{"id":114611,"date":"2023-08-12T10:48:16","date_gmt":"2023-08-12T08:48:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/?page_id=114611"},"modified":"2026-08-21T19:19:52","modified_gmt":"2026-08-21T17:19:52","slug":"verfassungsschutz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/","title":{"rendered":"Verfassungsschutz"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\">Home<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Demokratie\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/\">Demokratie<\/a>\u00a0&gt;<a title=\"Grundgesetz\" href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/\">Grundgesetz<\/a>\u00a0&gt;<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/bundesverfassungsgericht\/\">Bundesverfassungsgericht<\/a>\u00a0&gt;Verfassungsschutz<\/p>\n<div id=\"attachment_107199\" style=\"width: 650px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/weimar-nationaltheater-diplomatie-statt-waffen-pan221208.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-107199\" class=\"size-full wp-image-107199\" src=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/weimar-nationaltheater-diplomatie-statt-waffen-pan221208.jpg\" alt=\"\" width=\"640\" height=\"331\" srcset=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/weimar-nationaltheater-diplomatie-statt-waffen-pan221208.jpg 640w, 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href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/staatsschutz\/\">Staatsschutz gegen Achse des Guten: Verfahren eingestellt!<\/a>\u00a0(8.5.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/\">Murswiek: VS benachteiligt die AfD<\/a>\u00a0(1.4.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/kulturverlust\/gesichert\/\">Murswiek: Verfassungsschutz unterliegt gegen AfD \u2013 Ein Desaster mit Ansage<\/a> (5.3.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/nicht-gesichert-rechtsextrem\/\">Nicht \u201egesichert rechtsextrem\u201c<\/a>\u00a0(27.2.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/partei\/afd\/afd-opposition\/\">Verwaltungsgericht K\u00f6ln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen<\/a>\u00a0(26.2.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/staatsschutz\/\">Der Staatsschutz ermittelt: Die \u201efalsche Meinung\u201c als Ermittlungsfall<\/a> (24.2.2026)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/regierung2025\/\">Maa\u00dfen teilt schockierende Einblicke in die aktuelle Regierung<\/a> (11.12.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Maa\u00dfen: \u00dcber 10.000 B\u00fcrger werden \u00fcberwacht<\/a>\u00a0(4.12.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/integration\/asyl\/asylrecht\/\">Dr. Rupert Scholz: Asyl-Aufnahme widerspricht dem Grundgesetz<\/a>\u00a0(16.11.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/geheimdienst\/\">Hubertus Knabe: Maa\u00dfen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespeichert<\/a> (7.11.2025)<\/li>\n<li>Knabe: Verfassungsschutz erkl\u00e4rt Kritik am Staat zur Gefahr (23.9.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/extremismus\/rechtsextremismus\/\">Abweichende Meinung = Zeichen f\u00fcr rechtsextremistische Gesinnung<\/a> (20.9.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/social-media\/\">Influencer als Staatsfeind \u2013 Verfassungsschutz weitet Aktivit\u00e4t aus<\/a> (18.7.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/religion\/islam\/islamisierung\/\">\u201eIslamisierung\u201c im Verfassungsschutzbericht<\/a> (9.7.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bfv-setzt-afd-hochstufung-aus\/\">BfV setzt AfD-Hochstufung aus<\/a>\u00a0(8.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">Das Verfassungsschutzgutachten \u00fcber die AfD<\/a> (6.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">Vosgerau: Medienkampagne BfV\/AfD 2025 \u00e4hnlich Correctiv\/Wannsee 2023<\/a>\u00a0(5.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/israel\/israel-geschichte\/\">Israel w\u00fcrde der deutsche Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstufen<\/a> (4.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bfv-erklaert-afd-fuer-rechtsextrem\/\">BfV erkl\u00e4rt AfD f\u00fcr rechtsextrem<\/a>\u00a0(3.5.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/geheimdienst\/\">Der neue Geheimdienst gegen kritische Medien \u2013 Correctiv<\/a>\u00a0(1.4.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/\">Wie der Verfassungsschutz den demokratischen Diskurs besch\u00e4digt \u2013 Anmerkungen zum Fall Maa\u00dfen Teil 1<\/a>\u00a0(8.1.2025)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/gesinnungspolizei\/\">Am \u00f6ffentlichen Pranger: Verfassungsschutz<\/a> (16.8.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/toleranz\/\">Faeser: \u201eRepressive Toleranz\u201c (Marcuse) im \u201eKampf gegen Rechts\u201c<\/a>\u00a0(21.6.2024)<\/li>\n<li>Liebe Nele: Wieso kommst du nicht zum Verfassungsschutz des Volkes? (18.6.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/religion\/islam\/islamkritik\/\">Der Staat kriminalisiert Islamkritik, statt sie zu sch\u00fctzen<\/a>\u00a0(4.6.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bverfg-regierungskritik-erlaubt\/\">BVerfG: Regierungskritik erlaubt<\/a>\u00a0(17.4.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/bfv-radikal-oder-extremistisch\/\">BfV: Radikal oder extremistisch<\/a>? (11.4.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/gesinnungspolizei-im-rechtsstaat\/\">Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?<\/a>\u00a0(23.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/gesinnungspolizei\/\">Mathias Brodkorb: BfV \u2013 Verschw\u00f6rungstheoretiker von Staats wegen<\/a> (23.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gesinnungsethik\/gesinnungspruefung\/\">Die Sch\u00fclerin Loretta bei der Gef\u00e4hrderansprache: \u201eWie eine Straft\u00e4terin\u201c<\/a>\u00a0(22.3.2024)<\/li>\n<li>Wie der Verfassungsschutz politisiert wird &#8211; Das ist ein wei\u00dfer Pudel (22.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsbruch\/\">Staatsrechtler Murswiek: Faesers 13-Punkte-Plan ist ein Angriff auf die Grundrechte<\/a>\u00a0(16.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/volk\/staatsvolk\/\">Verfassungsschutz: Deutsches Staatsvolk ja \u2013 ethnologisch deutsches Volk nein<\/a>\u00a0(17.3.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Murswiek zu Faesers 13-Punkte-Plan: \u201eDen Rechtsstaat aufweichen\u201c<\/a>\u00a0(23.2.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/opposition\/opposition-verbot\/\">Der Verfassungsschutz und die AfD<\/a>\u00a0(27.2.2024)<\/li>\n<li>Peter Hahne: Verfassungsschutz in Regierungsschutz umbenennen (25.2.2024)<\/li>\n<li>Stephan Brandner in einem Best of Phoenix-Runde (25.2.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/ngo\/correctiv\/\">Heimliche Text\u00e4nderung: Correctiv ersetzte \u201eDeportation\u201c durch \u201eVertreibung\u201c<\/a>\u00a0(30.1.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/framing\/geheimtreffen\/\">Geheimtreffen Potsdam von Verfassungsschutz abgeh\u00f6rt?<\/a> (27.1.2024)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/staatsfeinde\/\">Der Feind lauert \u00fcberall: V-Leute d\u00fcrfen k\u00fcnftig vorbestraft sein<\/a>\u00a0(11.1.2024)<\/li>\n<li>Wie der Verfassungsschutz die Verfassung untergr\u00e4bt (24.11.2023)<\/li>\n<li>Delegitimierung: DDR-Strafrechtsbegriff der Ver\u00e4chtlichmachung (3.10.2023)<\/li>\n<li>Ronen Steinke: Verfassungsschutz &#8211; Buchrezension von Ulrich Vosgerau (25.8.2023)<\/li>\n<li>Th\u00fcringer AfD gesichert extremistisch? Ein Gericht bezweifelt die Einsch\u00e4tzung des Verfassungsschutzes (8.8.2023)<\/li>\n<li>Haldenwang: Angriff auf die Demokratie (7.8.