{"id":126841,"date":"2024-09-09T09:27:56","date_gmt":"2024-09-09T07:27:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?page_id=126841"},"modified":"2026-04-02T21:08:41","modified_gmt":"2026-04-02T19:08:41","slug":"volksverhetzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/volksverhetzung\/","title":{"rendered":"Volksverhetzung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\">Home<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Kultur\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/\">Kultur<\/a> &gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/\">Meinungsfreiheit<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Diskussionskultur\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/diskussionskultur\/\">Diskussionskultur<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Demokratie\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a>\u00a0&gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/hass\/\">Hass<\/a> &gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/hass-hetze\/\">Hass-Hetze<\/a> &gt;Volksverhetzung<\/p>\n<div id=\"attachment_126625\" style=\"width: 651px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/sonnenhut-efeu-pan240831.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-126625\" class=\"size-full wp-image-126625\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/sonnenhut-efeu-pan240831.jpg\" alt=\"\" width=\"641\" height=\"411\" srcset=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/sonnenhut-efeu-pan240831.jpg 641w, https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/sonnenhut-efeu-pan240831-180x115.jpg 180w\" sizes=\"auto, (max-width: 641px) 100vw, 641px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-126625\" class=\"wp-caption-text\">Sonnenhut und Efeu und B\u00e4ume und Berge und Himmel am 31.8.2024<\/p><\/div>\n<ul>\n<li><em>Listenauswahl eines Beitrags: Bitte anklicken oder runterscrollen<\/em><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/konservative-medien\/\">Gegen Achgut.com: Wo kommt \u201eAlles f\u00fcr Deutschland!\u201c her? Und wo f\u00fchrt es hin?<\/a>\u00a0(2.4.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/zivilisiertheit\/\">Thorsten Hinz: Vom Verlust der Zivilisiertheit<\/a>\u00a0(5.12.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/rechts\/krah\/\">Krah: 15 Punkte zum Zusammenleben in multi-ethnischen Zeiten: Alle werden gl\u00fccklich!<\/a>\u00a0(15.6.2025)<\/li>\n<li>Volksverhetzung und Meinungsfreiheit (23.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/buergerkrieg\/\">Aufruf zum B\u00fcrgerkrieg im deutschen Bundestag?<\/a> (29.1.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/kritik\/\">Kritik und Majest\u00e4tsbeleidigung<\/a>\u00a0(7.1.2025)<\/li>\n<li>Scholz als \u201ekorrupten Drecksack\u201c beleidigt: Gericht verurteilt Rentner zu Geldstrafe (6.1.2025)<\/li>\n<li>Ist das schon Volksverhetzung? Der \u00c4rger \u00fcber Robert Habeck kommt eine 74-J\u00e4hrige teuer zu stehen (5.1.2025)<\/li>\n<li>Privates Gespr\u00e4ch wird Volksverhetzung (22.11.2024)<\/li>\n<li>\u201eWir brauchen Fachkr\u00e4fte und keine Asylanten\u201c: 74-J\u00e4hrige nach Migrations-Kritik wegen Volksverhetzung angeklagt (21.11.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/hass-hetze\/\">Achijah Zorn: Der Hass ist besser als sein Ruf<\/a>\u00a0(21.9.2024)<\/li>\n<li>Pfarrer Olaf Latzel: Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt (7.9.