{"id":134659,"date":"2025-06-01T21:19:35","date_gmt":"2025-06-01T19:19:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?page_id=134659"},"modified":"2026-02-01T20:16:03","modified_gmt":"2026-02-01T19:16:03","slug":"volksbegriff","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/volksbegriff\/","title":{"rendered":"Volksbegriff"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/freiburg-schwarzwald.de\/blog\">Home<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Demokratie\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Global\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/\">Global<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Deutschland\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/\">Deutschland<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Volk\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/\">Volk<\/a>\u00a0&gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/staatsvolk\/\">Staatsvolk<\/a> &gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/voelkisch\/\">v\u00f6lkisch<\/a> &gt;Volksbegriff<\/p>\n<div id=\"attachment_132714\" style=\"width: 650px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/storch-kuechlehof-pan250411.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-132714\" class=\"size-full wp-image-132714\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/storch-kuechlehof-pan250411.jpg\" alt=\"\" width=\"640\" height=\"349\" srcset=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/storch-kuechlehof-pan250411.jpg 640w, https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/storch-kuechlehof-pan250411-180x98.jpg 180w\" sizes=\"auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-132714\" class=\"wp-caption-text\">St\u00f6rche am gepfl\u00fcgten Acker beim K\u00fcchlehof in Dietenbach am 11.4.2025<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li><em>Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt): <span style=\"text-decoration: underline;\">Klicken<\/span> oder scrollen<\/em><\/li>\n<li>Martin Wagener: &#8222;Der Streit um den Volksbegriff: Der BND, das Bundesverwaltungsgericht und die Wissenschaftsfreiheit&#8220; (22.1.2026)<\/li>\n<li>Brisantes Urteil zum ethnischen Volksbegriff: Wagener-Buch Kulturkampf (5.9.2025)<\/li>\n<li>Verfassungswidrige Kriminalisierung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs (27.7.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/opposition\/opposition-verbot\/\">Ein Oppositionsverbot f\u00fchrt in den Totalitarismus<\/a> (27.7.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/rechts\/krah\/\">Krah: 15 Punkte zum Zusammenleben in multi-ethnischen Zeiten: Alle werden gl\u00fccklich!<\/a> (15.6.2025)<\/li>\n<li>Hubertus Gersdorf zum ethnisch-kultureller Volksbegriff (30.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/ethnischer-volksbegriff\/\">Ethnischer Volksbegriff<\/a>\u00a0(9.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">Murswiek: Propaganda gegen die AfD ist gewollt<\/a>\u00a0(9.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/voelkisch\/\">Cora Stephan: Volk, Volker, v\u00f6lkisch<\/a> (6.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/voelkisch\/\">\u201eGesichert rechtsextrem\u201d ist, wer \u2026<\/a> (6,5,2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/voelkisch\/\">V\u00f6lkisch und deutsch. Vom Missbrauch zur R\u00fcckbesinnung auf das Erbe der Philosophen<\/a> (2.5.2025)<\/li>\n<li><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/einheimische\/\">Einheimische<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/ethnien\/\">Ehnien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/\">Murswiek<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/siedlungsgebiet\/\">Siedlungsgebiet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/deutsch\/sprache\/\">Sprache<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/staatsapparat\/\">Staatsapparat<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/staatsbuergerschaft\/\">Staatsbuergerschaft<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/wahlvolk\/\">Wahlvolk<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/gutmenschen\/wutwinter\/\">Wutwinter<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Ablehnung des ethnischen Volksbegriffs<\/strong><br \/>\nEs widerspricht dem\u00a0<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a>, ist also nicht verfassungsgem\u00e4\u00df, einen Menschen aufgrund des ethnischen \u2013 man liest auch ethnisch-kulturellen und ethnisch-abstammungsm\u00e4\u00dfigen \u2013\u00a0<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/\">Volksbegriffs<\/a>\u00a0zu benachteiligen. Beispiel (Quelle: BfV): \u201edeutsche Staatsangeh\u00f6rige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern nicht als gleichwertig\u201c behandeln.