EEG-Zahlungen ins EU-Ausland

Laut Planung des Europäischen Gerichtshofs EuGH hat das EEG EU-weit zu gelten: Der deutsche Verbraucher muß danach auch die EEG-Umlage für billig importierten Ökostrom nach F, A bzw. NL zahlen. Widersprüchlich: Einerseits  gibt es keine Verpflichtung aller EU-Staaten zur Errichtung der Funktion von EEG-Umlagen in ihren eigenen Ländern, aber andererseits soll es ein Recht geben, diese deutsche Einrichtung von allen Staaten aus zu nutzen. Konsequenterweise müsste aus diesem Urteil des EuGH dann die zwingende Verpflichtung aller EU-Staaten sein, im eigenen Land ebenfalls eine EEG-Umlage nach deutschem Muster einzurichten und dem EU-Strommarkt anzubieten.
Derzeit jedoch unterstützen die neun Generalanwälte am EuGH die Richter bei ihrer Entscheidungsfindung. Sollten sich die Richter ihrer Empfehlung anschließen, dann könnten Nachbarstaaten wie Österreich, Frankreich oder die Niederlande ihren preiswert erzeugten Wasser-, Solar- oder Windstrom in das hiesige Netz einspeisen und erhielten dafür die deutschen Fördersätze. So wird mit Deutschand der bestraft, der als erster die Energiewende aktiv gestalten will. 
    .
Europäischer Gerichtshof: Deutsche könnten bald für ausländischen Ökostrom zahlen
Deutschlands Verbrauchern droht der nächste Kostenschub: Sie könnten bald auch für Ökostrom zahlen, der aus anderen EU-Ländern importiert wird. Das geht aus einem internen Papier des Europäischen Gerichtshofs hervor, das dem SPIEGEL vorliegt…..
Alles vom 9.3.2014 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eu-generalanwalt-will-oekofoerderung-auch-fuer-importstrom-a-957654.html#js-article-comments-box-pager 
   .
.

Dieser Beitrag wurde unter EU, Solar, Strom abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar