{"id":130806,"date":"2025-02-09T17:58:09","date_gmt":"2025-02-09T16:58:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?page_id=130806"},"modified":"2026-08-27T17:23:28","modified_gmt":"2026-08-27T15:23:28","slug":"murswiek","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/","title":{"rendered":"Murswiek"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\">Home<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Engagement\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/\">Engagement<\/a> &gt;<a title=\"Demokratie\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a> &gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/\">Volk<\/a> &gt;<a title=\"Grundgesetz\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a> &gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/\">Verfassung<\/a> &gt;Murswiek<\/p>\n<div id=\"attachment_128396\" style=\"width: 649px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/stmaergen-feldberg-nebel-pan241110.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-128396\" class=\"size-full wp-image-128396\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/stmaergen-feldberg-nebel-pan241110.jpg\" alt=\"\" width=\"639\" height=\"266\" srcset=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/stmaergen-feldberg-nebel-pan241110.jpg 639w, https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/stmaergen-feldberg-nebel-pan241110-180x75.jpg 180w\" sizes=\"auto, (max-width: 639px) 100vw, 639px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-128396\" class=\"wp-caption-text\">Blick \u00fcber St. M\u00e4rgen im Hochschwarzwald \u00fcber Nebel zum Feldberg am 10.11.2024<\/p><\/div>\n<ul>\n<li><em><em>Listenauswahl eines Beitrags: Bitte <span style=\"text-decoration: underline;\">anklicken<\/span> oder runterscrollen<\/em><\/em><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/meinungszensur\/\">Tichys Rechtsstaat: Prof Murswiek zu L\u00f6schung auf LinkedIn<\/a> (27.8.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/hospiz-job-kuendigung-da-afd\/\">Hospiz-Job: K\u00fcndigung, da AfD<\/a>\u00a0(19.8.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/meinungszensur\/\">Verfassungsbeschwerde: Corona-Zensur kommt vors Bundesverfassungsgericht<\/a> (4.8.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/individual-sanktionen\/\">Dietrich Murswiek: Wie geht es dem sanktionierten Jacques Baud?<\/a> (6.7.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/denunziation\/meldewesen\/\">Prof Murswiek zur Aussteigerhilfe rechts: \u201eDer Staat darf es nicht\u201c<\/a>\u00a0(24.6.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/\">Murswiek: VS benachteiligt die AfD<\/a>\u00a0(1.4.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/kulturverlust\/gesichert\/\">Murswiek: Verfassungsschutz unterliegt gegen AfD \u2013 Ein Desaster mit Ansage<\/a>\u00a0(5.3.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/individual-sanktionen\/\">Sanktionen wegen Meinungen: Eine Drohung an alle Menschen in der EU<\/a>\u00a0(14.1.2026)<\/li>\n<li>\u201eMein Einsatz f\u00fcr die Meinungsfreiheit ist kein Zeichen von Eigensinn, sondern von Gemeinsinn\u201c (18.12.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/dsa-trick-meinungsfreiheit-eu\/\">DSA-Trick Meinungsfreiheit EU<\/a> (26.11.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/social-media\/dsa\/\">Prof Murswiek: DSA: Wie die EU die Meinungsfreiheit im Internet unterminiert<\/a>\u00a0(23.11.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/redefreiheit-eu-dsa-who-ipcc\/\">Murswiek: \u00abDann ist nur die Meinung der deutschen Regierung richtig. Alles andere ist Desinformation\u00bb<\/a> (25.10.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz-klima\/\">Prof Murswiek: Klima-Urteil des BVerfG vom 24.3.2021 schadet der Wirtschaft<\/a> (12.8.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/volksbegriff\/\">Hubertus Gersdorf zum ethnisch-kultureller Volksbegriff<\/a> (30.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/ethnischer-volksbegriff\/\">Ethnischer Volksbegriff<\/a>\u00a0(9.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">Murswiek: Propaganda gegen die AfD ist gewollt<\/a> (9.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">\u00abWie der Verfassungsschutz vorgeht, ist strafbar\u00bb: Prof. Murswiek \u00fcber das AfD-Gutachten<\/a> (6.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/ethnien\/\">Abgrenzung: Staatsvolk (Pass)- ethnischer Volksbegriff (Abstammung)<\/a> (4.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/klimaneutralitaet-ins-grundgesetz\/\"> Staatsrechtler Murswiek warnt vor Grundgesetz\u00e4nderung: \u201eErfolgreiche Klimaklagen k\u00f6nnten die deutsche Industrie ruinieren\u201c<\/a> (17.3.2025)<\/li>\n<li>Das Verfassungsgericht urteilt gegen den Geist der Demokratie (14.3.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/groko-schulden-statt-reformen\/\">Neuverschuldung f\u00fcr Milit\u00e4r und Infrastruktur: Illegitim, aber legal?\u00a0<\/a> (5.3.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/prof-murswiek-cancel-culture\/\">Prof. Murswiek &#8211; Cancel Culture im Dreisamtal bei Buchenbach<\/a> (7.2.2025)<\/li>\n<li>Wie der Verfassungsschutz den demokratischen Diskurs besch\u00e4digt &#8211; Anmerkungen zum Fall Maa\u00dfen Teil 1 (8.1.2025)<\/li>\n<li>Ethnisch-kultureller Volksbegriff: Verbotene Debatte? &#8211; Anmerkungen zum Fall Maa\u00dfen Teil 2 (9.1.2025)<\/li>\n<li>Verfassungsschutz gegen Maa\u00dfen: Kritik oder Gesinnungskontrolle? Teil 3 (10.2.2025)<\/li>\n<li>Der Verfassungsschutz will Maa\u00dfen mit Antisemitismusphantasien schaden (Teil 4 von 4) (11.2.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/pressefreiheit-compact-verbot\/\">Murswiek: Compact-Verbot verfassungsrechtlich nicht OK<\/a> (16.7.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/gesinnungspolizei-im-rechtsstaat\/\">Dietrich Murswiek: \u201eDer Verfassungsschutz ist keine Polizei\u201c<\/a> (23.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsbruch\/\">Staatsrechtler Murswiek: Faesers 13-Punkte-Plan ist ein Angriff auf die Grundrechte<\/a> (16.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/\">Murswiek: Deutsches Volk und Staatsvolk<\/a> (5.5.