet oder sich selbst als treibende Kraft f\u00fcr Erweiterungen der EU-Macht (Stichwort \u201eMotor der Integration) bet\u00e4tigt, indem er die Vertr\u00e4ge ausdehnend ausgelegt hat. Er ma\u00dft sich so Befugnisse an, die nur nationale Parlamente haben.<br \/>\n.<br \/>\nWas k\u00f6nnte man dagegen tun?<br \/>\nMurswiek: Es gibt etliche Vorschl\u00e4ge, etwa die Schaffung eines europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Kompetenzkonflikte, der mit Richtern der nationalen Verfassungsgerichte besetzt wird. Man k\u00f6nnte auch dem Rat die Befugnis geben, durch Mehrheitsbeschlu\u00df eine verbindliche Vertragskonkretisierung vorzunehmen, wenn der EuGH mit seiner Auslegung zu expansiv geworden ist. Ansonsten ist es Sache der nationalen Verfassungsgerichte, Souver\u00e4nit\u00e4t und Demokratie des eigenen Landes gegen \u00dcbergriffe durch EU-Organe und EuGH zu verteidigen. Sie m\u00fcssen nur den Mut dazu haben.<br \/>\n.<br \/>\nDen Karlsruher Richtern scheint dieser Mut zu fehlen.<br \/>\nMurswiek: Das Bundesverfassungsgericht betont seit dem Vertrag von Lissabon, da\u00df es die \u201eUltra vires\u201c-Kontrolle innehat, also pr\u00fcfen kann, ob ein EU-Organ seine Kompetenzen \u00fcberschreitet. Bisher aber ist es stets davor zur\u00fcckgeschreckt, eine Kompetenz\u00fcberschreitung festzustellen, selbst wenn die auf der Hand lag und die Richter das auch so sahen. Doch wollen sie dem EuGH nicht widersprechen, sofern dessen Entscheidung nicht \u201eobjektiv willk\u00fcrlich\u201c ist. Diese Zur\u00fcckhaltung sollten sie aufgeben; das w\u00e4re ein Dienst an der Demokratie und an der \u2013 richtig verstandenen \u2013 europ\u00e4ischen Integration. Denn undemokratische Kompetenzanma\u00dfungen der EU hinzunehmen, ist nicht \u201eeuropafreundlich\u201c \u2013 \u201eeuropafreundlich\u201c ist es vielmehr, die EU-Vertr\u00e4ge so anzuwenden, wie die Mitgliedstaaten sie beschlossen haben.<br \/>\n16.5.2019, Prof Murswiek, Erosion der Demokratie, Junge Freiheit, Seite 3, <a href=\"https:\/\/www.junge-Freiheit.de\">https:\/\/www.junge-Freiheit.de<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<em>Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der Freiburger V\u00f6lker- und Verfassungsrechtler, geboren 1948 in Hamburg, ist Mitautor des \u201eBonner Kommentars zum Grundgesetz\u201c und war Proze\u00dfbevollm\u00e4chtigter mehrerer Verfassungsbeschwerden zum Thema EU und Euro.<br \/>\nZum EU-Demokratiedefizit schreibt er im aktuellen Sammelband \u201eDie Zukunft der Demokratie\u201c, neben Peter Sloterdijk, Herfried M\u00fcnkler und anderen. 2016 erschien sein Buch \u201eDie Eurokrise vor dem Bundesverfassungsgericht\u201c. <\/em><br \/>\n<em><a href=\"https:\/\/www.dietrich-murswiek.de\">https:\/\/www.dietrich-murswiek.de<\/a><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>GCfM als Soft-Law wird zuerst EU-Recht und dann deutsches nationales Recht begr\u00fcnden<\/strong><br \/>\nSoft Law kann auch ohne Parlamentsbeschlu\u00df geltendes Staatsrecht werden. N\u00e4mlich dann, wenn die Verwaltungsgerichte \u2013 aber auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof oder der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte \u2013 den Inhalt des Soft Law, hier des Migrationspakts (<a title=\"Global-Migration\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/globalisierung\/global-migration\/\">GCfM &#8211; Global Compact for Migration<\/a>), als internationalen Menschenrechtsstandard anerkennen und daraufhin befinden: Ein demokratisch legitimierter Gesetzgeber kann unm\u00f6glich so verstanden werden, da\u00df er hinter internationalen menschenrechtlichen Standards zur\u00fcckbleiben will, wie sie im Migrationsrecht anerkannt sind. <strong>Und so wird der Pakt, oder auch nur Teile davon, ganz schnell deutsches oder auch EU-Recht.