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/volksverhetzung-verschaerft\/\">Volksverhetzung versch\u00e4rft<\/a> (27.10.2022)<\/li>\n<li><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/justiz\/justiz-politik\/\">Justiz-Politik<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/rechts\/krah\/\">Krah, Maximilian<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/meinungsfreiheit\/\">Meinungsfreiheit<\/a><\/li>\n<li>Zivilisiertheit<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Volksverhetzung &#8211; Welches Volk wird denn verhetzt?<\/strong><br \/>\nLaut S\u00fcddeutscher Zeitung gibt es f\u00fcr Links-Gr\u00fcn so ein Volk \u00fcberhaupt nicht:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/parteien-es-gibt-kein-volk-habeck-wehrt-sich-gegen-angriffe-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180508-99-223101\">https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/parteien-es-gibt-kein-volk-habeck-wehrt-sich-gegen-angriffe-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180508-99-223101<\/a><br \/>\n==========================================================<br \/>\n.<\/p>\n<p><strong>Volksverhetzung und Meinungsfreiheit<\/strong><br \/>\n\u201eEs obliegt nicht dem Verfassungsschutz, die Aussagen von Politikern im Sinne des Paragraphen 130 StGB zu kommentieren. Volksverhetzung ist gewisserma\u00dfen ein durch das Strafrecht limitiertes Grundrecht und keineswegs verfassungsfeindlich. Es w\u00e4re nicht einmal verfassungsfeindlich zu behaupten, das Volk, welches man verhetzt, sei ethnisch-kulturell definiert.<br \/>\nVerfassungsfeindlich w\u00fcrde dagegen eine Regierung handeln, die unter dem Vorwand, sie bek\u00e4mpfe Volksverhetzung, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschr\u00e4nkte oder beseitigte.\u201c<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/dichter\/klonovsky\/\">Michael Klonovsky<\/a>, Publizist, auf seinem \u201eActa diurna\u201c-Blog am 17. Mai 2025<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Scholz als \u201ekorrupten Drecksack\u201c beleidigt: Gericht verurteilt Rentner zu Geldstrafe<\/strong><br \/>\nDas Amtsgericht Hannover hat zwei Personen zu Geldstrafen verurteilt: Ein Rentner muss 1.650 Euro zahlen, weil er Olaf Scholz einen \u201ekorrupten Drecksack\u201c nannte. Eine 28-J\u00e4hrige wurde zu 600 Euro Strafe verurteilt, nachdem sie Annalena Baerbock als \u201eTerroristin\u201c beschimpfte.<br \/>\n&#8230;.<br \/>\nIm Fall des 70-J\u00e4hrigen verzichtete das Bundeskanzleramt zwar auf eine Strafanzeige, erhob aber auch keinen Einspruch gegen die Strafverfolgung. Baerbock hingegen stellte aktiv Strafantrag gegen die 28-j\u00e4hrige Frau. Die Urteile, die bereits Ende 2024 ergingen, sind noch nicht rechtskr\u00e4ftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden.<br \/>\nIn den letzten Jahren ist die Zahl der Strafanzeigen wegen Politikerbeleidigung deutlich gestiegen. Hintergrund ist die Versch\u00e4rfung von Paragraf 188 StGB im Jahr 2021. Dieser sch\u00fctzt seitdem nicht mehr nur vor Verleumdung und \u00fcbler Nachrede, sondern auch vor \u201eehrverletzenden Beleidigungen\u201c gegen\u00fcber Personen des \u00f6ffentlichen Lebens, insbesondere Politikern.<br \/>\nBesonders aktiv in der Verfolgung von Beleidigungen zeigen sich einige Politiker. So haben Bundesminister wie Robert Habeck und Annalena Baerbock \u00fcber ihre Ministerien zusammen \u00fcber 1.300 Strafanzeigen gestellt, meist wegen vermeintlicher Beleidigungen im Internet.