Windkraft Dreisamtal – BUND

BUND gibt Stellungnahme zur Windkraft im Dreisamtal ab: Die grün-rote Landesregierung möchte die Energiewende vorantreiben und deshalb bis zum Jahr 2020 zusätzlich 1200 Windräder im Südwesten der Republik installieren, um so den Anteil der regenerativen Energien zu erhöhen. Im Rahmen des laufenden Flächennutzungsplanverfahrens „Windkraft“, haben Bürger, Fachbehörden und Verbände im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen einzubringen. Windkraft wurde in Baden-Württemberg lange Jahre blockiert, da sie die Landschaft verspargele. Auch heute ist sie nicht unumstritten. Der Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal ging mit dreizehn Standorten in die Offenlage. Gegen zwei wurde schon Widerspruch eingelegt: Hinterzarten lehnt den Standort Hinterwaldkopf ab und St. Märgen möchte keine Windräder auf dem Otten sehen.
Nun hat der BUND eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In ihr wird betont, dass die Naturschutzverbände die Energiewende begrüßen und den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Allerdings hätten auch erneuerbare Energien Nebenwirkungen und stellten Eingriffe in Natur und Landschaft dar, deshalb müsse sorgfältig abgewogen werden. Bei der Windkraft würden zwei Herzen in der Brust von Naturfreunden und Umweltschützern schlagen, aber gerade sie liefere den größten Anteil Ökostrom.
Letztlich bestärkt der BUND das Vorgehen der Landesregierung, das sich im Winderlass manifestiert. Dort wird ausgeführt, dass das Landschaftsbild in besonderem Maße zu berücksichtigen sei. Es könne keinen Zweifel daran geben, so die Stellungnahme des BUND, dass der Westrand des Hochschwarzwaldes mit seinem Anstieg um mehr als 1000 Metern zu den markantesten und eindrucksvollsten Landschaften Deutschlands gehöre. Das gelte auch für die Schwarzwaldlandschaft im und um das Zartener Becken, die Grundlage für Lebensqualität der Bewohner und Basis eines florierenden Tourismus sei.
Was die Standortsuche im Gemeindeverwaltungsverband Dreisamtal angeht, so äußert sich der BUND nicht zu einzelnen Standorten, sondern stellt sieben Forderungen, die bei der Standortauswahl zu berücksichtigen seien, auf. Danach sollen Windkraftstandorte nicht vorrangig nach technischen Gesichtspunkten ausgesucht werden, gewichtiges Kriterium müsse das Landschaftsbild sein und dabei müsse auch die Fernwirkung mit einbezogen werden.
Die Anlagen sollten von der Ebene her möglichst wenig sichtbar sein und die Horizontlinie nicht überschreiten. Vor der Festlegung sollten auf jeden Fall Visualisierungen angefertigt werden.
Grundsätzlich sollten möglichst wenig Standorte ausgewiesen werden, dort sollten die Windanlagen allerdings gebündelt werden. Damit würde auch die nötige Infrastruktur optimal genutzt. Empfohlen wird eine interkommunale Standortsuche. Außerdem werde die Forderung nach weitergehenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen unterstützt. Trotz der nicht einfachen Bedingungen hofft der BUND, dass die Standortsuche erfolgreich verläuft.
31.1.2013, Dagmar Engesser, www.dreisamtaeler.de

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