Corona-„Ermächtigungsgesetz“

„Ermächtigungsgesetz“ in Anführungszeichen – warum? “Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht” – so begründete der SPD-Abgeordnete Otto Wels am 23. März 1933 das „Nein“ seiner SPD zum Ermächtigungsgesetz im Reichstag. Die Nazis rächten sich grausam: Von den 94 Sozialdemokraten, die geschlossen und als einzige Partei gegen das Ermächtigungsgesetz stimmten, bezahlten später 24 ihren Mut und ihre Aufrichtigkeit mit ihrem Leben. Und am 22. Juni 1933 wurde die SPD als „volks- und staatsfeindliche Organisation“ verboten.
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Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933 ging als Ermächtigungsgesetz in die Geschichte ein.
Wenn das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite“ vom 18.11.2020 in den Medien häufig als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet wird, dann ist dies insofern falsch, als die Barbarei des Dritten Reiches unvergleichbar ist. Gleichwohl zwei Aspekte:
Zum einen sollte die Bezeichnung „Ermächtigungsgesetz“ nicht als Verniedlichung der Nazi-Verbrechen angesehen, sondern als Ausdruck der Sorgen und Ängste vieler Bürger um den Verlust ihrer Grundrechte gewertet werden.
Zum anderen wird in dem vom Bundestag am 18.11.2020 beschlossenen Gesetz mindestens 24 mal das Wort „Ermächtigung“ genannt.
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Der heutige Mittwoch 18.11.2020 hinterläßt einen zwiespältigen Eindruck:
Im Parlament selbst gab es wenig Kritik seitens der Volksvertreter zum eingebrachten Gesetzentwurf
Außerhalb des Bundestags seitens der Bürger hingegen um so mehr, die Polizei setzte sogar Wasserwerfer gegen die friedlich demonstrierenden Bürger ein (siehe unten und hier).

Rede im Bundestag am 18.11.2020
https://youtu.be/ygMNb1qK_oA
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Wasserwerfer und Pfefferspray gegen das eigene Volk
– die Polizei pfercht Demonstranten zusammen
https://youtu.be/EKmzld3B_fc
https://youtu.be/67dsnUskxWs
https://twitter.com/i/status/1329027837358125057
18.11.2020

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