<br \/>\nAlle in den Parlamenten vertretenen Parteien wie AfD, CDU, FDP, FreieW\u00e4hler, Gr\u00fcne, Linke und SPD lehnen derlei Ungleichbehandlung in ihren Parteiprogrammen ab. Die AfD hat hierzu zus\u00e4tzlich am 18.1.2021 die \u201eErkl\u00e4rung zum deutschen Staatsvolks und zur deutschen Identit\u00e4t\u201c\u00a0<a href=\"https:\/\/www.afd.de\/staatsvolk\">https:\/\/www.afd.de\/staatsvolk<\/a>\/ ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\n=============================================================<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Martin Wagener: &#8222;Der Streit um den Volksbegriff: Der BND, das Bundesverwaltungsgericht und die Wissenschaftsfreiheit&#8220;<\/strong><br \/>\nVor \u00fcber vier Jahren erhielt der Bundesnachrichtendienst (BND) einen Hinweis vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), aus dem hervorging, da\u00df das Buch \u00bbKulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identit\u00e4t der Deutschen\u00ab einen Volksbegriff enthalte, der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung versto\u00dfe. F\u00fcr den Autor der Abhandlung, Prof. Dr. Martin Wagener, hatte dies weitreichende Folgen. Dazu geh\u00f6ren der Entzug des Sicherheitsbescheids, ein Betretungsverbot f\u00fcr alle BND-Liegenschaften, der Wegfall der Lehre, ein Disziplinarverfahren und schlie\u00dflich die K\u00fcrzung des Gehalts um 10 Prozent f\u00fcr 24 Monate. Wagener hat gegen die Disziplinarverf\u00fcgung in Gestalt des Widerspruchsbescheids vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt und am 9. Oktober 2025 in Leipzig verloren.<br \/>\nSeit dem 9. Dezember 2025 liegt das ausformulierte Urteil vor. Im Vortrag wird die Entscheidung dargestellt und eingeordnet. Zur Sprache kommen dabei die Vorgeschichte des Vorgangs, das Wirken relevanter Akteure und das weitere Vorgehen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nicht nur Folgen f\u00fcr die Wissenschaftsfreiheit, sondern auch f\u00fcr die rechtlich zul\u00e4ssige Ausdeutung des Volksbegriffs und ein m\u00f6gliches AfD-Verbotsverfahren. Wagener wird zudem darlegen, warum es einen Sieg in der Niederlage gibt. Dabei geht es um den ehemaligen Pr\u00e4sidenten des BfV, Thomas Haldenwang.<br \/>\n22.1.2026, <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=AFsRKUkxzdM\">https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=AFsRKUkxzdM<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/kontrafunk-klein.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-130778\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/kontrafunk-klein.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"105\" \/><\/a><br \/>\n<strong>Tondokument: Martin Wagener \u2013 Der Streit um den Volksbegriff<\/strong><br \/>\nIn unserer Sendung \u201eTondokument\u201c bringen wir einen Vortrag von Prof. Martin Wagener unter dem Titel \u201eDer Streit um den Volksbegriff: Der BND, das Bundesverwaltungsgericht und die Wissenschaftsfreiheit\u201c, gehalten am 21. Januar 2026 in Berlin. Veranstalter war der Verlag Junge Freiheit. Der Professor f\u00fcr Politikwissenschaft thematisiert sein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen eines vermeintlich verfassungswidrigen Volksbegriffs in seinem Buch \u201eKulturkampf um das Volk\u201c. Wagener analysiert das Urteil vom 9. Oktober 2025 und er\u00f6rtert dessen Tragweite f\u00fcr die Wissenschaftsfreiheit sowie die daraus resultierenden Konsequenzen f\u00fcr ihn pers\u00f6nlich. Dieter Stein, Chefredakteur der \u201eJungen Freiheit\u201c, f\u00fchrt ins Thema ein.<br \/>\n&#8230; Alles vom 31.1.2026 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/kontrafunk.radio\/de\/sendung-nachhoeren\/kultur-und-wissenschaft\/tondokument\/tondokument-martin-wagener---der-streit-um-den-volksbegriff\">https:\/\/kontrafunk.radio\/de\/sendung-nachhoeren\/kultur-und-wissenschaft\/tondokument\/tondokument-martin-wagener&#8212;der-streit-um-den-volksbegriff<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Brisantes Urteil zum ethnischen Volksbegriff: Wagener-Buch Kulturkampf<\/strong><br \/>\n<strong>Landgericht Frankfurt: Verlag darf staatliches F\u00f6rdergeld f\u00fcr ein Buch behalten, das der Verfassungsschutz f\u00fcr rechtsextrem h\u00e4lt<\/strong><br \/>\nDaniel Holfelder<br \/>\nVor dem Landgericht Frankfurt fiel vergangenen Freitag ein auf den ersten Blick unscheinbares Urteil, das jedoch enorme politische Sprengkraft birgt. Oberfl\u00e4chlich betrachtet ging es um die vergleichsweise geringe Summe von 7.500 Euro, die der kleine, familiengef\u00fchrte Lau-Verlag aus Reinbek bei Hamburg 2021 aus dem Bundesf\u00f6rderprogramm \u201eNeustart Kultur\u201c erhalten hatte (JF 28\/24). Das millionenschwere Programm war von der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Gr\u00fctters (CDU) ins Leben gerufen worden, um dem Kulturbetrieb bei der Bew\u00e4ltigung der Corona-Zeit unter die Arme zu greifen.