Das Verhältniswahlrecht führte am 22.9.2013 zu diesem Ergebnis: CDU/CSU 311 Bundestagssitze (41.5%), SPD 192 Sitze (25.7%), Linke 64 Sitze (8.6%), Grüne 63 Sitze (8.4%), FDP 0 Sitze (4.8%), AfD 0 Sitze (4.7%), Piraten 0 Sitze (2.2%). Bei einem Mehrheitswahlrecht hätten CDU/CSU überdeutlich die absolute Mehrheit gewonnen: CDU/CSU 236 Parlamentssitze, SPD 58, die Linke 4 und die Grünen nur 1 Sitz. Dieses Wahlrecht ist nicht irgendwie demokratisch defizitär, schließlich gilt ist es u.a. in den USA, in Frankreich und in England. Hier gilt „One person, one vote“ pur, nur der Sieger eines Wahlkreises zieht ins Parlament ein. In den einzelnen Wahlkreisen wetteifern die Kandidaten der Parteien direkt gegeneinander – gewählt ist, wer die absolute Mehrheit hat, andernfalls kommt es zur Stichwahl (so wie derzeit in Frankreich).
Vorteile des Mehrheitswahlrechts: Klare Meinungsbildung ohne lästige Koalitionskompromisse. Umschwung des Zeitgeistes in einen Regierungswechsel wird erleichtert (landslide in USA – Erdrutschsieg). Lokale Streitthemen der Partizipation und Betroffenheit an der Basis. „Mein Angeordneter“ unabhängiger gegen Fraktionsdisziplin (local heroes), Rechenschaftspflicht gegenüber Wähle, abgeordnetenwatch.de
Nachdem man 1945 im reinen Verhältniswahlrecht eine Ursache zum Scheitern der Weimarer Republik erkannte, erweiterte man es mitsamt 5%-Klausel zur Mischform: Erststimme für Kandidat im jeweiligen Wahlkreis und Zweitstimme für Parteiliste bundesweit. Ein großer Vorteil dieses Verhältniswahlrechts liegt im Fördern eines innovativen und flexiblen Parteiensystems – Beispiel: der Aufstieg der Grünen seit 1980. In den USA müssten solche Innovationen innerhalb einer großen Partei erfolgen wie z.B. der Demokraten.