<\/strong> &#8230;<br \/>\n(So)\u00a0werden diese Bekenntnisse zur <a title=\"Nationalismus\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/nationalismus\/\">nationalen Souver\u00e4nit\u00e4t<\/a> ins Leere laufen. Wissen Sie, in der Welt stand, der Pakt enthalte 87mal die Worte \u201everpflichten\u201c, \u201eVerpflichtung\u201c oder entsprechende Synonyme. Ich habe das zwar nicht nachgez\u00e4hlt, aber es d\u00fcrfte hinkommen.<br \/>\nJedenfalls merkt man da, wohin die Reise gehen soll! Auch mu\u00df man parallel zu den Passagen, in denen von nationaler Souver\u00e4nit\u00e4t die Rede ist, also den Ziffern 7 und 15, auch die Ziffern 41 und 42 lesen, die sich mit der unbedingten Pflicht der Unterzeichnerstaaten zur Umsetzung des Paktes befassen. Danach scheinen diese bereits auf ihre Souver\u00e4nit\u00e4t verzichtet zu haben, weil sie sich zur bedingungslosen Umsetzung des Paktes verpflichten. Dort ist von Selbstbestimmung dann gar nicht mehr die Rede.<br \/>\n\u00dcberdies beruft sich der Pakt bereits in seiner Pr\u00e4ambel auf hochrangige und rechtlich bindende v\u00f6lkerrechtliche Normen, etwa auf die UN-Charta, die Menschenrechtserkl\u00e4rung, diverse Menschenrechtspakte, sogar auf die Konvention gegen Sklaverei. Eigentlich kann man das nur so verstehen, da\u00df der Pakt f\u00fcr sich beansprucht, diese v\u00f6lkerrechtlichen Normen f\u00fcr das Problem der Migration zu konkretisieren. Sprich, uns zu sagen, was diese bindenden V\u00f6lkerrechtsnormen gerade im Hinblick auf die Rechte der Migranten zu bedeuten haben. Wenn dieser Eindruck richtig ist, dann vertr\u00e4gt sich das \u00fcberhaupt nicht mit dem Postulat, er sei lediglich eine politische Absichtserkl\u00e4rung..<br \/>\n&#8230; Alles zu &#8222;Unverbindlich ist der Migrationspakt nur theoretisch&#8220; von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der Jungen Freiheit vom 8.11.2018, Seite 3<br \/>\n.<br \/>\n<em>Dr. Ulrich Vosgerau, der habilitierte Staats-, V\u00f6lker- und Europarechtler sowie Experte f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht lehrte an den Universit\u00e4ten K\u00f6ln, M\u00fcnchen, Hannover, Passau und Halle-Wittenberg. 2016 legte er in seinem Buch \u201eStaatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft\u201c als erster deutschsprachiger V\u00f6lkerrechtler eine auf das Selbstbestimmungsrecht aufbauende Grundlagen- und Geltungstheorie des V\u00f6lker- und Europarechts vor. Geboren wurde er 1974 in Pinneberg.<\/em><br \/>\n<em> Aktuelles Buch: &#8222;Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaats und die Rolle der Massenmedien, ISBN 978-3-7460-94n95-5, 2018<\/em><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Merkel-Regierung bricht EU-Vertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p><em>Zum Wesen einer Demokratie geh\u00f6rt es, dass sich die amtierende Regierung an die von ihren Vorg\u00e4ngern abgeschlossenen Vertr\u00e4ge h\u00e4lt. Zum Wesen der Demokratie geh\u00f6rt es auch, dass die Regierung die Gesetze ebenso beachtet und befolgt, wie sie es von den B\u00fcrgern verlangt. Beides trifft auf die Merkel-Regierung nicht zu.<\/em><br \/>\n<em>Der ESM-Vertrag, der Europ\u00e4ischer Fiskalpakt, die Dublin-II-Verordnung, das Schengen-Abkommen, der Maastricht-Vertrag und der Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz: Nichts davon wurde und wird eingehalten<\/em><br \/>\n.<br \/>\n<strong>Vertragsbr\u00fcche am laufenden Band<\/strong><br \/>\nVertrag zur Einrichtung eines Europ\u00e4ischen Stabilit\u00e4tsmechanismus (ESM), Europ\u00e4ischer Fiskalpakt, Dublin-II-Verordnung, Schengen-Abkommen, Maastricht-Vertrag &#8211; alles Vertr\u00e4ge, die von den Euro-Regierungen respektive Parlamenten beziehungsweise den EU-Staaten beschlossen und dem staunenden Volk mit gro\u00dfem Pomp als Fortschritt verk\u00fcndet wurden. Das Problem dabei ist, kein einziger dieser Vertr\u00e4ge wurde und wird eingehalten und kaum ein verantwortlicher Politiker schert sich darum:<br \/>\n1. Im ESM ist verbindlich vorgeschrieben, dass er nur aktiviert werden darf, wenn unter anderem dies unabdingbar ist, um die Stabilit\u00e4t des