Der Bürger hat Teile seiner Souveräntät bzw. Freiheitsrechte an den deutschen Staat abgegeben unter der Bedingung, daß dieser die Gewaltenteilung „Exekutive – Legislative – Jurisdiktion“ respektiert, wenn er für Sicherheit und Wohlergehen des Wahlvolks in der jeweiligen Legislaturperiode sorgt. Diese Bedingung gilt nicht nur für Berlin (D), sondern auch für Brüssel (EU).
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Nun mehren sich Stimmen, die behaupten, dass der US-Milliardär Gerorge Soros über NGOs seines „Open Society Foundation“-Netzwerkes (OSF) im Sinne von One-World Einfluß nimmt auf die Rechtsprechung:
Sollten Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg durch Soros-NGOs berufen, finanziert, gesponsert bzw. beeinfußt werden, dann bedeutet dies: Die o.a. Gewaltenteilung wird am Volk als Souverän vorbei uminterpretiert d.h. aus der Demokratie wird klammheimlich eine NGO-Diktatur.
Wenn EU-Recht mehr und mehr Deutsches Recht präjudiziert, dann würde auch die deutsche Demokratie Schaden erleiden. Besteht diese Befürchtung zu recht? Dazu folgende Argumentationskette:
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(1) Jedes Mitgliedsland muß sich bei Aufnahme in die EU der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verpflichten. Die EMRK gilt sozusagen als „Grundgesetz“ des Europarats.
(2) Der EGMR in Straßburg wacht darüber, daß der Europarat und seine Institutionen dieses Grundgesetz einhalten. Wer dessen 100 Richter beeinflußt, der bestimmt die Rechtsstaatlichkeit der EU.
(3) Laut einer Studie des „Europäischen Centrum für Recht/Law und Gerechtigkeit/Justice“ (ECLJ) https://eclj.org haben 22 der 100 Richter am EGMR im Zeitraum 2009-2019 mit NGO’s kooperiert, die von der OSF von George Soros abhängig sind.
(4) Soros transferiert jährlich ca 100 Mio Dollar in das EU-Rechtssystem, während das EGMR-Tribunal selbst über einen Jahresetat von 70 Mio Euro verfügt.
(5) Die Rechtssprechung gibt das geltende Recht vor, welches dann handlungsweisend für die Regierung ist. Dies gilt für Deutschland ebenso wie die EU.
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Dass immer mehr NGO’s für immer mehr Problemkreise aktiv sind, dies mag für die jeweilige Aufgabe von Vorteil sein. Wenn NGO’s aber Einfluß auf die Jurisdiktion ausüben und deren Unabhängigkeit gefährden, dann ist die Demokratie bedroht – in Berlin wie in Brüssel bzw. Straßburg.
Warum gibt es keine anerkannte und seriöse Kontrollinstanz bzw. Institution, die all den Vorwürfen um George Soros’s Engagement in der EU nachgeht? Diese Frage ist umso dringlicher, da die deutschen Medien als Vierte (Kontroll-) Gewalt durch ihre Nähe zur GroKo-Regierung leider ausfallen.
6.3.2020
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Studie: Fast jeder 4. Richter am EGMR ist eng mit Soros verbunden
Eine Studie behauptet, dass fast ein Viertel der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) enge Verbindungen zu NGOs von Soros haben und trotzdem über Fälle entscheiden, in die Soros-NGOs verwickelt sind.
Ein Kommentar von Thomas Röper
Wie immer, wenn ich über Studien berichte, schaue ich mir die Studie auch an und vor allem interessiert mich, wer sie in Auftrag gegeben und bezahlt hat. In diesem Fall kommt die Studie vom European Center for Law and Justice. Das ist eine Unterorganisation des American Center for Law and Justice, einer Organisation von evangelikaler Christen in der USA, die für konservative Werte inklusive eines Abtreibungsverbotes kämpfen. Aber diese NGO beschränkt sich nicht auf diese Themen, sie tritt auch für Menschenrechte und Meinungsfreiheit ein.
Nichtsdestotrotz hat mich diese Organisation als Autor der Studie mit dem Titel „NGOs und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2009-2019“ (1) misstrauisch gemacht und ich habe die Studie genau überprüft. Dazu gleich mehr. Zunächst kommen wir zum Ergebnis der Studie, dass sich im Abstract (also der Zusammenfassung) der Studie findet. Ich habe es aus dem Englischen übersetzt.
Beginn der Übersetzung:
„NGOs haben einen zunehmenden Einfluss auf und innerhalb internationaler Institutionen, insbesondere innerhalb des Systems zum Schutz der Menschenrechte.
Dieser Bericht zeigt, dass mindestens 22 der 100 ständigen Richter, die zwischen 2009 und 2019 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gedient haben, ehemalige Vertreter oder Mitarbeiter von sieben NGOs sind, die vor dem Gerichtshof sehr aktiv sind. Zwölf Richter sind mit dem Netzwerk der Open Society Foundation (OSF) verbunden, sieben mit den Helsinki Committees, fünf mit der International Commission of Jurists, drei mit Amnesty International und je einer mit Human Rights Watch, Interights und dem A.I.R.E.-Centre. Das Netzwerk Open Society Foundation zeichnet sich durch die höchste Anzahl der mit ihm verbundenen Richter und die Tatsache aus, dass es die anderen sechs in diesem Bericht genannten Organisationen finanziert.
Seit 2009 gab es mindestens 185 Fälle, bei denen mindestens eine dieser sieben NGOs offiziell in Verfahren involviert waren. In 88 Fällen entschieden Richter über Fälle, in die die NGO, mit der sie verbunden waren, beteiligt war. Im Fall von Big Brother Watch gegen das Vereinigte Königreich zum Beispiel, der noch vor der Großen Kammer der Gerichtshofs anhängig sind, sind 10 der 16 Antragsteller NGOs, die von der Open Society Foundation finanziert werden, sowie 6 NGOs beteiligt, die als Dritte handeln. Von den 17 Richtern, die in der Großen Kammer saßen, sind 6 mit dem Antragsteller verbunden.
Im gleichen Zeitraum gab es nur 12 Fälle, in denen sich ein Richter aus einem Fall zurückzog, offenbar wegen einer Verbindung zu einer NGO, die in den Fall involviert war.
Diese Situation stellt die Unabhängigkeit des Gerichtshofs und die Unparteilichkeit der Richter in Frage und verstößt gegen die Vorschriften, die der Gerichtshof in diesem Bereich auferlegt. Dies ist umso problematischer, als die Macht des Gerichtshofs außergewöhnlich groß ist.
Es ist notwendig, Abhilfe zu schaffen. Zu diesem Zweck sollte insbesondere der Auswahl der Kandidaten für die Richterposten größere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um die Ernennung von Aktivisten zu vermeiden. In diesem Bericht werden auch Lösungen vorgeschlagen, um die Transparenz der Interessen und Verbindungen zwischen Antragstellern, Richtern und NGO zu gewährleisten und die nötigen Verfahren zu formalisieren.“
Ende der Übersetzung
Das sind heftige Vorwürfe, die ich – so weit es mir möglich war – überprüft habe. In der Studie werden all die Richter namentlich genannt. Da es Richter aus allen europäischen Ländern sind, habe ich nicht in allen Fälle ihre Biografien in einer für mich verständlichen Sprache gefunden. Bei den Richtern, zu denen ich Biografien gefunden habe, die ich verstehen konnte, haben sich die erhobenen Vorwürfe und die Verbindungen der Richter zu den Soros-Stiftungen (2) bestätigt. Ich habe in der Studie keinen Fehler gefunden, übernehme aber keine Gewähr dafür, dass es keine gibt.
Die Studie listet auf 25 Seiten im Detail auf, welche Richter mit Soros verbunden waren. Einige waren Gründungsmitglieder seiner Organisationen in verschiedenen Ländern. Die Verbindungen sind also durchaus sehr eng und werden in der Studie auf den Seiten 7 und 8 detailliert aufgezeigt.
Nun kann man zu Soros und seinen Zielen (3) stehen, wie man will und meine kritische Einstellung ihm gegenüber, und auch gegenüber seiner Macht über die Meinungsbildung durch die Medien (4), ist bekannt. Aber auch wenn man ihn gut findet, kann man es nicht gut heißen, dass Aktivisten, die für bestimmte Ziele gekämpft haben und dafür auch gut bezahlt wurden, anschließend als Richter am obersten europäischen Gerichtshof Entscheidungen fällen, die ihre früheren Arbeitgeber und Mitstreiter betreffen. Dass hier ein Interessenkonflikt besteht, dürfte niemand bestreiten.
Auf den Seiten 15 und 16 der Studie werden Beispiele aufgeführt, in denen Richter über Fälle zu entscheiden hatten, in die die mit ihnen verbundenen NGOs involviert waren. Ein Beispiel (übersetzt aus dem Englischen):
„Was die Helsinki Committees betrifft, so waren sechs der sieben mit den Fällen betrauten Richter mit diesen Organisationen verbunden, die in das Verfahren als Antragsteller oder als Dritte involviert waren. Die Richter Yudkivska, Grozev, Garlicki, Karakaund und Kalaydjieva waren jeweils an vier, sechs, elf, sieben und zwölf Fällen beteiligt, in denen ein Committee als Dritter beteiligt war, und in vier, zwei, acht, drei und neun Fällen, in denen ein Committee Antragsteller war. Richter Ikuta saß in zwei Fällen, in denen ein Committee als Dritter fungierte. Bei Richter Grozev ging es um das bulgarische Committee, dessen Gründer und Mitglied er von 1993 bis 2013 war.“
Ich wiederhole, dass ich die Studie nicht komplett überprüfen konnte, dass ich aber in meinen Recherchen keinen Fehler in der Studie finden konnte.