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierung des Staates: Mit Demokratieprinzip und Meinungsfreiheit unvereinbar<\/a> (8.1.2023)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Prof Murswiek: Verfassungsschutz \u2013 Wer dele\u00adgiti\u00admiert hier wen?<\/a> (24.11.2022)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/fdgo\/\">Die Prinzipien bzw. Werte der FDGO<\/a>\u00a0(1.1.2020)<\/li>\n<li><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/ngo\/correctiv\/\">Correctiv<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Delegitimierung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/fdgo\/\">FDGO<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/geheimdienst\/\">Geheimdienst<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/kultur\/medien\/framing\/geheimtreffen\/\">Geheimtreffen Potsdam<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/gesinnungspolizei\/\">Gesinnungspolizei<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/grundgesetz\/grundgesetz75jahre\/\">Grundgesetz75Jahre<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/medienkampagne\/\">Medienkampagne &#8211; gegen AfD<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/murswiek\/\">Murswiek<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/opposition\/opposition-verbot\/\">Opposition-Verbot<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/staatsfeinde\/\">Staatsfeinde\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/staatsschutz\/\">Staatsschutz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/\">Verfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsbruch\/\">Verfassungsbruch<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>.<br \/>\n<strong>&#8222;Der Verfassungsschutz geh\u00f6rt abgeschafft&#8220;<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/gesinnungspolizei\/\">Matthias Brodkorb<\/a> im Buch &#8222;Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?&#8220;<br \/>\n.<br \/>\n&#8222;Warum nur existieren stabile demokratische Ordnungen in vielen Dutzend Staaten, aber nur Deutschland und \u00d6sterreich haben diese eigenartigen Sonderagenturen zur Ausforschung der \u201eBestrebungen\u201c der Bev\u00f6lkerung? Ganz einfach: weil niemand den Verfassungsschutz braucht.&#8220; (<a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/global\/deutschland\/moral2015\/andrick\/\">Michael Andrick<\/a>)<br \/>\n============================================================<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mehr Rechte f\u00fcr BND und Verfassungsschutz: Das ist eine Zeitenwende<\/strong><br \/>\nGem\u00e4\u00df dem neuen Gesetz darf der Geheimdienst in Ihre Wohnung einbrechen, Ihren PC auslesen und in denselben Trojaner einpflanzen und muss Sie danach nicht einmal informieren. Er darf auch Ihre biometrischen Merkmale erfassen und mit KI-Software \u00e0 la Palantir mit allem abgleichen, worauf er &#8222;zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben zugreifen darf&#8220;, wenn &#8222;tats\u00e4chliche Anhaltspunkte&#8220; vorliegen, dass das f\u00fcr seine Aufgaben erforderlich ist. Das hei\u00dft, er darf es eigentlich immer machen, wenn er einen Grund daf\u00fcr findet. Und das auch in Echtzeit.<br \/>\nEigentlich m\u00fcsste er vorher den unabh\u00e4ngigen Kontrollrat fragen, aber &#8222;Gefahr im Verzug&#8220; besteht doch immer, oder? Hinterher wird\u2019s dann abgenickt, und Kontrollpflichten gegen\u00fcber parlamentarischen Gremien sind eher unerheblich. Die Datenschutzbeauftragte kann Ihnen auch nicht helfen, sie ist zur\u00fcckgetreten. Pardon, ein Neuer ist schon gew\u00e4hlt, Herr Professor Hennemann aus Freiburg. Der will Datenrealpolitik machen. Das alles und noch viel mehr will Innenminister Dobrindts neues Gesetz \u00fcber die Nachrichtendienste.<br \/>\nEs ist eine Zeitenwende. Das Trennungsgebot, wie es noch im Verfassungsschutzgesetz steht (polizeiliche Befugnisse stehen dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht zu) und vom Bundesverfassungsgericht 2022 bekr\u00e4ftigt wurde und das den Verfassungsschutz von Gestapo oder Stasi unterscheidet, soll nicht mehr gelten. Wobei das Verh\u00e4ltnis zum Datenschutzbeauftragten, zum Bundesamt f\u00fcr IT-Sicherheit und insbesondere zur Polizei noch im Dunkeln liegt. Klar ist nur, dass der Verfassungsschutz k\u00fcnftig jegliche Information absaugen und verwerten kann. Ob die Sozis in Regierung und Bundestag das alles brav abnicken werden? Dann bleibt wieder nur das Bundesverfassungsgericht.<br \/>\n21..8.2027, Christian Hausmann, Staufen<\/p>\n<p>Leserbrief zu:<br \/>\nBundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz erhalten mehr M\u00f6glichkeiten bei der Spionage sowie bei der Abwehr von ausl\u00e4ndischen Spionen. Das Land bekomme nun &#8222;echte Geheimdienste&#8220;, sagt Innenminister Alexander Dobrindt.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.badische-zeitung.de\/mehr-rechte-fuer-geheimdienste-x1x\">https:\/\/www.badische-zeitung.de\/mehr-rechte-fuer-geheimdienste-x1x<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hans-Georg Maa\u1e9een: Verfassungschutz und Polizei m\u00fcssen getrennt bleiben<\/strong><br \/>\n<strong>Angriff auf die Freiheit &#8211; Die Geschichte zeigt es<\/strong><br \/>\nBundesinnenminister Alexander Do\u00adbrindt (CSU) \u00fcberschreitet mit seinem Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts eine rote Linie. Der Entwurf ist schon deshalb verfassungswidrig, weil er das verfassungsrechtliche Trennungsgebot verletzt. Er ist somit eine Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung.<\/p>\n<p>Das Trennungsgebot ist eine der zentralen Lehren aus der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Nie wieder eine Polizei, die geheimdienstliche Befugnisse besitzt \u2013 wie die Gestapo. Nie wieder ein Nachrichtendienst, der polizeiliche Zwangsbefugnisse hat \u2013 wie die Stasi. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) darf beobachten und aufkl\u00e4ren. Er darf seine Erkenntnisse an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeben. Er darf aber nicht selbst vollziehend t\u00e4tig werden, und es sollte grunds\u00e4tzlich nicht einzelne B\u00fcrger \u00fcberwachen, sondern Gruppen \u2013 denn die sind gef\u00e4hrlich f\u00fcr den Staat. Diese Trennung sch\u00fctzt die B\u00fcrger vor einer allm\u00e4chtigen Beh\u00f6rde, die sie heimlich ausforscht und zugleich zugreift. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Trennungsgebot in seiner Rechtsprechung einen hohen, quasi verfassungsrechtlichen Rang einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Genau diese Grenze verwischt der Entwurf. Das Amt soll k\u00fcnftig generell Einzelpersonen \u00fcberwachen d\u00fcrfen und nicht nur Informationen sammeln und analysieren, sondern operativ handeln d\u00fcrfen. Es soll Daten manipulieren, l\u00f6schen oder verf\u00e4lschen und Desinformation verbreiten k\u00f6nnen. Mitarbeiter sollen Wohnungen heimlich betreten d\u00fcrfen, um \u00dcberwachungstechnik anzubringen \u2013 ohne dass der Betroffene jemals davon erf\u00e4hrt. Sogar 16j\u00e4hrige, die die Bundesregierung f\u00fcr so schutzbed\u00fcrftig h\u00e4lt, dass sie vor Social Media durch ein Nutzungsverbot gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen, sollen als V-Personen eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die Online-Durchsuchung wird erstmals erm\u00f6glicht. Sie ist heute einer echten Hausdurchsuchung gleichwertig, weil Smartphones und Computer das gesamte pers\u00f6nliche Leben enthalten: Kommunikation, Fotos, Bewegungsdaten, Kontakte, Notizen und Gesundheitsinformationen.