EU-Milliardengrab Palaestina

Mit 5.6 Mrd Euro hat die EU zwischen 2003 und 2013 die Palästinenser in Ostjerusalem, Westbank und Gaza unterstützt. Seit 2008 wird das Geld über das Pegase-Programm an die Palästinensische Autonomiebehörde PA bezahlt. Nun stellen Prüfer des Europäischen Rechnungshofes fest, dass durch Korruption diese Hilfe bei den Menschen z.T. gar nicht ankommt.

Allein von 2008 bis 2012 gab die EU aus ihrem Haushalt 2,3 Mrd. Euro an die PA, davon 0,939 Mrd. Euro an Gehälter und Pensionen. Damit zahlt die EU rund 30% der Personalkosten der Autonomiebehörde. Gleichwohl stellte die private Prüfungsfirma fest, dass 90 von 125 kontrollierte Staatsangestellte im Gaza überhaupt nicht zur Arbeit gingen. Die EU-Hilfsgelder wurden aber an die Fatah geleistet, um von dort über Mittelsmänner an die Hamas im Gazastreifen weitergeleitet zu werden. Vermutlich gehen mehrere tausend Mitarbeiter im Gazastreifen nicht zur Arbeit. Und nun soll die Zahl der 170000 Angestellten im Öffentlichen Dienst der PA noch erhöht werden.
15.1.2014
Milliardengrab
Als „Milliardengrab“ bezeichnet die Sprecherin der EVP im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle, die EU-Gelder für Beamtengehälter der palästinensischen Autonomiebehörde. „Der heute veröffentlichte Sonderbericht des Rechnungshofs zeigt klar, dass die EU Strukturen bezahlt, ohne Reformen und Veränderungen Richtung Zukunft einzufordern.“ Offensichtlich bezahle die EU sogar mindestens 20-30% der Mitarbeiter im Gazastreifen, obwohl sie gar nicht zur Arbeit gehen und darin von der Autonomiebehörde auch noch ermutigt werden. „Die EU-Gelder für die Autonomiebehörde in Palästina müssen gestoppt und dürfen erst frei gegeben werden, wenn die Entwicklungsrichtung des öffentlichen Diensts klar ist. Eine harte Diskussion aller Geber mit der Autonomiebehörde ist unabdingbar, bei der sich die Geber nicht wieder mit leeren Versprechen abspeisen lassen.“…..
Alles vom 11.12.2013 bitte lesen auf
https://www.inge-graessle.eu/view-aktuelles/items/425
131211_PM_Autonomiebehoerde in Palaestina.pdf (17,8 kB)

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