Wenn die Studie also die Wahrheit sagt, dann muss man bei den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Soros und seine Interessen direkt oder indirekt betreffen, sehr genau hinschauen.
Quellen:
https://eclj.org/ngos-and-the-judges-of-the-echr?lng=en
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https://www.anti-spiegel.ru/2018/ngo-oder-wir-man-die-politik-anderer-staaten-bis-hin-zu-einem-putsch-von-auben-beeinflussen-kann/
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https://www.anti-spiegel.ru/2019/europawahl-soros-fuerchtet-um-die-kontrolle-ueber-die-eu-und-fordert-mehr-zentralisierung-der-macht/
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https://www.anti-spiegel.ru/2019/wie-und-von-wem-die-westliche-presse-gesteuert-wird/
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… Alles vom 29.2.2020 von Thomas Röper bitte lesen auf
https://kenfm.de/tagesdosis-29-2-2020-studie-fast-jeder-4-richter-am-egmr-ist-eng-mit-soros-verbunden/
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Dieser Artikel erschien zuerst am 27. Februar 2020 bei Anti-Spiegel
.https://www.anti-spiegel.ru/2020/studie-fast-jeder-4-richter-am-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-ist-eng-mit-soros-verbunden/
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Heimlich, krakenhaft und mit viel Geld
Wie das europäische Rechtssystem unterlaufen wird: Die dubiose Rolle des US-Investors George Soros
Der Primat des Rechts über Stärke und Gewalt ist eine Errungenschaft der europäischen Zivilisation. Er ist auch das Fundament der Demokratie. Die Frage ist: Welches Recht? Hier scheiden sich die Geister. Denn die Rechtsprechung interpretiert zwar das Recht, und geltendes Recht ist für die Exekutive handlungsweisend, aber die Legislative kann Rechte auch ändern, ergänzen, abschaffen. Was aber, wenn die Rechtsprechung im Interesse einer Nichtregierungsorganisation gelenkt, manipuliert und heimlich, also am Souverän, dem Volk und der Gewaltenteilung vorbei, uminterpretiert wird? Dann gleitet die Demokratie ab in eine NGO-Diktatur. Genau das geschieht derzeit in Europa.
Als Grundlage für die Rechtsprechung in Deutschland gilt das Grundgesetz. Es wurde nur wenig früher zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats (EMRK) erarbeitet. Die Konvention enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Als sogenannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats sowie von der EU unterzeichnet werden. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Wer dem Europarat angehört, hat mithin als übergeordnetes Grundgesetz die Menschenrechtskonvention.
Die verpflichtende Interpretation der Konvention obliegt hundert amtlichen Richtern, die am Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg tagen. Wer auf diese Richterschaft Einfluß ausüben kann, kann die Rechtsstaatlichkeit in Europa mitbestimmen und die Gewaltenteilung aushebeln. Und genau das geschieht – heimlich, krakenhaft und mit viel Geld über diverse NGOs. Und der Krake heißt George Soros.
185 Fälle, in denen eine NGO beteiligt war
Eine mit wissenschaftlicher Akribie angefertigte Untersuchung hat im Februar den Schleier über Soros gelüftet. Gregor Puppinck und Delphine Loiseau vom Europäischen Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) stellen in ihrem Bericht fest, daß 22 der hundert ständigen Richter am EGMR zwischen 2009 und 2019 direkt oder indirekt mit sieben NGOs zusammengearbeitet haben, die man als linksprogressiv und globalistisch bezeichnen kann. Sie stehen alle in unmittelbarer Verbindung oder hängen finanziell von der Open Society Foundation des George Soros ab.
Zwölf der 22 Richter stehen in direkter Verbindung mit der Stiftung, die wie eine Holding zahlreiche NGOs dirigiert. Auch die Klimaschutzbewegung bewegt sich in diesem Netz. Die anderen zehn Richter hatten leitende oder beratende Funktionen bei den NGOs. Diese Richter waren an Urteilen beteiligt, die Österreich, Italien und Griechenland zwangen, „Homo-Ehen“ zu legalisieren, und Polen, die Abtreibungsgesetze zu liberalisieren. Auch mischten sie bei Urteilen mit, die Ungarn drängten, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen, und Österreich, die Adoption durch homosexuelle Paare zu erlauben. Auch die Anwendung von Scharia-Gesetzen in Griechenland geht auf Urteile aus Straßburg zurück. Bei all diesen Urteilen, von denen es noch mehr gibt, stand eine der Soros-NGOs Pate, sei es als Kläger, Nebenkläger oder in Person eines Richters, der früher bei der Soros-Holding mitgearbeitet hatte.
