Das Familiengericht in Weimar hat zwei Weimarer Schulen ab 8.4.2021 verboten, für die Schüler Gesichtsmasken (auch FFP), AHA-Mindestabstände und Covid-Schnelltests zu fordern. Außerdem muß der Präsenzunterricht aufrecht erhalten werden. Das Urteil im Text:
https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf
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Dieses sog. Kinderschutzverfahren gem. §1666 Abs.1 und 4 BGB hatte eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 8 und 14 Jahren beantragt. Als Gründe nannte sie, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem eine Nutzen für ihre Kinder oder Dritte entgegenstehe. Zudem stünden diese Vorschriften nicht im Einklang mit der Verfassung und internationale Konventionen.
12.4.2021
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Gerichtlich festgestellt:
Keine Maskenpflicht, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler!
Weimar hat für die Demokratie in Deutschland schon häufiger eine entscheidende Rolle gespielt. Bekanntestes Beispiel ist die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland, die das anspruchsvolle Programm einer Demokratisierung des Staates und einer gerechten, auf den Werten von Freiheit und Solidarität aufgebauten Gesellschaft verfolgte. Nun kommen aus Weimar Urteile, die sich der aktuellen Abschaffung der Freiheitsrechte und der Unantastbarkeit der Würde des Menschen widersetzen.
Bereits am 11. Januar 2021 bestätigte das Urteil des Amtsgerichtes Weimar in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Dennoch wird der Lockdown unbeirrt weiter geführt und soll nach Willen von Kanzlerin Merkel nun zum Dauerzustand werden. Jedenfalls bietet die in dieser Woche zu beschließende Novellierung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit dazu. Da wäre das Ende unserer hart erkämpften Freiheit.
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Gegen die unbegründeten, teilweise irrationalen und sogar gesundheitsschädlichen Corona-Maßnahmen, sind schon zahllose Gerichtsurteile ergangen. Die gelten aber immer nur für einen bestimmten Bereich. Wenn zum Beispiel ein Schuhverkäufer in Bayern durchsetzt, dass er seinen Laden öffnen darf, gilt das nur für Bayern. So ist es leider auch mit dem sensationellen Urteil von Weimar, das nur für zwei Schulen gilt, aber unbedingt Schule machen sollte.
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Solche (Kinderschutz-)Verfahren können nach §1666 BGB in Gang gesetzt werden, sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn es das Gericht aus Gründen des Kindeswohls nach §1697a BGB für geboten hält. Zum Schutze unserer Kinder und Jugendlichen wäre eine Kette solcher Verfahren dringend notwendig. Eltern sollten sich das Urteil von Weimar genau ansehen und zum Wohle ihrer Kinder diese Verfahren anstreben!
… Alles vom 12.4.2021 bitte lesen auf
https://vera-lengsfeld.de/2021/04/12/gerichtlich-festgestellt-keine-maskenpflicht-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
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Corona-Schulurteil:
Die Deutungsschlacht um den “Paukenschlag von Weimar”
Das Amtsgericht in Weimar hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt. Es untersagt Schulleitungen und weiteren Vorgesetzten einer Regelschule und einer Grundschule, die Schüler zum Tragen von Masken, zum Einhalten von Mindestabständen und zur Teilnahme an Corona-Tests zu verpflichten. Da dies weitreichende Folgen haben könnte, tobt jetzt eine Medienschlacht um die Deutungshoheit über das Urteil.
Achgut.com veröffentlicht aus diesem Grund ein Statement des Netzwerkes „Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA)“, da hier sicherlich mehr juristische Expertise für die Einordnung des Urteils vorhanden sein sollte, als in den zahlreichen Medienberichten:
https://netzwerkkrista.de/2021/04/11/pressemitteilung-2-21-gericht-ordnet-rueckkehr-zur-normalitaet-an-schulen-an-netzwerk-krista-begruesst-paukenschlag-von-weimar/
… Alles vom 12.4.2021 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/corona_schulurteil_die_deutungsschlacht_um_den_paukenschlag_von_weimar
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Kommentare:
Laut Wikipedia gibt es in Deutschland 638 Amtsgerichte
Wenn da mal an einem so ein Urteil gesprochen wird (das dann für ZWEI Schulen Gültigkeit hat), dann ist das so wie mit Fahrrad, das in Amsterdam umfällt. Es ist auch schön, wenn sich 3 von ca. 47 000 sachverständigen Professoren zum Thema äußern, hilft nur nicht weiter. Der Berg kreißt und gebiert eine Maus. Die Hoffnung stirbt zwar bekanntlich zuletzt, wir wissen allerdings auch: Hoffen und harren hält manchen zum Narren.
