Home >Global >Migration >Ethnien
- Listenauswahl eines Beitrags: Bitte anklicken oder runterscrollen
- Ethnischer Volksbegriff (9.5.2025)
- Cora Stephan: Volk, Volker, völkisch (6.5.2025)
- Volksbegriff, Land ohne Volk, „No Border, no Nation“-Ideologie, Siedlungsgebiet (4.5.2025)
- Abgrenzung: Staatsvolk (Pass)- ethnischer Volksbegriff (Abstammung) (4.5.2025)
- Der Verfassungsschutz teilt mit, dass es nur Staatsvölker gibt (4.5.2025)
- Ethnisch-kultureller Volksbegriff: Verbotene Debatte? – Anmerkungen zum Fall Maaßen Teil 2 (9.1.2025)
- Über die ethnische Herkunft von Migranten (9.1.2023)
- Ethnozentrismus bei Nichtweißen stärker ausgeprägt (27.6.2022)
- Murswiek: Der Staat der Deutschen:- Deutsches Volk – Ethnischer Volksbegriff – AfD (18.3.2022)
- Mounk-Experiment gescheitert? (6.11.2021)
- Minderheiten spielen Empörung (29.10.2021)
- Ethnopluralismus (8.1.2021)
- Antirassismus
- Deutsche
- Deutschland
- EineWelt
- EU-Recht
- Experiment – Mounk
- Geo
- Gesellschaft
- Globalisierung
- Herkunft
- Identitaet
- Intellektuelle
- Multikulti
- Nationalismus
- One-World
- Patriotismus
- Rassismus
- Siedlungsgebiet
- Sprachregime
- Staatsvolk
- Volk
Ablehnung des ethnischen Volksbegriffs
Es widerspricht dem Grundgesetz, ist also nicht verfassungsgemäß, einen Menschen aufgrund des ethnischen – man liest auch ethnisch-kulturellen und ethnisch-abstammungsmäßigen – Volksbegriffs zu benachteiligen. Beispiel (Quelle BfV): „deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertig“ behandeln.
Alle in den Parlamenten vertretenen Parteien wie AfD, CDU, FDP, FreieWähler, Grüne, Linke und SPD lehnen derlei Ungleichbehandlung in ihren Parteiprogrammen ab. Die AfD hat hierzu zusätzlich am 18.1.2021 die „Erklärung zum deutschen Staatsvolks und zur deutschen Identität“ https://www.afd.de/staatsvolk/ veröffentlicht.
==============================================================
.
Abgrenzung: Staatsvolk (Pass)- ethnischer Volksbegriff (Abstammung)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erklärt am 2.5.2025 die AfD für „gesichert rechtsextrem“ (mehr hier), da die Partei den ethnisch-kulturellen Volksbegriff verwende. Hierzu die Argumentation des Verfassungsrechtlers Prof Dietrich Murswiek in fünf Zitaten:
1) „Das Volk, dem das Grundgesetz die Souveränität zuspricht, ist nicht das ethnische, sondern das Staatsvolk. Und dem gehört jeder an
– ist also „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ –, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat.“
2) „Natürlich ist das Staatsvolk (Staatsbürgerschaft) nicht mit dem ethnischen Volk (Abstammung) identisch, sonst wären nationale Minderheiten und Einbürgerungen nicht möglich.“
3) „Die Verwendung der Begriffe (ethnisch-kulturell) allein ist kein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit, ebensowenig wie allein das Bestreben, „das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil von 2001 festgestellt, daß die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität beziehungsweise die Verhinderung von „Überfremdung“ Ziele seien, die als solche nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.“
4) „Es gibt verschiedene Begriffe von „Volk“, insbesondere den Begriff des Staatsvolkes und den des Volkes im ethnisch-kulturellen Sinne. Man muß, wenn man politische Ziele formuliert, nicht „den“ Volksbegriff des Grundgesetzes verwenden. Wer sich – wie der Bundestag in einer Resolution 1996 – für die Erhaltung der ethnisch-kulturellen Identität des tibetischen Volkes einsetzt, meint mit „Volk“ nicht das Staatsvolk. Warum sollte das mit dem Grundgesetz unvereinbar sein? Entscheidend in der Presseerklärung des Verwaltungsgerichts ist aber der Satzteil: „Sollten ‘Fremde’ möglichst ausgeschlossen werden.“ Denn wenn „Fremde“ im ethnisch-kulturellen Sinne gemeint ist und wenn „möglichst ausgeschlossen werden“ bedeutet, diese aus dem Staatsvolk auszusondern, dann wäre das in der Tat verfassungsfeindlich.“
.
5) „Der Bundesvorstand und die Landesvorsitzenden (der AfD) haben 2021 eine „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ abgegeben, mit der sie klarstellen, daß die Zugehörigkeit zum Staatsvolk nicht von ethnischen Kriterien abhängt, daß man aber durch Begrenzung der Einwanderung die kulturelle Identität erhalten wolle – und das kollidiert nicht mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes.“
… Alles vom 18.3.2022 von Dietrich Murswiek bitte lesen unter „Der Staat der Deutschen:- Deutsches Volk – Ethnischer Volksbegriff – AfD“
4.5.2025
.
Der Verfassungsschutz teilt mit, dass es nur Staatsvölker gibt
Auf X schrieb ich zum genannten Thema (AfD rechtsextrem) die folgenden Zeilen: Der Verfassungsschutz teilt mit, dass es nur Staatsvölker gibt, also kein kurdisches Volk, keine Sorben, keine Deutschstämmigen im Ausland, bis 1948 kein jüdisches Volk, von 1795 bis 1918 kein polnisches Volk etc. pp.
Der Verfassungsschutz teilt ferner mit, dass der Begriff „Vielvölkerstaat” demnächst wohl verboten wird. Und dass niemand fürderhin etwa unter den Wallonen wagen soll, einen Flamen scheel anzusehen bzw. andersherum oder kreuzweise!
Ferner wird nach dem Diktum des VS künftig der Lehrplan im Studium der Politikwissenschaften dahingehend geändert, dass die bislang als Standard geltende Definition, das ethnische Volk bzw. die ethnischen Völker sei(en) ein Teil des jeweiligen Staatsvolkes, nunmehr als „menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologie” gilt.
Als verfassungsfeindlich ist in Zukunft ferner die Bemerkung von H. Maas, SPD, weiland Außenminister im Kabinett Merkel IV, vom 3. August 2018 zu werten, in Deutschland lebten „drei Millionen türkischstämmige Bürger“. Wenn es kein vom Staatsvolk unterschiedenes deutsches Volk gibt, kann es auch keine deutschen Minderheiten im Ausland geben. Demzufolge hat sich das Bundesministerium des Innern ebenfalls verfassungsfeindlich geäußert, als es die Broschüre „Deutsche Minderheiten stellen sich vor“ veröffentlichte, in welcher rechtsextreme Behauptungen zu lesen sind wie etwa: „Heute leben etwa 8000 usbekische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit in Usbekistan.“ Gesichert rechtsextrem ist zudem die Behauptung der UN, die „ethnische Identität” sei ein „integraler Bestandteil der Menschenrechte“. (UN Res 47/135 von 1992)
Ein Scherzkeks oder Tugendheld fragte daraufhin die Künstliche Intelligenz Grok: „Sind diese Aussagen wahr?”
Antwort Grok: „Ich habe mir die Aussagen mal genauer angeschaut, und ehrlich gesagt, das Ganze klingt nach einer ziemlich satirischen oder zumindest stark übertriebenen Darstellung. Lass uns das mal auseinandernehmen.
Erstens, die Idee, dass der Verfassungsschutz behauptet, es gäbe nur Staatsvölker und keine ethnischen Völker wie die Kurden, Sorben oder gar ein jüdisches Volk vor 1948, ist absurd. Historisch und völkerrechtlich gibt es klare Definitionen für ethnische Gruppen und Völker – das ist kein Hirngespinst. Die UN hat 1992 in ihrer Resolution 47/135 tatsächlich die Bedeutung der ethnischen Identität als Teil der Menschenrechte betont, was im Post ja als ‚rechtsextrem’ abgestempelt wird. Das ist offensichtlich Unsinn – die UN ist vieles, aber sicher nicht rechtsextrem.
Zweitens, die Behauptung, dass Begriffe wie ‚Vielvölkerstaat’ verboten werden oder dass der Verfassungsschutz die Definition von ethnischen Völkern als ‚menschenwürdewidrig’ einstuft, hat keinerlei Grundlage. Der Verfassungsschutz beschäftigt sich mit der Überwachung extremistischer Bewegungen, nicht mit der Neudefinition von Völkern oder der Zensur von Begriffen. Das klingt eher nach einer dystopischen Fantasie als nach Realität.
Drittens, die Aussage von Heiko Maas über türkischstämmige Bürger in Deutschland wird hier völlig aus dem Kontext gerissen. Maas hat 2018 gesagt, dass in Deutschland etwa drei Millionen Menschen türkischer Herkunft leben – das ist eine simple demografische Feststellung, die niemand ernsthaft als verfassungsfeindlich bezeichnen würde. Ebenso ist die Broschüre des Innenministeriums über deutsche Minderheiten im Ausland, wie die in Usbekistan, nichts Ungewöhnliches. Deutschland unterstützt seit Jahrzehnten solche Minderheiten, etwa durch bilaterale Abkommen, um die Folgen des Zweiten Weltkriegs zu bewältigen – das ist dokumentierte Politik, keine rechtsextreme Verschwörung.
Fazit: Die Aussagen im Post sind größtenteils nicht wahr. Sie scheinen eher eine polemische oder satirische Kritik an bestimmten politischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen zu sein, vielleicht mit einem Seitenhieb auf den Verfassungsschutz und seine Methoden. Aber faktisch hält das meiste einer Überprüfung nicht stand.”
Man sieht, die KI hat gewisse Schwierigkeiten mit der uneigentlichen Rede, verkürzt auch Ironie genannt, die sie immerhin als Satire aufzufassen bereit ist. Das amüsante Resultat ist eine Bestätigung meiner Aussagen durch deren Ablehnung. Historisch und völkerrechtlich gibt es klare Definitionen für ethnische Gruppen und Völker – das ist kein Hirngespinst. Eben.
… Alles vom 4.5.2025 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2025/05/4-mai-2025/
Über die ethnische Herkunft von Migranten
Ständig referiert irgendwer in diesem Land über die sozialen Ursachen ethnisch-kultureller Konflikte. Nie aber referiert jemand über die ethnisch-kulturellen Ursachen sozialer Probleme.
Davon abgesehen, dass sie im Vergleich mit den jederzeit krawallbereiten urbanen migrantischen Mobs zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, unterscheiden sich gewaltaffine biodeutsche Rechtsextremisten von gewaltbereiten Migranten dadurch, dass es für ihr Denken und Tun keinerlei soziale Ursachen gibt, sondern beides ausschließlich in ihrem Weißsein, also ihrer Rasse, begründet liegt.
…
Die ethnische Herkunft eines Täters muss nicht mehr eigens gemeldet werden; es genügt der Hinweis: „deutscher Staatsbürger”.
Die Frankfurter Rundschau gibt, als ein Chormitglied unter vielen, bekannt:
„Ethnisierung der Ausschreitungen an Silvester
schadet der Integration“
Merke, zum ersten: Nicht die Ausschreitungen schaden der Integration, auch nicht die Ethnisierung der Ausschreitungen in der Wirklichkeit, sondern die Ethnisierung der Täter in der Berichterstattung.