<br \/>\n&#8230; Alles vom 6.1.2025 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/apollo-news.net\/scholz-als-korrupten-drecksack-beleidigt-gericht-verurteilt-rentner-zu-geldstrafe\/\">https:\/\/apollo-news.net\/scholz-als-korrupten-drecksack-beleidigt-gericht-verurteilt-rentner-zu-geldstrafe\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ist das schon Volksverhetzung? Der \u00c4rger \u00fcber Robert Habeck kommt eine 74-J\u00e4hrige teuer zu stehen<\/strong><br \/>\n<em>Der Fall einer Rentnerin legt den Verdacht nahe, dass die Staatsgewalt schon bei scharfer Kritik an der Regierung blindem Verfolgungseifer anheimf\u00e4llt. Eine Analyse.<\/em><br \/>\n<em>von Clivia von Dewitz<\/em><\/p>\n<p>Das Amtsgericht D\u00fcsseldorf verurteilte eine Rentnerin wegen Volksverhetzung zu 150 Tagess\u00e4tzen \u00e1 53 Euro, insgesamt 7950 Euro, weil sie auf Facebook die Migrationspolitik der Bundesregierung mit folgender Aussage kritisiert hatte: \u201eBlablabla. Wir brauchen Fachkr\u00e4fte und keine Asylanten, die sich hier nur ein sch\u00f6nes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerk\u00fcnstler und Vergewaltiger.\u201c<br \/>\nDies war eine Reaktion auf einen am 8. Oktober 2023 auf Facebook ver\u00f6ffentlichten Artikel, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Gr\u00fcne) abgebildet war und mit der Aussage \u201eDeutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskr\u00e4ftebedarf zu decken\u201c zitiert wurde. Die H\u00f6he der Tagess\u00e4tze d\u00fcrfte damit zu erkl\u00e4ren sein, dass gegen die Verurteilte bereits 2022 ein Strafbefehl wegen \u00fcbler Nachrede gegen Personen des \u00f6ffentlichen Lebens erlassen worden war, der inzwischen rechtskr\u00e4ftig ist.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft sah f\u00fcr diesen Facebook-Kommentar nun die Voraussetzungen des \u00a7 130 Abs. 1 StGB (Volksverhetzung) als gegeben an, da dadurch in einer Art und Weise, \u201edie geeignet ist, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren, zum Hass aufgestachelt\u201c worden sei. In ihrem Pl\u00e4doyer forderte die Staatsanwaltschaft, die mit zwei Staatsanw\u00e4lten vor Gericht erschienen war, dass die \u201emassive Politikkritik\u201c strafsch\u00e4rfend ber\u00fccksichtigt w\u00fcrde.<br \/>\nReue und Einsicht wirken strafmildernd<br \/>\nNachdem Doris van Geul, 74, erkl\u00e4rt hatte, dass der Kommentar ihre Wut \u00fcber Aussagen von Habeck widerspiegelte, f\u00fcr dessen Position sie kein Verst\u00e4ndnis habe, wurde sie vom Staatsanwalt gema\u00dfregelt. Und das mit folgenden Worten: \u201eDas klang jetzt gerade so, als ob Sie die Politik auch weiterhin nicht guthei\u00dfen w\u00fcrden.\u201c Als k\u00e4me es im Rahmen der Subsumtion unter \u00a7 130 StGB darauf an, ob man die gegenw\u00e4rtige Politik guthei\u00dfen w\u00fcrde oder nicht. Immerhin hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlusspl\u00e4doyer strafmildernd ber\u00fccksichtigt, dass van Geul Reue und Einsicht ausgedr\u00fcckt hatte. In der H\u00f6he der Tagess\u00e4tze scheint sich das aber nicht wirklich niedergeschlagen zu haben.<br \/>\nDer Richter, Tobias Kampmann, befand \u00fcberraschenderweise, dass in dieser Aussage Teile der Bev\u00f6lkerung so angegangen w\u00fcrden, dass darin ein Aufruf zum Hass zu sehen und die Voraussetzungen des \u00a7 130 Abs. 1 StGB gegeben seien. Denn wenn man das immer wieder lesen w\u00fcrde, w\u00fcrde man es irgendwann glauben, so seine Argumentation. Was ist davon zu halten?