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Grundgesetz ja, Nationalflagge nein – Die Flagge ist unnötig?
von Dieter Stein
Braucht Deutschland mehr Patriotismus? Eine von der Bundesregierung im Frühjahr 1989 eingesetzte Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ hatte sich tatsächlich dieser Frage gewidmet. Der im Dezember 2020 vorgelegte Abschlußbericht stößt dabei zu verblüffenden Erkenntnissen vor.
Es wird die Notwendigkeit formuliert, daß ein erfolgreiches „freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen“ auf positive „Identifikation“ der Bürger angewiesen sei und hierfür „Gewißheiten über gemeinsam Geleistetes und Errungenes, Erduldetes und Überwundenes“ dienten. Am Ende komme man nicht darum herum – „wie andere Nationen auch“ –, ausdrücklich „nationale Symbole“ zu nutzen: „Symbole und Rituale schaffen Bindung und ein Identitätsgefühl.“
Das sind gleich mehrere Triggerpunkte für alle, die die Nation als „Konstrukt“ historisch abgehakt glaubten. Die Kommission unter Leitung des ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck fordert auf, sich mit „patriotischem Stolz“ nach 30 Jahren Einheit „heiterer Grundstimmung“ zu besinnen.
Im Kern muß es darum gehen, eine Nation als Schicksalsgemeinschaft zu begreifen, deren Solidarität nur dann aktivierbar ist, wenn im kollektiven Unterbewußten verankert ist, daß es eine besondere Zusammengehörigkeit gibt. Hierfür reicht es eben nicht, nur an den Verstand zu appellieren, sondern vor allem müssen auch Gefühle angesprochen werden. Man mußte nur italienischen Spielern während der EM beim Singen ihrer Hymne zusehen, um das zu begreifen.
Deutschland hat unverändert ein Problem damit. In erster Linie hadern wesentliche Teile seiner Elite damit, daß das Land überhaupt existiert. Nationale Gefühle sind suspekt. Symbolträchtig eingebrannt hat sich hier das Bild einer Bundeskanzlerin Merkel, wie sie ihrem Generalsekretär am Wahlabend 2013 eine deutsche Flagge entwindet, die dieser zu euphorisch schwenkte.
Zurück zur Kommission. Sie empfiehlt eine stärkere Sichtbarkeit von Schwarz-Rot-Gold, um die Nationalfarben nicht „antidemokratischen Kräften“ zu überlassen und in den „Fokus der Erinnerungspolitik“ zu stellen. Sie riet, Schülern von Abschlußklassen ein Exemplar des Grundgesetzes und eine Nationalflagge zu überreichen. Das Grundgesetz hätte den Verstand, die Flagge die Gefühle angesprochen. Eine charmante Idee. Es hätte den Eintritt ins Erwachsenenleben in einen größeren Rahmen gebettet.
In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme verwarf das Bundeskabinett diesen Vorschlag. Lediglich das Grundgesetz soll verschenkt werden. Von der Nationalflagge wird abgeraten.
16. Juli 2021, JF 29/21, Seite 1
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Beflaggung – Rechtliche Lage
Zu welchem Anlass und in welcher Form Dienstgebäude des Bundes, zu denen auch Rathäuser zählen, beflaggt werden, regelt der Beflaggungserlass der Bundesregierung. Eine Dauerbeflaggung ist bei den meisten Einrichtungen und Gebäuden „nicht vorgesehen“, heißt es im Protokoll Inland der Bundesregierung. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn oder die Bundesbank in Frankfurt am Main. Regelmäßig beflaggt werden Dienstgebäude des Bundes zu wiederkehrenden Anlässen, wie dem Tag der Arbeit oder dem Tag der Deutschen Einheit.
Fahne oder Flagge? Bundesflagge – Nationalflagge
Eine Fahne trägt man, die Flagge wird gehißt. Eine Fahne ist ein Unikat.
Das Wort Fahne bedeutete ursprünglich Tuch,
Das Wort Flagge leitet sich ab vom englischen Wort flag für „schlaff hängen“.
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Im amtlichen Sprachgebrauch des Bundes wird grundsätzlich von „Flagge“ und nicht von „Fahne“ gesprochen.
Korrekterweise bezeichnet man die „Deutschlandfahne“ als „Bundesflagge“. Sowohl Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes („Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“) als auch die „Anordnung über die deutschen Flaggen“ und der „Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes“ verwenden ausschließlich die Bezeichnung „Flagge“.
https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/allgemeines/flagge-oder-fahne/flagge-oder-fahne-node.html
Die Regenbogenfahne
Die Regenbogenfahne ist aus der Friedensbewegung bekannt. Seit den 1970er Jahren gilt sie auch als internationales Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung. Der US-Künstler Gilbert Baker hatte sie ursprünglich für den Gay Freedom Day 1978 entworfen. Mittlerweile steht sie für die vielfältige Lebensweise der LSBTI*Q-Gemeinschaft – ein Sammelbegriff für homo-, bi-, intersexuelle oder queere Menschen sowie solche mit einer Transidentität.
An öffentlichen Gebäuden in Deutschland wurde sie erstmals 1996 zum Christopher Street Day gehisst – an den Berliner Rathäusern Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg.