Buergerbeteiligung

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Freiburg im WInter: Blick vom Lorettoberg nach Norden zum Schloßberg (rechts), Freiburger Münster und Herdern (dahinter) am 1.3.2006

 

Politik des Gehörtwerdens: Grün-rote Theorie – graue Praxis

Wer die Texte auf der „Beteiligungsplattform Baden-Württemberg“ der Landes- – nein: „Bürgerregierung“ im Internet liest, dem muss – falls er oder sie ein solches hat – das basisdemokratische Herz aufgehen. Auf Augenhöhe mit Bürgerinnen und Bürgern will Grün-Rot Politik betreiben. Soweit die Theorie. In der Praxis freilich, das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit seiner Vorliebe für Merksätze unmissverständlich klargestellt, entscheidet der Landtag. Die Aussage bezieht sich vorerst nur auf den geplanten Nationalpark im Nordschwarzwald, aber sie ist von grundsätzlicher Natur: Widersprechen Bürger wohlgemeinten Ideen der Regierung, werden sie gehört, aber eben nicht erhört, wie Kretschmann sagt. Wenn es also nicht klappt mit der Akzeptanz – ist Schluss mit Basisdemokratie und Augenhöhe. Entdeckt Grün-Rot auf diese Weise die Vorzüge der repräsentativen Demokratie wieder?…..
Alles vom 11-6-2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/politik-des-gehoertwerdens-gruen-rote-theorie-graue-praxis
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Nach erfolgreichem Bürgerbegehren: Bürgerentscheid

Baden-Württemberg hat 1956 als erstes Land Bürgerentscheide erlaubt, bis heute gab es 286. Zum Bürgerentscheid kommt es nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren oder durch Gemeinderatsbeschluss. Bundesweit wurden knapp 40 Prozent der Anliegen durchgesetzt, ergab eine Analyse des Vereins „Mehr Demokratie“ und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie der Uni Marburg. Schwerpunkte sind Themen, die öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen betreffen (18 Prozent der Entscheide). Auch Verkehrsprojekte wie Stuttgart 21 oder Fußgängerzonen regen den Widerspruchsgeist der Bürger an (17 Prozent).

Die Zahl der kommunalen Bürgerbegehren in Baden-Württemberg hat sich deutlich erhöht. Im Vergleich zum langjährigen Mittel von neun Bürgerbegehren pro Jahr habe sich deren Zahl 2007 auf 30 verdreifacht, teilte der Landesverband „Mehr Demokratie“ mit. Die seit 2005 geltenden Erleichterungen für Bürgerentscheide zahlten sich aus. Außerdem hätten erfolgreiche Abstimmungen wie in Freiburg gegen den Verkauf städtischer Wohnungen im November 2006 Signalcharakter gehabt, sagte der Landesvorsitzende des Vereins, Reinhard Hackl. Bundesweit gab es bisher fast 4600 Volksabstimmungen auf kommunaler Ebene. Knapp 40 Prozent waren erfolgreich. Die meisten Bürgerbegehren gibt es in Bayern. Dort wurden in 12 Jahren 1753 Verfahren angestrengt. Das Schlusslicht bildete das Saarland. Dort durften die Bürger erst einmal abstimmen.
rol, 20.2.2008, BZ

Mehr Bürgerentscheide, bitte!

Die Bürger wollen mehr mitreden. Und mitentscheiden. In Stuttgart über den Bau des neuen Hauptbahnhofes und in Berlin über die Schließung des Flughafens Tempelhof, in Leipzig über den Verkauf der Stadtwerke und in München über den Bau des Transrapids. Zehntausende haben entsprechende Begehren unterzeichnet. Die Zahl der Bürgerbegehren in Baden-Württemberg ist 2007 auf 30 gestiegen, dreimal mehr als üblich. Mehr demokratischer Aufbruch war selten. In Leipzig hatten sie — wie zuvor in Freiburg — Erfolg, in den anderen genannten Städten soll es bei der Willensbekundung bleiben, entschieden wird von anderen.

