Kreuze

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Mahnweg am 20.4.2007 um 18.30 Uhr: Blick nach Norden zum Batzenberg zwischen Pfaffenweiler und Kirchhofen

 

 

                   
(1) Ramshalde 2.3.2013                           (2) Wegekreuz Ramshalde               (3) Ramshalde-Kreuz 2017
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(4) Marvin Schiwitz, gestorben 13.7.14, bei Wyhl am 29.11.2014

(5) Staufener Burg von Westen aus gesehen – Wegekreuz November 2022

(3) Blick nach Nordwesten an der Ramshalde am Fahrenberg bei Breitnau am 19.12.2007

 

Staufener Burg im Markgräfler Land – Wegekreuz November 2022

 

Stadt Essen bestraft Taxifahrer wegen Aufkleber mit Bibelvers zu Zahlung von Bußgeld
Die Stadt Essen hat einen gebürtigen Iraner, der in Deutschland zum Christentum konvertiert ist, mit der Zahlung eines Bußgeldes bestraft, nachdem er auf seinem Taxi einen Aufkleber mit den Worten „Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben“ angebracht hatte. Der Aufkleber erinnert an den Bibelvers Johannes 14,6: „Jesus sagte zu ihm: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater außer durch mich.“
Die Behörden von Essen hatten Jalil Mashali bereits im Oktober 2023 vorgeworfen, unerlaubte religiöse Werbung zu betreiben. Im Dezember hatten verschiedene Medien darüber berichtet. Wie die Menschenrechtsorganisation ADF International berichtete, stellte die Stadt „einen Bußgeldbescheid von insgesamt 88,50 EUR inkl. Gebühren aus“.
Mashali setzt sich nun auf dem Rechtsweg gegen das Bußgeld zur Wehr und wird dabei von ADF International unterstützt. Der Taxifahrer erklärte: „Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann.“ Er wolle „keinen Ärger machen“, betonte Mashali, „aber ich habe auch nichts Falsches getan. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe, das weiterhin tun zu können, indem ich Einspruch einlege.“
Die Juristin Lidia Rieder, die für ADF International tätig ist, erläuterte, eine Regierung in einer freien Gesellschaft solle „friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren“.
„Mashalis Handeln ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt“, so Rieder. „Das beinhaltet auch das Recht, seine Überzeugungen öffentlich kundzutun. Der Staat darf diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken.“
… Alles vom 22.2.2024 bitte lesen auf
https://de.catholicnewsagency.com/news/15138/stadt-essen-bestraft-taxifahrer-wegen-aufkleber-mit-bibelvers-zu-zahlung-von-bussgeld

 

Der „Kreuz-Skandal“ in Bayern als Toleranz-Test
Als am 19. Dezember 2023 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zum bayerischen „Kreuzerlass“ verkündete, hätte wohl kaum jemand mit einem Resultat „pro Kreuz“ gerechnet. Der „Würstchen-Populist“ Markus Söder (taz) hat sich also mal wieder durchgesetzt. Das Medienecho fiel demzufolge auch größtenteils negativ aus. Auch in den Leserzuschriften der einschlägigen Presseorgane entlud sich der geballte „Volkszorn“ auf das Kreuz.
Doch was war genau geschehen? Vorausgegangen war, dass schon im April 2018 die bayerische Landesregierung beschlossen hatte, dass „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes […] als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“ ist, wie es in §28 der Geschäftsordnung für Behörden im Freistaat Bayern seither heißt. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-28 Diese Regelung ist seit Juni 2018 in Kraft und sorgte umgehend für Protest. Geklagt hatte der Bund für Geistesfreiheit, eine Weltanschauungsgemeinschaft mit rund 8.000 Mitgliedern in Bayern (Selbstauskunft).
Bereits am 1.06.2022 wies der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die Klagen ab, ließ jedoch Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, das nun seinerseits den Erlass für rechtmäßig erklärte.
Allerdings sah das Bayerische Gericht in besagtem Erlass seinerzeit durchaus eine Verletzung des Neutralitätsgebots des Staates gegeben, stufte sie aber offenbar nicht als schwerwiegend ein und verneinte daraus ableitbare subjektiv einklagbare Rechte der Kläger von Weltanschauungsgemeinschaften. Insbesondere seien den Klägern oder anderen Weltanschauungsgemeinschaften mit der bloß passiven Verwendung von Kreuzen keine weiteren Nachteile entstanden, und so verletze sie „weder deren Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch auf Gleichbehandlung“ (VGH München, Urteil v. 01.06.2022 – 5 B 22.674). https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-23724?hl=true