Die Ideologie der Soros-Holding und ihr Netzwerk haben zum Ziel, wie das französische Wochenmagazin Valeurs Actuelles berichtet, das vor zwei Jahren schon einmal eine größere Titelstory über Soros veröffentlicht hatte, „die Nationen aufzulösen und dem Westen eine offene Gesellschaft ohne Grenzen aufzuerlegen“, den Multikulturalismus auf allen Ebenen einzuführen, Migrantenströme nicht mehr aufzuhalten, Abtreibung und Euthanasie sowie die Straffreiheit des Drogenkonsums und sexuelle Diversität mit Hilfe des Genderismus zu propagieren. Diese Ideologie, die politisch vor allem von linksgrünen Parteien vertreten wird, soll sich in der Rechtsprechung und daraus folgenden Gesetzen niederschlagen. Dafür braucht man Richter.
Die Methode, die zu diesem Ziel führen soll, ist denkbar einfach: In kleinen und/oder ärmeren Ländern wie im Baltikum oder in Osteuropa können NGOs mit finanziellen Mitteln relativ schnell Einfluß ausüben und dadurch bei der Besetzung von Richterstellen mitreden. Jedes der 47 Länder des Europarates kann für seine Richterstellen eigene Kandidaten vorschlagen, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mehr oder weniger durchgewinkt werden. Die Richter müssen keine Juristen sein und werden für neun Jahre bestimmt.
Puppinck und Loiseau haben nun deren Lebensläufe der letzten zehn Jahre genauer unter die Lupe genommen, und siehe da, die „Soros-Richter“ kamen vor allem aus dem Baltikum oder Ost- und Südosteuropa und waren dort vielfach an leitenden Stellen der NGOs tätig gewesen. Bei den NGOs handelt es sich um Filialen des Helsinki-Komites für Menschenrechte, Human Rights Watch, Amnesty International, das Internationale Juristenkomitee, Interrights und das AIRE-Centre. Die Autoren der Studie haben 185 Fälle identifiziert, bei denen wenigstens eine der NGOs beteiligt war, und bei 88 von ihnen wurde das Urteil von einem Richter gefällt, der zuvor mit der NGO zusammengearbeitet hatte. In der Regel vermeiden die Richter solche Interessenkonflikte. Aber in den zehn untersuchten Jahren kam das nur zwölfmal vor.
Streitfälle, die im Zielfeld der Soros-Holding liegen
Bei den Urteilen handelte es sich meist um Streitfälle, die im ideologischen Zielfeld der Soros-Holding lagen. Soros läßt sich die Aushöhlung des europäischen Rechtssystems rund 90 Millionen Dollar pro Jahr kosten. Das Tribunal in Straßburg, das selbst ein Budget von 70 Millionen Euro hat, ist eine Investition mit großer Rendite. Nicht nur wiegen ein paar Millionen Dollar im Baltikum oder in Bulgarien und Rumänien deutlich mehr als in Deutschland oder Frankreich. Man bekommt gesinnungskonforme Richter. Auch ist die materielle Gesetzesgrundlage in Straßburg einfacher als beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Konvention ist relativ überschaubar und vor allem unbestimmter, mithin leichter umzuinterpretieren.
Die Luxemburger Richter dagegen müssen sich auf Gesetzeskonvolute stützen, die mehr Wissen und Sachkenntnis voraussetzen. Und vor allem: Die Kompetenz des EuGH ist genau in den Verträgen festgelegt. Dennoch ist auch bei diesem Gerichtshof die Tendenz zu erkennen, sich gesellschaftspolitischen Themen zu widmen, obwohl das Gericht dafür nicht zuständig ist. So hat es im Juni 2018 entschieden, daß der Begriff „Ehegatte“ im Rahmen des Gemeinschaftsrechts geschlechtsneutral sei und mithin die „Homo-Ehe“ vollumfänglich mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden müsse (Rechtssache C-673/16). Keine Mehrheit, kein Vertrag der Staaten hat den EuGH für solche Entscheidungen berechtigt. Doch niemand wagt es, die Richter in ihre Schranken zu weisen. Ähnlich ist es mit den Soros-Richtern des EGMR in Straßburg. So wird die Rechtsprechung, mit ihr die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in Europa untergraben und instrumentalisiert. Das wäre mal ein Thema für die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands.
… Alles vom 6.3.2020 von Jürgen Liminski bitte lesen auf JF, Seite 8
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Die ECLJ-Untersuchung „NGOs and the Judges of the ECHR 2009–2019“: https://eclj.org