<\/p>\n<p><em>Der historische Hintergrund<\/em><br \/>\n1960 wurde \u00a7 130 (Volksverhetzung) ins Strafgesetzbuch eingef\u00fchrt. Dieser ersetzte den Klassenkampfparagrafen aus der Bismarckzeit. Die Bundesrepublik hatte sich in den 50er-Jahren sehr schwer damit getan, den Tatbestand der Volksverhetzung \u00fcberhaupt ins Strafrecht aufzunehmen. Immer wieder wurde in den Bundestagsdebatten der 50er-Jahre darauf verwiesen, dass die \u201einnere Bew\u00e4ltigung der unseligen Epoche des Nationalsozialismus\u201c woanders vor sich gehe als vor dem Strafgericht. Etwa in der Erziehung der Lehrer und Sch\u00fcler. Der Grund f\u00fcr die Einf\u00fchrung des Volksverhetzungsparagrafen war insbesondere der Schutz j\u00fcdischer Menschen in Deutschland vor dem Hintergrund des Holocaust.<br \/>\nDie \u00dcberschrift des neuen \u00a7 130 StGB, \u201eVolksverhetzung\u201c, ist ein Wortunget\u00fcm, das eher in ein totalit\u00e4res Strafregime passt als in ein freiheitlich-demokratisch-rechtsstaatliches Strafrecht. Gegen die Einf\u00fchrung einer Sondernorm im Sinne eines \u201eJudensterngesetzes\u201c wurden von Anfang an rechtsstaatliche Bedenken eingewandt. Die Begriffe \u201ehetzen\u201c und \u201eVolksverhetzung\u201c als Gesetzesbegriffe lie\u00dfen sich nur \u201ein das unbestimmte und daher parteilich willk\u00fcrliche Strafunrecht einer totalit\u00e4ren Macht einf\u00fcgen\u201c. J\u00fcdische Mitb\u00fcrger k\u00f6nnten nicht durch Strafgesetze vor Intoleranz gesch\u00fctzt werden. Erst nach einer Welle antisemitischer und neonazistischer Ausschreitungen, insbesondere der \u201eSchmierwelle\u201c um den Jahreswechsel 1959\/1960, wurde die Gesetzesnovelle zu \u00a7 130 StGB im Jahr 1960 schlie\u00dflich verabschiedet.<\/p>\n<p><em>Von der Meinungsfreiheit gedeckt<\/em><br \/>\nAls Begr\u00fcndung berief man sich auf die Gewaltverbrechen der NS-Zeit, insbesondere auf die Ermordung von sechs Millionen Juden. Denn das, \u201ewas mit antisemitischer Spitze gesagt wird, steht doch vor dem Hintergrund der Ermordung von sechs Millionen Juden. Deshalb empfinden wir es als unertr\u00e4glich; und deshalb sind es auch die antisemitischen \u00c4u\u00dferungen, gegen die sich die Strafdrohung vorwiegend richtet\u201c, erkl\u00e4rte der Abgeordnete Bockelmann 1960.<\/p>\n<p>Um einem Missbrauch des \u00a7 130 StGB vorzubeugen, hat der Gesetzgeber 1960 das einschr\u00e4nkende Tatbestandsmerkmal des \u00f6ffentlichen Friedens eingef\u00fchrt. Damit sollte verhindert werden, dass diese Norm auf jedwede Meinungs\u00e4u\u00dferung Anwendung findet. Nur wenn durch die \u00c4u\u00dferung auch andere Menschen dazu aufgehetzt werden, Straftaten zu begehen, also eine pogromartige Stimmung in der Bev\u00f6lkerung hervorgerufen wird, kommt eine Anwendbarkeit \u00fcberhaupt in Betracht. Systematisch wird bei \u00a7 130 StGB die Strafbarkeit in den \u00c4u\u00dferungsbereich vorverlagert, um zu verhindern, dass schlichte \u00c4u\u00dferungen sp\u00e4ter umschlagen und zu K\u00f6rperverletzungs- oder gar T\u00f6tungsdelikten f\u00fchren. Eine der Lehren aus der NS-Zeit.<br \/>\nIm vorliegenden Fall w\u00e4re ergebnisoffen zu pr\u00fcfen gewesen, ob die Aussagen \u00fcberhaupt schon geeignet sind, den \u00f6ffentlichen Frieden zu gef\u00e4hrden (also geeignet sind, eine pogromartige Stimmung hervorzurufen), wie es der Tatbestand des \u00a7 130 StGB vorsieht. Die Aussagen stellen die pers\u00f6nliche Meinung der \u00c4u\u00dfernden dar. Ein Appell zum Aufruf von Straftaten kann darin nicht gesehen werden. Nur wenn die \u00c4u\u00dferung den Tatbestand erf\u00fcllt \u2013 was nicht der Fall sein d\u00fcrfte, da gerade nicht zu sp\u00e4teren Straftaten aufgerufen wird und so keine Pogromstimmung