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierung des Staates: Mit Demokratieprinzip und Meinungsfreiheit unvereinbar<\/a> (8.1.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Prof Murswiek: Verfassungsschutz \u2013 Wer dele\u00adgiti\u00admiert hier wen?<\/a> (24.11.2022)<\/li>\n<li><strong><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/staatsvolk\/\">Murswiek: Der Staat der Deutschen:- Deutsches Volk \u2013 Ethnischer Volksbegriff \u2013 AfD<\/a> (18.3.2022)<\/strong><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/klima-urteil-des-bverfg-drama\/\">Karlsruhe als Klimaaktivist<\/a> (19.7.2021)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/demokratischer-staat\/\">Murswiek: B\u00f6ckenf\u00f6rde: Er wollte die Freiheit des Einzelnen sch\u00fctzen<\/a> (8.3.2019)<\/li>\n<li><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/buerger\/\">B\u00fcrger<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bundesverfassungsgericht\/\">Bundesverfassungsgericht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/demokratischer-staat\/\">Demokratischer-Staat<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/deutsch\/\">Deutsch<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/diskussionskultur\/\">Diskussionskultur<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/social-media\/dsa\/\">DSA<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/ethnien\/\">Ethnien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/fdgo\/\">FDGO<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/freiheit\/freiheitsrechte\/\">Freiheitsrechte<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Grundgesetz\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz75jahre\/\">Grundgesetz75Jahre<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz-neu\/\">Grundgesetz-neu<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/buergerinitiativen\/grundrechte-demo\/\">Grundrechte-Demo<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Identitaet\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/identitaet\/\">Identit\u00e4t<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/individual-sanktionen\/\">Individual-Sanktionen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">Medienkampagne &#8211; gegen AfD<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Rechtsstaat\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/justiz\/rechtsstaat\/\">Rechtsstaat<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/staatsapparat\/\">Staatsapparat<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Staatsbuergerschaft\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/staatsbuergerschaft\/\">Staatsb\u00fcrgerschaft<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Staatsversagen\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/staatsversagen\/\">Staatsversagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/staatsvolk\/\">Staatsvolk<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/unseredemokratie\/\">UnsereDemokratie<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsbruch\/\">Verfassungsbruch<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Verfassungsgericht\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassungsgericht\/\">Verfassungsgericht \u2013 BVerfG<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/\">Verfassungsschutz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/volksbegriff\/\">Volksbegriff<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/wahlvolk\/\">Wahlvolk<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Professor Dr. Dietrich Murswiek (3) ist einer der f\u00fchrenden Rechtswissenschaftler zum Staats- und Verfassungsrecht in Deutschland.<\/em><br \/>\n<em>Murswiek war bis zu seiner Emeritierung Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Direktor des Instituts f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht an der Universit\u00e4t Freiburg im Breisgau. Er ist Autor des Buches \u201eVerfassungsschutz und Demokratie\u201c (2020).<\/em><br \/>\n============================================================<\/p>\n<p><strong>\u201eMein Einsatz f\u00fcr die Meinungsfreiheit ist kein Zeichen von Eigensinn, sondern von Gemeinsinn\u201c<\/strong><br \/>\nDas LinkedIn-Konto von J\u00f6rg Kuttig wurde gesperrt, weil seine Ansichten zu Coronama\u00dfnahmen nicht kompatibel mit Ansichten der WHO seien. Der Unternehmer legt Verfassungsbeschwerde ein \u2013 im Namen der Meinungsfreiheit. Vertreten wird er von dem renommierten Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.<br \/>\n&#8230; Alles vom 18.12.2025 von Christian J. Zeller bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/interviews\/coronaproteste-und-meinungsfreiheit\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/interviews\/coronaproteste-und-meinungsfreiheit\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>&#8222;Das Verfassungsgericht urteilt gegen den Geist der Demokratie&#8220;<\/strong><br \/>\nVideo-Interview von Roland Tichy mit Prof Dietrich Murswiek auf YouTube:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/youtu.be\/FpXumA_hknk?si=3ZqlZqIXZ4TqHfXV\">https:\/\/youtu.be\/FpXumA_hknk?si=3ZqlZqIXZ4TqHfXV<\/a><br \/>\nsowie <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/1-billion-neue-schulden-18-3-25\/\">hier<\/a> (1 Billion neue Schulden).<br \/>\n14.3.2025<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie der Verfassungsschutz den demokratischen Diskurs besch\u00e4digt<\/strong><br \/>\n<strong>Anmerkungen zum Fall Maa\u00dfen &#8211; Teil 1<\/strong><br \/>\nvon Dietrich Murswiek<br \/>\n<em>Der Verfassungsschutz beobachtet Hans-Georg Maa\u00dfen als \u201erechtsextremen Verdachtsfall\u201c. Doch die Begr\u00fcndung wirft Fragen auf: Geht es um den Schutz der Verfassung oder um die Delegitimierung kritischer Meinungen? Eine Analyse der Argumentationsmuster des BfV. Erster Teil der Analyse zum Fall Maa\u00dfen<\/em><br \/>\n.<br \/>\nSeit rund einem Jahr beobachtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) seinen fr\u00fcheren Chef Hans-Georg Maa\u00dfen. Im November 2023 wurde der ehemalige Pr\u00e4sident des BfV als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Die Begr\u00fcndung, die das BfV daf\u00fcr gibt, zeigt beispielhaft, wie der Verfassungsschutz, statt die Verfassung zu sch\u00fctzen, in zunehmendem Ma\u00dfe die Regierung und die sie tragenden Parteien gegen Kritik sch\u00fctzt und insbesondere Kritik an der Migrationspolitik als angeblich verfassungsfeindlich zu delegitimieren sucht.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz darf eine Organisation beobachten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, also die freiheitliche demokratische Grundordnung oder einen ihrer Bestandteile \u2013 das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip oder die Menschenw\u00fcrdegarantie \u2013 beseitigen will. Bis zu einer 2021 in Kraft getretenen Gesetzes\u00e4nderung konnten Einzelpersonen nur dann Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes werden, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele mit Gewalt erreichen wollten oder wenn ihr Verhalten geeignet war, die freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich zu besch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Seither sind diese Zusatzanforderungen entfallen. Nach der jetzigen Gesetzesfassung kommt es also nicht mehr darauf an, ob die Einzelperson ein Gef\u00e4hrdungspotenzial hat, das demjenigen einer Organisation gleichkommt. Ob diese \u00c4nderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist umstritten. Da eine Einzelperson \u2013 zumal wenn sie gewaltfrei handelt \u2013 normalerweise nicht in der Lage sein wird, die Grundfesten der Verfassung zu st\u00fcrzen, also eine Ein-Mann-Revolution durchzuf\u00fchren, versch\u00e4rft die neue Vorschrift die auch schon zuvor in der Praxis des Verfassungsschutzes zu beobachtende Tendenz, nicht potenzielle Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Vorfeld aufzukl\u00e4ren, sondern als verfassungsfeindlich markierte Gesinnungen zu verfolgen.<br \/>\nWie der Verfassungsschutz als Gesinnungspolizei agiert, l\u00e4sst sich exemplarisch am Fall Maa\u00dfen zeigen. Unter seinem Nachfolger Thomas Haldenwang hat das BfV Hans-Georg Maa\u00dfen unter Rechtsextremismusverdacht gestellt und beobachtet ihn. Das BfV wirft Maa\u00dfen vor, das Demokratieprinzip und \u201edie Menschenw\u00fcrde\u201c beseitigen beziehungsweise au\u00dfer Geltung setzen zu wollen. So steht es in dem Schriftsatz vom 7.5.2024, mit dem das BfV sich gegen die von Maa\u00dfen gegen seine Beobachtung erhobene Klage verteidigt. Die im Folgenden geschilderten Beispiele f\u00fcr die Argumentation des BfV sind diesem Schriftsatz entnommen.<\/p>\n<p>Die Menschenw\u00fcrde beseitigen oder \u201eau\u00dfer Geltung setzen\u201c? Das ist tats\u00e4chlich und rechtlich unm\u00f6glich. Die Menschenw\u00fcrde ist eine nach dem Grundgesetz \u201eunantastbare\u201c Eigenschaft jedes Menschen. Sie kann niemandem genommen werden. Sie kann verletzt werden, indem jemand menschenunw\u00fcrdig behandelt wird. Aber dadurch verliert er seine Menschenw\u00fcrde nicht. Was das BfV mit \u201ebeseitigen\u201c meint, ist offenbar nicht die Menschenw\u00fcrde, sondern die Menschenw\u00fcrdegarantie. Diese ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, und sie beseitigen zu wollen, ist verfassungsfeindlich.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte meinen, auf sprachliche Pr\u00e4zision komme es nicht an, wenn doch deutlich sei, was in der Sache gemeint ist. Aber sprachliche Schlamperei bei der Begr\u00fcndung verf\u00fchrt zu juristischen Fehlentscheidungen. Und von juristischen Fehlbewertungen wimmelt es in der Begr\u00fcndung, die das BfV f\u00fcr die Beobachtung Maa\u00dfens gibt.<\/p>\n<p>Eine falsche Weichenstellung in der Argumentation des BfV besteht darin, dass das BfV nicht zwischen mit der Menschenw\u00fcrde unvereinbaren Meinungs\u00e4u\u00dferungen und auf die Abschaffung der Menschenw\u00fcrdegarantie gerichteten Willensbekundungen unterscheidet. Letztere finden sich in der Zitatensammlung des BfV nicht. Nun ist es nicht ausgeschlossen, Meinungs\u00e4u\u00dferungen, die eine Missachtung der Menschenw\u00fcrde zum Ausdruck bringen, als Belege daf\u00fcr zu verwenden, dass die betreffende Person die Menschenw\u00fcrdegarantie abschaffen will. Aber sie k\u00f6nnen insofern nur Bestandteile einer Argumentationskette sein, die durch weitere Belege erg\u00e4nzt werden m\u00fcssten. Allein aus dem Umstand, dass jemand mit seinem Verhalten ein Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verletzt, l\u00e4sst sich nicht folgern, dass er dieses Schutzgut beseitigen will.<\/p>\n<p>Es gibt viele Beispiele daf\u00fcr, dass die Bundesregierung, der Bundestag oder staatliche Verwaltungsbeh\u00f6rden gegen das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip, sogar gegen die Menschenw\u00fcrdegarantie (also gegen Schutzg\u00fcter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung) versto\u00dfen haben \u2013 und zwar nicht nur verbal, sondern durch hoheitliche Entscheidungen. Nie ist das als Anhaltspunkt f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen des jeweiligen Staatsorgans gewertet worden \u2013 zu Recht nicht, denn wenn das Staatsorgan sich durch die Rechtsprechung korrigieren l\u00e4sst und zum Beispiel ein Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht wegen Versto\u00dfes gegen die Menschenw\u00fcrdegarantie f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wird, dann auch als nichtig behandelt und nicht erneut versucht, ein gleichartiges Gesetz durchzusetzen, dann spricht nichts daf\u00fcr, dass in dem festgestellten Verfassungsversto\u00df der Wille zur Abschaffung des betreffenden Verfassungsgrundsatzes zum Ausdruck kommt.<\/p>\n<p>Dies muss erst recht f\u00fcr Meinungs\u00e4u\u00dferungen von Privatpersonen gelten, die inhaltlich mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes unvereinbar sind, zumal solche \u00c4u\u00dferungen nicht einmal \u2013 wie die erw\u00e4hnten Entscheidungen staatlicher Organe \u2013 verfassungswidrig sind, weil das Grundgesetz gar nicht unmittelbar Verhaltenspflichten f\u00fcr Privatpersonen statuierte.<\/p>\n<p>Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen lassen sich aus solchen Meinungs\u00e4u\u00dferungen daher nur dann gewinnen, wenn zus\u00e4tzlich \u00c4u\u00dferungen oder andere Verhaltensweisen nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass die betreffende Person, wenn sie die politische Macht dazu h\u00e4tte, nicht nur den Meinungs\u00e4u\u00dferungen entsprechende Verfassungsverletzungen begehen, sondern diese auch dauerhaft unter Missachtung entgegenstehender Gerichtsurteile durchsetzen will. Diese zus\u00e4tzliche Anforderung an die Bewertung von Meinungs\u00e4u\u00dferungen als Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen ignoriert das BfV vollst\u00e4ndig, obwohl das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont hat, dass \u201eblo\u00dfe\u201c Meinungs\u00e4u\u00dferungen verfassungsschutzrechtlich irrelevant sind.<\/p>\n<p>Missbrauch des Menschenw\u00fcrdearguments<br \/>\nDie Argumentation des BfV, mit der es die Verfassungsfeindlichkeit von \u00c4u\u00dferungen Maa\u00dfens belegen will, ist an etlichen Stellen grotesk falsch. Sie belegt nicht verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten, sondern kritisiert eine politisch inkorrekte Gesinnung.<\/p>\n<p>Beispielsweise hat Maa\u00dfen gesagt, dass mit der gro\u00dfen Zahl von Migranten Menschen aus anderen Kulturen nach Deutschland k\u00e4men, \u201edie ganz anders sozialisiert sind\u201c. In arabischen Kulturen werde Gewalt durchaus auch als ein probates Mittel der Konfliktl\u00f6sung angesehen. \u201eDie jungen Menschen, die zu uns kommen, kennen unsere Normen nicht [\u2026], bringen ihr Wertverst\u00e4ndnis, ihre Konfliktl\u00f6sungsmechanismen nach Deutschland, und wir sehen die Konsequenzen tagt\u00e4glich bei Messerstechereien.\u201c<\/p>\n<p>Das h\u00e4lt das BfV f\u00fcr menschenw\u00fcrdewidrig, weil Maa\u00dfen sich \u201erassistischer Stereotype\u201c bediene und \u201edie H\u00f6herwertigkeit der eigenen gegen\u00fcber der Minderwertigkeit der anderen Gruppe und Kultur\u201c zum Ausdruck bringe. Zugleich stelle er \u201egeneralisierend Migranten pauschal als Produkt ihrer Kultur und Sozialisation dar\u201c, wobei er den einzelnen Individuen abspreche, sich anders verhalten zu k\u00f6nnen, als die von ihm \u201ebehauptete Kultur und Sozialisation vorgebe\u201c.<\/p>\n<p>Indem das BfV den Hinweis auf solche Kausalit\u00e4ten als rassistisch und rechtsextrem verunglimpft, versucht es, eine kritische Betrachtung derartiger Zusammenh\u00e4nge und entsprechende Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung zu tabuisieren.<\/p>\n<p>Um einen Menschenw\u00fcrdeversto\u00df zu begr\u00fcnden, unterstellt der Verfassungsschutz der betreffenden Person Pauschalurteile, die sie nicht gemacht hat. Kulturelle Pr\u00e4gung oder Sozialisation in einer bestimmten Kultur bedeuten nicht, dass die in dieser Kultur sozialisierten Individuen sich nicht anders verhalten k\u00f6nnten. Aber tiefgreifende kulturelle Pr\u00e4gungen k\u00f6nnen zu Verhaltenswahrscheinlichkeiten f\u00fchren, die sich in der Statistik best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Eine Kurzfassung dieses Textes erschien am 8.1.2025 in der Neuen Z\u00fcrcher Zeitung (NZZ).<br \/>\n&#8230; Alles vom 8.2.2025 von Dietrich Murswiek bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/fall-maassen-murswiek-1\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/fall-maassen-murswiek-1\/<\/a><br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>Ethnisch-kultureller Volksbegriff: Verbotene Debatte?<\/strong><br \/>\n<strong>Anmerkungen zum Fall Maa\u00dfen &#8211; Teil 2<\/strong><br \/>\nvon Dietrich Murswiek<br \/>\n<em>Darf man noch \u00fcber ein ethnisch-kulturell verstandenes deutsches Volk sprechen? Der Verfassungsschutz wertet dies bei Hans-Georg Maa\u00dfen als verfassungsfeindlich. Doch die Argumentation des BfV steht auf wackeligen Beinen \u2013 und k\u00f6nnte weitreichende Folgen haben.<\/em><br \/>\n.<br \/>\nWenn das BfV Maa\u00dfen vorwirft, sich \u201ean das neurechte Konzept des Ethnopluralismus\u201c anzulehnen, dient das nur seiner Diffamierung. Der Gedankengang des BfV geht so: Das Konzept des Ethnopluralismus ist nach Auffassung des BfV ein rechtsextremistisches Konzept. Es unterscheidet Ethnien mit kulturell definierten Identit\u00e4ten. Maa\u00dfen unterscheidet ebenfalls kulturell definierte Identit\u00e4ten. Also haben wir ihn als Rechtsextremisten entlarvt \u2013 zumindest gibt es einen Anhaltspunkt daf\u00fcr, dass er einer ist.<\/p>\n<p>Diese Argumentationsstruktur begegnet uns auch in anderen Zusammenh\u00e4ngen. Beispiel: Maa\u00dfen spricht von \u201eGlobalisten\u201c. Es gibt anscheinend Rechtsextremisten, die diesen Begriff mit antisemitischer Konnotation verwenden. Deshalb folgert das BfV, auch Maa\u00dfen meine diesen Begriff in einem antisemitischen Sinne \u2013 obwohl er dies bestreitet und obwohl es sich um einen allgemein \u2013 auch in der Sozialwissenschaft \u2013 gebr\u00e4uchlichen Begriff handelt, der im allgemeinen und im wissenschaftlichen Sprachgebrauch keinen antisemitischen Inhalt hat.<br \/>\nUm auf den Ethnopluralismus zur\u00fcckzukommen: Dass es Ethnien mit kulturell definierten Identit\u00e4ten gibt, ist entgegen der Annahme des BfV keine Erfindung von \u201eEthnopluralisten\u201c oder Rechtsextremisten. Der v\u00f6lkerrechtliche Minderheitenschutz setzt die Existenz von Ethnien mit kulturellen Identit\u00e4ten voraus und erkennt sie sogar als wertvoll und sch\u00fctzenswert an. Die Ethnologie als Wissenschaft befasst sich mit ethnisch definierten Entit\u00e4ten. Aber das BfV will die Existenz von Ethnien tabuisieren, um Kritiker der Politik der unbegrenzten Masseneinwanderung aus dem \u00f6ffentlichen Diskurs zu dr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff<br \/>\nDeshalb darf es nach Ansicht des Verfassungsschutzes auch kein ethnisch-kulturell verstandenes deutsches Volk geben. Das deutsche Volk im Sinne des Grundgesetzes sei durch die Staatsangeh\u00f6rigkeit definiert. Einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff kenne das Grundgesetz nicht, behauptet der Verfassungsschutz, und wer dennoch die Meinung \u00e4u\u00dfert, es gebe ein durch Kriterien wie Sprache, Kultur, Geschichte und Abstammung charakterisiertes deutsches Volk, der sei ein Verfassungsfeind; er verletze n\u00e4mlich die Menschenw\u00fcrde der deutschen Staatsangeh\u00f6rigen mit Migrationshintergrund, indem er sie zu Staatsb\u00fcrgern zweiter Klasse degradiere.