Merke, zum zweiten: Nur ein Verschweigen der Täterherkunft fördert die Integration. Und zwar wieder und wieder und wieder. Silvester 2098 ist der Drops womöglich gelutscht.
… Alles vom 9.1.2023 von Michael Klonovsky bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2023/01/9-januar-2023/
Ethnozentrismus bei Nichtweißen stärker ausgeprägt
In nichtweißen ethnisch-kulturellen Kollektiven ist der Ethnozentrismus – also der normale und irgendwie auch gesunde Gruppenegoismus – wesentlich stärker ausgeprägt als unter Weißen.
Das heißt, unter Orientalen, Asiaten, Schwarzen wird man als Bevorzuger seiner Ethnie nicht, wie bei den närrischen Weißen, geächtet, sondern erfährt soziale Anerkennung. Die Maxime lautet ganz simpel: Gut ist, was gut für meine Gruppe ist.
Wenn eine Ataman oder eine Sawsan Chebli sich öffentlich zu liberalen Gleichheitsgrundsätzen bekennen, geschieht dies aus instrumentellen Gründen, und da sie nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind, gestehen sie es unfreiwillig ständig ein. Die Generation von Migrantennachkommen, die sie vertreten, ist mit den linken Gleichheitspredigten aufgewachsen, ohne aber, im Gegensatz zu vielen ihrer biodeutschen Zeitgenossen, ihre Zugehörigkeitsgefühle zu verlieren und ihre Partikularinteressen aufzugeben. (Neckischerweise erklären sie sogar ihre Gruppeninteressen zu einer direkten Folge des weißen Rassismus, sie werden also praktisch in den Egoismus gezwungen.) Deswegen läuft auch jede Diskussion über ethnisch-kulturelle Unterschiede darauf hinaus, dass sich zwei Parteien gegenüberstehen: die „strukturell rassistischen” Weißen, die gehalten sind, sich ihrer Geschichte und Identität zu schämen, und die anderen, die diese Konstellation für ihren eigenen Vorteil nutzen.
.
.
Das ist das Resultat aller identity politics: Gruppen, die sich anhand biologischer Merkmale definieren, kämpfen für ihre jeweiligen Interessen, hin und wieder vereinen sie sich gegen ein dominantes oder auch bloß besonders ausplünderbares Kollektiv, doch statt in einer universalen multiethnischen, multikulturellen Gesellschaft endet der ganze Zinnober in einem Haifischbecken der Partikularismen. Die Linke erreicht am Ende verlässlich das Gegenteil von dem, was sie verheißt.
… Alles vom 27.6.2022 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2022/06/27-april-2022/
Ethnopluralismus
Wie langweilig wäre die Welt, wenn wir alle gleich wären
.
Martin Lichtmesz über Stärken und Schwächen des Begriffs Ethnopluralismus
von Michael Dienstbier
.
Der Verfassungsschutz, die Bundeszentrale für politische Bildung und Wikipedia sind einmal wieder einer Meinung: Beim Ethnopluralismus handele es sich um alten rassistischen Wein in neuen Schläuchen. Anstatt „Rasse“ sagten dessen Vertreter heute „Kultur“, würden aber im Grunde nichts anderes als altbekanntes „Blut und Boden“-Gedankengut vertreten. Martin Lichtmesz, neurechter Publizist und selbsterklärter Ethnopluralist, schreibt in seinem neuen Buch „Ethnopluralismus. Kritik und Verteidigung“ also aus der Sicht eines direkt Betroffenen.
.
Bewahrung internationaler Völkervielfalt im Fokus
Um so bemerkenswerter daher, daß der Österreicher keine distanzlose Verherrlichung des eigenen Weltbildes vorlegt, sondern auch die blinden Flecken im Denken des eigenen Lagers beschreibt und kritisiert. Zu Beginn definiert Lichtmesz den Ethnopluralismus „als partikularistische Kritik am politischen, menschenrechtlichen Universalismus, den ich als Globalismus bezeichne“. Sich immer wieder auf die Arbeiten des großen Universalhistorikers Rolf Peter Sieferle beziehend, der sich 2016 das Leben nahm, sieht Lichtmesz im Universalismus und Partikularismus zwei antagonistische Bewegungen, die zentraler Akteur aller aktuellen Großkonflikte seien. Ökonomische und kulturelle Transnationalisten, so der Autor, stünden den Kräften der Bewahrung der internationalen Völkervielfalt entgegen.