provoziert werden sollte \u2013, ist weiter zu pr\u00fcfen, ob \u00a7 130 StGB im konkreten Fall die Meinungsfreiheit in zul\u00e4ssiger Weise einschr\u00e4nken k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das BVerfG hat in seinem Beschluss von 2018 hinsichtlich \u00a7 130 Abs. 3 klargestellt, dass das Ziel dieser Vorschrift der Schutz vor \u00c4u\u00dferungen sei, \u201edie ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgef\u00e4hrdende Handlungen hin angelegt sind\u201c. Eine Verurteilung k\u00f6nne also nur dann an Meinungs\u00e4u\u00dferungen ankn\u00fcpfen, \u201ewenn sie \u00fcber die \u00dcberzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkung angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiver Emotionalisierung oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgef\u00e4hrdende Folgen unmittelbar ausl\u00f6sen k\u00f6nnen\u201c. Die Entscheidung weist am Ende darauf hin: \u201eDie Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die \u00c4u\u00dferungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen.\u201c Dies muss ganz allgemein die Grenze f\u00fcr die Bewertung der Strafbarkeit einer Meinungs\u00e4u\u00dferung bleiben, andernfalls f\u00e4llt die Justiz in Gesinnungsstrafrecht zur\u00fcck.<br \/>\nIm vorliegenden Fall d\u00fcrften die get\u00e4tigten \u00c4u\u00dferungen schon nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erf\u00fcllen. Denn sicherlich fehlt es den Aussagen an \u201eunfriedlichem Charakter\u201c. Jedenfalls aber sind sie von der Meinungsfreiheit gedeckt.<\/p>\n<p><em>Bundesverfassungsgericht betont hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit<\/em><br \/>\nDas Bundesverfassungsgericht hat gerade erst in seinem Beschluss vom 11. April 2024 die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit betont. Folgenden Kommentar des Journalisten Julian Reichelt (ehemaliger Chefredakteur der Bild-Zeitung) hielt es f\u00fcr von der Meinungsfreiheit gedeckt: \u201eDeutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur f\u00fcr eine Regierung?!\u201c Das Gericht stellte klar, dass der Staat grunds\u00e4tzlich keinen Ehrschutz genie\u00dfe und auch scharfe und polemische Kritik aushalten m\u00fcsse. \u00d6ffentliche Kritik gegen den Staat sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Einer Einschr\u00e4nkung seien enge Grenzen gesetzt.<\/p>\n<p>Leider zeigt dieser Fall einmal mehr, dass allgemeine Grunds\u00e4tze gebotener Zur\u00fcckhaltung der Staatsgewalt, saubere Subsumtionsarbeit, das Bewusstsein f\u00fcr die Mittel des Strafrechts als Ultima Ratio und der Bedeutung der Meinungsfreiheit schnell einem Verfolgungseifer weichen, wenn die Regierung \u2013 wenn auch nur ganz allgemein \u2013 kritisiert wird. Dies ist nur vor dem Hintergrund einer Politisierung der Justiz zu erkl\u00e4ren, die eine Gef\u00e4hrdung demokratischer Grunds\u00e4tze bedeutet.<br \/>\nEine der Lehren, die gerade in Deutschland aus der NS-Vergangenheit gezogen werden m\u00fcssen, ist doch, keine Menschen mehr strafrechtlich zu verfolgen, die die Regierung kritisieren, und demokratische Werte wie Meinungsfreiheit und die Kontrolle der Exekutive durch die Gerichte und die Medien besonders hochzuhalten \u2013 auch und gerade in Krisenzeiten.