Schrottimmobilien raeumen

Initiative gegen „Schrottimmobilien“: Die Kommunen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald sollen mehr Möglichkeiten bekommen, um gegen verwahrloste, leersteh­en­de Gebäude vorzugehen. Dafür hat sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ausgesprochen. „Wenn Immobilien jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln und die Eigentümer aus Spekulationsgründen keine Anstalten zur Sanierung machen, muss etwas passieren“, sagt Meinrad Schmidt. Der Vorsitzende des IG BAU-Bezirks Südbaden will verhindern, dass marode und lange leer­stehende Häuser im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald städtebaulich zum Dauerproblem werden. „Heruntergekommene, unbewohnte Gebäude entwickeln sich oft zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung negativ beeinflussen. Hier muss man rechtzeitig vorbeugen“, so Schmidt. Wirksame Hilfen für die Kommunen im Kampf gegen „Schrottimmobilien“ erhofft sich der Gewerkschafter von einer Gesetzesinitiative, über die der Bundestag in den kommenden Wochen beraten wird. Danach sollen Städte und Gemeinden künftig mehr Rechte erhalten, um eine Sanierung oder – als letzte Möglichkeit – auch den Abriss durchzusetzen. Möglich machen soll dies eine Änderung des Baugesetzbuches. „Dann können Kommunen den Eigentümern von ‚Schrottimmobilien’ künftig sagen: Entweder Du sanierst oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abrisses wirst Du beteiligt“, so Schmidt. Bislang sei der Abriss-Paragraph im Baugesetzbuch ein „stumpfes Schwert“, da die Kommunen erst dann aktiv werden könnten, wenn von maroden Gebäuden eine akute Gefahr für Anwohner und Passanten ausgehe. „Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht von den Gebäuden, die für kurze Zeit leer stehen und bei denen eine Modernisierung absehbar ist. Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Immobilien mit großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen“ so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Ausgegangen sei die Gesetzesinitiative von den Ländern Bremen und Nordrhein-Westfalen. Nachdem der Bundesrat bereits zugestimmt habe, müsse nun der Bundestag entscheiden.
22.11.2012, www.dreisamtaeler.de
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