<\/p>\n<p>Dies ist das zentrale Argument, auf das der Verfassungsschutz seit Jahren seine Behauptung st\u00fctzt, es l\u00e4gen Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD vor, und einzelne Landesverb\u00e4nde seien gar \u201egesichert rechtsextremistisch\u201c.<\/p>\n<p>Dieses Argument ist rechtlich unsinnig. Aus der deskriptiven Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs folgt rechtlich gar nichts. Es gibt V\u00f6lker im ethnisch-kulturellen Sinne, darunter das deutsche Volk, und selbstverst\u00e4ndlich darf man \u00fcber diese V\u00f6lker reden, ohne sich der Verfassungsfeindlichkeit verd\u00e4chtig zu machen. Dies hat neulich das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster in seinem Urteil \u00fcber die Beobachtung der AfD ausdr\u00fccklich festgestellt.<\/p>\n<p>Verfassungsfeindlich w\u00e4re es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Staatsvolk und Volk im ethnisch-kulturellen Sinne gleichzusetzen und alle ethnisch nichtdeutschen Staatsangeh\u00f6rigen aus dem Staatsvolk auszuschlie\u00dfen oder gegen\u00fcber ethnisch Deutschen ungleich zu behandeln. Dies ist es, was der Verfassungsschutz beweisen m\u00fcsste, wenn er unter dem Aspekt, dass vom ethnisch-kulturell verstandenen Volk geredet wird, Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen begr\u00fcnden will. Aber solche Beweise hat er weder im Fall der AfD noch im Fall Maa\u00dfen vorgelegt.<br \/>\nWer die Existenz des ethnisch-kulturell verstandenen deutschen Volkes behauptet oder sogar daf\u00fcr eintritt, dass es nicht zur Minderheit \u201eim eigenen Land\u201c wird, der will nach Ansicht des BfV allerdings deutsche Staatsangeh\u00f6rige mit Migrationshintergrund rechtlich diskriminieren, sie zu B\u00fcrgern zweiter Klasse machen oder ihnen gar die Staatsangeh\u00f6rigkeit entziehen. Das sind \u2013 was die AfD und was auch Maa\u00dfen angeht \u2013 unbegr\u00fcndete Unterstellungen. Aus der Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs folgt dies nicht. Es folgt auch nicht aus dem Ziel, die Identit\u00e4t des deutschen Volkes zu erhalten.<\/p>\n<p>Wer verhindern will, dass die ethnisch Deutschen zur Minderheit in Deutschland werden, muss das nicht durch Diskriminierung oder gar Ausb\u00fcrgerung ethnisch nichtdeutscher Staatsangeh\u00f6riger anstreben. Das naheliegendste Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist die Einwanderungsbegrenzung. Kein deutscher Staatsangeh\u00f6riger wird durch Immigrationsbegrenzung diskriminiert. Dem Verfassungsschutz fehlt also ein Begr\u00fcndungselement f\u00fcr seine Diskriminierungsthese. Die L\u00fccke in der Argumentation wird durch eine Unterstellung ersetzt.<br \/>\nIm Falle Maa\u00dfen sieht das so aus: Das BfV wirft Maa\u00dfen vor, dass er sich dagegen wendet, dass SPD und Gr\u00fcne \u201eein nicht-deutsches Deutschland\u201c wollten und die Regierungskoalition den unbegrenzten Zuzug und damit \u201eeine andere, nicht-deutsche Gesellschaft\u201c wolle. Indem er kritisiere, dass die Massenzuwanderung aus fremden Kulturen in Verbindung mit der schnellen Einb\u00fcrgerung dazu f\u00fchren k\u00f6nne, dass diese Migranten die ethnisch Deutschen hier dominieren k\u00f6nnten, spreche er den Fl\u00fcchtlingen und Migranten die Menschenw\u00fcrde ab.<br \/>\nEs verletzt aber niemandes Menschenw\u00fcrde, wenn ein Politiker sich gegen eine Politik der Massenzuwanderung aus fremden Kulturen ausspricht. Maa\u00dfen hat nicht die Forderung erhoben, dass eingeb\u00fcrgerte Migranten in irgendeiner Weise benachteiligt werden sollen, sondern er hat die Forderung erhoben, die Einwanderung zu begrenzen und keine vorschnellen Einb\u00fcrgerungen vorzunehmen.<br \/>\nDies wird vom Verfassungsschutz mit der Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall sanktioniert. Wer nicht der migrationspolitischen Agenda der Merkel-Union und der Ampelkoalition folgt, wird auf diese Weise vom Verfassungsschutz stigmatisiert und ausgegrenzt.<\/p>\n<p>Dieser Ausgrenzungswille wirkt mitunter obsessiv. So teilt das BfV mit, Maa\u00dfen habe auf Twitter ein Video verlinkt, das Proteste in Berlin zeige, bei denen auf Arabisch antisemitische Parolen gerufen und pal\u00e4stinensische Fahnen geschwenkt wurden. Das habe er so kommentiert: \u201eAusl\u00e4nder gr\u00f6len in Berlin antisemitische Parolen \u201aTod den Juden, Tod Israel!\u2018, und das politisch-mediale Establishment schaut einfach weg und tut nichts.\u201c Er wendet sich also gegen Antisemitismus und dagegen, dass das Establishment dieses Verhalten dulde.<br \/>\nDas BfV sieht in dem Zitat einen Anhaltspunkt f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen. Warum? Maa\u00dfen habe \u201epauschal die sich dort antisemitisch geb\u00e4rdenden Personen [\u2026] als Ausl\u00e4nder\u201c bezeichnet, obwohl er doch deren Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht kenne. Er ziehe mithin \u00e4u\u00dfere Kennzeichen \u201ewie die Verwendung arabischer Sprache und das Schwenken bestimmter Fahnen\u201c heran, \u201eum deren etwaige deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit auszuschlie\u00dfen\u201c. Dies k\u00f6nne auf ein biologistisches Verst\u00e4ndnis der Staatsangeh\u00f6rigkeit hindeuten.<br \/>\nDabei liegt auf der Hand, dass jemand, der eine solche \u00c4u\u00dferung macht, keine Aussage \u00fcber die Staatsangeh\u00f6rigkeit der betreffenden Personen, sondern \u00fcber deren Herkunft abgeben will. Er hat dabei ein Wort gew\u00e4hlt, das unpr\u00e4zise ist, weil man in der Tat nicht wissen kann, welche arabisch sprechenden und mutma\u00dflich als Migranten vor nicht langer Zeit nach Deutschland gekommenen Menschen hier bereits eingeb\u00fcrgert sind, wenn sie nicht ihren Personalausweis vorzeigen. Aber f\u00fcr das BfV ist hier schon eine juristisch unpr\u00e4zise Wortwahl eine Verletzung der Menschenw\u00fcrde und ein Anhaltspunkt f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen.<\/p>\n<p>Eine Kurzfassung dieses Textes erschien am 8.1.2025 in der NZZ.