<br \/>\n&#8230; Alles vom 5.1.2025 von Clivia von Dewitz bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/open-source\/volksverhetzung-der-aerger-ueber-robert-habeck-kommt-eine-74-jaehrige-teuer-zu-stehen-li.2282919\">https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/open-source\/volksverhetzung-der-aerger-ueber-robert-habeck-kommt-eine-74-jaehrige-teuer-zu-stehen-li.2282919<\/a><\/p>\n<p><em>Clivia von Dewitz ist Richterin und hat zu NS-Gedankengut und Strafrecht (\u00a7\u00a7 86, 86a und \u00a7 130 StGB) promoviert. Ihr Buch \u201eGerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur s\u00fcdafrikanischen Wahrheitskommission und deren \u00dcbertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt\u201c ist im Februar 2024 im Westend-Verlag erschienen.<\/em><\/p>\n<p>Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag allen Interessierten die M\u00f6glichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualit\u00e4tsstandards anzubieten. Ausgew\u00e4hlte Beitr\u00e4ge werden ver\u00f6ffentlicht und honoriert.<br \/>\nDieser Beitrag unterliegt der Creative-Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0). Er darf f\u00fcr nichtkommerzielle Zwecke unter Nennung des Autors und der Berliner Zeitung und unter Ausschluss jeglicher Bearbeitung von der Allgemeinheit frei weiterverwendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Privates Gespr\u00e4ch wird Volksverhetzung<\/strong><br \/>\nWeil eine Frau w\u00e4hrend einer Unterhaltung in einem Bus in Berlin eine vermeintlich schwulenfeindliche \u00c4u\u00dferung machte, wurden sie von einer anderen Frau gefilmt und sp\u00e4ter verhaftet. Es wird wegen Volksverhetzung ermittelt.<br \/>\nGem\u00e4\u00df der Polizeimeldung <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/polizei\/polizeimeldungen\/2024\/pressemitteilung.1505496.php\">https:\/\/www.berlin.de\/polizei\/polizeimeldungen\/2024\/pressemitteilung.1505496.php<\/a> ereignete sich der Vorfall am Donnerstag Nachmittag. Eine 31-j\u00e4hrige Frau nahm in einem \u00f6ffentlichen Bus eine Unterhaltung zwischen einer 59 Jahre alten Frau und ihrem 58 Jahre alten Begleiter wahr. In dem Verlauf des Gespr\u00e4chs fiel eine homophobe \u00c4u\u00dferung und die 31-J\u00e4hrige entschloss sich, den weiteren Verlauf des Gespr\u00e4chs der beiden mit ihrem Handy zu filmen. Als die 59-J\u00e4hrige mitbekam, dass sie gefilmt wurde, beschimpfte sie die Frau, zeigte ihr ihren Mittelfinger und t\u00e4tigte volksverhetzende \u00c4u\u00dferungen zum Nachteil der 31-J\u00e4hrigen.<br \/>\n&#8230; Alles vom 22.11.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/privates_gespraech_wird_volksverhetzung\">https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/privates_gespraech_wird_volksverhetzung<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>\u201eWir brauchen Fachkr\u00e4fte und keine Asylanten\u201c: 74-J\u00e4hrige nach Migrations-Kritik wegen Volksverhetzung angeklagt<\/strong><br \/>\nEine 74-j\u00e4hrige Frau aus der Rhein-Stadt ist nun angeklagt, weil sie bei Facebook unter ein Statement von Robert Habeck \u201eDeutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskr\u00e4ftebedarf zu decken\u201c folgende Worte schrieb:<br \/>\n\u201eBlablabla. Wir brauchen Fachkr\u00e4fte und keine Asylanten, die sich hier nur ein sch\u00f6nes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerk\u00fcnstler und Vergewaltiger.\u201c<br \/>\nF\u00fcr das Amtsgericht ist diese Kritik ein Vergehen der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Anfang Dezember ist der Gerichtstermin.<br \/>\n&#8230; Alles vom 21.11.2024 bitte lesen au<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.nius.de\/politik\/news\/wir-brauchen-fachkraefte-und-keine-asylanten-74-jaehrige-nach-migrations-kritik-wegen-volksverhetzung-angeklagt\/f6669fd1-d804-49b4-8022-df6732168271\">https:\/\/www.nius.de\/politik\/news\/wir-brauchen-fachkraefte-und-keine-asylanten-74-jaehrige-nach-migrations-kritik-wegen-volksverhetzung-angeklagt\/f6669fd1-d804-49b4-8022-df6732168271<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Pfarrer Olaf Latzel: Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt<br \/>\n<\/strong>Seit vier Jahren wird gegen den Pfarrer Olaf Latzel wegen Volksverhetzung vor Gerichten verhandelt. Auf Freispruch (1) folgt Revision. Schlie\u00dflich wurde das Verfahren gegen Latzel gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.<br \/>\n7-9-2024<br \/>\n.<br \/>\nEnde von Beitrag &#8222;Pfarrer Olaf Latzel: Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt&#8220;<br \/>\n===================================================<br \/>\nBeginn von Anlagen (1) &#8211; (3)<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(1) Vorwurf Volksverhetzung: Freispruch f\u00fcr Pastor Olaf Latzel<\/strong><br \/>\nDas Bremer Landgericht hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Er habe nicht zum Hass aufgestachelt, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung, auch wenn seine \u00c4u\u00dferungen in gesellschaftlicher Hinsicht \u201emehr als befremdlich\u201c seien.<br \/>\n&#8230; Im Oktober 2019 hatte Latzel in einer \u201ebiblischen Fahrschule zur Ehe\u201c vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualit\u00e4t sei eine \u201eDegenerationsform von Gesellschaft\u201c. Der Theologe warnte vor einer \u201eHomolobby\u201c: \u201e\u00dcberall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Sch\u00f6pfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.\u201c Eine Tonaufnahme davon war im M\u00e4rz des Folgejahres auf dem Youtube-Kanal des Pastors zu h\u00f6ren.<br \/>\n&#8230; Alles vom 20.5.2022 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.jesus.de\/nachrichten-themen\/vorwurf-volksverhetzung-freispruch-fuer-pastor-olaf-latzel\/\">https:\/\/www.jesus.de\/nachrichten-themen\/vorwurf-volksverhetzung-freispruch-fuer-pastor-olaf-latzel\/<\/a><\/p>\n<p><strong>(2) Der \u201eVolksverhetzungsparagraph\u201c sollte gestrichen werden<\/strong><br \/>\nVolksverhetzungsverfahren meinen es vielleicht gut, bewirken aber h\u00e4ufig genau das Gegenteil. Absurde Verfahren verschwenden Ressourcen und mindern das Vertrauen in den Rechtsstaat. Pfarrer Achijah Zorn zeigt anhand eines konkreten Falls die Unsinnigkeit des Volksverhetzungsparagraphen auf.<br \/>\nGegen den Bremer Pfarrer Olaf Latzel l\u00e4uft seit vier Jahren (!) ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Bald steht die dritte Gerichtsrunde an, weil die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision gegangen ist. Latzel hatte sich auf einem Eheseminar, das f\u00fcr kurze Zeit auch auf Youtube zu sehen war, mit zwei S\u00e4tzen gegen Teilnehmer am Christopher Street Day und gegen die Gender-Ideologie im Ton vergriffen. Anhand dieses konkreten Verfahrens l\u00e4sst sich die Unsinnigkeit des Volksverhetzungsparagraphen aufzeigen:<br \/>\nErstens: Das Volksverhetzungsverfahren ist kontraproduktiv, da das Gerichtsverfahren die Bekanntheit des Angeklagten und seiner Aussagen erh\u00f6ht.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nZweitens: Das Volksverhetzungverfahren ist unsinnig, weil echte Volksverhetzer nicht wie Olaf Latzel \u00f6ffentlich und nachdr\u00fccklich um Entschuldigung f\u00fcr ihre Aussagen bitten.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDrittens: Volksverhetzungsverfahren messen mit zweierlei Ma\u00df und sind darum ungerecht.