<br \/>\nBekommen hatte der Lau-Verlag den Druck- und Produktionskostenzuschu\u00df f\u00fcr das Buch \u201eKulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identit\u00e4t der Deutschen\u201c des Politologen Martin Wagener, ver\u00f6ffentlicht im Juli 2021. Weil sp\u00e4ter der Vorwurf aufkam, Wagener vertrete in dem Werk rechtsextreme Thesen, klagte der B\u00f6rsenverein des Deutschen Buchhandels auf R\u00fcckzahlung der 7.500 Euro. Der B\u00f6rsenverein war im Rahmen von \u201eNeustart Kultur\u201c zust\u00e4ndig gewesen f\u00fcr alle F\u00f6rderzahlungen an die Buchbranche. Er bezichtigte den Verlag, im F\u00f6rderantrag f\u00e4lschlicherweise versichert zu haben, mit dem Buch \u201ekeine jugendgef\u00e4hrdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte\u201c zu verbreiten.<\/p>\n<p>Claudia Roth schaltete den Verfassungsschutz ein<br \/>\nDas Landgericht Frankfurt wies die Klage nun ab. Der Lau-Verlag darf die F\u00f6rderung behalten, da das Buch \u201ezwar als durchaus reaktion\u00e4r und in gro\u00dfen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch, aber noch nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen\u201c sei, wie das Gericht darlegte. Der B\u00f6rsenverein kann gegen die Entscheidung binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.<br \/>\nDie Brisanz des Urteils ergibt sich daraus, da\u00df der Extremismus-Vorwurf gegen das Buch ma\u00dfgeblich auf einem Gutachten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz vom Juni 2023 fu\u00dft. Der Inlandsgeheimdienst war seinerzeit von Claudia Roth (Gr\u00fcne), die inzwischen als Kulturstaatsministerin auf Gr\u00fctters gefolgt war, beauftragt worden, \u201eKulturkampf um das Volk\u201c auf Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Den Vorgang ins Rollen gebracht hatte eine Presseanfrage des Deutschlandfunks, der im April 2023 unter dem Titel \u201eCorona-F\u00f6rdermittel f\u00fcr rechtsextreme Buchprojekte\u201c \u00fcber das Buch berichtet hatte.<\/p>\n<p>In seinem Gutachten best\u00e4tigte der Verfassungsschutz den Verdacht des Deutschlandfunks sowie der Kulturstaatsministerin und stufte das Buch als verfassungsfeindlich ein. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte der Inlandsgeheimdienst aus, der Autor Wagener mache sich in seinem Werk f\u00fcr einen ethnisch-abstammungsm\u00e4\u00dfigen Volksbegriff stark, der \u201eim Widerspruch zu Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes\u201c stehe, also im Widerspruch zur Menschenw\u00fcrdegarantie. Der Politologe klassifiziere deutsche Staatsb\u00fcrger \u201eauf Grundlage von ethnischen Zugeh\u00f6rigkeiten letztlich in solche erster und zweiter Klasse\u201c.<\/p>\n<p>Welche Folgen hat das Urteil f\u00fcr ein AfD-Verbotsverfahren?<br \/>\nDer Verfassungsschutz listet mehrere Zitate aus Wageners Buch auf. So sollen etwa die folgenden Zeilen als Beleg f\u00fcr seinen extremistischen Volksbegriff dienen: \u201eVon der Bundesregierung wird seit vielen Jahren eine nachhaltige Umformung der Zusammensetzung der Bev\u00f6lkerung betrieben.\u201c Ebenfalls zur Last gelegt wird ihm eine Passage \u00fcber drei Fu\u00dfball-Nationalspieler: \u201eTabuisiert werden soll eine simple Tatsache: \u00d6zil, G\u00fcndogan und Can sind T\u00fcrken mit einem deutschen Pa\u00df, die f\u00fcr Deutschland spielten, weil sie in dieser Mannschaft gr\u00f6\u00dfere Erfolgs\u00adchancen auf den Europa- oder Weltmeistertitel haben. (\u2026) Alle drei werden aber in ihrem Herzen zuv\u00f6rderst T\u00fcrken bleiben.\u201c<br \/>\nMit dem gleichen Argument, dem ethnischen Volksbegriff, begr\u00fcndet der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Auch in einem Verbotsverfahren w\u00e4re der ethnische Volksbegriff voraussichtlich das zentrale Argument gegen die Partei.<br \/>\nVor diesem Hintergrund erlangt das Urteil des Landgerichts bundespolitische Tragweite. Denn mit der Entscheidung gegen den B\u00f6rsenverein positionierte sich das Gericht zugleich gegen die Argumentation des Verfassungsschutzes, auf die der B\u00f6rsenverein seine Klage gest\u00fctzt hatte. Es dr\u00e4ngt sich die Frage auf: Wenn der Inlandsgeheimdienst die Aussagen eines Autors zum ethnischen Volksbegriff zu Unrecht als verfassungsfeindlich einstuft, wie stichhaltig ist dann der gleiche Vorwurf derselben Beh\u00f6rde gegen die AfD, zumal mit Blick auf die hohen H\u00fcrden f\u00fcr ein Parteiverbot?<br \/>\nAutor Wagener jedenfalls, dessen Beitr\u00e4ge regelm\u00e4\u00dfig auch in der Neuen Z\u00fcrcher Zeitung, Tichys Einblick oder in dieser Zeitung erscheinen, hatte die Anschuldigungen von Beginn an scharf zur\u00fcckgewiesen. In einem Schreiben an den Lau-Verlag betonte er, eine Aufspaltung von deutschen Staatsangeh\u00f6rigen in eine erste und zweite Klasse sei \u201eein abartiger Gedanke und von seinem Weltbild weit entfernt\u201c. Er habe einen kulturellen Volksbegriff erarbeitet, der vollkommen verfassungskonform sei. Einen ethnisch-abstammungsm\u00e4\u00dfigen Volksbegriff bef\u00fcrworte er nicht. Er habe diesen und die Diskussion dar\u00fcber lediglich dargestellt.<\/p>\n<p><em>Martin Wagener: Kulturkampf um das Volk. <\/em><br \/>\n<em>Der Verfassungsschutz und die nationale Identit\u00e4t der Deutschen. <\/em><br \/>\n<em>Olzog im Lau-Verlag, Reinbek 2024, gebunden, 512 Seiten, 26 Euro<\/em><br \/>\n&#8230;. Alles vom 5.9.2025 von Daniel Holfelder bitte lesen in der JF 37\/25, Seite 15<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verfassungswidrige Kriminalisierung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs<\/strong><br \/>\n<strong>Ein Oppositionsverbot f\u00fchrt in den Totalitarismus<\/strong><br \/>\n&#8230; Das \u201eGutachten\u201c des Verfassungsschutzes, aufgrund dessen Nancy Faeser die AfD als letzte Amtshandlung als Bundesinnenministerin noch als \u201egesichert rechtsextrem\u201c hat einstufen lassen, ist inzwischen als einzigartiges Staatsfake entlarvt und zu einem international beachteten Beispiel f\u00fcr staatlich orchestrierte Zersetzungsarbeit gegen die parlamentarische Opposition geworden. Als einziger \u201eBeweis\u201c f\u00fcr angeblichen Rechtsextremismus wird der AfD in diesem \u201eGutachten\u201c die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs vorgeworfen, da seine Verwendung angeblich die Menschenw\u00fcrde von Migranten verletze.<br \/>\nDabei haben die K\u00f6lner Schlapph\u00fcte offensichtlich \u00fcbersehen, dass einer blo\u00dfen \u201eVerletzung der Menschenw\u00fcrde\u201c noch keinerlei Bedeutung f\u00fcr ein Parteiverbot zukommt. Selbst der bundesdeutsche Gesetzgeber hat nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gelegentlich mit verfassungswidrigen Gesetzen die Menschenw\u00fcrdegarantie verletzt, wie etwa mit dem Luftsicherheitsgesetz von 2005 <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2006\/bvg06-011.html\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2006\/bvg06-011.html<\/a>. Dennoch wurden SPD und Gr\u00fcne als Vertreter der damaligen Bundesregierung nicht verboten.<br \/>\nAuch die linksextreme Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat mit ihrer zweifelhaften Bemerkung \u00fcber die \u201eBeseitigung\u201c von 10 Millionen AfD-W\u00e4hlern deren Menschenw\u00fcrde \u00f6ffentlich verletzt, ohne dass deswegen ein Berufsverbot gegen sie verh\u00e4ngt wird. Man stelle sich nur einmal vor, Alice Weidel h\u00e4tte im Zusammenhang mit Migranten von \u201eBeseitigen\u201c gesprochen.<br \/>\nF\u00fcr ein Parteiverbot relevant ist jedenfalls nur ein aktiv k\u00e4mpferisches Eintreten f\u00fcr die Abschaffung der Menschenw\u00fcrdegarantie des Grundgesetzes. Und daf\u00fcr findet sich weder im Parteiprogramm der AfD noch auf den 1108 Seiten des \u201eAfD-Gutachtens\u201c \u2013 beides f\u00fcr jedermann nachlesbar \u2013 auch nur ein einziger Beleg.<br \/>\nIm \u00dcbrigen ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff nicht nur ein auf der der ganzen Welt historisch und wissenschaftlich etablierter Begriff; er ist vielmehr mit der Erw\u00e4hnung der \u201edeutschen Volkszugeh\u00f6rigkeit\u201c in Artikel 116 ausdr\u00fccklicher Gegenstand des Grundgesetzes. In \u00a7 6 des Bundesvertriebenengesetzes wird definiert, dass deutscher Volkszugeh\u00f6riger nur derjenige sein kann, der \u201esich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur best\u00e4tigt wird.\u201c<\/p>\n<p>Doch nicht nur das. Auch nach der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein ethnisch-kultureller Volksbegriff schlechterdings unverzichtbar zur Beschreibung des f\u00fcr jede funktionierende Demokratie zwingend erforderlichen Mindestma\u00dfes an ethnisch-kultureller Homogenit\u00e4t.