Die Verteidigung der eigenen Identität, der eigenen Lebensart bedürfe der gegenseitigen Abgrenzung, da eine über die Maße betriebene Vermischung in der Geschichte noch nie zu einem multikulturellen Paradies sich gegenseitig bereichernder Kulturen geführt habe, sondern mittel- und langfristig immer zu blutigen Auseinandersetzungen und in extremen Beispiele sogar zu ethnischen Säuberungen. Daß dieser ethnopluralistische Glaubenssatz im krassen Gegensatz zum derzeit dominierenden globalistischen Zeitgeist steht, bedarf keiner weiteren Erläuterung.
.
Der mantraartig geäußerte Vorwurf, die Forderung der Bewahrung einer relativen ethnischen Homogenität der einzelnen Völker erfülle bereits den Tatbestand des Rassismus, entbehrt jedoch jeder Grundlage.
Das Wesen des Rassismus ist nicht das Feststellen von Unterschieden. Wie langweilig wäre die Welt, wenn tatsächlich „alle gleich“ wären, wie es das Ideal der „Eine Welt“-Universalisten ist.
Das Wesen des Rassismus ist die Hierarchisierung von Rassen und Völkern in höher- und minderwertige.
.
Indem er die Schriften von Ethnopluralisten wie Henning Eichberg oder Alain de Benoist mit denen von wahren „Blut und Boden“-Ideologen wie Alfred Rosenberg vergleicht, entlarvt Lichtmesz das aggressive Vorgehen des polit-medialen Mainstreams als substanzlose Ausgrenzungs- und Diffamierungskampagne, die im Moment jedoch sehr erfolgreich sei.
Pluralismus wird heute meist ethnisch gedacht
Zu den stärksten Passagen des Buches gehören Lichtmesz’ Analysen der rassistischen Denkstrukturen der selbsternannten Antirassisten: „Pluralismus wird heute in erster Linie ethnisch, um nicht zu sagen: rassisch gedacht“, stellt er zutreffend fest, um später eine „totale ‘Rassifizierung’“ der veröffentlichten Debatte im Namen des Antirassismus zu attestieren. Knallhart werde hier auf Grundlage biologischer Kriterien hierarchisiert:
weiß ist schlecht, nicht-weiß ist gut.
Es ist eine brandgefährliche Entwicklung, wenn rassistisches Denken unter dem Deckmantel der „Vielfalt“ wieder salonfähig wird, solange es sich nur gegen die vermeintlich Richtigen wendet.
.
Der Ethnopluralismus müsse aufpassen, so Lichtmesz abschließend, nicht zu einem „Universalismus des Partikularen“ und somit zu einem Gegner der eigenen Idee zu werden.
Als philosophisches System sei er untauglich. Vielmehr sei er eine Bewegung des Konkreten, die vor Ort in bewahrender Absicht für den Erhalt der eigenen Kultur, Traditionen, Rituale, im Grunde des Eigenen an sich kämpft. Inhaltlich dicht und stilistisch hervorragend, gelingt dem Autor die besorgniserregende Bestandsaufnahme eines sich verschärfenden gesellschaftlichen Klimas, die eine Leserschaft auch und gerade jenseits des eigenen Milieus verdient hätte.
… Alles vom 8.1.2021 bitte lesen in der Jungen Freiheit 2/2021, Seite 21
.
Martin Lichtmesz: Ethnopluralismus. Kritik und Verteidigung.
Verlag Antaios, Schnellroda 2020, 300 Seiten, 18 Euro