Eine Gruppe katholischer Priester des Erzbistums Freiburg fordert in einem Internet-Memorandum, Geschiedene, die erneut geheiratet haben, nicht länger von der Kommunion auszuschließen.
„Uns ist bewusst, dass wir damit oft gegen derzeit geltende kirchenrechtliche Vorschriften der römisch-katholischen Kirche handeln. Wir tragen damit aber der Gewissensentscheidung der betroffenen Menschen und ihrer sich daraus entwickelnden Lebenssituationen Rechnung. In unseren Gemeinden gehen wiederverheiratet Geschiedene mit unserem Einverständnis zur Kommunion und empfangen das Bußsakrament und die Krankensalbung.“
https://www.memorandum-priester-und-diakone-freiburg.de
Auch in anderen Diözesen …
In anderen Diözesen wird genauso ein menschlicherer Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten gefordert. Auch in der Nachbardiözese Rottenburg-Stuttgart:
https://www.aktionsgemeinschaft-rottenburg.de/AGR-Positionen%20im%20Dialogprozess.pdf
Oder im Nachbarland Österreich mit dem „Aufruf zum Ungehorsam“:
https://www.pfarrer-initiative.at
Liebe Kirchenleitung in Freiburg. Tretet endlich in einen wahren Dialog ein, in dem die Argumente der anderen auch gehört werden.
Reiner Dubois, 12.6.2012
Keine Voraussetzung für Weiderverheiratung – Keine Logik im katholischen Kirchenrecht
Vielleicht ist ja die Exkommunikationsregelung unserer katholischen Kirche (beziehungsweise des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre) für Wiederverheiratete ein sprachliches Missverständnis und kann als überflüssig angesehen werden? Wiederverheiratet kann nur jemand sein, der verheiratet war, dessen Ehe aufgelöst worden ist und der dann wieder heiratete; um es sprachlich zu vervollständigen: einen anderen Partner als den aus seiner vorherigen Ehe. Verheiratet im Sinne der katholischen Kirche ist jedoch nur, wer katholisch-kirchlich getraut wurde. Eine solche Ehe aber ist unauflöslich. Demnach kann es die Voraussetzung für eine Wiederverheiratung (im Sinn der katholischen Kirche) nicht geben. Und insofern gibt es in dem Sinn auch keine Wiederverheirateten. Wer also soll wegen Wiederverheiratung exkommuniziert sein, wenn es im Sinn der katholischen Kirche eine Wiederverheiratung nicht gibt. Wer verheiratet ist und sich einem anderen Partner eheähnlich zuwendet, der begeht Ehebruch. Dazu bedarf es keiner Wiederverheiratung. Ist aber der Ehebrüchige exkommuniziert? Oder begeht er Sünde, die durch Reue und Buße getilgt wird? Voraussetzung für die Exkommunikation kann nicht die zivilrechtliche Eheschließung (Wiederverheiratung) sein, oder? Man muss als in außerehelicher Beziehung lebender katholisch Verheirateter also nicht zivilrechtlich geschieden werden und ein zweites Mal zivilrechtlich heiraten (und zwar einen anderen als den ersten Partner), um exkommuniziert zu sein, oder?
Günter Butz, Ihringen, 15.6.2012
Etwas mehr Rückgrat, Herr Erzbischof
Warum handelt der Kirchenmann Zollitsch eigentlich nicht nach seinem Gewissen? Wie wohltuend hätte etwa geklungen: „Zollitsch erklärt sich mit 161 Priestern seiner Diözese solidarisch“? So hätte sich vermutlich der Religionsgründer Jesus in dieser Frage verhalten. Halleluja! Jeder gläubige Katholik wird da wohl zustimmen (müssen). Die Ohrfeige von unten nach oben (Richtung Rom) wäre garantiert gesessen, längst überfällig und hätte zudem weltweit Aufmerksamkeit erregt. Diese Chance hat Erzbischof Zollitsch – zumindest so, wie es aussieht – vertan. Statt dessen verleugnet er mit seiner Reaktion bekanntermaßen seine ureigene Meinung. Wie hätte sich wohl der Religionsgründer selbst dazu geäußert? Die Erinnerung an Jesu zweifellos äußerst mutiges Verhalten scheint seltsamerweise bei manchen katholischen Würdenträgern schlagartig in Vergessenheit zu geraten, wenn es darum geht, auch unsinnigsten, sprich vermutlich nie und nimmer gottgewollten klerikalen Regelungen – die durchaus hin und wieder sogar ans Schizophrene grenzen – aus Rom entgegenzutreten. So belanglos die ganze Angelegenheit in der Sache auch ist, etwas mehr Rückgrat sollte man schon haben – und dieses gerade als besonders exponierter Kirchenmann in der Rolle als Beispielgeber oder gar „Vorleber“ möglichst auch zeigen.
Manfred Kranz, March-Hugstetten, 15.6.2012