Jeder Fall ist juristisch etwas anders gelagert. Formal mag es zutreffen, dass das Volksbegehren gegen Stuttgart 21 zu spät eingereicht wurde, man kann auch darüber streiten, ob der Bau der Expressverbindung in München eine Angelegenheit des Landes oder der Stadt ist und wer die Planungshoheit hat. In Berlin kamen die Freunde von Tempelhof ebenfalls recht spät in die Gänge. Aber immer ist auch die Frage erlaubt: Reichen diese Formalitäten als Rechtfertigung dafür, den Bürgerwillen zu übergehen, beziehungsweise ihn gar nicht erst hören zu wollen? Oder sind das Verweisen auf Zuständigkeiten und das Beharren auf Fristen nicht vielmehr vorgeschoben und dienen nur dazu, einen in einem parlamentarischen Gremium gefassten Beschluss auch durchzusetzen? Gewählte Abgeordnete tun sich schwer mit den Formen direktdemokratischer Beteiligung. Das ist auf der persönlichen Ebene gut nachvollziehbar und verständlich. Gemeinderäte wollen nicht nur die Planung für neue Abwasserrohre abnicken, Baugesuche durchwinken und unter dem Diktat knapper Kassen und nach unerfreulichen Debatten Zuschüsse kürzen — um dann bei den großen Fragen einfach übergangen zu werden. Abgeordnete und Gemeinderäte wollen auch geachtet werden für das, was sie an täglicher, undankbarer Kärrnerarbeit verrichten. Sie sind auf Zeit gewählt und tragen Verantwortung fürs Ganze. Sie fühlen sich für mehr zuständig als eine einzelne Entscheidung. Wie gesagt, das kann man verstehen. Aber muss man sich auch daran orientieren?
Weniger nachvollziehbar sind die politischen, rechtlichen und formalen Einwände. Denn sie lassen sich entweder entkräften oder gar aus der Welt schaffen — wenn der Wille erst einmal da ist. Für die Legitimation des politischen Systems wären mehr Bürgerentscheide absolut wünschenswert. In den vergangenen Jahren hat im Trend die Beteiligung an Wahlen schleichend abgenommen, manch ein (Ober-)Bürgermeister in Baden-Württemberg wäre, gälte das Quorum für einen Bürgerentscheid auch bei der Wahl, nicht im Amt. Wer den Bürgern in allen Lebensbereichen mehr Selbstverantwortung abverlangt, ihnen mehr Aufgaben zuweist, weil der Staat diesen nicht mehr nachkommt, der kann die politische Ebene bei diesem Prozess des verstärkten bürgerschaftlichen Engagements nicht ausnehmen. Hinter der Sorge, das Volk entscheide zu spontan, wenig reflektiert, überschaue das Problem nicht und sei für komplexe Entscheidungen nicht reif, verbirgt sich ein eigenartiges Demokratieverständnis. Was — im Rahmen der Verfassung — gut und richtig ist, entscheidet in der Demokratie in letzter Instanz das Volk. Das gleiche Volk wählt übrigens alle vier bis fünf Jahre und für diese Zeit ihre Vertreter. In der Schweiz hat 1994 die Bevölkerung sich übrigens gegen den Willen der Regierung für den Schutz der Alpen und den sehr, sehr teuren Ausbau der Bahn ausgesprochen, da war das Wort Klimawandel in Bern noch ein Fremdwort. Nein, nicht das Volk ist unreif für mehr direkte Demokratie, sondern die politische Klasse. Denn ein Mehr an direktdemokratischer Beteiligung verlangt von den Volksvertretern nicht nur mehr persönliche Souveränität. Sie verlangt auch Geduld, weil Entscheidungen immer wieder erklärt und begründet werden müssen. Sie verlangt mehr Respekt vor dem politisch Andersdenkenden, weil die Koalitionen wechseln und immer wieder neu gebildet werden müssen. Sie verlangt mehr Kompromissbereitschaft bei der Suche nach für alle Seiten annehmbaren Lösungen. Werte und Eigenschaften, die unser von Spaltung und Auseinanderdriften auf verschiedenen Ebenen geprägtes Gemeinwesen dringend nötig hat.
Franz Schmider, 20.2.2008, www.badische-zeitung.de