<br \/>\nDiese Befugnisse reichen weit in den Aufgabenbereich der Polizei hinein. F\u00fcr die Gefahrenabwehr und den Zugriff ist diese zust\u00e4ndig. Sie handelt unter richterlicher Kontrolle und nach klaren gesetzlichen Voraussetzungen. Das BfV arbeitet im Vorfeld \u2013 mit niedrigeren Schwellen und weitgehend geheim. Vermischt man beides, entsteht genau jene Machtkonzentration, die das Trennungsgebot verhindern sollte. F\u00e4llt die Begrenzung der operativen Befugnisse, entf\u00e4llt auch die Rechtfertigung f\u00fcr die niedrigen Eingriffsschwellen.<br \/>\nDer fast 700seitige Entwurf legt nicht dar, warum diese weitreichenden Eingriffe jetzt notwendig sein sollen. Als es schwere islamistische Anschl\u00e4ge gab \u2013 wie 2016 auf den Berliner Breitscheidplatz \u2013, wollte die CDU-gef\u00fchrte Bundesregierung derartige Regelungen nicht.<br \/>\nDer Gesetzentwurf ist vielmehr selbst eine Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, weil er erkennbar dazu dienen soll, die politische Opposition zu bek\u00e4mpfen. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutz-Berichts erkl\u00e4rte Dobrindt, die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit gehe vom Rechtsextremismus aus. Gleichzeitig sieht das BfV inzwischen fast jeden als Rechtsextremisten an, der die Bundesregierung scharf kritisiert. Derlei \u00c4u\u00dferungen sowie Kontakte zu missliebigen Personen werden zu Indizien einer angeblich verfassungsfeindlichen Gesinnung. Die Grenze zwischen verfassungsfeindlichem Handeln und Meinungsfreiheit verschwimmt. Aus Opposition wird so ein nachrichtendienstlicher Vorgang. Ich selbst werde inzwischen als angeblicher Rechtsextremist seit \u00fcber drei Jahren von Dobrindts BfV \u00fcberwacht. Aber dies ist noch nicht einmal ein \u201ezweifelhaftes Privileg\u201c, weil inzwischen \u2013 wie Hubertus Knabe berechnete \u2013 wohlm\u00f6glich \u00fcber 100.000 Personen vom BfV wegen ihrer politischen \u00c4u\u00dferungen als Beobachtungsobjekte gef\u00fchrt werden.<br \/>\nWenn aus Sicht des Innenministers die gr\u00f6\u00dfte Gefahr von der konservativen politischen Opposition ausgeht, dann wird dieser Gesetzentwurf zu einer weiteren Waffe im Kampf \u201egegen Rechts\u201c. Ein Dienst, der selbst definiert, wer Extremist ist, und dann operativ gegen diese Personen vorgehen darf, ist kein W\u00e4chter der Verfassung mehr \u2013 er wird zum Instrument der jeweiligen Regierung gegen ihre Kritiker. Das Missbrauchspotenzial ist offensichtlich und mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.<br \/>\nDiese Entwicklung ist auch international aufgefallen. Am 10. Juni hat die UN-Sonderberichterstatterin f\u00fcr Meinungsfreiheit, Irene Khan, in ihrem Bericht den deutschen Verfassungsschutz scharf kritisiert. Der Begriff \u201eExtremismus\u201c sei gesetzlich undefiniert. Die Beh\u00f6rde nehme h\u00e4ufig politische \u00c4u\u00dferungen unter die Lupe, die weder gewaltt\u00e4tig noch strafbar seien, sondern lediglich den Ansichten der Regierung widerspr\u00e4chen. Eine Einstufung habe stigmatisierende Wirkung und erm\u00f6gliche \u00dcberwachung, die die Meinungsfreiheit massiv einschr\u00e4nke. Politische Instrumentalisierung sei das laut Khan.<br \/>\n.<br \/>\nDie logische Schlussfolgerung aus diesem Bericht kann nur lauten: Die Aufgaben und Befugnisse des BfV m\u00fcssen beschr\u00e4nkt werden.<br \/>\nIm Interesse der freiheitlichen Demokratie muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden, dass dieser Entwurf Gesetz wird. Das BfV droht bereits jetzt zu einer Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu werden. Die operativen Ma\u00dfnahmen, die Online-Durchsuchung, das heimliche Betreten von Wohnungen und der Einsatz Minderj\u00e4hriger als V-Personen geh\u00f6ren gestrichen. Das BfV muss auf seine Kernaufgaben zur\u00fcckgef\u00fchrt werden: Spionageabwehr, Terrorismusaufkl\u00e4rung und die Beobachtung tats\u00e4chlich gewaltorientierter Bestrebungen. Politische Meinungen und Regierungskritik sind kein Fall f\u00fcr den Geheimdienst.<br \/>\nWer heute glaubt, diese Instrumente richteten sich nur gegen \u201edie Richtigen\u201c, kann morgen selbst betroffen sein. Einmal eingef\u00fchrte \u00dcberwachungsbefugnisse werden selten zur\u00fcckgenommen. Freiheit wird nicht dadurch gesch\u00fctzt, dass man die Werkzeuge eines autorit\u00e4ren Staates schafft.<br \/>\n&#8230; Alles vom 24.7.2026 von Hans-Georg Maa\u1e9een bitte lesen in der JF 31+32\/26, Seite 2<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verfassungsschutz erkl\u00e4rt Kritik am Staat zur Gefahr<\/strong><br \/>\n<strong>Historiker Knabe schl\u00e4gt Alarm \u2013 und zieht Parallelen zur DDR<\/strong><\/p>\n<p>Was passiert mit einem Land, in dem der Inlandsgeheimdienst Meinungen speichert statt Gefahren abzuwehren? In dem Kritik an der Regierung als Verdacht gilt \u2013 und Kritiker zu \u201eExtremisten\u201c werden, weil sie Begriffe wie \u201eAltparteien\u201c, \u201eMasseneinwanderung\u201c oder gar \u201eVolk\u201c benutzen?<br \/>\nDiese Fragen stellt Hubertus Knabe. Und wer seine Biografie kennt, wei\u00df: Er ist keiner, der mit leichtfertigen Vergleichen hantiert. Knabe war 18 Jahre lang Direktor der Stasi-Gedenkst\u00e4tte in Berlin-Hohensch\u00f6nhausen. Heute forscht er an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg. Er hat zig Diktatur-Opfer begleitet \u2013 und wei\u00df, wie \u00dcberwachungssysteme funktionieren. Wenn ein Mann wie er sagt, es gebe beunruhigende Parallelen zur DDR, dann darf das nicht einfach in der Bezahlschranke verschwinden.<br \/>\nIm Gegenteil: Es ist eine B\u00fcrgerpflicht, diese Warnung ernstzunehmen. In einem bemerkenswerten Essay in der \u201eWelt\u201c, das leider nur f\u00fcr Abonnenten zug\u00e4nglich ist, beschreibt Knabe eine stille, aber fundamentale Verschiebung: Der Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang (CDU) habe sich vom Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Kontrollorgan politisch unliebsamer Meinungen entwickelt. Statt Gewaltbereitschaft zu beobachten, gehe es zunehmend um Gesinnungskontrolle.<br \/>\n&#8230; Alles vom 23.9.2025 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/reitschuster.de\/post\/verfassungsschutz-erklaert-kritik-am-staat-zur-gefahr\/\">https:\/\/reitschuster.de\/post\/verfassungsschutz-erklaert-kritik-am-staat-zur-gefahr\/<\/a><\/p>\n<p><strong>Verfassungsschutz: F\u00fcr ein Ende des \u00dcberwachungsstaats<\/strong><br \/>\n&#8230; Alles vom 20.9.2025 von Hubertus Knabe bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.welt.de\/debatte\/plus68c6c6517ecf6b1bfe3e4a69\/Verfassungsschutz-Fuer-ein-Ende-des-Ueberwachungsstaats.html\">https:\/\/www.welt.de\/debatte\/plus68c6c6517ecf6b1bfe3e4a69\/Verfassungsschutz-Fuer-ein-Ende-des-Ueberwachungsstaats.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Liebe Nele: Wieso kommst du nicht zum Verfassungsschutz des Volkes?<\/strong><br \/>\n\u201eWerde Verfassungssch\u00fctzer*in\u201c. Die \u201eSichtagitation\u201c, wie man Propagandaeigenwerbung im DDR-Jargon nannte, welche der deutsche Inlandsgeheimdienst seit geraumer Zeit auff\u00e4hrt, ist augenf\u00e4llig. An Plakatw\u00e4nden und in Inseraten wirbt der deutsche Verfassungsschutz vor allem um junge Leute als Agenten. Auf einem Plakat schaut ein junges M\u00e4dchen vor einer futuristischen Glitzerkulisse etwas sch\u00fcchtern in die Kamera: Nele (19). Ist es so dringend? Steht Deutschland kurz vor einem Kollaps von innen? Nun ja, vielleicht schon, aber etwas anders, als der Rollator-Umsturzversuch, den angebliche Reichsb\u00fcrger rund um einen deutschen Prinzen angeblich planten und vor dem uns der Verfassungsschutz bewahrt hat, nachdem er half, einen \u201eReichtstagssturm\u201c zu inszenieren. Aber dazu gleich.