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- So wollen Landwirte mehr Artenvielfalt auf den Acker bringen (27.10.2023)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/wiese-erst-nach-bluete-maehen/ (6.8.2019)
- EU-Förderung Wiesenblumen – Bürokratie (7.9.2016)
- https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/stieglitze-klauben-samen-aus-blueten-der-cosmea/ (29.7.2012)
- Freiburg blüht auf: Baumscheiben einsähen – Ökostation-Projekt >Oeffentlicher-Raum (1.2.11)
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. - Löwenzahn-Wiesen sind tote Wiesen
- Wiese auf dem Tunnel der B31 in Freiburg-Littenweiler
- www.freiburg-dreisamtal.de/wiese.htm >Archivseite Wiese
- Blumenwiese
- Wiese
Löwenzahn-Wiesen sind tote Wiesen
Auf „normal“ landwirtschaftlich genutzten Wiesen wird das Gras in der Regel vor der Blumenblüte gemäht, wodurch die Insekten auf immer weniger Nahrungsgrundlagen stoßen. Die Blumenwiesen bieten Bienen und Insekten bis in den Spätherbst abwechslungsreiche Nahrung.
Der Löwenzahn ist allen anderen Wiesenblumen überlegen – im Hinblick auf die Gülle, die zunehmend auf die Wiesen ausgebracht wird. Das monoton-schöne „Gelb“ im Frühjahr ist ein erschreckendes Zeichen für Wiesen, deren Blumenvielfalt durch Gülle vernichtet wurde.
www.freiburg-schwarzwald.de/loewenzahn.htm
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Wiese auf dem Tunnel der B31 in Freiburg-Littenweiler
Auf den Tunneldeckel der B31 durch Freiburg-Littenweiler zwischen Lindenmatte und Ausfahrt Kappel wurde Erde aufgebracht – teil eben, teils Wall – und Gras eingesät. Die Wiese wird zweimal im Jahr gemäht und gemulcht. Nur im kurzen östlichen Abschnitt wird das Gras von einem Landwirt weggefahren, der überwiegende Teil der Wiese hingegen nicht genutzt, weder als Futtergras noch zum Heu machen. Erstmalig 2012 wird nicht bereits vor der Blüte der wilden Wiesenblumen gemäht – laut Auskunft von Arbeitern aufgrund von Personal- und Geldmangel der Stadt Freiburg. Noch am 24. Juni 2012 finden die Bienen reichlich Nahrung in dieser Sommerwiese. Hoffentlich bleibt diese ökologisch so wertvolle Blütenpracht noch einige Zeit erhalten.
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EU-Förderung Wiesenblumen – Bürokratie
Bunt, aber bürokratisch: Um Förderung zu erhalten, können Landwirte Blühmischungen säen – doch sie klagen über Regulierung.
Mehr Farbe ans Feld: Korn- und Mohnblumen am und im Getreide, farbenfrohe Ackerrandstreifen sollen einförmige Maismonokulturen säumen. Das ist die Folge eines EU-Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT). Fachleute haben Blühmischungen zusammengestellt – und ein komplexes Regelwerk, das Landwirten aufzeigt, was wann und wie viel wo gepflanzt werden muss, um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.
Hintergrund der blühenden Landschaften sei die Umsetzung einer EU-Agrarreform, erläuterte BLHV-Kreisvorsitzender Friedbert Schill. Er, Elmar Kasper, Geschäftsführer der Freiburger Geschäftsstelle des BLHV, und die Landwirte Andreas Rein und Markus Gräbling erklären, was es mit den bunten Blumen auf sich hat. Aber auch, um darüber zu sprechen, dass der bürokratische Wust, der mit FAKT verbunden ist, hie und da eher abschreckende als gedeihliche Wirkung hat.