<br \/>\nDie zunehmende Zahl der AfD-Anh\u00e4nger scheint daher mit ihrem Argwohn nicht ganz falsch zu liegen: Die ebenso perfide wie falsche Gleichung \u201eethnisch-kultureller Volksbegriff = gesichert rechtsextrem = Parteiverbot\u201c, die von linken Demokratiefeinden in Regierung, Parlament, Medien und NGOs im permanenten Trommelfeuer in die deutsche \u00d6ffentlichkeit getragen wird, soll die AfD verschwinden lassen und damit einer offensiven Minderheit den Weg in den totalit\u00e4ren Staat erm\u00f6glichen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 27.7.2025 von Lothar Krimmel bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/gastbeitrag\/oppositionsverbot-totalitarismus\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/gastbeitrag\/oppositionsverbot-totalitarismus\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<em>Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt f\u00fcr Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Kassen\u00e4rztlichen Bundesvereinigung.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hubertus Gersdorf zum ethnisch-kultureller Volksbegriff<\/strong><br \/>\n<strong>\u201eWird hier ein Popanz aufgebaut?\u201c<\/strong><br \/>\nInterview: In der Debatte um die AfD widerspricht nun der Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf der Argumentation des Verfassungsschutzes, wonach ein ethnisch-kultureller Volksbegriff mit dem Grundgesetz unvereinbar und verfassungsfeindlich sei<br \/>\nHerr Professor Gersdorf, Sie haben in mehreren Medien, etwa im MDR-Fernsehen, kritisiert, da\u00df der AfD der \u201eethnisch-kulturelle Volksbegriff\u201c als Nachweis einer Verfassungswidrigkeit vorgeworfen wird. Warum?<br \/>\nHubertus Gersdorf: Weil nicht zu erkennen ist, inwiefern ein solcher gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Inwiefern?<br \/>\nGersdorf: Da unser Grundgesetz gar keinen eigenen Volksbegriff hat, gegen den versto\u00dfen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Bitte? Wieso wird dann in der Debatte immer wieder der \u201eVolksbegriff des Grundgesetzes\u201c ins Feld gef\u00fchrt?<br \/>\nGersdorf: Gute Frage. Tatsache ist jedoch, da\u00df <strong>das Grundgesetz das deutsche Volk nicht definiert, sondern, da\u00df es dem Gesetzgeber die Entscheidung dar\u00fcber \u00fcberl\u00e4\u00dft, wer Deutscher wird.<\/strong><\/p>\n<p>Aber im Artikel 116 hei\u00dft es doch: \u201eDeutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist &#8230; wer die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt.\u201c<br \/>\nGersdorf: Eben! Wie Sie sehen, wird da nicht im einzelnen definiert, was Deutschsein ist, sondern auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit verwiesen. Und das Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht gestaltet der Gesetzgeber \u2013 womit, wie gesagt, das Grundgesetz ihm die Entscheidung dar\u00fcber \u00fcbertr\u00e4gt, wer dem deutschen Volk angeh\u00f6rt. Und jetzt kommt das Entscheidende: dabei hat er einen gro\u00dfen Gestaltungsspielraum. Er kann sich zwischen mehreren Prinzipien entscheiden \u2013 auch f\u00fcr das tradierte Abstammungsprinzip, wonach ein Kind Deutscher wird, wenn Mutter und\/oder Vater die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen\/besitzt.<\/p>\n<p>Also das sogenannte \u201eIus sanguinis\u201c, zu deutsch \u201eBlutsrecht\u201c, wie es die AfD im Grunde vertritt?<br \/>\nGersdorf: Ja, und wie es in der Bundesrepublik bereits von 1949 bis 1999 gegolten hat. Also ein Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht, das darauf zielt, die ethnische, sprich soziokulturelle Homogenit\u00e4t eines Volkes zu wahren. Dagegen f\u00fchrt das 1999 verabschiedete, heutige Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht zur Ver\u00e4nderung dieser homogenen Einheit. Aber ebenso wie der Gesetzgeber sich 1999 f\u00fcr dieses entscheiden konnte, kann er in Zukunft auch wieder das vorherige Recht einf\u00fchren, also zum Abstammungsprinzip zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p>Sprich, propagiert eine Partei einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, ist das nicht nur nicht verfassungswidrig, sondern sogar ihr Recht im Sinne des vom Grundgesetz \u00fcberlassenen Spielraums. Wenn das so ist, wieso wird diese Debatte dann \u00fcberhaupt gef\u00fchrt?