 

 

Trend zur direkten Demokratie – Freiburg hatte Signalwirkung

Die Zahl der Bürgerbegehren hat sich in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren verdreifacht. Allein in den nächsten acht Wochen wird es im Land sechs Bürgerentscheide geben. Baden-Württemberg liegt damit bundesweit nach Bayern an zweiter Stelle.

In Heidelberg sammeln Bürger derzeit Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen den geplanten Verkauf städtischer Wohnungen. Und in Göppingen macht eine Initiative gegen den Plan der Stadt mobil, im Park ein Viersternehotel zu bauen. In anderen Kommunen sind bereits genügend Unterstützer für ein Plebiszit auf lokaler Ebene gefunden: Damit hat sich der Trend zur direkten Demokratie und zur Abkehr von Entscheidungen der Gemeinderäte verstärkt. Lange Zeit lag der Durchschnitt bei neun Bürgerbegehren im Jahr. „2007 sind in Baden-Württemberg 30 und damit mehr als dreimal so viele Bürgerbegehren gestartet worden“ , sagte der Landeschef vom Verein „Mehr Demokratie“ , Reinhard Hackl, am Dienstag bei der Vorstellung des ersten bundesweiten Bürgerentscheidberichts.

Seit der Landesgesetzgeber 2005 die Hürden gesenkt hat, wird das Instrument in Baden-Württemberg zunehmend angewendet. Die Fristen für Begehren betragen seither sechs statt vier Wochen und die Palette der Themen, über die abgestimmt werden darf, ist erheblich erweitert worden. Zudem ist das Quorum von 30 auf 25 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt worden. Das heißt: Ein Bürgerentscheid ist in Baden-Württemberg nur erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auch mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten ausmacht. 23 der im Vorjahr registrierten Bürgerbegehren im Land wären vor dieser Reform nicht zulässig gewesen. Rückenwind haben der direkten Demokratie nach Ansicht Hackls aber auch Bürgerentscheide mit Signalcharakter gegeben: Das klare Veto der Freiburger Bürger im November 2006 gegen den Plan, städtische Wohnungen zu verkaufen und so den Etat zu sanieren, habe viele Bürger ermutigt. Trotzdem blickt Hackl neidisch nach Bayern: 2007 sind im Freistaat, der mit gut 2000 Gemeinden fast doppelt so viele wie Baden-Württemberg hat, 121 Verfahren gestartet worden. Dort können die Bürger auch über alle Bauplanungsfragen entscheiden. Zudem liegt das Quorum je nach Gemeindegröße nur bei zehn bis zwanzig Prozent der Wahlberechtigten. Die Regierung in Stuttgart, sagte Hackl, solle sich daran ein Beispiel nehmen: „Die Demokratiepflanze in Baden-Württemberg wächst, bleibt aber noch zu stark beschnitten.“ So forderte Hackl, auch auf Landkreisebene Volksabstimmungen einzuführen. Denn derzeit gebe es zweierlei Recht im Land: Über die Müllabfuhr könnten etwa die Bürger von Stuttgart abstimmen, die des Landkreises Böblingen aber nicht. In den vergangenen beiden Jahren hat „Mehr Demokratie“ im Land insgesamt 48 Bürgerbegehren registriert. Sieben davon hat der Gemeinderat übernommen oder es kam zu einem Kompromiss. Neun wurden für unzulässig erklärt, 13 sind noch offen. 19 führten zu einem Bürgerentscheid. Zehn Entscheide endeten im Sinne der Initiatoren, viermal sprach sich eine Mehrheit gegen sie aus. Fünf scheiterten am Zustimmungsquorum von 25 Prozent aller Wahlberechtigten.
Roland Muschel , 20.2.2008, www.suedkurier.de

 

 

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