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/meinung\/der-verfassungsschutz-verhindert-zunehmend-kritik-an-der-deutschen-regierung-und-den-sie-tragenden-parteien-statt-die-verfassung-zu-schuetzen-er-beschaedigt-damit-die-demokratie-ld.1864903\">https:\/\/www.nzz.ch\/meinung\/der-verfassungsschutz-verhindert-zunehmend-kritik-an-der-deutschen-regierung-und-den-sie-tragenden-parteien-statt-die-verfassung-zu-schuetzen-er-beschaedigt-damit-die-demokratie-ld.1864903<\/a><\/p>\n<p>&#8230; Alles vom 9.2.2025 von Dietrich Murswiek bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/ethnisch-kultureller-volksbegriff-verbotene-debatte\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/ethnisch-kultureller-volksbegriff-verbotene-debatte\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>Verfassungsschutz gegen Maa\u00dfen: Kritik oder Gesinnungskontrolle? Teil 3<\/strong><br \/>\nIst scharfe Regierungskritik bereits eine Bedrohung f\u00fcr die Demokratie? Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirft Hans-Georg Maa\u00dfen \u201edemokratiefeindliche Agitation\u201c vor. Doch von dem Vorwurf l\u00e4sst sich wenig belegen. Dritter Teil der Analyse zum Fall Maa\u00dfen<br \/>\nNach Ansicht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) betreibt Maa\u00dfen \u201edemokratiefeindliche Agitation\u201c. Er \u00e4u\u00dfere sich, so das BfV, \u201ediffamierend und herabw\u00fcrdigend gegen\u00fcber der demokratischen Verfasstheit der Bundesrepublik, ihren Repr\u00e4sentanten sowie den Parteien und dem Parteiensystem im Allgemeinen. Diese st\u00e4ndigen Verunglimpfungen bewirken in ihrer undifferenzierten Ma\u00dflosigkeit, dass das Vertrauen in das demokratische System der Bundesrepublik erheblich unterminiert und von Grund auf ersch\u00fcttert sowie die Legitimit\u00e4t staatlicher Repr\u00e4sentanten nicht nur infrage gestellt wird, sondern diese delegitimiert werden.\u201c Auf diese Weise wolle er das Demokratieprinzip beseitigen.<\/p>\n<p>Dass Maa\u00dfen mit seinen \u00c4u\u00dferungen das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in das demokratische System von Grund auf ersch\u00fcttert hat, konnte ich bisher nicht wahrnehmen. Der gegenw\u00e4rtig bei vielen Menschen angenommene Vertrauensverlust scheint vielmehr aus der \u201eBrandmauer\u201c-Strategie der etablierten Parteien zu resultieren, n\u00e4mlich aus der Wahrnehmung der Menschen, dass es ihnen praktisch nicht m\u00f6glich ist, eine Politik abzuw\u00e4hlen, die sie ablehnen. Die Wahrnehmung dieser Menschen ist, dass es eine Mehrheit gegen die unbegrenzte Einwanderung gibt, gegen das Verbrennerverbot, gegen das Heizungsgesetz, gegen die ruin\u00f6se Energiepolitik, aber egal, was sie w\u00e4hlen \u2013 die n\u00e4chste Regierung wird auch unter einem Kanzler Merz wieder links-gr\u00fcn gepr\u00e4gt sein und im Prinzip alles fortsetzen, wogegen die Menschen mit der Abwahl der Ampel gestimmt haben.<br \/>\nIm \u00dcbrigen wendet sich die \u2013 oft sehr heftige \u2013 Polemik Maa\u00dfens nicht gegen das Verfassungssystem Deutschlands, sondern gegen die konkrete Politik der Regierung und der Parteien. Er polemisiert gegen den \u201e\u00d6kosozialismus\u201c, gegen \u201eeine kleine fanatische politische Clique, die auch die Medien beherrscht, die hoch ideologisiert, v\u00f6llig beseelt von der Richtigkeit ihres Handelns sind und die anderen Menschen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben\u201c. Er spricht von \u201etotalit\u00e4rem Sozialismus\u201c und bezeichnet die Vertreter der \u201eneuen Klimareligion\u201c als \u201eGr\u00fcne Khmer\u201c oder \u201egr\u00fcne Taliban\u201c, die Deutschland in einen \u201e\u00f6kototalit\u00e4ren Musterstaat\u201c verwandeln wollten.<\/p>\n<p>Du sollst nicht vergleichen<br \/>\nDas ist eine teils sehr \u00fcberzogene Kritik. Aber es ist nicht Kritik an der freiheitlich-demokratischen Ordnung des Grundgesetzes, sondern Kritik an freiheitsfeindlichen Tendenzen in der Politik. Das BfV meint nun, Maa\u00dfen stelle die Partei B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen mit der chinesischen Kulturrevolution und der Terrorherrschaft der Roten Khmer auf eine Stufe, ziehe so die demokratische Legitimit\u00e4t zumindest der Gr\u00fcnen-Abgeordneten im Bundestag infrage und verharmlose die Menschheitsverbrechen der Roten Khmer und der chinesischen Kulturrevolution\u00e4re.<br \/>\nAber wer von \u201eGr\u00fcnen Khmer\u201c redet, setzt die Gr\u00fcnen nicht mit den Roten Khmer gleich, sondern vergleicht sie. Er macht mit diesem polemischen Begriff auf eine Gemeinsamkeit aufmerksam, die er zu entdecken vermeint, n\u00e4mlich auf das Sendungsbewusstsein, den Wahrheitsanspruch und den Willen, die eigenen politischen Ziele auch mittels massiver staatsdirigistischer Freiheitseinschr\u00e4nkungen durchzusetzen. Dass Maa\u00dfen behaupten wolle, die Gr\u00fcnen h\u00e4tten \u2013 wie die Roten Khmer oder Mao \u2013 Millionen von Menschen umgebracht oder planten dies, l\u00e4sst sich seinen Ausf\u00fchrungen auch bei kritischer Betrachtung nicht entnehmen.<br \/>\nDass das BfV rhetorische Vergleiche mit totalit\u00e4ren Systemen f\u00fcr eine verfassungsfeindliche Gleichsetzung unserer demokratischen Ordnung mit dem betreffenden totalit\u00e4ren System h\u00e4lt, wenn diese Vergleiche von \u201erechts\u201c kommen, ist st\u00e4ndige Verfassungsschutzpraxis. Der Verfassungsschutz setzt regelm\u00e4\u00dfig rhetorische Vergleiche mit Gleichsetzung gleich, nach dem Muster: Wer sich durch das Denunziationswesen w\u00e4hrend der Corona-Krise (Anrufe bei der Polizei wegen unerlaubter Kindergeburtstagsfeiern) oder durch die heutigen Meldeportale an das Blockwartsystem der DDR erinnert f\u00fchlt, delegitimiert den Verfassungsstaat, weil er die Bundesrepublik mit der DDR gleichsetzt.<\/p>\n<p>Wer, wie Maa\u00dfen, die NZZ als \u201eWestfernsehen\u201c betrachtet oder dem ARD-Magazin \u201ePanorama\u201c abspricht, \u201eWestfernsehen\u201c zu sein, setzt nach Ansicht des BfV \u201edie gegenw\u00e4rtigen Fernsehmedien in der Bundesrepublik Deutschland mit den Fernsehmedien der DDR gleich\u201c. Damit stelle Maa\u00dfen \u201eeine freie und verl\u00e4ssliche Berichterstattung in der Bundesrepublik Deutschland in Abrede\u201c. Ob die Berichterstattung der \u00d6ffentlich-Rechtlichen ausgewogen und verl\u00e4sslich ist, muss man aber in einer freien Gesellschaft diskutieren k\u00f6nnen. Die Auffassung, dass in zentralen politischen Fragen \u2013 etwa Migrationspolitik, Klimapolitik, Coronapolitik \u2013 in den \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien grunds\u00e4tzliche Gegenpositionen zur Regierungspolitik beziehungsweise zum politisch-medialen Mainstream weitgehend ausgeblendet werden und man nach solchen Positionen beispielsweise in der NZZ oder in Alternativmedien suchen muss, wird nicht nur von Maa\u00dfen, sondern auch von Medienwissenschaftlern vertreten.