<br \/>\nGersdorf: Auch das ist eine gute Frage. Denn wenn der Verfassungsschutz meint, ein ethnisch-kultureller Volksbegriff sei verfassungswidrig, dann mu\u00df man ihm die Frage stellen, ob er folglich der Auffassung ist, da\u00df auch das Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht von 1949 bis 1999 verfassungswidrig war. Und zudem m\u00fc\u00dfte diese Auffassung des Verfassungsschutzes erst noch h\u00f6chstrichterlich best\u00e4tigt werden, bevor man auf ihrer Basis eine Partei verbieten kann.<\/p>\n<p>Ist denn m\u00f6glich, da\u00df sich diese Auffassung vor Gericht durchsetzt?<br \/>\nGersdorf: Nun, in der Juristerei gibt es st\u00e4ndig Entwicklungen, die Dinge \u00e4ndern sich. Vielleicht sieht man das irgendwann so. Ich glaube allerdings nicht, da\u00df das m\u00f6glich ist, denn Folge w\u00e4re, wie gesagt, da\u00df unsere staatliche Praxis \u00fcber f\u00fcnfzig Jahre verfassungswidrig gewesen w\u00e4re. Aber nehmen wir dennoch einmal an, es w\u00fcrde so kommen. Dann m\u00fc\u00dfte dieser neue Ma\u00dfstab zun\u00e4chst vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden, damit alle Parteien, auch die AfD, die Gelegenheit haben, sich darauf einzustellen. Erst wenn die Partei dann immer noch dagegenhandelt, k\u00f6nnte sie verboten werden \u2013 in dieser Reihenfolge.<\/p>\n<p>Wenn die AfD-Einstufung auf einer g\u00e4nzlich neuen und ungesicherten Argumentation beruht, m\u00fc\u00dfte es dann nicht viel mehr Einspruch seitens Ihres Fachs geben?<br \/>\nGersdorf: Tja, es ist schon verwunderlich, da\u00df nicht mehr Staatsrechtler dazu Stellung nehmen.<\/p>\n<p>Was sind die Gr\u00fcnde?<br \/>\nGersdorf: Zum einen vermute ich, da\u00df verst\u00e4ndlicherweise die wenigsten die elfhundert Seiten des Verfassungsschutzgutachtens gelesen haben. Zum anderen bringt es nicht gerade Vorteile, sich f\u00fcr die faire Behandlung einer Partei einzusetzen, die im politischen Diskurs als neofaschistisch dargestellt wird. Aber ich spekuliere, was ich eigentlich nicht will.<\/p>\n<p>Allerdings rufen Sie Ihre Fachkollegen nun zu einer gro\u00dfen gesellschaftlichen Debatte auf, richtig?<br \/>\nGersdorf: Ja, denn da der Volksbegriff offenbar das zentrale Argument des Verfassungsschutzes ist, erwarte ich in der Tat vor allem auch eine rechtswissenschaftliche Diskussion dar\u00fcber, von welchem Volksbegriff unser Grundgesetz ausgeht und ob also das Ganze so verfassungsrechtlich Bestand hat. Es ist unsere gesellschaftliche Aufgabe als Rechtswissenschaft, zu diesem zentralen Punkt Stellung zu nehmen!<\/p>\n<p>Einzelnen AfD-Politikern wird die Verwendung des Begriffs \u201ePa\u00dfdeutscher\u201c vorgeworfen. Warum? Denn wo ist der Unterschied zwischen diesem Begriff und der Wendung \u201eDeutscher im Sinne des Grundgesetzes\u201c?<br \/>\nGersdorf: \u201ePa\u00dfdeutscher\u201c ist problematisch, weil das Grundgesetz nicht erlaubt, da\u00df zwischen Staatsangeh\u00f6rigen differenziert wird \u2013 da das gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratie- und Menschenw\u00fcrdeprinzip verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Inwiefern verletzt es Menschenw\u00fcrde- und Demokratieprinzip, zwischen Pa\u00df- und Abstammungsdeutschen zu differenzieren?<br \/>\nGersdorf: Beide verbieten, Staatsb\u00fcrger aufgrund ihrer Abstammung zu diskriminieren.<\/p>\n<p>Wenn Differenzieren gleich Diskriminieren ist, wie ist dann die gesetzliche Anerkennung etwa der Sorben als nationaler Minderheit m\u00f6glich, ebenso wie das Recht des \u201eS\u00fcdschleswigschen W\u00e4hlerverbands\u201c, der Partei der d\u00e4nischen Minderheit, bei Landtagswahlen von der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde suspendiert zu sein? W\u00e4ren Sorben und D\u00e4nen keine \u201ePa\u00dfdeutschen\u201c, sprich \u201eDeutsche im Sinne des Grundgesetzes\u201c, sondern Deutsche der Abstammung nach, dann w\u00e4ren sie eben keine Sorben und D\u00e4nen \u2013 und k\u00f6nnten auch keine Privilegien als nationale Minderheiten genie\u00dfen.<br \/>\nGersdorf: Das sind Ausnahme-Konstellationen f\u00fcr bestimmte Minderheiten etwa im Freistaat Sachsen oder in Schleswig-Holstein. Man kann dar\u00fcber streiten, ob hier so eine Differenzierung tr\u00e4gt. Im Kern aber gilt, da\u00df alle Deutschen gleich zu behandeln sind und es keine Unterscheidung zwischen den Staatsb\u00fcrgern geben darf.<\/p>\n<p>Auch das Grundgesetz selbst unterscheidet mehrfach zwischen einer pa\u00dfdeutschen und abstammungsdeutschen Identit\u00e4t, etwa wenn es in Artikel 116 sagt, \u201eDeutscher im Sinne des Grundgesetzes ist &#8230; wer die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt &#8230; oder deutscher Volkszugeh\u00f6rigkeit (ist)\u201c. Oder wenn es in der Pr\u00e4ambel von einem \u201edeutschen Volk\u201c spricht, das sich \u201edieses Grundgesetz gegeben hat\u201c, das also schon vor dem Grundgesetz und dem von ihm begr\u00fcndeten Staat existiert haben mu\u00df. Kurz, zu diskriminieren ist in der Tat verboten, aber zu differenzieren, ist das nicht etwas anderes, n\u00e4mlich g\u00e4ngige Praxis vom Grundgesetz bis hin zu heutigen Bundes- und Landesgesetzen?