BGH gegen Zwangsbehandlung

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Juli klargestellt: Eine Behandlung von betreuten Menschen wider deren Willen ist gesetzeswidrig. … rund 50 000 psychisch kranke Menschen in Deutschland seien von der neuen Rechtslage betroffen, schätzt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). Aufgrund von Krankheiten wie Demenz, Schizophrenie oder schweren Psychosen könnten sie ihre Zustimmung zur Therapie nicht mehr selbst geben.

Alles vom 20.11.2012 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/gesundheit-ernaehrung/therapie-wider-willen–65777538.html 

Dieses Urteil ist ein Skandal
Dieses Urteil ist für jeden, der sich nur ein wenig mit psychiatrischen Krankheiten auskennt ein Skandal. Hat irgendeiner dieser Richter Erfahrung mit derartigen Erkrankungen? Wie kann ein an einem psychotischen Schub akut Erkrankter darüber entscheiden ob er Medikamente benötigt? Nicht jede psychiatrische Erkrankung muss chronisch verlaufen und eine frühe Therapie kann mit darüber entscheiden, ob der Patient die Psychose überwinden kann oder zum Dauerpsychiatriepatienten wird. Das ist entsetzlich. Ich habe eine Mitarbeiterin durch Selbstmord verloren, weil der behandelnde Arzt sich von ihr überzeugen ließ, auf einen freiwilligen Klinikplatz zu warten, statt die unter massiven Wahnvorstellungen leidende Frau sofort zwangseinzuweisen. Er beauftragte den Ehemann, auf sie zu achten, doch auch dieser musste einmal schlafen. Sie war in den guten Phasen eine lebensfrohe, intelligente, fröhliche junge Frau, die ihre paranoide Schizophrenie mit medikamentöser Behandlung in den Griff hätte bekommen können. Statt dessen ist sie jetzt tot. Wenn dieses Gesetz nicht novelliert wird, dann drohen viele Selbstmorde und Psychiater, die den Job an den Nagel hängen.
20.11.2012, Maria Traxler

Die können es wohl nicht. Andere können es
siehe: https://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/11/15/1-5

 

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