<br \/>\nEs gibt von dieser Kategorie etliche weitere Beispiele im Fall Maa\u00dfen. Das BfV behauptet, Vergleiche seien Gleichsetzungen, und konstruiert auf diese Weise eine angebliche Delegitimierung des freiheitlichen Staates, wo Maa\u00dfen offensichtlich die Intention verfolgt, den freiheitlichen Staat gegen unfreiheitliche Bestrebungen zu verteidigen.<\/p>\n<p>Im Zweifel gegen den Angeklagten<br \/>\nDass Maa\u00dfen den Verfassungsstaat delegitimieren und nicht verteidigen wolle, kann man mit seinen \u00c4u\u00dferungen nicht belegen. Manche von ihnen k\u00f6nnen, wenn man sie nicht gutwillig betrachtet, dahingehend ausgelegt werden, als wolle er etwa den Gr\u00fcnen die Existenzberechtigung absprechen. Und wenn man das nicht im Sinne eines politischen Werturteils versteht, sondern in dem Sinne, dass sie eigentlich verboten werden m\u00fcssten, w\u00e4re das auch verfassungsschutzrechtlich relevant. Aber wenn man seine \u00c4u\u00dferungen auch so auslegen kann, dass lediglich heftige Kritik an der Politik der Gr\u00fcnen ge\u00fcbt werden soll, aber dass Maa\u00dfen nicht sagen will, er wolle sie \u2013 wenn er k\u00f6nnte \u2013 verbieten, dann w\u00e4ren das einfach Beitr\u00e4ge zur politischen Auseinandersetzung und weiter nichts.<\/p>\n<p>Das BfV baut diesem Einwand vor, indem es behauptet: Wenn eine \u00c4u\u00dferung mehrdeutig ist und eine der m\u00f6glichen Bedeutungen verfassungsfeindlich, die andere aber nicht verfassungsfeindlich ist, dann k\u00f6nne sie als Anhaltspunkt f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen verwendet werden. Bei mehrdeutigen \u00c4u\u00dferungen unterstellt das BfV regelm\u00e4\u00dfig, dass der Betreffende einen verfassungsfeindlichen Inhalt zum Ausdruck bringen wollte. Aber so kann man in einem Rechtsstaat keine Beweisf\u00fchrung aufbauen, mit der die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Grundrechtseingriffen \u2013 und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist ein Grundrechtseingriff \u2013 begr\u00fcndet werden soll.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht sieht es genau umgekehrt wie das BfV: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit verlange, dass bei der rechtlichen Beurteilung mehrdeutiger Meinungs\u00e4u\u00dferungen diejenige Auslegung zugrunde zu legen ist, bei welcher der ge\u00e4u\u00dferte Inhalt rechtm\u00e4\u00dfig ist, sofern nicht diese Auslegungsvariante mit nachvollziehbaren Gr\u00fcnden ausgeschlossen werden kann: \u201eIn dubio pro libertate\u201c \u2013 im Zweifel f\u00fcr die Freiheit. Das BfV meint, dieser Grundsatz gelte nicht f\u00fcr den Verfassungsschutz. Das zeigt ein autorit\u00e4res Staatsverst\u00e4ndnis, das der Inlandsgeheimdienst exklusiv f\u00fcr sich in Anspruch nimmt. Der Staat muss freiheitlich sein. Der Verfassungsschutz, der den freiheitlichen Staat sch\u00fctzen soll, will nach dem gegenteiligen Grundsatz agieren: \u201eIn dubio contra libertate\u201c.<br \/>\n&#8230; Alles vom 10.2.2025 von Dietrich Murswiek bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/verfassungsschutz-gegen-maassen-kritik-oder-gesinnungskontrolle\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/verfassungsschutz-gegen-maassen-kritik-oder-gesinnungskontrolle<\/a>\/<br \/>\n.<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>Der Verfassungsschutz will Maa\u00dfen mit Antisemitismusphantasien schaden (Teil 4 von 4)<\/strong><br \/>\nDer Verfassungsschutz wirft Hans-Georg Maa\u00dfen Antisemitismus vor \u2013 ohne direkte Beweise. Seine Kritik an globalen Eliten wird als \u201ecodiertes Narrativ\u201c interpretiert. Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit? Die Argumentation des BfV delegitimiert sich selbst. Letzter Teil der Analyse zum Fall Maa\u00dfen<br \/>\nWo er nichts beweisen kann, beginnt der Verfassungsschutz auch schon mal zu phantasieren. Das BfV sagt nicht, Maa\u00dfen sei ein Antisemit. Damit vertr\u00fcge es sich nicht, dass Maa\u00dfen st\u00e4ndig den importierten Antisemitismus kritisiert. Aber das BfV behauptet, er verbreite \u201eantisemitische Narrative und Topoi\u201c. Er nutze \u201etradierte antisemitische Erz\u00e4hlmuster und Assoziations- und Argumentationsketten\u201c. Und er greife auf \u201eklassische, mehr oder weniger codierte, antisemitische Stereotype\u201c zur\u00fcck. Er bediene und f\u00f6rdere dadurch antisemitische Ressentiments. Das sei darauf gerichtet, \u201edie Menschenw\u00fcrde als Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen beziehungsweise au\u00dfer Geltung zu setzen\u201c.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet wird dies damit, dass Maa\u00dfen vor einem neuen Totalitarismus warne, der durch verb\u00fcndete sozialistische und globalistische Kr\u00e4fte angestrebt werde. Die politische Ideologie einer Verschmelzung der vormals sozialistischen Linken mit dem Wirtschaftsliberalismus bedrohe und zersetze nach Maa\u00dfens Meinung die westlichen Gesellschaften und Staaten. Dieser Prozess sei seiner Ansicht nach von \u201ePseudolinken\u201c und kleinen \u201eglobalen Verm\u00f6genseliten\u201c beziehungsweise \u201eWirtschaftsglobalisten\u201c getragen, die eine \u201eneue Weltordnung\u201c schaffen wollten \u2013 zulasten der \u201eproduktiven b\u00fcrgerlichen Eliten\u201c, der \u201enormalen, regional verwurzelten Menschen\u201c, die \u201ein eine anonyme, atomisierte Masse\u201c verwandelt w\u00fcrden, \u201edie leicht zu kontrollieren und zu manipulieren\u201c sei.