<br \/>\nGersdorf: Richtig ist, da\u00df der Begriff \u201ePa\u00dfdeutscher\u201c allein noch kein Verfassungsversto\u00df ist, weil er interpretationsf\u00e4hig ist, und wenn er etwa in Zusammenhang mit der Forderung gebraucht wird, zum alten Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht vor 1999 zur\u00fcckzukehren. Anders sieht es aber aus, wenn er benutzt wird, um gewissen Staatsb\u00fcrgern ausl\u00e4ndischer Herkunft die gleichen Rechte abzusprechen.<\/p>\n<p>Angesichts all Ihrer Einw\u00e4nde: Ist die Debatte um die AfD sachlich begr\u00fcndet oder dient sie dazu, die Partei unter Verdacht zu stellen?<br \/>\nGersdorf: Ich kann eigentlich nicht erkennen, da\u00df sie sachlich begr\u00fcndet ist. Aber dennoch m\u00fcssen wir die Diskussion f\u00fchren, damit deutlich wird, was der Ma\u00dfstab unserer Verfassung ist: n\u00e4mlich, da\u00df wir Parteien nicht auf Grundlage politischer Ansichten verbieten k\u00f6nnen, sondern nur, wenn sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung versto\u00dfen. Es ist also zum Beispiel irrig, wenn manche glauben, Multikulturalismus sei von Verfassungswegen geboten und jede Benachteiligung von Ausl\u00e4ndern sei verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssig. Das Grundgesetz beruht auf einer Differenzierung zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Nur Deutsche d\u00fcrfen w\u00e4hlen und gew\u00e4hlt werden; und nur Deutschen steht der Schutz bestimmter Grundrechte zu wie die die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Versammlungsfreiheit.<\/p>\n<p>Was hei\u00dft das: Den Medien, Parteien und dem Verfassungsschutz ist die Situation nicht klar? Oder wissen sie ganz genau, da\u00df die Rechtslage ihre Vorw\u00fcrfe nicht hergibt, aber sie erheben sie dennoch?<br \/>\nGersdorf: Als Rechtswissenschaftler sollte man, wie gesagt, nicht spekulieren. Aber in Erw\u00e4gung ziehen kann man nat\u00fcrlich, da\u00df die durch diese Debatte verst\u00e4rkte Polarisierung auch der Mobilisierung der eigenen W\u00e4hlerschaft dienen k\u00f6nnte. Es ist also durchaus m\u00f6glich, da\u00df hier ein Popanz aufgebaut wird.<\/p>\n<p>Parteien und private Medien sind Tendenzbetriebe und k\u00f6nnen daher t\u00e4uschen, verf\u00e4lschen und auch l\u00fcgen wie sie wollen, solange es nicht justitiabel ist. Aber gilt das auch f\u00fcr den Verfassungsschutz?<br \/>\nGersdorf: Die Verfassungsschutz\u00e4mter sind dem jeweiligen Innenministerium unterstellt und damit weisungsgebunden \u2013 und das mu\u00df nach dem Demokratieprinzip unseres Grundgesetzes auch so sein, da es keinen Staat im Staat geben darf! Damit ist aber auch klar, da\u00df sie keine unabh\u00e4ngigen Beh\u00f6rden sind. Das gleiche gilt \u00fcbrigens f\u00fcr die Polizei und alle anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Warum wird in der Debatte dann von Parteien und Medien fast durchweg der Eindruck erweckt, es handele sich beim AfD-Verfassungsschutzgutachten um das Dossier einer rein fachlichen, objektiven Instanz?<br \/>\nGersdorf: Eine berechtigte Frage. Immerhin hat der Staat ja nicht parteipolitische Interessen, sondern die des Gemeinwohls zu verfolgen. Aber gerade weil die Gefahr besteht, da\u00df das in der Praxis nicht klar getrennt wird, hat das Grundgesetz die Entscheidung dar\u00fcber, ob eine Partei verfassungswidrig ist, nicht in die H\u00e4nde der Innenbeh\u00f6rden, sondern des Bundesverfassungsgerichts gelegt. Zwar hat die Exekutive die M\u00f6glichkeiten, Material gegen eine Partei zusammenzutragen und einen Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Die Entscheidung dar\u00fcber, ob sie sich damit im Recht befinden, ist das aber noch nicht.<\/p>\n<p>Trotz des Gutachtens wird wohl auch diesmal kein Verbotsverfahren eingeleitet, womit die Anschuldigungen ad infinitum im Raum stehen bleiben. Wie vertr\u00e4gt sich das eigentlich mit der im Demokratieprinzip des Grundgesetzes verb\u00fcrgten Chancengleichheit, auf die alle Parteien gleicherma\u00dfen Anspruch haben?<br \/>\nGersdorf: Es ist f\u00fcr eine Demokratie nicht gl\u00fccklich, wenn eine solche Diskussion \u00fcber Jahre oder gar Jahrzehnte gef\u00fchrt wird. Vielmehr sollte irgendwann Klarheit herrschen, ob an den Vorw\u00fcrfen nun etwas dran ist, oder ob sie vielleicht nur vorgeschoben sind. Zumal wenn der Ma\u00dfstab des Verfassungsschutzes, wie dargestellt, juristisch gar nicht haltbar zu sein scheint.