„Jede Reform braucht einen Aufhänger“, fährt Schill fort. Im Falle der jüngsten Novelle sei dies zum einen die Anbau-Diversifizierung, die die Einhaltung einer Fruchtfolge fordert, also die Bewirtschaftung einer Fläche mit unterschiedlichen Kulturen. Zum anderen solle die Biodiversität gefördert werden und den Monokulturen der sanfte Kampf angesagt werden. Das sieht nicht nur hübsch aus, sondern dient vor allem als Lebensraum für Insekten. Denn Blühflächen werden im Gegensatz zu Anbauflächen in der konventionellen Landwirtschaft nicht chemisch behandelt. Fünf Prozent sogenannte „ökologische Vorrangfläche“ müssen all jene landwirtschaftlichen Betriebe ausweisen, die nicht nach zertifizierten Ökorichtlinien arbeiten. Um diese Fläche zu gestalten, hat der Landwirt verschiedene Möglichkeiten, etwa den Anbau von Sojabohnen oder Erbsen, sie sollen dem Boden Erholung bringen. Die Pflanzen sind nicht nur als Tierfutter geeignet, sondern reichern den Acker mit Stickstoff an. Möglichkeit Nummer zwei ist die Brache, das heißt, für eine bestimmte Zeit wird nichts angepflanzt. Zum Dritten können so genannte Pufferstreifen angelegt werden – hier kommen die bunten Blumen zum Tragen. Und natürlich diverse Vorschriften.
Denn so ein Blühstreifen darf nur maximal 20 Meter breit sein, da er sonst kein Streifen, sondern ein Acker ist. Ebenfalls vorgeschrieben ist, was genau dort zu wachsen hat, damit die Insekten die Wohnstube auf Zeit auch annehmen. „Es gibt zwei Blühmischungen“, demonstriert Markus Gräbling anhand von Saatgutpäckchen. Auf den Papiertüten ist minutiös und prozentual erfasst, wie hoch der Anteil von beispielsweise Perserklee oder Klatschmohn ist. „Heimische Blüten sind vorgeschrieben, keine Neophyten“, ergänzt Friedbert Schill. „Und man muss die Mischungen perfekt aussäen, sonst kommt Unkraut rein“, sagt Gräbling. Perfekt muss ohnehin alles sein: Flächengröße, Pflanzenarten und Aussaatzeitraum müssen ebenso eingehalten werden, wie die Fünf-Jahres-Verpflichtung, die besagt, dass über eben jenen Zeitraum fünf Prozent der Betriebsfläche als „ökologische Vorrangfläche“ ausgewiesen werden. Oftmals ginge das an der Natur vorbei, beklagen die Landwirte. Dennoch fließen nur dann die Fördermittel, die als Ausgleich für Ernteeinbußen und die Dienstleistung an der Umwelt gedacht sind.
Komplex sind auch die Onlineformulare, die ausgefüllt werden müssen, bevor Geld fließt. „Es würden viel mehr Landwirte Ackerrandstreifen anlegen, wenn die Formalitäten nicht wären“, ist sich das Expertenquartett sicher. Einigkeit herrscht aber auch darüber, dass die bunten Blumen gut ankommen. „Es ist eine tolle Imagepflege für die Landwirtschaft“, so Schill. Immer häufiger beobachten die Vier, wie Radfahrer oder Wanderer innehalten, um die bunten Flächen zu fotografieren. Einige Stilblüten allerdings bringt die neue Vielfalt auch hervor. „Teilweise halten Autos an und der ganze Kofferraum wird mit Blumen gefüllt, das ist ein Problem“, berichtet Markus Gräbling, der sich besonders wundert, wenn auf einem solchen Fahrzeug auch noch das Logo einer Gärtnerei prangt. Jedoch überwiegt die Freude daran, dass die Blühstreifen eine feine Sache sind. Da das Gesetz erst ein Jahr alt ist, hofft man zwischen bunten Blumen auf Einsicht an den grünen Tischen und auf bürokratische Erleichterung.
7.9.2016, Julius Steckmeister, www.badische-zeitung.de