<\/p>\n<p>Das sind kulturkritische \u00c4u\u00dferungen, \u00fcber die man \u2013 wie \u00fcber alles, was jemand \u00fcber die gro\u00dfen Weltzusammenh\u00e4nge sagt \u2013 streiten kann. Aber warum soll das antisemitisch sein? Weil das Narrativ, es gebe eine global agierende, m\u00e4chtige und verm\u00f6gende Elite, die Politik und Medien beeinflusst, um Macht und Verm\u00f6gen zu erlangen, deckungsgleich mit antisemitischen Erz\u00e4hlungen sei und \u201edaher auch ohne explizite Benennung von Juden als Akteure im Hintergrund eindeutig als antisemitisch erkennbar\u201c sei. Des von Maa\u00dfen beschriebenen Vorgehens, \u201ealso des zielgerichteten und kombinierten Einsatzes der Ordnungssysteme, um traditionelle gesellschaftliche und nationalstaatliche Strukturen zu zerst\u00f6ren und daraus eigenen (materiellen) Vorteil zu ziehen\u201c, seien Juden bereits Anfang des 20. Jahrhunderts in der antisemitischen Schrift \u201eDie Protokolle der Weisen von Zion\u201c bezichtigt worden.<\/p>\n<p>Wie soll Maa\u00dfen sich gegen eine solche Argumentation eigentlich wehren? Was der Verfassungsschutz ihm vorwirft, ist ein Antisemitismus ohne Juden. Er spricht von \u201eglobalen Verm\u00f6genseliten\u201c, die bestimmte Ziele verfolgten, die er f\u00fcr sch\u00e4dlich h\u00e4lt. Es ist naheliegend anzunehmen, dass er sich dabei auf Schriften von Klaus Schwab bezieht und auf das World Economic Forum (WEF). Darf man das, was diese Leute in Schriften und Reden propagieren, nicht kritisieren? Nat\u00fcrlich darf man das, und man darf es auch scharf kritisieren. Indem das BfV eine Parallele zu \u201eantisemitischen Erz\u00e4hlungen\u201c konstruiert, versucht es, Kritik an der Agenda des WEF unm\u00f6glich zu machen. Aber Kritik an allem, was weltweit politisch geschieht, muss in einer demokratischen und offenen Gesellschaft m\u00f6glich sein. Nicht der Kritiker \u201eglobalistischer Eliten\u201c ist ein Verfassungsfeind, sondern derjenige, der ihm die Kritik verbieten will, liefert einen Anhaltspunkt daf\u00fcr, die Meinungsfreiheit und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung abzulehnen.<\/p>\n<p>Besonders grotesk ist es, dass das BfV Maa\u00dfen folgende Formulierung als angeblich antisemitisch vorwirft: \u201eMan spricht von Globalisten, man spricht von Investoren, man spricht von Philanthropen.\u201c Dazu sagt das BfV: \u201eAbermals handelt es sich um drei Begriffe, die, betrachtet man sie isoliert, keinen eindeutig antisemitischen Gehalt besitzen. In der vorgebrachten Reihung ist jedoch klar erkennbar, dass sie sich auf Georg Soros beziehen, und damit auf die aktuell wohl am h\u00e4ufigsten zur Zielscheibe antisemitischer Anw\u00fcrfe und Projektionen gewordene lebende Person weltweit. Alle drei Begriffe beziehungsweise Charakterisierungen werden in vergleichbaren Kombinationen sowohl in seri\u00f6sen wie in verfassungsschutzrelevanten Kontexten regelm\u00e4\u00dfig zur Beschreibung des in Ungarn geborenen, als Jude den Holocaust \u00fcberlebenden, sp\u00e4teren US-amerikanischen Finanzunternehmers George Soros angef\u00fchrt.\u201c Somit sei festzustellen, dass Maa\u00dfen \u201eeine antisemitisch strukturierte und als solche erkennbare Argumentation vertrat\u201c.<br \/>\nAls Globalist, als Investor und als Philanthrop k\u00f6nnte beispielsweise auch Bill Gates gemeint sein, und es gibt etliche weitere Milliard\u00e4re, die die Globalisierung bef\u00fcrworten, als Investoren ihr Verm\u00f6gen vermehren und \u201ephilanthropisch\u201c NGOs finanzieren. George Soros ist bei weitem nicht der einzige. Warum das BfV es f\u00fcr \u201eklar erkennbar\u201c h\u00e4lt, dass Maa\u00dfen sich auf Soros bezieht, kann man sich wohl nur damit erkl\u00e4ren, dass das BfV es sich so w\u00fcnscht. Es will den Mann, den es schon zum Rechtsextremisten gestempelt hat, auch als Antisemiten sehen.<br \/>\nNur nebenbei: Auch wenn Maa\u00dfen sich mit seiner \u00c4u\u00dferung auf Soros bezogen h\u00e4tte, w\u00e4re die \u00c4u\u00dferung nicht antisemitisch. Nat\u00fcrlich darf man einen Unternehmer, der sein Verm\u00f6gen auch zur Erreichung politischer Ziele einsetzt, im Hinblick auf diese Ziele oder im Hinblick auf die politische Macht, die Superreiche mit ihrem Verm\u00f6gen aus\u00fcben k\u00f6nnen, kritisieren. Es gibt keinen vern\u00fcnftigen Grund, einen Unternehmer, der zuf\u00e4llig j\u00fcdischen Glaubens ist, gegen jede Kritik zu immunisieren, sofern er wegen seiner unternehmerischen oder politischen T\u00e4tigkeit und nicht im Hinblick auf seinen Glauben kritisiert wird.<\/p>\n<p>Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst<br \/>\nManches, was Maa\u00dfen in den letzten Jahren gesagt hat, mag man f\u00fcr befremdlich halten und seine Partei, die Werteunion, f\u00fcr chancenlos. Darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass der Verfassungsschutz mit seiner Diffamierung von Sprachmustern und Begriffen als angeblich rechtsextrem den politischen Diskurs besch\u00e4digt. Statt zu untersuchen, ob jemand die Schutzg\u00fcter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen oder besch\u00e4digen will, pr\u00fcft das BfV, ob jemand in seiner politischen Rhetorik Versatzst\u00fccke verwendet, die auch von Rechtsextremisten verwendet werden. Das reicht dann aus, um ihn als Rechtsextremisten zu diffamieren.<br \/>\nDer Verfassungsschutz als Diffamierungsinstitution \u2013 so delegitimiert er sich selbst.<br \/>\n&#8230; Alles vom 11.2.2025 von Dietrich Murswiek bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/verfassungsschutz-anmerkungen-fall-maassen-teil-4\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/feuilleton\/verfassungsschutz-anmerkungen-fall-maassen-teil-4\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home\u00a0&gt;Engagement &gt;Demokratie &gt;Volk &gt;Grundgesetz &gt;Verfassung &gt;Murswiek Listenauswahl eines Beitrags: Bitte anklicken oder runterscrollen Tichys Rechtsstaat: Prof Murswiek zu L\u00f6schung auf LinkedIn (27.8.2026) Hospiz-Job: K\u00fcndigung, da AfD\u00a0(19.8.2026) Verfassungsbeschwerde: Corona-Zensur kommt vors Bundesverfassungsgericht (4.8.2026) Dietrich Murswiek: Wie geht es dem sanktionierten Jacques &hellip; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":78224,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-130806","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/130806","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=130806"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/130806\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":153195,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/130806\/revisions\/153195"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=130806"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}