12.4.2021, R.M.
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“Schon wieder Weimar?”
Die Regierungsseite wird die Kompetenz der vom Amtsgericht herangezogenen Experten anzweifeln. Wer wissenschaftlich arbeitet und kompetent ist, entscheidet schließlich die Landes- bzw. Bundesregierung – und zwar danach, ob ihre politischen Ziele gestützt werden oder nicht. Natürlich wird ein übergeordnetes Gericht das Urteil schnell kassieren, da dort die Obrigkeitsergebenheit und die Angst vor dem Shitstorm und den politischen Konsequenzen einfach zu groß sind. Dessen ist sich die Landesregierung ja auch schon ziemlich sicher.
Dieses Urteil ist ein Lichtblick – aber nur in dem Sinne, dass es zeigt, dass es noch aufrichtige und mutige Juristen gibt, die sich das Denken nicht verbieten lassen. Leider fast nur in den unteren Instanzen. Die “andere Seite” wird jetzt titeln: “Schon wieder Weimar!”. Balsam für die Seele der Zweifler und kritischen Denker in diesem Lande, aber wohl am Ende nur eine Fußnote der Geschichte.
12.4.2021, A.G.
Rechtsstaat?
Danke Weimar. Mal wieder. Spätestens ab jetzt müsste es in ganz Deutschland solche Urteile hageln. Leider ist aber gemeinhin in Deutschland auch auf die 3. Gewalt kein Verlass, wenn es politisch wird. Weisungsgebundene Staatsanwält:innen und feige Richter*innen machen eben keinen Rechtsstaat.
12.4.2021, S.L.
Das ganze Theater an den Schulen
ist zu einem Großteil auf die links-grünlastige Lehrerschaft zurückzuführen, die letztendlich seit nunmehr fast einem Jahr einfach nur nicht arbeiten will. Sicher gibt es Ausnahmen, mir sind aber Beispiele bekannt, wo die Lehrerfamilie alles andere als unglücklich über den andauernden Zustand ist. Schließlich wird das Gehalt weiter pünktlich überwiesen. Schade nur, das man trotzdem nicht in den Urlaub kann, heißt es dann schon mal !
Hätte man Verhältnisse wie in den USA, wo es z. B. in den langen Ferien kein Gehalt für die Lehrer gibt, und die Pauker dann bei Schnellimbissketten und an Waschstraßen jobbend anzutreffen sind, wären die Schulen niemals länger geschlossen worden. Also wenn Schule zu, nur noch Sozialhilfe an den Lehrkörper. Gleiches recht wie für alle anderen, die sehen müssen, wie sie klar kommen.
12.4.2021, Dr.D.B.
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Endlich , ein Kinder – befreiendes Urteil !
Als Herzpatient kann ich den Kindern nachfühlen stundenlang mit einer Maske rumzulaufen . Man hat Beklemmungen und Luftnot und das nur weil eine wahnsinnig gewordene Regierung ihre Bürger mit ” Schutzmaßnahmen ” quälen möchte . Jeder Mensch hat ein Immunsystem und hat zig Krankheiten überstanden .
Was sagt uns Covid 19 , ganz einfach das wir schon 18 Varianten davon überlebt haben ! Verachtenswert , die Politiker , die immer schlimmere ” Schutzmaßnahmen ” fordern und durchsetzen wollen . Eure Namen sind bekannt !
12.4.2021,P.D.
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… . dann ist es Totalitarismus, eine Diktatur
Es dürfte tatsächlich interessant werden, zu sehen, wie die Regierung auf dieses Urteil, aber auch auf andere ähnlich lautende Urteile reagieren wird. Gibt sie den Urteilen nach, verspielt sie wichtige Machtinstrumente, die sich sich gerade erst aufgebaut hat. Und diese “Plandemie” dürfte schnell ihren Schrecken verlieren, wenn zuerst die Kinder und später alle anderen Menschen wieder zum masken- und testfreien Alltag übergehen.
Das dürfte weder im Sinne von Merkel noch den Eliten über ihr sein.
Ignoriert die Regierung jedoch dieses und alle noch folgenden Urteile, darf sich Deutschland nicht mehr als Demokratie bezeichnen. Dann ist es Totalitarismus, eine Diktatur.
Und ich bin mir sicher, wenn die Regierung jetzt auch noch jedes Urteil der Gerichte, als letzte Rettungsanker der Menschen, ignoriert und kassiert, dürfte hier bald die Luft brennen. Denn spätestens dann wissen die Menschen, dass sie mit den bisherigen Mitteln gegen diesen Staat nicht mehr ankommen werden. Dann heißt es: Oculum ad oculum. Auge um Auge.
12.4.2021,T.k.
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Endlich wieder ein kleiner Lichtblick,
bei dem die ganze verlogene Taktik der Corona- Faschisten offenbar wird. Es war besonders interessant für uns in Sachsen, wo heute der erste Schultag nach den Osterferien begann – und zwar mit “Maskentragen und Testen”. Meine Enkelin in der 1. Klasse betrifft das auch – und deshalb haben wir sie nicht in die Schule geschickt! Die Gesundheit und das Wohlergehen unsere Kinder und Enkel hat oberste Priorität – komme, was wolle! Übrigens: Hoffentlich finden wir die renommierten Gutachter im Weimarer Gerichtsverfahren nicht in ein paar Tagen als “Ausgestoßene der Woche” wieder. MfG
12.4.2021,F.B.
Ende Kommentare
Das Urteil vom Weimar
ist wohl eines der wichtigsten Urteile in den letzten Monaten
Das Gericht hat für das Urteil mehrere Gutachten gehört und daraus ein 180 seitiges Urteil gefällt. Da dieses Urteil auf sehr sorgfältigen Gutachten aufgebaut ist, sich sehr analytisch mit den Drosten-PCR-Test und allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismitteln auseinandergesetzt hat, wird es wohl kaum zu einer Revision kommen.
Auch wenn dazu kommt, so ist bei dem Urteil sofortiger Vollzug angeordnet, das Urteil ist also sofort umzusetzen.
Sofortiger Vollzug heisst: Ab heute darf keine Schule in Thüringen mehr Masken, Abstände oder Schnelltest anordnen oder Schüler aufgrund nicht getragener Masken ausschließen oder maßregeln.
Sollten ab heute die im sofortigen Vollzug und damit gerichtlich angeordneten Anordnungen nicht umgesetzt werden, muss die Polizei sofort eingreifen und das Recht durchsetzen. Sollte die Landesregierung das nicht anordnen oder sollte die Polizei und die Ordnungsbehörden dieser gerichtlichen Anordnung nicht nachkommen wissen wir zu 100%.
Deutschland ist kein Rechtsstaat mehre unsere Gesetze gelten nicht mehr – Merkel und Co haben die Menschen in unserem Land in eine Diktatur gezwungen und NIEMAND ist mehr vom “Recht” und “Gesetz” ge – oder be-schützt. Wird dieses Urteil nicht sofort umgesetzt ist der seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland aufgebaute Rechtsstaat von Frau Merkel, der Regierung, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Harbarth und den jetzt im Bundestag befindlichen Abgeordneten – und zwar jedem Einzelnen – in eine Diktatur umgewandelt worden. Gott steh uns bei.
Dr. Rainer Fuellmich am 10.4.2021 „Zum Weimarer Urteil“ auf
https://devtube.dev-wiki.de/videos/watch/746935ae-0043-4592-ab8e-26f09c19e4cd
https://devtube.dev-wiki.de/static/webseed/746935ae-0043-4592-ab8e-26f09c19e4cd-416.mp4
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Gerichtsurteil Weimar:
keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Der Richter führt aus:
„Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt.
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Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“)…“
Der Richter stellt fest: „Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Maßnahmen beruhen, können sich die Schulleitungen, Lehrkräfte und andere nach der Überzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig sind. Grund: Sie verstoßen gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 20, 28 Grundgesetz).
… Alles vom 10.4.2021 bitte lesen auf
https://corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/