<br \/>\nLiebe Nele: Willst du wirklich Verfassungssch\u00fctzerin werden? \u00dcberlege es dir gut. Trollprofile auf Twitter anzulegen, um gegen Kritiker der Regierung Stimmung zu machen: Es gibt doch lukrativere Arten, im Internet reich zu werden, besonders als gut aussehende, junge Frau. Aber zur\u00fcck zum Thema. Eigentlich soll der Verfassungsschutz, wie der Name schon sagt, den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen Gefahren von innen sch\u00fctzen: extremistische gewaltsame Umsturzversuche, Kalifatsfantasien, Terrorismus. Dazu hat er Informationen zu sammeln und an die Polizei zu \u00fcbergeben. Die Trennung von Geheimdienst und Polizeibefugnis erkl\u00e4rt sich aus der Distanzierung von der Gestapo w\u00e4hrend der Herrschaft der Nationalsozialisten. Noch bist du im Team \u201eGut\u201c und deine Eltern w\u00e4ren stolz auf dich. Gleich (vielleicht) nicht mehr.<br \/>\nWof\u00fcr dich allerdings deine Kinder mal hassen k\u00f6nnten: Der deutsche Verfassungsschutz ist weltweit einzigartig. Er kann auch gegen g\u00e4nzlich unbescholtene B\u00fcrger spionieren und operativ vorgehen. Gegen Menschen also, die nie etwas Strafbares getan haben. Die vielleicht eine B\u00fcrgerinitiative gegen Atomkraft gegr\u00fcndet haben oder einen Verein zur Aufarbeitung des Corona-Unrechts. Gegen Anw\u00e4lte, gegen kritische \u00c4rzte und gegen Journalisten. Die Trennung von Geheimdienst und Polizei in allen Ehren, aber: F\u00fcr den Publizisten und Arzt Paul Brandenburg (gegen den auch geheimdienstlich ermittelt wurde) war das relativ unerheblich, als morgens um halb sechs ein Polizeikommando seine Berliner Wohnung st\u00fcrmte, ihn nackt aus dem Bett holte und seine Familie erschreckte. Ihr macht die Vorarbeit, den Rest die Kollegen von der Polizei. F\u00fcr den B\u00fcrger seid ihr ein \u201eTeam Staatsmacht\u201c. Paul Brandenburg wohnt jetzt in der Schweiz.<br \/>\n&#8230; Alles vom 18.6.2024 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.freischwebende-intelligenz.org\/p\/liebe-nele-wieso-kommst-du-nicht\">https:\/\/www.freischwebende-intelligenz.org\/p\/liebe-nele-wieso-kommst-du-nicht<\/a><br \/>\n&#8230;.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie der Verfassungsschutz politisiert wird &#8211; Das ist ein wei\u00dfer Pudel<\/strong><br \/>\nIn einem freiheitlichen Staat ist es der Regierung untersagt, die politische Willensbildung innerhalb des demokratischen Spektrums unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu beeinflussen. Erlaubt ist es dem Staat lediglich, Auffassungen und Verhaltensweisen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, entsprechend (negativ) zu bewerten. Die damit verbundene Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit verst\u00f6\u00dft nicht gegen die grunds\u00e4tzliche Pflicht des Staates, sich im demokratischen Willensbildungsproze\u00df neutral zu verhalten.<br \/>\nVerfassungsschutzberichte sind als ein Mittel einsetzbar, mit dessen Hilfe der Staat auf eine formal legale Weise an der politischen Willensbildung mitwirken und trotzdem das Neutralit\u00e4tsgebot illegitim durchbrechen kann. Mitunter n\u00e4mlich werden vom Verfassungsschutz Auffassungen ohne eine nachvollziehbare Begr\u00fcndung als \u201eextremistisch\u201c gegei\u00dfelt. Das Ziel beispielsweise, die relative ethnische und kulturelle Homogenit\u00e4t des Staates durch eine restriktive Einwanderungspolitik m\u00f6glichst zu bewahren, verst\u00f6\u00dft nicht, wie etwa im Verfassungsschutzbericht von 2021 behauptet, gegen das Grundgesetz.<br \/>\n<em><strong>Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs ist nicht verfassungsfeindlich, sondern entspricht der Intention der Sch\u00f6pfer des Grundgesetzes. Deshalb konnten 1990, wie im Grundgesetz vorgesehen, die Staatsangeh\u00f6rigen der DDR in das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland eingegliedert werden \u2013 nicht hingegen die Staatsangeh\u00f6rigen der Tschechoslowakei oder Polens.<\/strong> <\/em>Eine Abwertung von Tschechen, Slowaken oder Polen war damit nicht verbunden. Als nationalstaatliche Verfassung eines in seiner gro\u00dfen Mehrheit aus ethnisch Deutschen bestehenden Staatsvolks kennt das Grundgesetz auch einen ethnokulturellen Volksbegriff.<\/p>\n<p>Extremismus-Experten sehen seit langem die Gefahr, da\u00df die Auslegung des Verfassungstextes in den Dienst bestimmter, nicht allgemein akzeptierter weltanschaulicher Grund\u00fcberzeugungen sowie partei- und machtpolitischer Interessen gestellt wird. In dem Ma\u00dfe, in dem sich die Beurteilungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, flankiert von diversen Gerichtsentscheidungen, auf eine ideologiegeleitete Neuauslegung, ja Umdeutung des Grundgesetzes st\u00fctzen, wird der Verfassungsschutz zu einem Instrument der (illegitimen) Bek\u00e4mpfung der demokratischen Opposition. Da\u00df auch der Bundesverfassungsschutz unter seiner gegenw\u00e4rtigen F\u00fchrung verst\u00e4rkt auf dieserart Abwege geraten ist, d\u00fcrfte kaum bestreitbar sein. Eine Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die sich von der Politik instrumentalisieren l\u00e4\u00dft, wird selbst zu einer Gefahr f\u00fcr den freiheitlichen demokratischen Staat. Auf ihre Deklarationen k\u00f6nnen sich Politiker, Journalisten und Wissenschaftler berufen und entsprechende Eingruppierungen von Personen oder Gruppen als \u201eextremistisch\u201c wiederk\u00e4uen. Je h\u00e4ufiger eine Kennzeichnung wiederholt wird, um so eher gilt sie dem glaubensbereiten Unbedarften als Wahrheit. Die Begr\u00fcndung, die f\u00fcr die betreffende Kennzeichnung herhalten mu\u00dfte, mu\u00df er nicht kennen. \u00dcberhaupt wiegt allein der Vorwurf so schwer, da\u00df jeder, der nach einer Begr\u00fcndung fragt, sich dadurch ins Abseits stellt.<\/p>\n<p>Daher ist gerade auch vom Verfassungsschutz h\u00f6chste Sorgfalt zu erwarten. Wurden unklare, falsche oder \u00fcberzogene Kennzeichnungen erst einmal in Umlauf gesetzt, k\u00f6nnen sie fortan bei den in der Parteiendemokratie kaum wegdenkbaren Versuchen, den politischen Gegner zu stigmatisieren, genutzt werden. Dies f\u00fchrt nicht nur zu einer semantischen Entleerung des Extremismusbegriffs; gesch\u00e4digt wird der gesamte demokratische Proze\u00df.<\/p>\n<p>Auch das blo\u00dfe Haben oder \u00c4u\u00dfern einer Meinung kann bei der gegenw\u00e4rtigen Arbeit des Bundesverfassungsschutzes zur Anprangerung in Verfassungsschutzberichten f\u00fchren, ohne da\u00df Beweise f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Relevant ist aber nicht die Meinung als solche, denn Meinungen genie\u00dfen den Schutz des Grundgesetzes, \u201eohne da\u00df es darauf ankommt, ob die \u00c4u\u00dferung begr\u00fcndet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gef\u00e4hrlich oder harmlos eingesch\u00e4tzt wird\u201c, wie das Bundesverfassungsgericht noch 2009 festgestellt hat. Legitim unterbunden werden k\u00f6nnen Meinungs\u00e4u\u00dferungen nur dann, wenn sie drohen, Rechtsg\u00fcter zu verletzen \u2013 wenn mit der \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferung dieser Meinungen \u201edie Schwelle zur individualisierbaren, konkret fa\u00dfbaren Gefahr einer Rechtsverletzung \u00fcberschritten\u201c wird.<\/p>\n<p>Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden haben daher nicht Meinungen als solche zu bewerten. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie bezieht sich allein auf politische Zielsetzungen, die auf die Beseitigung der konstitutionellen Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates gerichtet sind. Entscheidend ist der Wille, solche verfassungsfeindlichen Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Ob eine Meinungs\u00e4u\u00dferung, ob Kritik mit einer derartigen Ver\u00e4nderungsabsicht verbunden ist, ist jeweils zu pr\u00fcfen. Finden Auffassungen oder auch Organisationen in Verfassungsschutzberichten Erw\u00e4hnung, obwohl keine verfassungsfeindliche Zielsetzung nachgewiesen werden konnte, liegt kein g\u00fcltiger Rechtfertigungsgrund f\u00fcr die mit einer solchen Erw\u00e4hnung verbundene Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit vor, worauf schon der Rechtswissenschaftler <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/gegen-rechts\/delegitimierung\/\">Dietrich Murswiek<\/a> hingewiesen hat.<\/p>\n<p>Der Regierung eines freiheitlichen Staates ist es untersagt, nicht-verfassungsfeindliche Auffassungen oder Zielsetzungen mit hoheitlichen Mitteln zu bek\u00e4mpfen. Der Staatsapparat darf nicht genutzt werden, um Parteipolitik zu betreiben. Es ist daher inakzeptabel, wenn sich Beamte oder sonstige im Auftrag des Staates t\u00e4tige Personen im Rahmen ihrer Funktion und staatlich verg\u00fcteten T\u00e4tigkeit weltanschaulich-tendenzi\u00f6s und politisch-parteiergreifend verhalten oder entsprechend \u00e4u\u00dfern oder sich gar als \u201eWahlkampfgehilfen\u201c in den Dienst einzelner Parteien stellen.<\/p>\n<p>Genausowenig kann es eine Aufgabe der staatlichen B\u00fcrokratie sein, durch Anpassung der Beh\u00f6rdensprache an Regeln einer \u201ePolitical Correctness\u201c das von einer elit\u00e4ren Minderheit propagierte Sprachregime gegen alle gewachsenen \u00dcblichkeiten des Sprechens gesellschaftlich durchzusetzen.<\/p>\n<p>Ebenso darf sowohl von Lehrern und Erziehern in staatlichen Einrichtungen als auch von Journalisten in geb\u00fchrenfinanzierten Rundfunk- und Fernsehanstalten erwartet werden, da\u00df sie auf das Predigen pers\u00f6nlicher \u00dcberzeugungen und Wertvorstellungen in aller Regel verzichten. Definierte und kenntlich gemachte Ausnahmen sind m\u00f6glich, wenn das Gleichheitsgebot beachtet wird und unterschiedliche, insbesondere miteinander konkurrierende, Positionen gleicherma\u00dfen zur Geltung kommen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Neutralit\u00e4t des Staates hat sich ebenso im Kampf gegen den politischen Extremismus zu bew\u00e4hren. Auch hier sind Einseitigkeiten in der Bewertung von links- und rechtsextremistischen Positionen und Gewaltakten zu vermeiden. Leider kommen Staatsorgane wie Medien dieser Forderung nur ungen\u00fcgend nach. Die \u00c4mter f\u00fcr Verfassungsschutz haben die Aufgabe, zum Schutz des freiheitlichen demokratischen Staates extremistische Bestrebungen aufzukl\u00e4ren und auf entsprechende Gefahren hinzuweisen. Es ist daher inakzeptabel, wenn der gegenw\u00e4rtige Pr\u00e4sident des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz die Begriffe \u201erechts\u201c und \u201erechtsextremistisch\u201c h\u00e4ufig synonym verwendet und damit seine Beh\u00f6rde zu einem Mitspieler im politischen Kampf macht.<\/p>\n<p>Da\u00df auch der Staat einen \u201eKampf gegen Rechts\u201c und nicht nur, wie es allein zul\u00e4ssig w\u00e4re, \u201egegen Rechtsextremismus\u201c f\u00fchrt, ist zu Recht als \u201eein krasser Versto\u00df gegen Freiheitsrechte\u201c schon von dem Staatsrechtler Walter Schmitt Glaeser verurteilt worden. Es ist zugleich ein Versto\u00df gegen die Neutralit\u00e4tspflicht des Staates, die es ihm verbietet, im Sinne einer bestimmten weltanschaulichen oder politischen Ausrichtung in die politische Willensbildung einzugreifen. Der Staat hat sich jeglicher Kampagnen dieser Art zu enthalten. Wenn der Bundeskanzler Olaf Scholz auf ein \u201eklares Votum gegen Rechts\u201c setzt und das Volk dazu aufruft, \u201edemokratische Parteien und nicht die rechten\u201c zu w\u00e4hlen, delegitimiert er das gesamte Spektrum konservativer Wert\u00fcberzeugungen und Lebenseinstellungen. Er dokumentiert damit, fundamentale Prinzipien des freiheitlich-demokratischen Staates entweder nicht verstanden zu haben oder willens zu sein, sich \u00fcber diese hinwegzusetzen. Da\u00df aber auch Vertreter einer ehemals konservativen Partei, n\u00e4mlich der CDU, derartigen ideologischen Parolen aus dem Lager des politischen Gegners folgen und sich an der Verunglimpfung gro\u00dfer Teile des Volkes beteiligen, ist eine Torheit ersten Ranges.<br \/>\nPositionen, die auf dem rechten Feld des politischen Meinungsspektrums verortet werden, sind, sofern sie nicht als rechtsextremistisch zu gelten haben, verfassungsrechtlich legitime Positionen. Wer als Konservativer sich dem undifferenzierten \u201eKampf gegen Rechts\u201c widmet, k\u00e4mpft nicht nur gegen sich selbst, sondern f\u00fchrt auch einen Kampf, der in Teilen, n\u00e4mlich sofern er legitime Positionen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt, demokratiefeindlich ist. In diesem Sinne ist dem fr\u00fcheren Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, Hans-Georg Maa\u00dfen, zuzustimmen, der der JUNGEN FREIHEIT gegen\u00fcber betont hatte: \u201eDer Kampf gegen Rechts ist somit auch ein Kampf gegen das Recht.\u201c<br \/>\nDer \u201eKampf gegen Rechts\u201c ist eine Delegitimierungs- und Ausgrenzungsstrategie einer kosmopolitisch und universalistisch orientierten Elite. Das politische Ziel dieser Exklusionsstrategie ist es, dem Willen der Mehrheit der B\u00fcrger einen \u201ebraunen Anstrich\u201c zu verpassen, um ihn um so leichter mi\u00dfachten zu k\u00f6nnen. Diese \u201eElite\u201c, in der eine marxistisch inspirierte radikale Linke einen erheblichen geistigen Einflu\u00df aus\u00fcbt, versucht die Definitionshoheit \u00fcber das politische Vokabular medial zu okkupieren und auf diese Weise ihre eigenen politisch-moralischen \u00dcberzeugungen als einzig legitime Position zu etablieren.<br \/>\nFaktisch ist diese Kampfmethode auf die Zerst\u00f6rung der Demokratie und die freiheitliche Gesellschaft gerichtet. Die nicht zu rechtfertigende pauschale Stigmatisierung politisch rechter Positionen attestiert einem Gro\u00dfteil der Menschen in diesem Land Verfassungsfeindlichkeit. Die damit verbundene Ausgrenzung ist ein Schritt in die Tyrannei.<\/p>\n<p><em>Prof. Dr. Lothar Fritze, Jahrgang 1954, Politikwissenschafler, arbeitete von 1993 bis 2019 am Hannah-Arendt-Institut in Dresden. Aktuelle Buchver\u00f6ffentlichung: \u201eAngriff auf den freiheitlichen Staat\u201c, Basilisken-Presse, Marburg an der Lahn 2020<\/em><\/p>\n<p>&#8230; Alles vom 22.3.2024 von Lothar Fritze bitte lesen in der JF 13\/24, Seite 18<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Peter Hahne: Verfassungsschutz in Regierungsschutz umbenennen<\/strong><br \/>\n\u201eIn Aachen wurde ein Pla\u00adkat getragen: \u00bbAfDler t\u00f6ten!\u00ab \u2013 Da kommt kein Bischof, kein Ministerpr\u00e4sident. Wo war da die Polizei? Wo ist der Verfassungs\u00adschutz? Der sch\u00fctzt wie auch das Bundes\u00adverfassungsgericht schon l\u00e4ngst nicht mehr die Verfassung, weshalb er besser \u201eRegie\u00adrungsschutz\u201c genannt werden sollte.