Asylrecht an F I ES NL anpassen

Unser Asylrecht überfordert Staatsetat (Flüchtlingskosten 50 Mrd/Jahr), Justiz (400.000 Asylklagen anhängig) und Sozialgefüge (Überfremdung durch 500 * 30 * 12 = 180.000 Migranten jährlich). Deshalb muß unser individuell-rechtliches Asylgrundrecht (jeder Migrant kann kostenlos ein Bleiberecht einklagen) gegen ein objektiv-rechtliches (wie in F, I, NL und ES) geändert werden.
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Die hierfür notwendige Verfassungsänderung aber wird von CDU/SPD/Grüne (noch?) nicht mitgetragen – erstaunlich aus zwei Gründen: Zum einen werden dadurch Parteien des rechten Randes gestärkt. Zum anderen werden – will man ein einheitliches europäisches Asylrecht schaffen – die anderen EU-Länder unseren Sonderweg des individuellen Grundrechts auf Asyl für alle die deutsche Grenze Überschreitende – niemals übernehmen.
Warum beharrt Angela Merkel darauf, das Einwanderungsproblem über das existierende Asylrecht lösen zu wollen? Will sie den in 70 Jahren aufgebauten Wohlfahrtsstaat (der ein gewisses Maß an Homogentät der Bevölkerung voraussetzt) zerstören? Ist der Kanzlerin „No Border, no Nation“ mehr wert als ein souveränes Deutschland?
7.6.2018
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Rupert Scholz: Asylrecht von D dem von I, F, ES und NL anpassen
Rupert Scholz, einer der renommiertesten Staats- und Verfassungsrechtler unseres Landes, hat den ersten Baustein der Lösung skizziert (zum Beispiel hier und hier), leider bisher wenig beachtet. Sein Vorschlag in Stichworten: Verfassungsänderung mit Umwandlung unseres derzeit subjektiv-rechtlichen (stets einklagbaren) Asylgrundrechts in ein objektiv-rechtliches (wie zum Beispiel in Frankreich, den Niederlanden, Italien und Spanien der Fall).
Die Folge: Der Gesetzgeber kann Missbrauch wirksamer bekämpfen, indem er Anforderungen und Einschränkungen mit einfachem Gesetz beschließt, wie bei vielen anderen Rechten auch. So könnte zum Beispiel eine Beschwerdemöglichkeit gewährt und der massenhaft missbrauchte Verwaltungsrechtsweg ausgeschlossen werden.
Dies allein würde allerdings nicht die größten tatsächlichen Hindernisse zur Durchsetzung unseres Asyl- und Flüchtlingsrechts überwinden, nämlich die Abschiebungshindernisse „Pass verloren“, „ungeklärte Identität“ und „Zielstaat verweigert Annahme“.
Um dem entgegenzuwirken, benötigen wir einen zweiten Baustein: ein Gesetz, das die Möglichkeit abschafft, innerhalb Deutschlands Asyl zu beantragen. Schutz in Deutschland kann dann nur noch außerhalb Deutschlands beantragt werden, in deutschen Botschaften oder Konsulaten oder in speziellen Einrichtungen, zum Beispiel in Flüchtlingslagern in der Türkei, im Libanon oder in Afrika (Ausnahme wie bisher: Anreise per Flugzeug direkt aus dem Verfolgerland). Möglich würde ein solches Gesetz durch Baustein eins, die Umwandlung des Asylgrundrechts in ein institutionelles statt eines subjektiv-rechtlichen.
Dies alles ist eigentlich nichts Neues und deshalb auch mit geltendem EU-Recht vereinbar. Die genannten Vorschläge entsprechen im Prinzip der Regelung in Artikel 16a unseres Grundgesetzes. Danach hat niemand in Deutschland einen Anspruch auf Asyl, der aus einem anderen EU-Staat oder aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland gelangt. Gleiches ergibt sich aus dem Europarecht, aus den Vereinbarungen von Dublin.

„No more asylum from within Germany“: Neu wäre: Mit einer ausdrücklichen Regelung, dass jemand, der aus sicheren Anrainerstaaten einreist, grundsätzlich nicht mehr innerhalb Deutschlands Asyl oder Flüchtlingsschutz beantragen kann, setzen wir ein gewaltiges Zeichen. Die Schlagzeile „No more asylum from within Germany“ hat das Potenzial, mindestens so wirkmächtig zu sein wie der unsägliche BAMF-Tweet von August 2015 und die unbedachten Willkommensselfies der Kanzlerin.
Falls diese Maßnahmen dann doch nicht ausreichen sollten, illegale Zuwanderung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, könnten wir immer noch auf die Ultima Ratio Grenzschließung zurückgreifen. Aber erst dann.
… Alles vom 5.6.2018 von Robert von Loewenstern bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/stell_dir_vor_wir_schliessen_bamf_ab_und_keiner_merkts
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Finanzielle Anreize senken
Sehr guter Artikel, aber die Vorschläge werden das Ziel, weniger Asylbewerber bzw. Flüchtlinge ins Land zu “locken”, nicht erreichen. Die Reduzierung ist nur über die Absenkung der finanziellen Anreize zu schaffen. Lese zur Zeit parallel ” Integration” von Hamed Abdel-Samad (kann ich nur jedem empfehlen!) und ” Deutschland schafft sich ab”. Bemerkenswert die Aussage eines Asylberbers, wenn ich Harz IV nicht bekomme, gehe ich zurück. Das sagt doch schon alles.
5.6.2018, Bernhard Krug-Fischer, AO

Scheinmaßnahmen
Gute Vorschläge, wenn die Regierung denn die Einwanderung wirklich regeln wollte. Aber da es darum geht, die UN- und EU-Pläne (s. Spahn, Torrent of Faces), nach denen Menschen aus Ländern mit hoher Geburtenrate in Länder mit niedriger Geburtenrate verschoben werden sollten, umzusetzen, läuft für die Eliten gegenwärtig alles wunderbar und wird nicht wirklich geändert werden. Allenfalls können wir auf Scheinmaßnahmen rechnen, die dem dummen Volk vermitteln sollen, dass die ungesteuerte Masseneinwanderung als Problem erkannt worden ist und gegengesteuert wird. Seehofer könnte die Weisung seines Vorgängers sofort aufheben – warum tut er es wohl nicht?
5.6.2018, Bärbel Schneir, AO

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Asylsuchende in Deutschland: Klagen, um zu bleiben
Fast jeder abgelehnte Asylbewerber in Deutschland klagt gegen den Asylentscheid: Das Gerichtsverfahren ist für den Kläger gratis, er ist versorgt, und vor allem gewinnt er Zeit. 2017 haben 81 Prozent der Leute mit einem abschlägigen Asylentscheid geklagt. Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller spricht von einem «Berg von 400 000 Verfahren», der sich angehäuft habe. Er sagt: «Selbst wenn heute kein einziges Verfahren mehr hinzukommen würde, hätten wir mit den bestehenden noch zwei Jahre zu tun.»
… Alles von Benedict Neff vom 6.6.2018 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/asylsuchende-in-deutschland-klagen-um-zu-bleiben-ld.1391833?mktcid=nled&mktcval=107&kid=_2018-6-5

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