An der Lindenmattenstraße an der Grenze von FR-Waldsee und FR-Littenweiler sind drei Mehrfamilienhäuser mit 3-4 Stockwerken geplant. Der Bebauungsplan von 1962 erlaubt nur zwei Stockwerke. Anfang 2013 heißt es plötzlich, der Plan sei nicht rechtsgültig, da vom damaligen Bürgermeister nicht unterschrieben. Zudem sei die Originalakte nicht mehr auffindbar. Ende März 2013 erteilte das Rathaus nach Par. 34 Baugesetzbuch die Baugenehmigung. Mitte Mai 2013 entdeckt der Anwohner Rolf Braunschweig im Archiv der Stadtverwaltung die verschwunden geglaubte Originalakte mitsamt Unterschrift des damaligen Baubürgermeisters – der Plan war im Aktenregal falsch einsortiert gewesen. Was nun?
(1) Blick nach Westen 29.5.2013 (2) Blick nach Nordosten vom Schnaitweg aus (3) 11.4.2014
Bebauungspläne Freiburg ansehen:
https://stadtplan.freiburg.de/mapbender/frames/index.php?&gui_id=stadtplan
Neubauvorhaben:
https://www.didierimmobilienberatung.de/projekte-immobilien/projekt2.php
Keine neuen Erkenntnisse ….
Wegen der laufenden Verfahren möchte sich die Stadtverwaltung derzeit im Detail nicht zu den aktuellen Entwicklungen äußern. Rathaussprecherin Martina Schickle teilt lediglich mit, dass es nach Einschätzung des städtischen Rechtsamts und des Baurechtsamts „keine Erkenntnisse“ gebe, „die zum heutigen Zeitpunkt zu einer anderen Bewertung des Bauvorhabens führen würden“…..
Alles vom 29.5.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/anwohner-findet-vermissten-bebauungsplan-baustopp-im-stadtteil-waldsee
Bebauungsplan Kapellenweg ….
Dies erinnert fatal an die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Kapellenweg. Damals war angeblich die Karte, auf der der größte Teil des geplanten Baugebiets als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen war, in der Stadtverwaltung „nicht mehr auffindbar“ und die Stadt Freiburg bestritt daraufhin, daß das geplante Baugebiet im LSG läge. Ein Exemplar wurde dann glücklicherweise durch mich (Bürgerinitiative zur Erhaltung des LSG Lorettoberg) im Regierungspräsidium aufgetrieben mit dem Resultat, daß die Stadtverwaltung zurückrudern mußte und eine geplante Siedlungsbebauung (42 WE) auf ein erträgliches Maß (9 Gebäude) schrumpfte.
30.5.2013, Hans Bader