Euro-W\u00e4hrungsgebiets insgesamt oder seiner Mitgliedsstaaten zu wahren sowie die Schuldentragf\u00e4higkeit des Hilfe suchenden Staates gew\u00e4hrleistet ist. Im Falle von Griechenland wurde das Vorliegen dieser beiden zentralen Voraussetzungen f\u00fcr eine Hilfe immer wieder von der \u00fcberwiegenden Mehrheit der deutschen (und anderen Euro-)Spitzenpolitikern verneint. Gleichwohl haben die gleichen Politiker unverfroren den ESM f\u00fcr die Griechenland-Hilfe durch ihr zustimmendes Votum aktiviert. Wird hier das Volk von diesen verantwortlichen Politikern schamlos belogen und betrogen? Von dem bisweilen zu h\u00f6renden Argument, der Euro sei ein politisches Projekt, welches nicht scheitern d\u00fcrfe und aus geopolitischen Gr\u00fcnden m\u00fcsse Griechenland (Nato-Mitglied) auf Teufel komm heraus geholfen werden, steht im Vertragstext kein Wort!<\/p>\n<p>Um den zuk\u00fcnftig mit Sicherheit notwendigen Schuldenschnitt, in der Tat nochmals ein offensichtlicher Vertragsbruch &#8211; diesmal des Maastricht-Vertrages &#8211; zu vermeiden, wird nun ganz offen \u00fcber eine sogenannte Umstrukturierung der griechischen Schulden diskutiert; dies ist aber nichts anderes als ein verdeckter Schuldenschnitt und w\u00e4re ein weiterer Betrug am deutschen Volk.<\/p>\n<p>2. Im Europ\u00e4ischen Fiskalpakt verpflichten sich Mitgliedsstaaten, ihre Ausgaben und Schulden zu verringern, bis die individuell von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzen (strukturelles Defizit 0,5%, Gesamtdefizit maximal 3% des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes (BIP) und Gesamtschuldenquote maximal 60% des BIP) erreicht sind. Alle EU-Mitglieder mit Ausnahme Gro\u00dfbritanniens und Tschechiens einigten sich auf diese strengen Obergrenzen f\u00fcr die Staatsschulden, einschlie\u00dflich automatischer Sanktionen f\u00fcr L\u00e4nder, die die Regeln brechen. Ausnahmen von diesen Regeln sieht der Stabilit\u00e4tspakt nur vor, wenn ein au\u00dfergew\u00f6hnliches Ereignis wie etwa eine Naturkatastrophe auftritt oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet. Eine solche definiert der Stabilit\u00e4tspakt bei einem R\u00fcckgang des BIP um mindestens 0,75 %.<\/p>\n<p>Offenkundig werden diese Ausnahmen von der Mehrheit der verantwortlichen Politiker zur Regel gemacht, denn wie leicht nachpr\u00fcfbar ist, wurden und werden diese verbindlichen Vorgaben laufend von einer ganzen Reihe der Unterzeichnerstaaten (Italien, Frankreich, Belgien etc.) gebrochen. Von Sanktionen &#8211; schon gar nicht von automatischen &#8211; ist keine Rede mehr. Die Kommission mit Juncker an der Spitze, die eigentlich \u00fcber die Einhaltung der Vertr\u00e4ge wachen soll, bleibt unt\u00e4tig, da eine Kr\u00e4he einer anderen kein Auge aushackt. Juncker f\u00fchlt sich als K\u00f6nig von Europa, genie\u00dft alle Privilegien, \u00fcberschreitet seine Kompetenzen (siehe Griechenland-Hilfe), t\u00e4tschelt und k\u00fcsst Tsipras aus Griechenland sowie andere Regierungschefs. Das war&#8217;s!<\/p>\n<p>3. Die Kriterien zur Bestimmung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines Asylantrags folgen gem\u00e4\u00df der Dublin-II-Verordnung im Wesentlichen dem Grundgedanken, dass der Mitgliedstaat f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens zust\u00e4ndig sein soll, der die Einreise veranlasst oder nicht verhindert hat (Registrierung). Nach Angaben der EU-Kommission ist Deutschland aber derzeit der einzige EU-Staat, der Fl\u00fcchtlinge aus Syrien nicht systematisch in Einreisel\u00e4nder wie Italien oder Griechenland zur\u00fcckschickt (Meldung der FAZ vom 26. August). Warum dann diese Verordnung? Andererseits leiten diese Staaten die Zuwanderer ohne Registrierung einfach weiter gen Norden. Vertragsbr\u00fcche!<\/p>\n<p>4. Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten (Schengen-Abkommen) geht mit der Verpflichtung einher, die Au\u00dfengrenzen zum Zwecke der Fluchtabwehr sowie der Bek\u00e4mpfung illegaler Einwanderung angemessen, das hei\u00dft meist verst\u00e4rkt, zu sichern. Sobald aber ein Land wie Ungarn sich an diese Vorgaben versucht zu halten, wird es von Politikern anderer Mitgliedstaaten vehement kritisiert. Grenzkontrollen zur Abwehr illegaler Einwanderung spielen bei der derzeitigen Diskussion um die Problematik der Wirtschaftsfl\u00fcchtlinge aus dem Kosovo oder Albanien \u00fcberhaupt keine Rolle. Von R\u00fcckf\u00fchrung ganz zu schweigen.<\/p>\n<p>5. Dass der Maastricht-Vertrag verbietet, die Schulden anderer Euro-Staaten zu \u00fcbernehmen (No-Bailout-Klausel), d\u00fcrfte auch dem letzten Provinzpolitiker gel\u00e4ufig sein. Gleichwohl wird munter gegen diese Vorschrift versto\u00dfen: Die EZB gew\u00e4hrt Griechenland sogenannte ELA-Kredite im Umfang von \u00fcber 100 Milliarden Euro, f\u00fcr die im Falle eines Falles alle Euro-Staaten gerade stehen m\u00fcssen. Die bisher f\u00fcr Griechenland gew\u00e4hrten Zins- und Laufzeitverg\u00fcnstigungen seiner Schulden belaufen sich auf circa 50 Milliarden Euro; auch hierf\u00fcr werden alle Euro-Staaten zur Kasse gebeten. Die im Rahmen der verschiedenen Hilfspakete gew\u00e4hrten Kredite und B\u00fcrgschaften \u00fcber mehrere 100 Milliarden Euro werden im Ernstfall auch von allen Euro-Staaten &#8211; mit dem Schwergewicht auf Deutschland &#8211; zu schultern sein.<br \/>\nWas ist das anderes als eine Schulden- und Transferunion, die explizit durch den Maastricht-Vertrag ausgeschlossen ist!<br \/>\n.<br \/>\nDiese wenigen Beispiele zeigen, dass europ\u00e4ische Vertr\u00e4ge dann nicht das Papier wert sind, auf das sie geschrieben wurden, wenn es der &#8222;gro\u00dfen Politik&#8220; gerade in den Kram passt. Europ\u00e4ische Rechtsgrundlagen werden schlicht nicht eingehalten. Wieso eigentlich nicht? Jeder Normalb\u00fcrger muss dies tun und wird bei einem Regelversto\u00df unerbittlich verfolgt. Politiker beklagen sich h\u00e4ufig dar\u00fcber, dass ihre Arbeit in der \u00d6ffentlichkeit nicht hinreichend gew\u00fcrdigt werde und ihr Image in der Bev\u00f6lkerung ungerechtfertigt sehr negativ sei.<br \/>\nIn der Tat, man traut ihren Worten und Beschl\u00fcssen nicht mehr und deswegen sinkt die Wahlbeteiligung von Mal zu Mal. Die politische Wortakrobatik, um klare Vertragsverbote in Vertragsregeln umzubiegen, st\u00f6\u00dft den potenziellen W\u00e4hler schlicht ab. Er erkennt zunehmend, dass die Sprechblasen der Politiker immer h\u00e4ufiger mit lautem Knall an der Realit\u00e4t zerplatzen.<br \/>\n5.9.2015, Prof. Dr. Klaus Jaeger, Oftersheim<br \/>\n&#8230; Alles vom 5.9.2015 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.morgenweb.de\/schwetzinger-zeitung_artikel,-leserbrief-vertragsbrueche-am-laufenden-band-_arid,700288.html\">https:\/\/www.morgenweb.de\/schwetzinger-zeitung_artikel,-leserbrief-vertragsbrueche-am-laufenden-band-_arid,700288.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home\u00a0&gt;Global\u00a0&gt;EU\u00a0&gt;Finanzsystem\u00a0&gt;EU-Recht Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt): Klicken oder scrollen Sanktionen wegen Meinungen: Eine Drohung an alle Menschen in der EU\u00a0(14.1.2026) Papst \u2013 Meinungsfreiheit \u2013 Baud\u00a0(10.1.2026) EU-Sanktionen vs Jacques Baud\u00a0(19.12.2025) Studie von Liber-Net: Staat zahlte bislang mehr als 100 Millionen Euro &hellip; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/eu\/eu-recht\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":2859,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-68723","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/68723","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=68723"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/68723\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":144279,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/68723\/revisions\/144279"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2859"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=68723"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}