<\/p>\n<p>Sie haben bereits zuvor kritisiert, da\u00df unser Staat sich nicht an die Neutralit\u00e4t h\u00e4lt, zu der er laut Grundgesetz verpflichtet ist, so etwa j\u00fcngst in einem Gastbeitrag f\u00fcr die \u201eFAZ\u201c zum Thema <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/ngo\/ngo-komplex\/\">NGOs<\/a>.<br \/>\nGersdorf: Ja, denn der Staat kann nicht ohne jede rechtliche Sicherung entscheiden, welche Nichtregierungsorganisationen Steuergelder erhalten. Denn sonst besteht die Gefahr, da\u00df linke Regierungen linke politische Organisation f\u00f6rdern und rechte rechte etc. \u2013 und das gilt es zu verhindern.<\/p>\n<p>Warum?<br \/>\nGersdorf: Weil sich in einer Demokratie der Meinungs- und Willensbildungsproze\u00df vom Volk zum Staat hin zu vollziehen hat. Und in diesen Kommunikationsproze\u00df darf der Staat nicht eingreifen, da er sich sonst umzukehren droht.<\/p>\n<p>Aber das tut er doch per NGOs seit Jahren!<br \/>\nGersdorf: Eben deshalb ja auch meine Kritik. Denn es ist elementarer Bestandteil unserer demokratisch-verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung, da\u00df der Staat die Willensbildung des Volkes nicht steuert!<\/p>\n<p>Sonst?<br \/>\nGersdorf: Die Meinungs- und Willensbildung zu lenken ist kennzeichnend f\u00fcr Autokratien, um nicht zu sagen: f\u00fcr Diktaturen. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen, die die bisherige unkontrollierte NGO-F\u00f6rderpraxis beenden.<\/p>\n<p>Hei\u00dft das, wir bewegen uns in Richtung Autokratie?<br \/>\nGersdorf: So weit w\u00fcrde ich nicht gehen, aber ich sehe eine ganz erhebliche Gefahr, und zwar vor allem weil in der Politik und einem Teil der Medien der jetzige Zustand offenbar nicht einmal als Problem gesehen wird: Das entsetzt mich wirklich am meisten! Da\u00df staatliche Stellen ohne jedes Problembewu\u00dftsein durch die F\u00f6rderung von NGOs auf den gesellschaftlichen Kommunikationsproze\u00df Einflu\u00df gewinnen und ihn gar zu lenken versuchen, mu\u00df uns alle alarmieren: Wehret den Anf\u00e4ngen! Wenn die Politik nichts \u00e4ndert, ja nichts \u00e4ndern m\u00f6chte, weil es ihr um den Gewinn und die Erhaltung von Macht geht, dann ist es die Aufgabe unserer B\u00fcrgergesellschaft, demokratisch aufzustehen, die Gerichte anzurufen und den Staat in seine Schranken zu weisen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 30.5.2025 von Moritz Schwarz mit Hubertus Gersdorf bitte lesen in der JF 23\/25, Seite 3<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de<\/a><\/p>\n<p><em>Prof. Dr. Hubertus Gersdorf bekleidet den Lehrstuhl f\u00fcr Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakult\u00e4t der Universit\u00e4t Leipzig. Geboren 1962 in Hamburg, war der ehemalige Sachverst\u00e4ndige der Enqu\u00eate-Kommission \u201eInternet und digitale Gesellschaft\u201c des Deutschen Bundestages (2010 bis 2013) zuvor bis 2016 Inhaber der Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur f\u00fcr \u00d6ffentliches und Kommunikationsrecht an der Universit\u00e4t Rostock sowie Dozent der Universit\u00e4t des Saarlandes, der Universit\u00e4t Bonn, der Hamburg Media School und der Bucerius Law School in der Hansestad.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home\u00a0&gt;Demokratie\u00a0&gt;Global\u00a0&gt;Deutschland\u00a0&gt;Volk\u00a0&gt;Staatsvolk &gt;v\u00f6lkisch &gt;Volksbegriff &nbsp; Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt): Klicken oder scrollen Martin Wagener: &#8222;Der Streit um den Volksbegriff: Der BND, das Bundesverwaltungsgericht und die Wissenschaftsfreiheit&#8220; (22.1.2026) Brisantes Urteil zum ethnischen Volksbegriff: Wagener-Buch Kulturkampf (5.9.2025) Verfassungswidrige Kriminalisierung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs &hellip; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/volksbegriff\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":63017,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-134659","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/134659","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=134659"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/134659\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":145095,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/134659\/revisions\/145095"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/63017"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=134659"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}