Keine sterile „Freiheit von Religion“
Diese Begründung überzeugte die Kläger, aber auch große Teile der Öffentlichkeit aufgrund der empfundenen Widersprüchlichkeit des Urteils nicht. Einerseits wurde zwar eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht gerichtlich bestätigt, diese aber andererseits nicht zum Anlass einer Revision des Erlasses genommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt weitgehend das vorinstanzliche Urteil aus München bestätigt, es aber um einen wichtigen Erkenntnisgewinn bereichert: Das Urteil leistet nämlich einen relevanten Beitrag zur Definition der staatlichen Neutralitätspflicht und der Religionsfreiheit. Religionsfreiheit nach bundesrepublikanischer Lesart bedeutet keine sterile „Freiheit von Religion“, garantiert also nicht, von allen Zeugnissen und Traditionen religiöser Gemeinschaften, die in Deutschland bodenständig sind, „verschont“ zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht verneint insbesondere, dass die sog. negative Religionsfreiheit einen „Konfrontationsschutz“ für Individuen beinhalte. Die FAZ titelte noch am selben Tag: „Eine flüchtige Konfrontation, die jeder Bürger aushalten muss.“
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverwaltungsgericht-markus-soeders-kreuzerlass-in-bayern-hat-bestand-19395316.html
Diese Klarstellung dürfte bei aller Kontroversität des Kreuzeserlasses und der mutmaßlich populistischen Motive https://www.nzz.ch/der-andere-blick/markus-soeder-und-der-kreuzerlass-religion-hat-in-behoerden-nichts-verloren-ld.1771158 des bayerischen Ministerpräsidenten wegweisend sein. Während sich die Erkenntnis Bahn bricht,
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-12/cdu-grundsatzprogramm-entwurf-asyl-atomkraft
dass nicht die Scharia, wohl aber die in Deutschland lebenden, sich zu unseren Werten bekennenden Muslime „zu Deutschland gehören“, wird in diesem Urteil in unmissverständlicher Deutlichkeit akzentuiert, welche Symbole und Traditionen unser Land tatsächlich maßgeblich und bleibend bestimmen. Das Kreuz gehört offenbar dazu.
… Alles vom 24.12.2023 von Okko tom Brock bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/der_kreuz_skandal_als_toleranz_test
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Muslim zerstört Kreuz einer Kirche in London
Ein junger Muslim zerstört das Kreuz einer Kirche im Ost-Londoner Stadtteil Chadwell am Sonntag, dem 8.10.2020 – und der Strassenverkehr fließt weiter, niemand kümmert es.
https://ps-tube.com/upload/videos/2020/10/axwAnHXcWMrP8wfGx8YT_18_24eca306b058cbc9076c934a02070ce5_video.mp4

 

Das Steinerne Kreuz am Freiburger Schlossberg
Den Schlossberg zu erkunden lohnt sich immer, schließlich gibt es dort geschichtsträchtige Orte. So findet man auf dem Weg zum Gasthaus „Dattler“, wenn man von der Schlossberggarage hinaufsteigt, einen kleinen Platz, an dem ein steinernes Kreuz in einem umgitterten Areal steht. Dieses christliche Denkmal stammt aus dem Jahre 1834, wie die in lateinischer Schreibweise angegebene Jahreszahl verrät (MDCCCXXXIV).
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Das Buch „Drittes Wiedersehen! Das Freiburger Stadtbild im Wandel der Zeit“ mit 40 Beiträgen von Peter Kalchthaler (Herausgeber), Carola Schark, Joachim Scheck und Hans Sigmund ist im Rombach-Verlag erschienen und kostet 18 Euro (ISBN: 978-3-7930-5179-4).
… Alles vom 3.12.2018 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg-mitte/das-steinerne-schlossberg-kreuz–161322117.html

 

 

Kreuz-Wandbild = Honecker-Wandbild
Ministerpräsident Markus Söder erlaubt Bürgermeistern, Behördenleitern bzw. Schulrektoren, ab April 2018 in Amtstube, Klassenzimmer bzw  Rathaussaal ein Kreuz aufzuhängen. Gut so.
Weniger gut hingegen ist die Aufregung in den linksgrün geprägten Mainstream-Medien. Da wird das Kruzifix an der Wand doch tatsächlich mit Mao-, Erdogan-, Assad- bzw. Honecker-Bildern an der Wand verglichen.  So weit sind wir in unserer Gesellschaft schon gesunken. Als Beispiel unten die taz.
24.4.2018
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Das Kreuz mit dem Kruzifix
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder macht Wahlkampf mit Jesus Christus. In jeder Behörde soll ein Kreuz hängen. Wie armselig! …… Sollte dann immer noch ein Kreuz in allen staatlichen Einrichtungen hängen, man wird es nicht mehr wahrnehmen. Die meisten Bayern werden es so ernst nehmen, wie DDR-Bürger einst die unvermeidlichen Portraits des Genossen Honecker. Es wird ihnen am Allerwertesten vorbeigehen. Amen.
… Alles vom 24.4.2018 bitte lesen auf
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5501203&s=s%C3%B6der%2Bkreuz/

Bayern: Kreuz links und Halbmond rechts
Besteht Hoffnung, dass sich die Berufschristen und die Christlich-Soziale Union irgendwann doch wieder vertragen? Bis zu den Wahlen im September sehe ich da schwarz. Und danach? Nun, Söder könnte Buße tun und die Kreuze wieder abhängen lassen. Darüber würden sich die Männer mit dem Kreuz um den Hals sicher freuen. Aber ob das reicht? Wäre die Buße nicht vollkommener, wenn Söder statt der Kreuze elegante Halbmonde in Bayerns Amtsgebäuden aufhängen ließe? Das ging den Kirchenvätern dann vielleicht doch ein bisschen zu weit. Dann schon eher beides nebeneinander. Kreuz links, Halbmond rechts. Oder alternativ Lederhose links, Burka rechts. Ich weiß nicht, welche Variante den Bischöfen, die sich so heftig gegen das Kreuz wehren, am liebsten wäre. Ich finde sie alle gut. Denn mit dem Kreuz als Lachnummer festigt Deutschland (auch dank Bayern) weiter seinen Ruf als Komiker unter den Nationen des Westens.
… Alles von Reiner Bonhorst vom 2.5.2018 bitt lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/kreuz_spass_bis_der_arzt_kommt

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