\u201c<br \/>\n&#8230; Alles vom 25.2.2024 von Peter Hahne bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/demokratischerwiderstand.de\/\">https:\/\/demokratischerwiderstand.de\/<\/a><\/p>\n<p>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Stephan Brandner in einem Best of Phoenix-Runde<\/strong>:<br \/>\nBaerbock, Verfassungsschutz und SPD-L\u00fcgen!<br \/>\n25.2.2024, <a href=\"https:\/\/youtu.be\/1lPjudHyB7k\">https:\/\/youtu.be\/1lPjudHyB7k<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie der Verfassungsschutz die Verfassung untergr\u00e4bt<\/strong><br \/>\n<strong>Demokratiefeinde an der Macht<\/strong><br \/>\n<strong>Innenministerin Faeser weitet \u00dcberwachung aus<\/strong><br \/>\nHans-Georg Maa\u00dfen<br \/>\nBundesinnenministerin Nancy Faeser hat offensichtlich ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aber damit steht sie nicht allein. Dieses Problem und die Abneigung gegen\u00fcber der Freiheit, der Demokratie und der Grundordnung des Bonner Grundgesetzes haben alle, die aus dem Milieu der Antifa, der Roten Hilfe, der Jusos oder von anderen linksradikalen oder linksextremistischen Gruppen kommen. Es war ein schwerer politischer Fehler, da\u00df einige dieser Organisationen nicht verboten wurden.<\/p>\n<p>Deren Verst\u00e4ndnis der Grundordnung ist ein sozialistisches: Freiheit ja, aber nur f\u00fcr diejenigen, die ihre sozialistische Ideologie teilen. Derjenige, der sie ablehnt, ist rechts und damit der Feind. Und der hat keine Rechte und schon gar keine Freiheiten, sondern mu\u00df vernichtet werden. Das ist der Kampf gegen Rechts. Und nat\u00fcrlich sind Sozialisten f\u00fcr eine gewisse demokratische Grundordnung. Aber das ist nicht die Ordnung des Grundgesetzes. Da\u00df sich die DDR \u201edemokratisch\u201c nannte, war ernst gemeint. Wer die Ideologie akzeptiert, darf mitentscheiden, wer sie ablehnt, ist ein Konterrevolution\u00e4r, ein Faschist oder wie man heute gern sagt: ein Nazi oder Verschw\u00f6rungstheoretiker.<\/p>\n<p>Das Grundgesetz dagegen sieht nicht vor, da\u00df Freiheit und Demokratie nur f\u00fcr Linke gelten und da\u00df Nichtlinke ausgegrenzt und politisch verfolgt werden d\u00fcrfen. Danach sind nicht nur alle Menschen, sondern auch alle politischen Meinungen und Ansichten gleich. Es sei denn, jemand stellt es in Frage und meint, allein entscheiden zu k\u00f6nnen, wer Freiheiten und Demokratie genie\u00dfen darf und wer nicht. Das sind Verfassungsfeinde. Was wir in den letzten Jahren \u2013 auch schon unter Bundeskanzlerin Merkel \u2013 erleben mu\u00dften, war eine erst schleichende und nunmehr galoppierende Ausgrenzung, Bek\u00e4mpfung und Verfolgung von politischen Ansichten, die nicht dem \u00f6kosozialistischen Mainstream entsprechen. Menschen, die sich kritisch zur linken Regierungspolitik \u00e4u\u00dfern, ob nun Asylpolitik, Gender, Klimapolitik oder Au\u00dfenpolitik m\u00fcssen mit pers\u00f6nlichen Konsequenzen rechnen.<\/p>\n<p>Fr\u00fcher war jedem Verfassungssch\u00fctzer bewu\u00dft, da\u00df, sobald Linksextremisten die Schalthebel der Macht in ihren H\u00e4nden haben, sie ihre Gegner verfolgen. Sie werden alle legalen und auch illegale Mittel einsetzen, um die b\u00fcrgerliche Opposition zu vernichten und eine Politikwende zu verhindern. Zu den typischen Verfolgungshandlungen z\u00e4hlen die Zersetzung durch Rufmord und Ausgrenzung, dann die Zerst\u00f6rung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage und schlie\u00dflich Repression. Wir erleben, da\u00df sich die politische Linke immer mehr Instrumente zur Bek\u00e4mpfung politischer Gegner verschafft und dies abtarnt als \u201eKampf gegen Rechts\u201c und \u201eSchutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung\u201c. Das ist zynisch. Der Instrumentenkasten der politischen Feindbek\u00e4mpfung ist allm\u00e4hlich \u2013 teilweise ohne Kenntnis der \u00d6ffentlichkeit \u2013 immer voller geworden.<\/p>\n<p>Inzwischen darf der Verfassungsschutz (VS) nicht nur Organisationen, sondern auch Einzelpersonen beobachten. Daf\u00fcr reicht heute eine sogenannte \u201eDelegitimierung des Staates\u201c oder eine \u201eVer\u00e4chtlichmachung der Regierung\u201c aus. Der Volksverhetzungstatbestand ist derart ausgeweitet worden, da\u00df er f\u00fcr den Normalb\u00fcrger kaum mehr bestimmt ist, weil bereits kritische \u00c4u\u00dferungen mit rein zuf\u00e4lligen historischen Bez\u00fcgen Grund f\u00fcr Strafverfahren sein k\u00f6nnen. Dieser Straftatbestand ist selbst zu einer Gefahr f\u00fcr das Menschenrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung geworden, weil er eine erhebliche einsch\u00fcchternde Wirkung gegen\u00fcber normalen B\u00fcrgern erzielt. Der VS darf Handys und Rechner bereits \u00fcberwachen, wenn nur Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df ein B\u00fcrger eine Volksverhetzung plant.<\/p>\n<p>Der Beamtenapparat soll noch st\u00e4rker auf linke Linie gebracht werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Disziplinarrechts soll nicht mehr ein unabh\u00e4ngiges Gericht die Entfernung aus dem Dienst anordnen. Vielmehr darf die Beh\u00f6rde dies selbst tun und der Beamte dann klagen. Schon eine Verurteilung wegen Volksverhetzung erlaubt die Entfernung aus dem Beamtenverh\u00e4ltnis. Politische Beamte im einstweiligen Ruhestand, die nach dem Verst\u00e4ndnis des VS nicht mehr verfassungstreu sind, droht der Verlust der Versorgungsanspr\u00fcche. Eine Neuregelung, die ich als Spezialvorschrift gegen mich empfinde. Neben mir d\u00fcrfte es kaum deratige Beamte geben, die sich regierungskritisch \u00e4u\u00dfern.<br \/>\nNun soll im Bundesverfassungsschutzgesetz eine \u201eAnschw\u00e4rzungsregelung\u201c eingef\u00fchrt werden. Bisher hat der Staat Denunziation nur in eine Richtung gef\u00f6rdert. Durch Aufrufe und Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen wurden B\u00fcrger angehalten, angebliche Rassisten, Transphobe und Verfassungsfeinde zu melden. Mit dem neuen Mitteilungstatbestand im VS-Gesetz soll die Denunziation auch umgekehrt m\u00f6glich sein: Der VS sagt dem Arbeitgeber, dem Vermieter, Kunden, Freunden oder Familienangeh\u00f6rigen seiner Zielperson, da\u00df es sich bei ihr um einen schlimmen Zeitgenossen handelt. Leute, die den Staat m\u00f6glicherweise nur \u201edelegitimieren\u201c oder die Regierung \u201ever\u00e4chtlich machen\u201c.<\/p>\n<p>Jeder kann sich vorstellen, was das bedeutet: Menschen verlieren Job, Wohnung oder Bankkonto, weil Arbeitgeber, Vermieter oder Gesch\u00e4ftspartner sich sicherlich regierungskonform verhalten und nichts mit Regierungsgegnern zu tun haben wollen. Das darf der Staat in einer freiheitlichen Demokratie grunds\u00e4tzlich nicht. Er darf (mit wenigen Ausnahmen) aus guten Gr\u00fcnden auch nicht warnen, wenn ein Straft\u00e4ter entlassen wird und einen Job annehmen will.<br \/>\nWas erm\u00e4chtigt die Beh\u00f6rde einer sozialistischen Ministerin, zu entscheiden, wer angeblicher Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist und damit aus dem gesellschaftlichen Leben ausgesto\u00dfen werden kann? Dagegen d\u00fcrfte ein Rechtsschutz kaum m\u00f6glich sein. Der Betroffene erf\u00e4hrt gar nicht, weshalb er Job oder Bankkonto verloren hat. Mecklenburg-Vorpommerns Ex-Finanzminister Mathias Brodkorb meint, der VS entwickele sich mit Hilfe der Politik zu einer Beh\u00f6rde, die selbst die Demokratie zu gef\u00e4hrden droht. Der Umbau der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ein politisches System, das nicht mehr die Freiheit des anderen sch\u00fctzt und das nur noch diejenigen als Demokraten ansieht, die die \u00f6kosozialistische Ideologie unterst\u00fctzen, ist weit fortgeschritten.<br \/>\n&#8230; Alles vom 24.11.2023 bitte lesen in der JF 48\/23, Seite 1<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de<\/a><br \/>\n.<br \/>\n<em>Dr. Hans-Georg Maa\u00dfen, Jahrgang 1962, war von 2012 bis 2018 Pr\u00e4sident des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz. Der Jurist ist Mitglied der CDU.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Delegitimierung: DDR-Strafrechtsbegriff der Ver\u00e4chtlichmachung<\/strong><br \/>\n\u201eDas Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz verwendet in seinem Bericht nicht nur den DDR-Strafrechtsbegriff der Ver\u00e4chtlichmachung, sondern auch den Geist, der darin steckt: Der B\u00fcrger schuldet dem Mandatstr\u00e4ger Achtung, nicht umgekehrt. Er darf ihn nicht ver\u00e4chtlich machen, auch wenn er sich noch so verachtenswert verh\u00e4lt, und jede abf\u00e4llige Bemerkung \u00fcber einen Funktion\u00e4r trifft immer das System als Ganzes. Die herrschende Kaste witterte in der DDR auch deshalb an allen Ecken Delegitimierung, weil sie wusste, dass es mit ihrer Legitimation ziemlich schlecht stand.\u201c<br \/>\nSchrieb Kamerad Wendt (Publico) vor einer Weile und brachte so die 540-Grad-Wende vom Verfassungs- zum Regierungsschutz auf den Punkt. Der B\u00fcrger ist nicht mehr der mit Grundrechten gegen den Staat und Regierung ausgestatteter Souver\u00e4n, die Politiker und Staatsbeamten sind nicht mehr seine Dienstleister, sondern er schuldet der Staats- und Einheitsparteienf\u00fchrung Devotion und Gehorsam. Vor allem darf der B\u00fcrger Regierungsvertreter nicht mehr kritisieren (delegitimieren). Die Instrumente zur Durchsetzung dieser Verbote sind der Verfassungsschutz sowie staatlich alimentierte <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/delegitimierung-des-staates\/\">Antidelegitimierungsstiftungen<\/a> wie jene der scheinheiligen <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/amadeu-staat-finanziert-zensur\/\">Annetta K<\/a>., die bereits bei jenem Inlandsgeheimdienst Erfahrungen sammelte, dessen Zersetzungsmethoden heute noch state of the art sind.<br \/>\n&#8230;. Alles vom 3.10.2023 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.klonovsky.de\/2023\/10\/3-oktober-2023\/\">https:\/\/www.klonovsky.de\/2023\/10\/3-oktober-2023\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ronen Steinke: Verfassungsschutz &#8211; Buchrezension von Ulrich Vosgerau<\/strong><br \/>\n<strong>Verfolgung nach Ansichtssache<\/strong><br \/>\nDer Journalist Ronen Steinke kritisiert die politische Schlagseite des Verfassungsschutzes<br \/>\nIn seinem Buch fordert Ronen Steinke, Redakteur der S\u00fcddeutschen Zeitung, nicht weniger als die Abschaffung des Verfassungsschutzes in Bund und L\u00e4ndern. Die Bespitzelung und \u00f6ffentliche Ver\u00e4chtlichmachung vollkommen legaler Aktivit\u00e4ten (\u201ealso zum Beispiel gegen die Linkspartei-Jugendorganisation \u2018Solid\u2019 oder gegen Klimaaktivisten wie \u2018Ende Gel\u00e4nde\u2019 oder auch gegen die legale Partei AfD\u201c) m\u00fc\u00dften aufh\u00f6ren. Ermittlungen gegen Gewaltt\u00e4ter und Terroristen seien hingegen v\u00f6llig legitim, daf\u00fcr sind aber die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Eine bemerkenswerte These! Freilich weist deren Herleitung auch Schw\u00e4chen auf.<\/p>\n<p>Die Grundidee der wehrhaften Demokratie findet der Verfasser unter Rekurs auf das Scheitern der Weimarer Republik \u201eeinleuchtend\u201c. Nun besteht diese Idee aber gerade darin, da\u00df der Inlandsgeheimdienst \u2013 als \u201ePolitik-Beobachtungsgeheimdienst\u201c \u2013 nicht nur illegale und zumal gewaltt\u00e4tige Staatsstreichversuche abwehrt (diese sind freilich auf der ganzen Welt verboten), sondern auch und gerade die allm\u00e4hliche Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch \u201eExtremisten\u201c mit legalen und friedlichen Mitteln, was einen deutschen Sonderweg gegen\u00fcber allen anderen westlichen Demokratien darstellt. \u201eEin Inlandsgeheimdienst wie der deutsche, der die eigene Bev\u00f6lkerung nach politischen Kriterien scannt und auch legal agierende Parteien und Protestgruppen beobachtet \u2013 das w\u00fcrde in den USA unter rechten, libert\u00e4ren, Trump-nahen Republikanern ebenso wie unter linksliberalen Demokraten ziemliche Entgeisterung ausl\u00f6sen. Man w\u00fcrde es als \u201einfringement upon the freedom of speech betrachten\u201c. Da\u00df der Verfassungsschutz Akteure \u201ebeobachtet\u201c, die legal handeln, emp\u00f6rt den Verfasser, vor allem wenn es Linke und Klimasch\u00fctzer betrifft \u2013 aber dann \u00fcberzeugt die Grundidee wohl doch nicht?<\/p>\n<p>Richtig erkennt er jedenfalls, da\u00df die Geheimdienstarbeit stets politischen Vorgaben folgt. Wer Verfassungsfeind ist, ist Ansichtssache, und diese Ansichten bilden sich nicht anhand von Argumenten und aufgrund von Tatsachen, sondern im Rahmen des politischen Willens derer, die regieren. Merkw\u00fcrdig: \u201eDer Chef dieses weltweit einmaligen Inlandsgeheimdienstes, der \u00fcber politische Gruppen, auch politische Parteien, wachen soll, ist selbst Mitglied einer Partei. Und zwar fast immer derselben Partei, der auch der Innenminister angeh\u00f6rt.\u201c Nur derzeit weicht der CDU-Mann Thomas Haldenwang mit einem anderen Parteibuch als seine Dienstherrin Nancy Faeser davon ab.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen zeigen sich Schw\u00e4chen: etwa wenn sich der Verfasser merklich daran st\u00f6rt, da\u00df Leute, die sich eine konstitutionelle Monarchie mit dem Prinzen von Preu\u00dfen an der Spitze w\u00fcnschen, nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden \u2013 deren \u201eIdeologie\u201c (worin best\u00fcnde diese \u00fcberhaupt?) sei doch \u201eautorit\u00e4r\u201c? Es ist zwar richtig, da\u00df es selbst dem verfassungs\u00e4ndernden Gesetzgeber in der Bundesrepublik verwehrt w\u00e4re, diese in eine Monarchie umzuwandeln. Dies bedeutet aber nicht, da\u00df auch der B\u00fcrger irgendwie daran gehindert w\u00e4re, die Monarchie besser zu finden.<\/p>\n<p>Problematische T\u00e4tigkeitsbereiche schaden eher der Demokratie<br \/>\nJournalistisch gelungen zeichnet der Verfasser nach, wie das seinerzeitige Verfassungsschutz-\u201eGutachen\u201c zur bundesweiten Beobachtung der AfD mehrmals umgeschrieben werden mu\u00dfte, bis es endlich ergab, da\u00df die Aussage \u201eDer Islam geh\u00f6rt nicht zu Deutschland\u201c (so Horst Seehofer 2018) aus dessen Mund v\u00f6llig unbedenklich sei, vergleichbare Formulierungen von Bj\u00f6rn H\u00f6cke jedoch klar die \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c negierten. Es handelt sich bei solchen Schriften \u00fcbrigens nicht um Rechtsgutachten, sondern um lange Sammlun-gen von Zitaten, die dann mit moralisierendem Unterton in teils v\u00f6llig abseitiger Weise politisch bewertet werden. Da\u00df der Verfasser solche \u201eGutachten\u201c \u2013 freilich aber offenbar ohne kritische Intention \u2013 als \u201eS\u00fcndenregister\u201c bezeichnet, trifft die Sache ganz gut. Allerdings f\u00fchrt diese Kritik den Autor nicht zu der Schlu\u00dffolgerung, da\u00df es mit der Verfassungsfeindlichkeit der AfD vielleicht gar nicht so weit her sei. Tats\u00e4chlich scheint er sogar eher zu finden, der Verfassungsschutz solle doch auch die CSU beobachten, deren Vertreter jedenfalls bis vor einigen Jahren nicht anders redeten als heute die AfD.