Aufenthaltsgesetz: Bleibe Job

In vielen Gewerbebetrieben in der Region haben geflüchtete Menschen Arbeit gefunden. Sie arbeiten in Bäckereien, Metzgereien, Malerfachbetrieben, Elektrofachgeschäften, Baufirmen, in der Gastronomie. Zum Teil absolvieren sie Ausbildungen, zum Teil arbeiten sie als einfache Arbeiter. Sie arbeiten, zahlen Steuern und Sozialabgaben, engagieren sich in Vereinen und lernen Deutsch.
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Ihre Arbeitgeber sind zufrieden mit ihnen und sogar auf sie angewiesen, denn der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Viele beklagen, dass sie keine Arbeitskräfte mehr finden.
Doch viele dieser Flüchtlinge in Arbeit sind von Abschiebung bedroht. Zwar hätten viele Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag ein Anrecht auf Duldung, in der Praxis werde dies in den Bundesländern jedoch uneinheitlich gehandhabt, so Bernd Engesser von der AG Migration und Vielfalt Breisgau, einer Arbeitsgemeinschaft der SPD-Kreisverbände Freiburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald.
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Momentan verschärfe sich die Abschiebepraxis sogar. Horst Seehofer lasse sich dafür feiern, dass zu seinem 69. Geburtstag 69 Flüchtlinge abgeschoben wurden, darunter viele, die integriert waren und Ausbildungs- oder Arbeitsplätze hatten. Deshalb müsse für diesen Personenkreis schnell eine Lösung gefunden werden, so Engesser. Die Situation dieser Menschen sei von Unsicherheit und permanenter Angst vor der Abschiebung geprägt, sie stünden unter starkem Druck, da sie jahrelang im Ungewissen leben und jederzeit von der Polizei abgeholt werden können. „In unserem Grundgesetz, Artikel 1 steht, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Hier wird sie mit Füßen getreten!“ so Ismael Hares, ebenfalls im Vorstand der AG Migration und Vielfalt.
Die Arbeitsgemeinschaft stellt deshalb einen Antrag auf Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes, der es geflüchteten Menschen, die ein festes Arbeitsverhältnis haben oder eine Ausbildung absolvieren, ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren bekommen. Nach absolvierter Ausbildung sollten sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie eine Arbeitsstelle finden, die es ihnen
ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und sie bis dahin nicht straffällig geworden sind. Eine klare Gesetzgebung sei auch im Interesse der Arbeitgeber, die damit mehr Rechts- und Planungssicherheit hätten. Momentan müssen sie viele bürokratische Hürden überwinden und zudem befürchten, dass ihre neuen, gut eingearbeiteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – wie mehrfach geschehen – vom Arbeitsplatz weggeholt werden, um sie abzuschieben. Damit verliert der
Arbeitgeber nicht nur investiertes Betriebskapital, sondern womöglich auch eine künftige Fachkraft, die er händeringend gesucht, aber auf dem Arbeitsmarkt bis dato nicht gefunden hatte, so Ana Agatiev, auch im Vorstand der AG. Dies richte betriebs- und volkswirtschaftlichen Schaden an – besonders in Mangelberufen. Die vorgeschlagene Ergänzung zum Aufenthaltsgesetz hätte zudem
den Vorteil, dass laufende Asylverfahren des definierten Personenkreises beendet und die
Verwaltungsgerichte entlastet würden
26.9.2018,  www.dreisamtaeler.de
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AG Migration und Vielfalt der SPD
Bernd Engesser, Vorstandsmitglied der AG

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