<br \/>\n. ..<br \/>\nViertens: Volksverhetzungsverfahren nehmen die M\u00fcndigkeit der Bev\u00f6lkerung nicht ernst.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDie Bev\u00f6lkerung ist clever genug, mit solchen Dixi-Klo-Geschichten umzugehen. Da braucht es keine paternalistischen Staatsanw\u00e4lte, die das vermeintlich dumme Volk vor irgendetwas sch\u00fctzen m\u00fcssten.<br \/>\nDer Fall von Olaf Latzel zeigt: Volksverhetzungsverfahren meinen es vielleicht gut, bewirken aber h\u00e4ufig genau das Gegenteil. Da m\u00f6chten Gutmenschen den Diskurs zivilisieren. Doch de facto delegitimieren sie das Rechtssystem mit absurden Verfahren, die Zeit und Ressourcen verschwenden \u2013 und die das Vertrauen in unseren Staat mindern. &#8230; Alles vom 27.7.2024 von Achijah Zorn bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/kolumnen\/vorwort-zum-sonntag\/volksverhetzung-paragraph-katastrophe\/\">https:\/\/www.tichyseinblick.de\/kolumnen\/vorwort-zum-sonntag\/volksverhetzung-paragraph-katastrophe\/<\/a><br \/>\n.<br \/>\n.<br \/>\n<strong>(3) Verfahren gegen Pfarrer Latzel eingestellt<\/strong><br \/>\nDas Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Pfarrer der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, wird gegen Geldauflage eingestellt. Darauf einigten sich Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vergangene Woche vor dem Landgericht Bremen. Der Theologe mu\u00df 5.000 Euro an die Organisation \u201eRat&amp;Tat-Zentrum f\u00fcr queeres Leben\u201c in der Hansestadt zahlen. Er gilt damit nicht als vorbestraft.<br \/>\nDer Fall sollte eigentlich vor dem Landgericht neu verhandelt werden, weil das Oberlandesgericht Bremen im Februar 2023 einen Freispruch des Landgerichts Bremen aus dem Jahr 2022 aufgehoben hatte (JF 36\/24). In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bremen den konservativen Pfarrer 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt, nachdem er in einem \u00f6ffentlich verbreiteten Vortrag in scharfen Worten gegen die \u201eHomo-Lobby\u201c ausgeteilt hatte.<\/p>\n<p>In einer Erkl\u00e4rung bedauerte Latzel noch einmal, da\u00df er durch seine Aussagen Menschen verletzt habe, und distanzierte sich von seiner Wortwahl. \u201eDiese Entgleisungen h\u00e4tten mir nicht passieren d\u00fcrfen.\u201c Als Christ und Pastor achte er <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/selbsthilfe\/soziales\/homosexualitaet\/\">homosexuelle Menschen<\/a> wie alle anderen. Die Richterin betonte, Latzels \u00c4u\u00dferungen seien \u201eso nicht gut\u201c gewesen. Ob sie strafbar seien, sei \u201eunter Juristen umstritten\u201c. Man d\u00fcrfe unter Bezug auf die Bibel durchaus \u00f6ffentlich erkl\u00e4ren, da\u00df man Homosexualit\u00e4t f\u00fcr S\u00fcnde halte, aber nicht \u201eandere Menschen in ihrer W\u00fcrde verletzen.\u201c Unabh\u00e4ngig von dem Strafproze\u00df l\u00e4uft bei der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) noch ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor. (idea\/sv)<br \/>\n&#8230; Alles vom 6.9.2024 bitte lesen in der JF 37\/24, Seite 6<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home\u00a0&gt;Kultur &gt;Meinungsfreiheit\u00a0&gt;Diskussionskultur\u00a0&gt;Demokratie\u00a0&gt;Hass &gt;Hass-Hetze &gt;Volksverhetzung Listenauswahl eines Beitrags: Bitte anklicken oder runterscrollen Gegen Achgut.com: Wo kommt \u201eAlles f\u00fcr Deutschland!\u201c her? 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