<\/p>\n<p>Dabei insinuiert der Verfasser st\u00e4ndig, die \u201eAgenten\u201c des Verfassungsschutzes seien Sympathisanten der politischen Rechten. Marine Le Pen h\u00e4lt er nach deutschen Ma\u00dfst\u00e4ben f\u00fcr eine \u201eGefahr f\u00fcr den Bestand der Demokratie\u201c, weil sie \u201edas Volk als Kulturnation begreift\u201c \u2013 Goethe w\u00e4re das dann aber auch. Wer \u2013 wie Erika Steinbach oder Hans-Georg Maa\u00dfen \u2013 die unkontrollierte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme \u2013 Steinke nennt sie \u201eZuzug gefl\u00fcchteter Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten\u201c \u2013 oder die Gendersprache kritisiert, ist f\u00fcr ihn ein \u201everkappter Rechtsradikaler\u201c. Das wird bei Steinbach kurioserweise auch dadurch belegt, da\u00df sie einmal Helmut Schmidt zitiert habe. Ein ber\u00fchmtes Zitat des britischen Lyrikers T. S. Eliot wird offenbar nicht erkannt, statt dessen zwei US-amerikanischen Politologen zugeschrieben; eine \u201eFangschaltung\u201c im Telefon bewirkt, da\u00df der Ausgangsapparat zum Beispiel von Drohanrufen registriert wird, und dient nicht zum Abh\u00f6ren; und: Erkennbar ohne tiefere historische Sachkenntnis stellt der Verfasser sich vor, Wilhelm II. habe \u201emit eiserner Faust regiert\u201c sowie \u201eden Ersten Weltkrieg mit angezettelt\u201c.<\/p>\n<p>Aber dies \u00e4ndert nichts an der Plausibilit\u00e4t der Grundthese: Letztlich sind beide gro\u00dfen T\u00e4tigkeitsbereiche des Verfassungsschutzes hochproblematisch. Wo der Verfassungsschutz v\u00f6llig legale T\u00e4tigkeiten \u00fcberwacht und die Aus\u00fcbung der Meinungsfreiheit durch willk\u00fcrliche Etikettierung als extremistisch \u00f6ffentlich denunziert, schadet er der Demokratie. Wo er sich als Hilfspolizei bet\u00e4tigt, rettet er nicht selten Leben, agiert aber eben auch gegen Straft\u00e4ter au\u00dferhalb der eigentlich geltenden Regeln f\u00fcr die Strafverfolgung. In den USA gelten Parteien und ihre F\u00fchrungen, nicht etwa staatliche Beh\u00f6rden unter dem Kommando eines Innenministers, als \u201eW\u00e4chter der Demokratie\u201c. Da kann man eben einmal sehen, was ein freiheitlicher Staat ist \u2013 nicht nur beim Waffenrecht.<br \/>\nRonen Steinke: Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht.<br \/>\nEnth\u00e4lt den Fall Hans-Georg Maa\u00dfen.<br \/>\nBerlin Verlag, Berlin 2023, gebunden, 224 Seiten, 24 Euro<br \/>\n&#8230; Alles vom 25.8.2023 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 35\/23, Seite 23<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.junge-freiheit.de\">https:\/\/www.junge-freiheit.de<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Th\u00fcringer AfD gesichert extremistisch? Ein Gericht bezweifelt die Einsch\u00e4tzung des Verfassungsschutzes<\/strong><br \/>\nDas Verwaltungsgericht Gera hat die Einstufung der Th\u00fcringer <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/vereine\/partei\/afd\/\">AfD<\/a> durch das Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz infrage gestellt. In der Begr\u00fcndung eines Beschlusses vom Donnerstag h\u00e4lt das Gericht es derzeit nicht f\u00fcr hinreichend erwiesen, dass tats\u00e4chlich der gesamte Landesverband der Partei gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Nach einer 2021 getroffenen Einsch\u00e4tzung des Th\u00fcringer Verfassungsschutzes muss der AfD-Landesverband aber als \u00abgesichert extremistisch\u00bb gelten.<br \/>\n&#8230; Alles vom 11.8.2023 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/international\/afd-in-thueringen-gericht-hinterfragt-einschaetzung-des-verfassungsschutzes-ld.1751263\">https:\/\/www.nzz.ch\/international\/afd-in-thueringen-gericht-hinterfragt-einschaetzung-des-verfassungsschutzes-ld.1751263<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Haldenwang: Angriff auf die Demokratie<\/strong><br \/>\nDie Botschaft ist klar: Nun wisst ihr wo der Feind wohnt, geht hin und vernichtet ihn. Dass so ein Aufruf in jeglicher Hinsicht kriminell und antidemokratisch ist, muss an dieser Stelle kaum weiter diskutiert werden. Wenn Menschen, die kandidieren um als demokratische Vertreter des Volkes am parlamentarischen Prozess teilzunehmen, bedroht und t\u00e4tlich angegriffen werden, ist das nicht nur ein Angriff auf sie als Individuen. Es ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie, die davon lebt, dass Menschen ihre Meinung frei vertreten k\u00f6nnen.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nHaldenwang: Ist der Verfassungsschutz noch neutral?<br \/>\nDie rechten Politiker werfen dem Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, Parteilichkeit vor und errangen sogar einen Teilerfolg vor Gericht: Haldenwang musste sich f\u00fcr die Dauer des Parteitags zu einem Stillhalteabkommen verpflichten. Das Gericht befand, er nehme als Beh\u00f6rdenchef Einfluss auf die freie Meinungsbildung innerhalb einer Partei, das d\u00fcrfe er aber nicht.<br \/>\nEine Woche zuvor hatte Haldenwang die Wahl der AfD-Kandidaten f\u00fcr die Europawahl kommentiert. Er sprach von \u201everfassungsfeindlichen Str\u00f6mungen\u201c innerhalb der Partei.<br \/>\nNach Ablauf des Stillhalteabkommens legte er am Montag nach. AfD-Politiker br\u00e4chten ein \u201eethnisches Volksverst\u00e4ndnis zum Ausdruck\u201c, sagte er der ARD. \u201eDie Menschenw\u00fcrdegarantie des Grundgesetzes\u201c werde von ihnen \u201ef\u00fcr bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen infrage gestellt\u201c.<br \/>\n&#8230;.<br \/>\nHaldenwang erweckt den Eindruck, politisch nicht neutral zu sein, sogar wie eine Waffe, die gegen den politischen Gegner eingesetzt wird. Dadurch verliert die Arbeit seiner Beh\u00f6rde an Glaubw\u00fcrdigkeit, die so wichtig f\u00fcr den Schutz des demokratischen Staates ist.<br \/>\nWir m\u00fcssen wissen, wie gef\u00e4hrlich radikale Str\u00f6mungen sind, egal ob in der AfD oder bei den Klima-Aktivisten. Das erfahren wir nur, wenn die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sauber arbeiten.<br \/>\n&#8230; Alles vom 7.8.2023 bitte lesen auf<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.bild.de\/regional\/berlin\/berlin-aktuell\/gunnar-schupelius-mein-aerger-ist-der-verfassungsschutz-noch-neutral-84963780.bild.html\">https:\/\/www.bild.de\/regional\/berlin\/berlin-aktuell\/gunnar-schupelius-mein-aerger-ist-der-verfassungsschutz-noch-neutral-84963780.bild.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Home\u00a0&gt;Demokratie\u00a0&gt;Grundgesetz\u00a0&gt;Bundesverfassungsgericht\u00a0&gt;Verfassungsschutz Listenauswahl eines Beitrags (Artikel\/Datum, Seite\/Inhalt):\u00a0Klicken\u00a0oder scrollen Mehr Rechte f\u00fcr BND und Verfassungsschutz: Das ist eine Zeitenwende (21.8.2026) Hans-Georg Maa\u1e9een: Verfassungschutz und Polizei m\u00fcssen getrennt bleiben (24..2026) Skandal: Geheiminformant deckt heimliche Datenweitergabe der Medienanstalten an Verfassungsschutz auf (29.6.2026) Staatsschutz gegen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/engagement\/zukunft\/demokratie\/verfassung\/verfassungsschutz\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":78224,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-114611","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/114611","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=114611"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/114611\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":153002,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/114611\/revisions\/153002"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.freiburg-schwarzwald.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=114611"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}